Auszug - Einbürgerung: Information der gesetzlichen Bestimmungen über die einbürgerungsrechtlichen Änderungen (Nachtrag zur Drucksache 0338/III - Vorlage zur Kenntnisnahme de BA -) BE: Frau BzStR´in Scheffler  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.03.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Frau BzStR´in Scheffler berichtet:
Das Bezirksamt wurde gebeten, umgehend und vor dem Inkrafttreten des neuen verschärften Einbürgerungsgesetzes eine Informationskampagne für den betroffenen Personenkreis der Jugendlichen zu starten, um über die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Rahmenbedingungen zu informieren. Das Bezirksamt hatte in der Vorlage zur Kenntnisnahme vom September 2007 darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Gesetzgebung eine Stichtagsfrist gesetzt hat. Der Bundestag hatte am 14.6. entschieden, dass diese Neuregelungen bereits ab 30.3. anzuwenden seien. Insofern waren die Versuche, eine Kampagne in der Vergangenheit zu starten, leider völlig ins Leere gelaufen. Stattdessen hatte das Bezirksamt angeboten eine gewisse Zeit verstreichen zu lassen und dann über die einbürgerungsrechtlichen Änderungen ausführlich im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste zu berichten.
Die Leiterin der Einbürgerungsbehörde, Frau Mikoleit, berichtet anschließend. Sie gibt einen kurzen Überblick über die eigentlichen Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung.
Sie berichtet zur sogenannten Standardeinbürgerung folgendes:

Wer eingebürgert werden möchte, muss einen 8jährigen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das heißt aber nicht, wer 8 Jahre hier lebt und sein Aufenthalt eine bestimmte Qualität hatte, dann auch eingebürgert wird. Die Einbürgerungsbehörde ist verpflichtet zu prüfen, wie dieser geforderte 8jährige Aufenthalt aussah. Man hat zu dem auch einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn man nach 7 Jahren Aufenthalt erfolgreich einen Integationskurs absolviert hat. Dies wurde im Gesetz verankert. Für diejenigen, die die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Kurses vorlegen, werden nach 7 Jahren eingebürgert. Seit 28.08.2007 ist jetzt neu, dass man bereits nach einem 6jährigen Aufenthalt eingebürgert werden kann, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen. Wie das im Land Berlin geregelt ist, wird Frau Mikoleit später eingehen.
Sie fährt weiter fort, dass alle Antragsteller das 16 Lebensjahr vollendet haben müssen und ein Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgeben. Sie müssen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen (jeder Aufenthaltsstatus berechtigt zur Einbürgerung). Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, Ausnahmen dafür sind auch geregelt. Vom Grundsatz her gilt es nach wie vor, dass man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf, aber es gibt mittlerweile einen vielfältigen Ausnahmekatalog, in dem ganz klar die Menschen einen Anspruch auf die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit haben. Auch dann, wenn das eigentliche Motto immer noch heißt: Vermeidung von Mehrstaatlichkeit, jeder darf nur einen Pass haben. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weitestgehend straffrei sein müssen und auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorweisen müssen. Das ist ja im Laufe der letzten 8 Jahre noch einmal verfeinert worden. Bis Ende 1999 konnten all diejenigen, die einen 15jährigen Aufenthalt hatten, ohne Überprüfung der Sprachkenntnisse, eingebürgert werden. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, jeder, der so lange in Deutschland lebt, spricht auch deutsch. Irgendwann kam dann das große Erwachen, dass gesehen wurde, dass das ein Irrglaube war. Man hat dann Sprachnachweise gefordert.
Im wesentlichen ging es im Herbst um folgende Änderungen:

  • Der Wegfall des ökonomischen Einbürgerungsprivilegs für Personen unter 23. Diese Personen müssen keinen Einkommensnachweis erbringen (Jugendliche unter 23, die noch z. B. in der Ausbildung stehen, müssen keinen Einkommensnachweis erbringen oder, wenn sie noch zur Schule gehen). Dann wird eine staatsbürgerliche Prüfung eingeführt. Mitte verfährt so, dass das JobCenter angeschrieben wird und nachgefragt, ob die Antragsteller auch ihren Verpflichtungen nachkommen und sich aktiv um Arbeit bemühen. Das JobCenter erteilt qualifizierte Aussagen. In Ausnahmefällen wird eine tiefergehende Prüfung vorgenommen.
  • Das akzeptierte Strafmaß von 180 Tagessätze, Geldstrafe bzw. 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wurde um die Hälfte reduziert. (Bei der Neuregelung wurde halbiert (90 Tagessätze und es wird kommuliert).
  • Es gibt eine Übergangsregelung für laufende Einbürgerungsverfahren. Alle Fälle, die ab dem 31.12.2006 gestellt wurden und noch nicht abschließend entschieden wurden, werden nach den Neuregelungen entschieden.

 

Der Bundesgesetzgeber hat entschieden, dass eine staatsbürgerliche Prüfung ab 1.9.2008 eingeführt wird. Es soll ein bundesweit einheitlicher Test durchgeführt werden. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Am 12.3.2008 findet die überbezirkliche Runde der Berliner Einbürgerungsbehörden statt. Frau Mikoleit hofft, mehr Informationen zu diesem Thema zu erhalten. Sie sagt zu, wenn der Ausschuss Interesse hat, wird sie ggf. mehr darüber berichten.

 

Frau Mikoleit berichtet weiter und gibt Erläuterungen bezüglich 6jährer Einbürgerung. Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich hier mit dem Senatsbeauftragten für Integration und Migration verständigt, dass, wenn ein Hauptschulabschluss mit der Mindestnote ausreichend im Fach Deutsch vorliegt, wird in Berlin als gute Integrationsleistung gewertet. Dann kann unter Vorliegen der anderen Einbürgerungsvoraussetzungen nach 6 Jahren eingebürgert werden.

 

Jeder Einbürgerungskadidat wird am Tag seiner Einbürgerung ein Gelöbnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ablegen.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) fragt, ob die alten Einbürgerungsanträge nun endlich abgearbeitet wurden. Er fragt weiter und bezieht sich auf Nachfragen beim JobCenter und meint, dass das datenschutzrechtlich problematisch sei, denn das JobCenter sei keine direkte Behörde des Bezirksamtes. Bezüglich des Ermessensspielraumes fragt Herr von Dassel, ob letztendlich der Innensenator entscheidet, ob dieser Ermessensspielraum gilt. Er fragt, ob das aus Sicht von Frau Mikoleit und ihren Mitarbeiter/innen Sinn macht, denn sie kennen den Fall, als jemand, der den Fall nur schriftlich vorgelegt bekommt.
Zu Integrationsleistungen möchte er wissen, ob bei einem Antragsteller auch berücksichtigt wird, dass er z. B. gemeinnützige Arbeit leistet.

Frau Mikoleit beantwortet die Fragen wie folgt: Zum Antragsstau meint sie, dass es eine positive Entwicklung gibt. Zum Januar 2001 gab es über 10.000 Anträge. Jetzt ist man bei 3.100 laufende Anträge. Sie findet, dass das eine beachtliche Leistung sei. Die Kooperation ist noch nicht ganz abgeschlossen, weil einige Einbürgerungsverfahren mehrstufig sind (das betrifft die Länder, wo die Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss).

Bezüglich der Frage zum JobCenter teilt Frau Mikoleit mit, dass vor Beginn des Verfahrens eine Datenschutzerklärung abgenommen wird. Auf dieser Erklärung sind alle beteiligten Behörden aufgelistet. Ohne diese Datenschutzerklärung könnte man nicht arbeiten.
Zum Ermessensspielraum teilt sie mit, dass dies im allgemeinen Zuständigkeitsgesetz geregelt ist. Dort ist ganz klar gesagt, dass die Bezirke zuständig sind für Anspruchseinbürgerung und die Senatsverwaltung für Inneres ist für alle Ermessensentscheidungen zuständig.

Den Punkt Integrationsleistung hat sie schon beantwortet. Auch wurde geregelt, dass Einbürgerungswillige, die einen Sprachtest besonders gut abgeschnitten haben, bestimmte Anzahl von Punkten erreicht haben, ebenfalls die Aufenthaltszeit auf 6 Jahre verkürzt werden kann. Bürgerschaftliches Engagement würde nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im Land Berlin wird der Fokus auf einen vernünftigen Spracherwerb gelegt.

 

Frau BzStR´in Scheffler ergänzt zum Antragsstau, dass dies über viele Jahr auch landesweit Thema war. Der Bezirk Mitte hatte umfangreiche Hilfe anderer Bezirke benötigt, für die er auch sehr dankbar ist. Spätestens im letzten Jahr stellte sich heraus, dass es dem Bezirk Mitte gelungen ist, diese Rückstände in sehr nennenswertem Umfang abzuarbeiten.

Zur Ermessensentscheidung ergänzt Frau Scheffler, dass sich alle Bezirke, seit dem die Anspruchseinbürgerungen abgeschichtet wurden, auch dafür eingesetzt haben, für die Ermessensentscheidungen zuständig sein zu können. Bisher ist dies allerdings von der Innenverwaltung (zuständig für die Änderung des AZG bzw. des Aufgabenkataloges) abgelehnt worden. Im letzten Jahr hat es mit den zuständigen Stadträten und Herrn Staatssekretär Freise mehrere Besprechungsrunden gegeben, in der dieses Thema immer wieder zur Sprache kam.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) findet die vorliegenden Einbürgerungszahlen sehr schlecht. Die staatsbürgerlichen Tests – wie heißt der Bundespräsident etc. – hätte er gerne und würde in seinem privaten Umfeld mal testen, wer einbürgerungsberechtigt ist.
Ihn würde interessieren, es könnte ein Stau abgebaut werden, wenn keine neuen Anträge kommen. Er fragt, wie sich die Zahlen der neu eingehenden Einbürgerungsanträge entwickeln. Bleibt es auf einem gleichen Level, geht es abwärts, geht es aufwärts.

Frau Mikoleit antwortet: 2005 wurden rd. 2.500 Neuanträge gestellt. 2006 waren es rd. 1.600 Neuanträge. 2007 waren es mehr als 2.000 Neuanträge. Tendenz steigend.
Zu den Bearbeitungszeiten teilt sie mit: Neuanträge werden innerhalb von 6 Monaten für die erste Entscheidung benötigt.
Zum Auftragsvolumen der Aufenthaltsverkürzung auf 6 Jahre kann sie nicht antworten. Die Zahlen kann sie nachreichen.

Frau BzStR´in Scheffler ergänzt und bezieht sich auf die staatsbürgerlichen Tests von Herrn Lötzer und meint, dass sie den Ausschussmitgliedern ein Exemplar zukommen lassen wird.

 

 


 

 
 

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