Auszug - Öffentlicher Beschäftigungssektor - Stand der Umsetzung und weitere Perspektiven für Berlin Anhörung mit Frau Staatssekretärin Kerstin Liebich, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (ca, 90 min.)  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.03.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Staatssekretärin Liebich berichtet über die Probleme, Herausforderungen, die es zum ÖGD gibt

Frau Staatssekretärin Liebich berichtet über die Probleme, Herausforderungen, die es zum ÖGD gibt. In den Haushaltsberatungen hat sich die Senatsverwaltung im Herbst für den Doppelhaushalt 2008/2009 vorgenommen, das Projekt Öffentliche Beschäftigung auch finanziell abzusichern. In der Zeit hatte man auf Bundesebene Bewegung.

Frau Staatssekretärin Liebich berichtet über die Probleme, Herausforderungen, die es zum ÖGD gibt. In den Haushaltsberatungen hat sich die Senatsverwaltung im Herbst für den Doppelhaushalt 2008/2009 vorgenommen, das Projekt Öffentliche Beschäftigung auch finanziell abzusichern. In der Zeit hatte man auf Bundesebene Bewegung. Es fand eine Diskussion statt, ob man für Langzeitarbeitslose öffentlich geförderte, abgesicherte, auch langfristige Beschäftigung schaffen will. Dabei entstand der neue Paragraph 16 a SGB II. In den Haushaltsberatungen wurde mit dem vorherigen Wissen ein Budget erkämpft. Jetzt ist die Senatsverwaltung in der Situation, dass dieser Paragraph 16 a mit 522,00 € pro Arbeitnehmer kofinanziert werden kann. Diese Anforderung wurde verbunden mit einer Mindestlohnforderung. Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat eine Bundesratinitiative im Bundesrat initiiert mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 €. Frau Liebich glaubt, dass es im Parlament ein Vergabegesetz zur Abstimmung geben wird, wo für die öffentlichen Aufträge ein Mindestlohn von 7,50 € festgeschrieben wird, wenn man sich erfolgreich an einer Vergabe im Land Berlin beteiligt. Frau Liebich betont hier, dass die Senatsverwaltung diese 7,50 € als einen wichtigen Punkt sieht.
Weiterhin berichtet sie, dass die Ausführungen zu diesem Paragraphen 16 a Ende 2007 vorlagen und an die JobCenter weiter geleitet wurden. Sie meint, dass die Umsetzung des Paragraphen 16 a schwierig sei. Langzeitarbeitslose mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen sollen entsprechende Zuschüsse gewährt werden. Das Land Berlin gibt 522,00 €, darin sind enthalten die Anteile an der Sozialversicherung und auch eine Trägerpauschale von 140,00 €. In der Umsetzung hat der Senat das Problem, dass damit ein Personenkreis definiert wird, der zur Förderung in Betracht kommt und der Senat hat sich politische Schwerpunktthemen für öffentlich geförderte Beschäftigungen vorgenommen - hier die Frage Barrierefreiheit – Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft verbessern - die Frage der Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit (Festigung des sozialen Zusammenhalts), Integration von Migrantinnen und Migranten (in Anlehnung an das Integrationskonzept 2) Bereich kulturelle und schulische Bildung. Zwischen diesen beiden Poolen bewegt man sich. Einem Personenkreis, der sich in vielen JobCentern im Bereich der niedrig und geringqualifizierten befindet, wird eine Arbeitshilfe angeboten. Das ist eine große Herausforderung, was dazu führt, dass das Programm nicht so flüssig in Gang kommt, wie sich das der Senat gewünscht hatte. Der Senat denkt aber auch darüber nach, die Koalitionsvereinbarung sagt, es sollen alle Instrumente, die geeignet sind, öffentlich geförderte Beschäftigung nach den Kriterien zu nutzen. Auch denkt der Senat darüber nach, ein anderes Instrument, den Kommunalkombi, zu nutzen, der nicht über das SGB II geregelt ist, sondern als Extraprogramm durch das Bundesministerium für Arbeit an den Start gebracht wird. Hier sind die finanziellen Voraussetzungen für das Land Berlin nicht so günstig. Hier wird der Senat einen Dritten benötigten, mit denen man das umsetzt. Diese Chancen sollen aber alle genutzt werden. Und man denkt auch darüber nach, andere Instrumente wie z. B. ABM für Ältere oder auch den Lohnkostenzuschuss für Ältere noch mal im Sinne der öffentlich geförderten Beschäftigung aufzustocken.

 

Die stellv. Vorsitzende, Frau Schulz, fragt die Ausschussmitglieder, ob Herr Kuhlmann vom Quartiersmanagement Moabit-West Rederecht erhält. Dem wird so zugestimmt.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) dankt für die Ausführungen und fragt, welche Erfahrungen das Land Berlin in den einzelnen Bezirken mit ÖBS bereits gemacht hat. Ihr ist bekannt, dass Mitte eine Einstiegsphase mit 60 oder 70 Teilnehmern hatte. Ein Projekt läuft unter ÖBS nicht. Wie kann man die Schwierigkeit umgehen.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) meint, dass der Vortrag von Frau Liebich zu kurz war. Er kann nicht so schnell nachvollziehen, wie der Senat auf die anstehenden Probleme reagieren wird.
Er bezieht seine Frage auf U- und S-Bahnbegleiter/innen. Er findet, dass man ABM-Kräfte auf U-Bahnhöfen als Auskunftspersonal einsetzen kann, aber zur Frage mehr Sicherheit und mehr Service in den öffentlichen Verkehrsmitteln kann man sich nur schwer vorstellen, dass diese multiple Vermittlungshemmnisse haben müssen.
Weiterhin möchte er zum kommunalen Kombiprogramm den aktuellen Stand wissen.

Herr Kuhlmann dankt für das Rederecht. In der letzten Woche hat man sich im Quartiersrat Moabit-West mit ÖBS beschäftigt. Der ÖBS soll auf 2 Ebenen umgesetzt werden (Landesebene und bezirklicher Ebene). In Moabit-West ist das Bündnis für Wirtschaft und Arbeit nicht operativ aktuell. Wird darin ein Anlass gesehen, dieses Bündnis wieder zu beleben.
Er meint, dass in anderen Großstädten sehr gute Erfahrungen mit Langzeitarbeitslosen gemacht wurden, die im ÖPNV eingesetzt wurden.
Der Quartiersrat hat angeboten, an der kleinteiligen Umsetzung im Quartiersmanagement mit zu wirken.

 

Frau Staatssekretärin Liebich beantwortet die Fragen wie folgt:
Sie bittet um Nachsicht, dass ihr Vortrag so kurz war. Sie hat keine Kenntnis über den vorhandenen Sachstand bei den einzelnen Ausschussmitgliedern. Sie geht deshalb auf ein paar Grundlagen intensiver ein und wird versuchen, Erfahrungen aus anderen Bezirken kurz darzustellen.
Zum Thema Mindestlohn teilt sie folgendes mit: Vom Grundansatz und grundsätzlich politischem Verständnis geht der Senat davon aus und deswegen auch langfristig, gesellschaftlich sinnvolle nützliche Arbeit zu finanzieren und dass es nicht um einen schlechteren Arbeitsmarkt und einen Arbeitsmarkt geht, wo man sich ausruhen kann. Der Senat glaubt, dass es einfach Menschen in dieser Stadt gibt, die in der Perspektive keine Chance haben, auf einem wie auch immer sich entwickelnden ersten Arbeitsmarkt die Möglichkeit haben, Fuß zu fassen und in existenzsichernder Arbeit dort zu verbleiben. Deswegen sagt der Senat, er findet es politisch sinnvoll, so einen Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, auch sozialpolitisch, zu entwickeln. Wenn man durch Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen kann, dann hat das natürlich auch ganz viel damit zu tun, dass man wieder Vertrauen in sich fasst, dass man in sozialen Zusammenhängen tätig ist. Frau Liebich möchte hier aber nicht sagen, dass sie glaubt, dass die Menschen, die dort tätig sind, in der Perspektive nicht die Chance haben, sich weiter zu entwickeln und wieder dann z. B. irgendwann mal den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Zur Frage der Gerechtigkeit meint Frau Liebich, dass sie die Mindestlohndebatte als sehr spannend betrachtet. Sie findet, dass aus ihrer Sicht das Unrecht jeder Verkäuferin und das Unrecht der Frisörin, nämlich für 5,33 € zu arbeiten und damit nicht existenzsichernd zu arbeiten und damit keine gute Arbeit zu haben, nicht dazu führen kann, dass, wenn ÖBS aufgebaut wird, diese Menschen nochmals ins Unrecht zu setzen. Sondern, wenn man sich glaubhaft für diese Menschen einsetzt, dass die Mindestlohnforderung ernst gemeint wird und das sie auch politisch umgesetzt wird, dann muss man auch konsequent sein und sagen, bei den Sachen, die im Land Berlin an den Start gebracht werden, da gehen alle mit, 7,50 € Mindestlohn. Das bedeutet: menschenwürdige Arbeitsverhältnisse, menschwürdige Bezahlung für die Arbeit, die da stattfindet.
Frau Liebich antwortet anschließend zur Frage Umsetzung ÖBS: Es wurden mehrere Überlegungen angestellt. Die Landeskofinanzierung soll immer dann freigegeben werden, wenn der Bezirk sagt, ja, es ist in Ordnung, das ist ein Projekt, was der Bezirk möchte. Frau Liebich kann aber nicht sagen, wie das im Bezirk Mitte geregelt ist. Sie kann lediglich aus anderen Bezirken berichten. Es wurde der Versuch unternommen, ein möglichst einheitliches Verfahren in Berlin hin zu bekommen. Diejenigen die sich mit Arbeitsmarkt und Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auskennen wissen, dass das sehr schwierig ist.
Sie fährt weiter fort. Es gibt Bezirke, die eine Steuerungsrunde gemeinsam mit dem JobCenter durchgeführt haben. Es gibt Bezirke, wo die Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit, die große Aktionsfelder festlegen und wo dann über eine Struktur im Bezirk auch unter Beteiligung des Bezirksamtes die Entscheidung getroffen wird. Es gibt einzelne Bezirke, wo z. B. der/die Sozialstadtrat/in eine entscheidende Rolle spielen.
Insgesamt findet sie, dass die Perspektive ÖBS eine Säule ist, die sich in den Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit als ein Standbein der Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit abbilden sollte.

Zum Thema Verkehrsbegleiter meint Frau Liebich, dass man nicht alles, was in der Zeitung steht, glauben sollte, wie es tatsächlich in der Realität ist. Die BVG hat Gespräche für ein solches Projekt genutzt, um das Thema Sicherheit ins Spiel zu bringen. Frau Liebich findet die Angelegenheit nicht sehr schön, denn es kann letztendlich dazu führen, dass über den Widerstand, den es über den Betriebsrat gibt, das Projekt so gar nicht zustande kommt. Vom Grundsatz her, war das Projekt der Verkehrsbegleiter kein Projekt, wo es vorrangig um Sicherheit geht, sondern das Projekt war immer dafür gedacht, Menschen den Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Eine andere Zielrichtung war auch präsent zu sein in Bahnen, in Bussen, um auch hier Barrieren zu beseitigen und im Innenstadtbereich Ansprechpartner zu haben für Touristen/innen. Am 14.3.2008 wird es gemeinsam mit der BVG einen Runden Tisch zum Thema Sicherheit geben.
Als das Bundesministerium das Kommunalkombi entwarf, stand die Senatsverwaltung diesem Programm sehr kritisch gegenüber, weil es ein Programm war, was die Kommunen selber umsetzen sollen. Inzwischen hat sich die Situation verändert. Es gibt inzwischen seit Ende Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht die Richtlinie zum Kommunalkombi. Auch können Dritte im Auftrag der Kommune tätig sein. Hier besteht lt. Auskunft von Frau Liebich ein Finanzierungsproblem. Die Senatsverwaltung ist derzeit in Gesprächen mit den Stadtteilzentren, organisiert mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Träger hatten eingeschätzt, dass sie Eigenanteile mit einbringen können.
Die Senatsverwaltung geht nicht davon aus, dieses 2008 schon an alle Bezirke zu geben, sondern wird es für bezirksübergreifende Projekte nutzen und ggf. die Kofinanzierung zur Verfügung stellen. Frau Liebich findet, dass die Bezirke in der Lage sind, regionale Arbeitsmarktpolitik zu betreiben bzw. auch Sozialpolitik zu machen. Insofern sieht sie in der Perspektive schon die Chance, dieses Programm in die Verantwortung der Entscheidung vor Ort zu geben.

 

Frau BzStR´in Scheffler berichtet zur Beteiligung des Bezirksamtes an der Auswahl der ÖBS-Projekte folgendes: Es ist tatsächlich so, dass inzwischen eine Vielzahl von Konzepten verschiedenster Träger vorliegen (Frau Scheffler berichtete in der BVV darüber). Es handelt sich um 110 Konzepte. Insgesamt ist eine Vielzahl dieser Stellen, die in der Konzeption der Träger von der Servicegesellschaft „Zukunft im Zentrum“ votiert worden. Das Bezirksamt wird eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe wieder einrichten, ähnlich dem ABM-Verfahren. Die AG wird im Bereich des BzBm angesiedelt sein. Derzeit wird davon ausgegangen, dass im April/Mai 2008 die ersten 200 Förderfälle umgesetzt werden können. Details kann auf Nachfrage Herr Rinner benennen.

 

Herr Rinner kann keine Details benennen. Es wird mit 300 Maßnahmen gestartet.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) teilt den Hinweis von Frau Liebich, dass das sehr stark davon abhängt, dass die bezirklichen Akteure hier konkrete Projekte entwickeln. Es gibt beim Thema ÖBS zweierlei Grundbedenken, die auch eine gewisse Berechtigung haben. Herr Lötzer hat aus dem Bericht von Frau Scheffler nicht wahrnehmen können, wo das Bezirksamt selber solche Jobs hätte. Er möchte eine nähere Definition. Weiterhin bittet er zu berichten, wie das gewährleistet wird und das über die bewilligten Vorhaben berichtet wird. Von Herrn Rinner bittet er zu berichten, in welchen Bereichen die Jobs entstehen sollen.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass er in der Darstellung von Frau Liebrich nicht erkennen kann ob die Meinungsverschiedenheiten, die zwischen dem Bund und dem Land Berlin bestehen hinsichtlich der vom Land Berlin festgesetzten Mindestlohnhöhe, inzwischen aufgelöst sind und auch die Zahlen, die genannt wurden, waren für ihn nicht nachvollziehbar, dass tatsächlich jetzt dieser ÖBS unter der Prämisse 7,50 € Stundenlohn gesichert ist. Darüber hinaus interessiert ihn, inwieweit heute die Kriterien zur Abgrenzung dieses ÖBS vom ersten Arbeitsmarkt und auch vom Öffentlichen Dienst hinreichend präzise, um auch die in früheren Jahren bestehenden Schwierigkeiten zu meistern sind. Herr Rauskolb hat nicht den Eindruck, dass hier qualitativ wesentlich neues entwickelt worden ist. Herr Rauskolb möchte den neuesten Stand hierzu wissen.

 

Frau Staatssekretärin Liebich teilt zu den Meinungsverschiedenheiten mit, dass dazu wahrscheinlich die Berliner Morgenpost berichtete. Sie glaubt, dass dort einiges durcheinander gebracht wurde. Sie stellt klar, dass der Bund befürwortete, dass die JobCenter das Gesetz nicht gesetzestreu umsetzen, dass sie sich nicht an die Vorgaben der Arbeitshilfe halten. Die JobCenter können das gar nicht anders machen. Der Senat meint aber, dass diese Einschränkung auf diese Zielgruppe derjenigen mit multiplen Vermittlungshemmnissen nicht so eng sei; hier liegt eine politische Differenz mit dem Bundesministerium vor, die sich aber an dieser Stelle mit dem Instrument nicht aufheben lässt.
Die Richtlinie im Kommunalkombi sagt 2 Jahre arbeitslos, davon 1 Jahr im SGB II-Bezug. Das ist das einzigste Kriterium für den Personenkreis. Das ist aber besser für die Handlungsfelder, die festgelegt wurden.
Zum § 16 a teilt Frau Liebich mit: Hier steht noch aus die Modifizierung der Europäischen Kommission zum Thema Freigabe an die Unternehmen ab 1.4.2008, so, wie es im Gesetz steht.
Sie berichtet von einer Gesprächsrunde, in der dargestellt wurde, dass man nicht damit rechnen kann, dass zum 1.4.2008 die Modifizierung der EU sein wird. Frau Liebich steht dem kritisch gegenüber. Sie glaubt, dass hier die Verdrängung regulärer Arbeit relativ groß sei, denn all die Bereiche, die auch im MAE stattfanden und wo das eigene Institut der Agentur ziemlich deutlich gemacht hatte, an welchen Stellen der Graubereich ist, hineinfallen. Sie findet auch, dass zu der Debatte der Unterschied zu MAE gehört, dass es sich hier um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse handelt. Diese müssen auch existenzsichernd sein. Das ist aus Sicht von Frau Liebich etwas ganz anderes, als ein MAE.
Zur Frage Positivliste bzw. gemeinsame Erklärung teilt Frau Liebich mit, dass dies ein sehr heiß umstrittenes Thema sei. Die gemeinsame Erklärung und Positivliste gibt es immer noch und sie gilt auch noch. Sie ist für MAE eingesetzt. Da noch keine neue gemeinsame Erklärung abgeschlossen wurde, wird sie in der Regel in den einzelnen JobCentern auch herangezogen. Frau Liebich findet, sie ist deshalb in der Form nicht notwendig, weil die vielen Handlungsfelder, die sich jetzt da aufmachen, so im ÖBS mit den 4 Prioritäten jetzt gar nicht abgebildet sind. Frau Liebich möchte sich jetzt nicht positiv darauf beziehen, dass man auch handwerkliche Tätigkeiten oder dass man im Tourismus oder im Grünpflegebereich etwas umsetzen kann. Sie möchte Barrieren abbauen.
Es gibt auf Landesebene einen Beirat, in dem sich die Sozialpartner regelmäßig treffen. Dort wird die Umsetzung der ÖBS abgesprochen und abgestimmt. Ziel ist es aber, eine gemeinsame Klärung zu finden.

 

Frau BzStR´in Scheffler kann die Frage zu den konkreten Aufgaben des BA nicht beantworten. Sie hat keine entsprechende Auflistung des JobCenters vorliegen. Sie meint, dass das JobCenter die entsprechenden Unterlagen nachliefern wird.
Eine Einbindung der BVV ist nicht vorgesehen.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) meint, dass in Bezug auf ÖBS im Bezirk noch viel mit Partnern zu leisen sei. Sie fragt nach dem Stand Bündnis für Wirtschaft und Arbeit. Sie wünscht sich, dass nicht nur auf das JobCenter geschaut wird, sondern, dass das Bezirksamt Selbstinitiative ergreift.

Herr Rinner antwortet folgendes: Die Anbindung der Arbeitsgruppe, die sich mit ÖBS im Büro des BzBm beschäftigt, erscheint Herrn Rinner optimal. Ihm würde keine bessere Variante einfallen.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) teilt die Aussage von Frau Liebich bezüglich Mindestlohn. Er meint, dass der Senat Aufträge an Firmen vergeben hat, wo die Beschäftigten mit 5,50 € entlohnt wurden. Er hofft, dass sich dieses Engagement bald in politisches Handeln umsetzt.
Er fragt und bezieht sich auf die Fallpauschale von 140,00 €, wer diese bekommt.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) vermisst klare Zahlen zum Volumen des Berliner Haushalts für diesen Bereich und herunter gebrochen bei einem Mindestlohn von 7,50 €. Er fragt, was dann an Arbeitsplätzen heraus kommt. Ist es dann noch nennenswert, was dieser Sektor zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen kann. Weiterhin fragt er, ob das Problem auch in erster Linie an der Abgrenzung zum Öffentlichen Dienst zu lösen sei, wenn Menschen anständig bezahlt werden sollen, soll man das tun. Aber dann stellt sich hier die Frage, warum baut das Land Berlin immer mehr einfach strukturierte Arbeitsplätze ab. Nach wie vor ist es ja politische Zielsetzung und schafft daneben dann einen gut finanziell ausgestatteten ÖBS. Was ist der Gewinn dieses Beschäftigungssektors im Vergleich zum Öffentlichen Dienst. Die Parkgärtner wurden abgeschafft, in den U-Bahnen und S-Bahnen wurden alle möglichen Personen, die dort für den Bürger zur Verfügung standen, wegrationalisiert und jetzt werden Mobilitätsbegleiter, die dafür nicht ausgebildet sind und vielleicht auch gar nicht die nötigen Kenntnisse in Zukunft erwerben können, bereit gestellt.

Frau Staatssekretärin Liebich teilt mit: Im Haushalt wurden insgesamt für das Jahr 2008  21,9 Mio. €, für das Jahr 2009  50,7b Mio. € und für das Jahr 2010  62,7 Mio. € eingestellt. Das setzt sich zusammen aus Landesmittel und ESF-Mittel (jeweils immer 6 Mio. €). In der Modellrechnung setzten sich 522,00 € aus 25 % + Sozialversicherungsanteil + 140,00 € zusammen, Trägerpauschale mit 10 Tsd. Stellen gerechnet. Hier wagt Frau Liebich auch keine Prognose. Abhängig wird das jetzt davon sein, wie viel es nach Paragraph 16 a in den JobCentern geben wird. Hier gibt es durchaus die Ansicht, dass, wenn das Programm total freigegeben wird (dann spielt die Positivliste keine Rolle mehr), wie viel in der Wirtschaft abgefordert wird.
Die 140,00 € sind nicht für die Servicegesellschaften gedacht, also für Dritte, die als Träger auftreten und die die Projekte umsetzen. 140,00 € sind knapp bemessen. In der Trägerszene gibt es Diskussionen, in wie weit das überhaupt ausreicht. Frau Liebich kann das auch nachvollziehen. Jeder kennt die Haushaltssituation. Bei dem schwierigerem Personenkreis reicht es eben nicht nur, dass man eine Lohnbuchhaltung und die Beiträge zur Betriebsgenossenschaft abrechnet, sondern da ist eben manchmal doch die intensivere Betreuung mit gefragt und das ist dann über 140,00 € schon nicht mehr ganz einfach zu decken. Man überlegt, ob da auch unterschiedliche Modelle zum Tragen kommen könnten.
Grundsätzlich, wenn man sich anschaut, was das Gesetz sagt, wie dort Zusätzlichkeit definiert wird, ist das überhaupt gar kein Problem, auch das Renovieren von Schulen. Frau Liebich führt hier den Bezirkshaushalt Mitte als Beispiel an. Der Bezirk konnte Renovierungen an Schulen in diesem Jahr und kann Schulen im nächsten Jahr nicht finanzieren. Das heißt, das Kriterium von Zusätzlichkeit, wie es das Gesetz sagt, ist damit gut abgedeckt. In anderen Bundesländern wird das so gehandhabt. Im Bundesministerium konnte sich Frau Liebich anhören, warum der Kommunalkombi nicht dafür genutzt wird, die Tiefbaumaßnahmen in Berlin zu erledigen, die Straßen seien ja so schlecht. Frau Liebrich meint, dass sie hier ein politisches Problem hat, weil sie es anders sieht. Sie sieht auch den Unterschied zum Öffentlichen Dienst, denn es geht nicht darum, Lehrerinnen und Lehrer einzustellen. Und es geht auch nicht darum, Erzieherinnen und Erzieher einzustellen, sondern es geht darum, darüber hinausgehende Angebote zu machen. Sie ist auch der Meinung, sonst müsste man keine Diskussionen führen, warum Jugendhilfeverträge gemacht wurden, warum im Nachbarschaftsbereich mit Vereinen gearbeitet wird. Das ist eine andere Struktur, als der Öffentliche Dienst. Sie arbeiten auch anders als der Öffentliche Dienst. Trotzdem hat Frau Liebich ein öffentliches Interesse und so möchte sie das auch verstanden haben und so versteht es auch der Senat, dass es eine Abgrenzung gibt. Kommunalkombi in der ersten Form, dass das Land oder die Kommune als Arbeitgeber auftritt findet die Senatsverwaltung, wie es geplant war, nicht richtig. Man kann sich das aber vorstellen, gesellschaftlich, sinnvolle Arbeit, die alle haben, ob in Sportvereinen usw., auch in Abgrenzung zum Öffentlichen Dienst ein solches Programm zu gewährleisten.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint daraufhin, dass das der Knackpunkt sei bei dieser Diskussion. Er meint, dass durch Haushaltsentscheidungen z. B. die Instandsetzungsmittel für die öffentlichen Bauwerke soweit heruntergefahren werden, dass nicht mehr renoviert wird. Dann kann man sagen, dass das seit Jahren nicht gemacht worden ist und jetzt ist das eine Aufgabe, die zusätzlich ist, wenn man sie über einen Öffentlichen Beschäftigungssektor abwickelt. Das scheint Herrn Rauskolb weder in der Sache sehr überzeugend zu sein noch unter dem Gesichtspunkt der politischen Klarheit und Wahrheit. Die Frage stellt sich hier doch eindringlich, warum man da nicht der Meinung ist, wir haben öffentliche Aufgaben wahrzunehmen und die klassische Aufgabe des Öffentlichen Dienstes und nicht irgendwelcher Dritten. Natürlich gibt es im Rahmen der Trägervielfalt auch die Möglichkeit, öffentliche Aufgaben durch private Träger wahrnehmen zu lassen, aber das ist ja wieder was anderes als ÖBS. Von daher darf man das nicht vermischen. Herr Rauskolb meint weiter, dass ihm noch bei den Ausführungen von Frau Staatssekretärin Liebich aufgefallen sei, dass sie Aufgaben, die vielleicht besonders dringlich sind, weil sie von der öffentlichen Hand lange nicht wahrgenommen werden konnten, aus Gründen der Haushaltsnot, gar nicht wahrnehmen, sondern andere Aufgaben. Er fragt sich, was mit den Dingen in den Bezirken passiert (öffentliche Einrichtungen etc.), sie zukünftig zu unterhalten.

Frau Staatssekretärin Liebich möchte nicht falsch verstanden werden. Sie wollte in ihren Ausführungen nur als Beispiel vortragen, was theoretisch machbar wäre. Sie findet es politisch falsch und sie findet durchaus die Diskussion wie die Bezirke ausgestattet werden und welche finanziellen Ressourcen ihnen zur Verfügung stehen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, als eine wichtige Frage. Diese Debatte findet auf Koalitionsebene statt. Zu welchem Ergebnis sie dann am Ende führen wird, kann sie nicht beurteilen. Sie kann nur versprechen, dass sie da durchaus eine Streiterin für die Ausstattung der Bezirke ist und sie findet es nicht gut, dass die Bezirke geknebelt werden und einengt und sie damit abschafft, weil sie nämlich dann hier nichts mehr politisch zu entscheiden haben. Frau Liebich findet BVV und Bezirksämter wichtig und sie findet, dass sie entsprechend finanziell ausgestattet werden sollten. Ihr Beispiel in Richtung Jugendhilfe sollte nur einen Bereich aufmachen. Sie sieht auch, dass der ÖBS ein anderer Bereich ist, den man sinnvoll ergänzen kann. Sie wollte nur darauf hinweisen, dass es eben auch Aufgaben sind, die im öffentlichen Interesse und in Abgrenzung zum Öffentlichen Dienst sind.

 

Herr Kuhlmann bietet die Arbeitsgruppe Europa an, weil hier ESF-Mittel im Spiel sind. Die Europäische Kommission übernimmt nicht nur die Beihilfe rechtlicher Überprüfung, sondern es geht auch tatsächlich immer um das Kriterium der Zusätzlichkeit. Sobald eine solche EU-Förderung oder jede andere Förderung in die Daseinsvorsorge eingreift, gibt es harte Verteidigungslinien, die bis nach Brüssel gehen.

Herr BD Lötzer (Die Linke) richtet sich an das Bezirksamt. Bei ihm kommt das Agieren des Bezirksamtes zum Thema ÖBS augenblicklich zu vornehm zurückhaltend und zu nebelig an. Frau Scheffler schilderte, dass auf viele Initiativen der Trägergesellschaften gesetzt wird. Dass das JobCenter eine zentrale Rolle spielen muss, ist auch klar. Trotzdem ist er der Meinung, dass es Bereiche gibt wie Nachbarschaftsvereine, die kein Öffentlicher Dienst sind. Die Nachbarschaftsvereine liegen dicht beim Quartiersmanagement. Das sind die Felder, auf denen seiner Meinung nach es auch durchaus Sinn macht, Projekte für den ÖBS zu suchen und es gehört eine gewisse Strategie des Bezirksamtes dazu, wie sicher gestellt werden kann, dass das in diesen Bereichen passiert. Er schlägt vor, sich über das Thema Transparenz zu unterhalten. Hier würde der Ausschuss Soziale Stadt tätig werden. Die Fraktionen könnten sich das noch einmal überlegen. Damit es nicht in den Öffentlichen Dienst hineinkommt, damit es nicht in das Gewerbe hineinkommt und trotzdem was sinnvolles für den Bezirk ist, sollte das Bezirksamt eine aktivere und transparentere Position einnehmen und die BVV sollte sich ein Verfahren überlegen, wie Zugang und Mitsprache gewährleistet werden kann.

Frau BzStR´in Scheffler widerspricht hier. In der letzten Zeit wurde hier im Ausschuss berichtet. Frau Scheffler und das Bezirksamt insgesamt geben zu Fragen aus der BVV Antworten. Auch ist das Bezirksamt nicht inaktiv oder verhält sich nebelig. Frau Scheffler kann natürlich nicht immer Kenntnis davon geben, was sich in welchen Gremien im Rahmen Arbeitsmarktpolitik tut.
Das Bezirksamt hat sich einen Rahmen ausgedacht, um sich in diesen Prozess ÖBS konkret einzubringen, und zwar mit dieser Arbeitsgruppe. Diese ist einberufen und wird tätig. Insofern kann sie eine Inaktivität des Bezirksamtes nicht erkennen. Die konkreten Dinge, die jetzt im Zusammenhang mit dieser Arbeitsgruppe bestehen, die sind auch erst sehr kurzfristig bekannt geworden. Es gab einen langen Vorlauf. Das JobCenter hat sehr lange mit diesen Vorschaltmaßnahmen zu tun gehabt.
Frau Scheffler bedauert es sehr, so wenig Zeit für den Prozess gehabt zu haben. Jetzt sind die entsprechenden Konzepte von der Servicegesellschaft positiv beeschieden zurück gekommen. Jetzt kann sich das Bezirksamt damit auseinander setzen.

Frau Staatssekretärin Liebich weist zurück, dass das Land ein Jahr lang geschlafen hat, einen ÖBS aufzumachen. Sie kann nur sagen, dass es andere Bezirke gibt, die schon weiter sind. Sie möchte jetzt keine Grundlagenforschung betreiben, wie der Stand ist. Sie glaubt, dass es im Bezirk Mitte gute Gründe gab. Die müssten im Ausschuss diskutiert werden. Sie hat den Eindruck, dass der Bezirk auf einem guten Weg ist, was das JobCenter betrifft. Über die bezirklichen Fragen möchte sich Frau Liebich weiter nicht äußern. Sie meint aber, dass die Umsetzung nicht einfach sei. Es wurde in den Bezirken regelmäßig informiert.

 

Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Schulz, dankt der Staatssekretärin, Frau Liebich, für ihren ausführlichen Bericht und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

Unterbrechung der Sitzung 19.05 Uhr bis 19.10 Uhr

 


 

 
 

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