Auszug - Aktuelle Viertelstunde
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Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, möchte
zum Thema Gebetsraum etwas Näheres erfahren. Er fragt, welche Folgen das für
den Bezirk Mitte hätte und inwieweitjetzt schon Konsequenzen zu erahnen sind. Frau
BzStR´in Hänisch informiert zur Klarstellung. Hier hat ein Elternteil im
Interesse seines Kindes gegen die Senatsverwaltung geklagt. Das Bezirkamt
selbst wurde nicht in das Verfahren einbezogen. Das wurde damit begründet, dass
hier ausschließlich innere Schulangelegenheiten berührt waren. Im Rahmen einer
einstweiligen Anordnung wurde beschlossen, in der Hauptsache dem Schüler zu
ermöglichen, in einer Schule ein rituelles Gebet zu vollziehen und dies so
durchzuführen, dass es in nicht Anwesenheit der Öffentlichkeit der Schule
stattfindet, sondern in einer gewissen Form der Zurückgezogenheit, ob es
gesonderte Gebetsräume geben müsste. Frau Hänisch spricht sich nachdrücklich
dagegen aus. Sie glaubt, dass hier relativ Einvernehmen besteht. Das Bezirksamt
muss sich mit dem Vorgang
auseinander setzen; Akten dazu sind nicht bekannt. Das BA hat den Beschluss
vorliegen. Frau Hänisch hat Interesse daran, eng mit der Senatsverwaltung zusammen
zu arbeiten, um die bezirklichen und äußeren Schulangelegenheiten mit
einfließen zu lassen. Die Folgen einer solchen Grundsatzentscheidung wird in
den Bezirken zu tragen sein. Frau Hänisch wünscht sich, dass man jetzt sehr
sorgfältig recherchiert, analysiert und dass geschlussfolgert wird, was hier
tatsächlich im Interesse des Kindes, im Interesse der Schule und auch im
Interesse der Öffentlichkeit ist. Die
Senatsverwaltung arbeitet derzeit an einer Lösung. Nach den Osterferien wird
eine entsprechende Handlungsanweisung dazu an die Schulaufsicht und an die
Schulen gehen, wie damit umzugehen ist. Herr BV
Lundkowski (FDP) bezieht sich auf die Islamkonferenz. Die dort getroffenen
Entscheidungen gehen in eine ganz bestimmte Richtung – Islamischer Unterricht
an Schulen -. Die Frage des Gebetes muss irgendwo geklärt werden. Er fragt, ob
Herr Thietz darüber berichten könnte. Herr Thietz
teilt mit, dass hier getrennt vom Religionsunterricht in der Schule betrachtet
wird. Das eine hat mit dem anderen zunächst einmal nichts zu tun. |
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