Frau BzStR´in Scheffler berichtet:
Das Bezirksamt wurde gebeten, umgehend und vor dem Inkrafttreten des neuen
verschärften Einbürgerungsgesetzes eine Informationskampagne für den
betroffenen Personenkreis der Jugendlichen zu starten, um über die in diesem
Zusammenhang aufgetretenen Rahmenbedingungen zu informieren. Das Bezirksamt
hatte in der Vorlage zur Kenntnisnahme vom September 2007 darauf hingewiesen,
dass der Gesetzgeber im Rahmen der Gesetzgebung eine Stichtagsfrist gesetzt
hat. Der Bundestag hatte am 14.6. entschieden, dass diese Neuregelungen
bereits ab 30.3. anzuwenden seien. Insofern waren die Versuche, eine Kampagne
in der Vergangenheit zu starten, leider völlig ins Leere gelaufen.
Stattdessen hatte das Bezirksamt angeboten eine gewisse Zeit verstreichen zu
lassen und dann über die einbürgerungsrechtlichen Änderungen ausführlich im
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste zu berichten.
Die Leiterin der Einbürgerungsbehörde, Frau Mikoleit, berichtet anschließend.
Sie gibt einen kurzen Überblick über die eigentlichen Voraussetzungen für
eine Anspruchseinbürgerung.
Sie berichtet zur sogenannten Standardeinbürgerung folgendes:
Wer eingebürgert werden möchte, muss einen 8jährigen
rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das heißt aber nicht, wer 8
Jahre hier lebt und sein Aufenthalt eine bestimmte Qualität hatte, dann auch
eingebürgert wird. Die Einbürgerungsbehörde ist verpflichtet zu prüfen, wie
dieser geforderte 8jährige Aufenthalt aussah. Man hat zu dem auch einen
Anspruch auf Einbürgerung, wenn man nach 7 Jahren Aufenthalt erfolgreich
einen Integationskurs absolviert hat. Dies wurde im Gesetz verankert. Für
diejenigen, die die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines
Kurses vorlegen, werden nach 7 Jahren eingebürgert. Seit 28.08.2007 ist jetzt
neu, dass man bereits nach einem 6jährigen Aufenthalt eingebürgert werden
kann, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen. Wie das im Land Berlin
geregelt ist, wird Frau Mikoleit später eingehen.
Sie fährt weiter fort, dass alle Antragsteller das 16 Lebensjahr vollendet
haben müssen und ein Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland abgeben. Sie müssen über einen gesicherten
Aufenthaltsstatus verfügen (jeder Aufenthaltsstatus berechtigt zur
Einbürgerung). Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, Ausnahmen dafür sind
auch geregelt. Vom Grundsatz her gilt es nach wie vor, dass man nur eine
Staatsangehörigkeit haben darf, aber es gibt mittlerweile einen vielfältigen
Ausnahmekatalog, in dem ganz klar die Menschen einen Anspruch auf die
Hinnahme von Mehrstaatlichkeit haben. Auch dann, wenn das eigentliche Motto
immer noch heißt: Vermeidung von Mehrstaatlichkeit, jeder darf nur einen Pass
haben. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weitestgehend
straffrei sein müssen und auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
vorweisen müssen. Das ist ja im Laufe der letzten 8 Jahre noch einmal
verfeinert worden. Bis Ende 1999 konnten all diejenigen, die einen 15jährigen
Aufenthalt hatten, ohne Überprüfung der Sprachkenntnisse, eingebürgert
werden. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, jeder, der so lange in
Deutschland lebt, spricht auch deutsch. Irgendwann kam dann das große
Erwachen, dass gesehen wurde, dass das ein Irrglaube war. Man hat dann
Sprachnachweise gefordert.
Im wesentlichen ging es im Herbst um folgende Änderungen:
- Der
Wegfall des ökonomischen Einbürgerungsprivilegs für Personen unter 23.
Diese Personen müssen keinen Einkommensnachweis erbringen (Jugendliche
unter 23, die noch z. B. in der Ausbildung stehen, müssen keinen
Einkommensnachweis erbringen oder, wenn sie noch zur Schule gehen). Dann
wird eine staatsbürgerliche Prüfung eingeführt. Mitte verfährt so, dass
das JobCenter angeschrieben wird und nachgefragt, ob die Antragsteller
auch ihren Verpflichtungen nachkommen und sich aktiv um Arbeit bemühen.
Das JobCenter erteilt qualifizierte Aussagen. In Ausnahmefällen wird eine
tiefergehende Prüfung vorgenommen.
- Das
akzeptierte Strafmaß von 180 Tagessätze, Geldstrafe bzw. 6 Monate
Freiheitsstrafe auf Bewährung wurde um die Hälfte reduziert. (Bei der
Neuregelung wurde halbiert (90 Tagessätze und es wird kommuliert).
- Es
gibt eine Übergangsregelung für laufende Einbürgerungsverfahren. Alle
Fälle, die ab dem 31.12.2006 gestellt wurden und noch nicht abschließend
entschieden wurden, werden nach den Neuregelungen entschieden.
Der Bundesgesetzgeber hat entschieden, dass eine staatsbürgerliche
Prüfung ab 1.9.2008 eingeführt wird. Es soll ein bundesweit einheitlicher
Test durchgeführt werden. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Am
12.3.2008 findet die überbezirkliche Runde der Berliner Einbürgerungsbehörden
statt. Frau Mikoleit hofft, mehr Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Sie sagt zu, wenn der Ausschuss Interesse hat, wird sie ggf. mehr darüber
berichten.
Frau Mikoleit berichtet weiter und gibt Erläuterungen
bezüglich 6jährer Einbürgerung. Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich
hier mit dem Senatsbeauftragten für Integration und Migration verständigt,
dass, wenn ein Hauptschulabschluss mit der Mindestnote ausreichend im
Fach Deutsch vorliegt, wird in Berlin als gute Integrationsleistung gewertet.
Dann kann unter Vorliegen der anderen Einbürgerungsvoraussetzungen nach 6
Jahren eingebürgert werden.
Jeder Einbürgerungskadidat wird am Tag seiner Einbürgerung
ein Gelöbnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ablegen.
Herr BV von Dassel (Grüne) fragt, ob die alten
Einbürgerungsanträge nun endlich abgearbeitet wurden. Er fragt weiter und
bezieht sich auf Nachfragen beim JobCenter und meint, dass das
datenschutzrechtlich problematisch sei, denn das JobCenter sei keine direkte
Behörde des Bezirksamtes. Bezüglich des Ermessensspielraumes fragt Herr von
Dassel, ob letztendlich der Innensenator entscheidet, ob dieser
Ermessensspielraum gilt. Er fragt, ob das aus Sicht von Frau Mikoleit und
ihren Mitarbeiter/innen Sinn macht, denn sie kennen den Fall, als jemand, der
den Fall nur schriftlich vorgelegt bekommt.
Zu Integrationsleistungen möchte er wissen, ob bei einem Antragsteller auch
berücksichtigt wird, dass er z. B. gemeinnützige Arbeit leistet.
Frau Mikoleit beantwortet die Fragen wie folgt: Zum
Antragsstau meint sie, dass es eine positive Entwicklung gibt. Zum Januar
2001 gab es über 10.000 Anträge. Jetzt ist man bei 3.100 laufende Anträge.
Sie findet, dass das eine beachtliche Leistung sei. Die Kooperation ist noch
nicht ganz abgeschlossen, weil einige Einbürgerungsverfahren mehrstufig sind
(das betrifft die Länder, wo die Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss).
Bezüglich der Frage zum JobCenter teilt Frau Mikoleit mit,
dass vor Beginn des Verfahrens eine Datenschutzerklärung abgenommen wird. Auf
dieser Erklärung sind alle beteiligten Behörden aufgelistet. Ohne diese
Datenschutzerklärung könnte man nicht arbeiten.
Zum Ermessensspielraum teilt sie mit, dass dies im allgemeinen
Zuständigkeitsgesetz geregelt ist. Dort ist ganz klar gesagt, dass die
Bezirke zuständig sind für Anspruchseinbürgerung und die Senatsverwaltung für
Inneres ist für alle Ermessensentscheidungen zuständig.
Den Punkt Integrationsleistung hat sie schon beantwortet.
Auch wurde geregelt, dass Einbürgerungswillige, die einen Sprachtest besonders
gut abgeschnitten haben, bestimmte Anzahl von Punkten erreicht haben,
ebenfalls die Aufenthaltszeit auf 6 Jahre verkürzt werden kann.
Bürgerschaftliches Engagement würde nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im
Land Berlin wird der Fokus auf einen vernünftigen Spracherwerb gelegt.
Frau BzStR´in Scheffler ergänzt zum Antragsstau, dass dies
über viele Jahr auch landesweit Thema war. Der Bezirk Mitte hatte
umfangreiche Hilfe anderer Bezirke benötigt, für die er auch sehr dankbar
ist. Spätestens im letzten Jahr stellte sich heraus, dass es dem Bezirk Mitte
gelungen ist, diese Rückstände in sehr nennenswertem Umfang abzuarbeiten.
Zur Ermessensentscheidung ergänzt Frau Scheffler, dass
sich alle Bezirke, seit dem die Anspruchseinbürgerungen abgeschichtet wurden,
auch dafür eingesetzt haben, für die Ermessensentscheidungen zuständig sein
zu können. Bisher ist dies allerdings von der Innenverwaltung (zuständig für
die Änderung des AZG bzw. des Aufgabenkataloges) abgelehnt worden. Im letzten
Jahr hat es mit den zuständigen Stadträten und Herrn Staatssekretär Freise
mehrere Besprechungsrunden gegeben, in der dieses Thema immer wieder zur
Sprache kam.
Herr BD Lötzer (Die Linke) findet die vorliegenden
Einbürgerungszahlen sehr schlecht. Die staatsbürgerlichen Tests – wie heißt
der Bundespräsident etc. – hätte er gerne und würde in seinem privaten Umfeld
mal testen, wer einbürgerungsberechtigt ist.
Ihn würde interessieren, es könnte ein Stau abgebaut werden, wenn keine neuen
Anträge kommen. Er fragt, wie sich die Zahlen der neu eingehenden
Einbürgerungsanträge entwickeln. Bleibt es auf einem gleichen Level, geht es
abwärts, geht es aufwärts.
Frau Mikoleit antwortet: 2005 wurden rd. 2.500 Neuanträge
gestellt. 2006 waren es rd. 1.600 Neuanträge. 2007 waren es mehr als 2.000
Neuanträge. Tendenz steigend.
Zu den Bearbeitungszeiten teilt sie mit: Neuanträge werden innerhalb von 6
Monaten für die erste Entscheidung benötigt.
Zum Auftragsvolumen der Aufenthaltsverkürzung auf 6 Jahre kann sie nicht
antworten. Die Zahlen kann sie nachreichen.
Frau BzStR´in Scheffler ergänzt und bezieht sich auf die
staatsbürgerlichen Tests von Herrn Lötzer und meint, dass sie den
Ausschussmitgliedern ein Exemplar zukommen lassen wird.
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