Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:43 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr Dr

 Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, möchte zum Thema Gebetsraum etwas Näheres erfahren. Er fragt, welche Folgen das für den Bezirk Mitte hätte und inwieweitjetzt schon Konsequenzen zu erahnen sind.

Frau BzStR´in Hänisch informiert zur Klarstellung. Hier hat ein Elternteil im Interesse seines Kindes gegen die Senatsverwaltung geklagt. Das Bezirkamt selbst wurde nicht in das Verfahren einbezogen. Das wurde damit begründet, dass hier ausschließlich innere Schulangelegenheiten berührt waren. Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung wurde beschlossen, in der Hauptsache dem Schüler zu ermöglichen, in einer Schule ein rituelles Gebet zu vollziehen und dies so durchzuführen, dass es in nicht Anwesenheit der Öffentlichkeit der Schule stattfindet, sondern in einer gewissen Form der Zurückgezogenheit, ob es gesonderte Gebetsräume geben müsste. Frau Hänisch spricht sich nachdrücklich dagegen aus. Sie glaubt, dass hier relativ Einvernehmen besteht. Das Bezirksamt muss sich mit  dem Vorgang auseinander setzen; Akten dazu sind nicht bekannt. Das BA hat den Beschluss vorliegen. Frau Hänisch hat Interesse daran, eng mit der Senatsverwaltung zusammen zu arbeiten, um die bezirklichen und äußeren Schulangelegenheiten mit einfließen zu lassen. Die Folgen einer solchen Grundsatzentscheidung wird in den Bezirken zu tragen sein. Frau Hänisch wünscht sich, dass man jetzt sehr sorgfältig recherchiert, analysiert und dass geschlussfolgert wird, was hier tatsächlich im Interesse des Kindes, im Interesse der Schule und auch im Interesse der Öffentlichkeit ist.
Herr Thietz ergänzt: Der vorliegende Beschluss geht ausdrücklich davon aus, dass außerhalb der Unterrichtszeiten das Gebet verrichtet werden kann oder muss. Die Pflichten der Schüler/innen am Unterricht teilzunehmen, dürfen nicht berührt werden . Insofern muss der betreffende Schüler die große Pause zöum beten nutzen. Das Diesterweg-Gymnasium wird eine entsprechende Räumlichkeit zur Verfügung stellen.

Die Senatsverwaltung arbeitet derzeit an einer Lösung. Nach den Osterferien wird eine entsprechende Handlungsanweisung dazu an die Schulaufsicht und an die Schulen gehen, wie damit umzugehen ist.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) bezieht sich auf die Islamkonferenz. Die dort getroffenen Entscheidungen gehen in eine ganz bestimmte Richtung – Islamischer Unterricht an Schulen -. Die Frage des Gebetes muss irgendwo geklärt werden. Er fragt, ob Herr Thietz darüber berichten könnte.

Herr Thietz teilt mit, dass hier getrennt vom Religionsunterricht in der Schule betrachtet wird. Das eine hat mit dem anderen zunächst einmal nichts zu tun.

 


 

 
 

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