Auszug - Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes
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Herr BzBm Dr. Hanke ist der Meinung, dass dieser Antrag
nicht in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes liege. Es handelt sich hier um
Arbeitsschutz, bis hin zur Ausstattung der Ordnungsamtsmitarbeiter/innen. Herr BV Lundkowski (FDP) meint, das seine Fraktion zum
Ursprungsantrag einen Änderungsantrag in die BVV eingebracht hatte. Er bezieht
sich darauf, dass in der Begründung alles gesagt sei. Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) teilt mit, dass sie im
Herbst 2007 zusammen mit Kollegen/innen des Ordnungsamtes einen ganzen Tag
mitgegangen sei. U. a. teilt sie mit, dass ein Kollege des Ordnungsamtes am
U-Bahnhof Osloer Straße große Lebensmittelmüllberge (dort waren auch
Glasscherben, aufgebrochene harte Plastiktüten) untersuchen musste, um den/die
Verursacher des Mülls zu finden. Herr Testrich (Abt. WiImmO) teilt zu dem geschilderten
Vorgang von Frau Schauer-Oldenburg folgendes mit: Das Ordnungsamt ist
verpflichtet, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei der
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind Betriebsärzte und der Sicherheitsingenieur
in diesen Bereich gegangen und haben sich die Arbeitsplätze angeschaut. Beide
sind mit den Ordnungskräften 2 Tage mitgelaufen. Herr Testrich hat heute mit dem Ordnungsamt telefoniert und
die Aussage erhalten, dass es keine Dienstanweisung gibt, Müllberge zu
durchforsten, um den möglichen Verursacher festzustellen. Frau Schauer-Oldenburg meint, dass eine Impfung immer
preisgünstiger sei, als ein erkrankter Kollege. Der Antrag soll aufrecht
erhalten bleiben, auch wenn er abgelehnt wird. Herr Testrich bemerkt abschließend, dass über seinen Tisch
alle Dienstunfälle gehen (egal, ob sich ein Kollege nur geschnitten hat oder ob
er sich das Bein gebrochen hat). Es ist ihm kein Fall einer Hepatitis bekannt,
der auf eine Tätigkeit des Ordnungsamtes zurückzuführen ist. Herr BV Lundkowski weist darauf hin, dass der Antrag auf der
Grundlage der freiwilligen Basis bedeutet, dass der Kollege die Chance hat,
selbst zu entscheiden, ob er das in Anspruch nimmt, oder nicht. Diese Chance zu
entscheiden setzt natürlich eine kostenlose Impfung voraus, die dafür zur
Verfügung gestellt wird. Herr BV Rauskolb (CDU) befürwortet das Verständnis von Frau
Schauer-Oldenburg für die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes. Er meint jedoch,
dass Herr Testrich belegt habe, dass die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes
ausreichend gesundheitlich aufgeklärt und betreut werden. Dem gestellten Antrag kann seine Fraktion so nicht
zustimmen. Frau Schauer-Oldenburg wird sich die entsprechenden
Unterlagen (Kenntnisanalyse, Arbeitsanweisung) besorgen und dem Ausschuss
danach berichten. Herr BV Allendorf (SPD) möchte den Antrag in die
entsprechende Fachabteilung überweisen, der die entsprechende Antwort geben
kann. Nach eingehender Diskussion, was nun mit der Drucksache
geschehen soll, macht Herr BzBm Dr. Hanke folgenden Vorschlag: Eine
Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses an die BVV zu fertigen, mit der
Bitte um Überweisen in den Ausschuss, der für das Ordnungsamt zuständig ist.
Dr. Hanke glaubt, das wäre das korrekte Verfahren. Der Antrag ist zwar nicht
erledigt, aber er geht noch einmal durch die BVV. Anschließend lässt die stellvertretende Vorsitzende, Frau
Fried, den Änderungsantrag abstimmen. Der Ausschuss für Gesundheit überweist den Änderungsantrag
wegen Nichtzuständigkeit an die BVV zurück. Der BVV wird empfohlen, den
Änderungsantrag zuständigkeitshalber in einen anderen Ausschuss zu überweisen. |
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