Auszug - Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gesundheit Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Do, 31.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:32 - 19:58 Anlass: ordentlichen Sitzung
0533/III Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Gesundheit überweist den Änderungsantrag wegen Nichtzuständigkeit an die BVV zurück

Herr BzBm Dr. Hanke ist der Meinung, dass dieser Antrag nicht in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes liege. Es handelt sich hier um Arbeitsschutz, bis hin zur Ausstattung der Ordnungsamtsmitarbeiter/innen.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) meint, das seine Fraktion zum Ursprungsantrag einen Änderungsantrag in die BVV eingebracht hatte. Er bezieht sich darauf, dass in der Begründung alles gesagt sei.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) teilt mit, dass sie im Herbst 2007 zusammen mit Kollegen/innen des Ordnungsamtes einen ganzen Tag mitgegangen sei.

U. a. teilt sie mit, dass ein Kollege des Ordnungsamtes am U-Bahnhof Osloer Straße große Lebensmittelmüllberge (dort waren auch Glasscherben, aufgebrochene harte Plastiktüten) untersuchen musste, um den/die Verursacher des Mülls zu finden.

 

Herr Testrich (Abt. WiImmO) teilt zu dem geschilderten Vorgang von Frau Schauer-Oldenburg folgendes mit: Das Ordnungsamt ist verpflichtet, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind Betriebsärzte und der Sicherheitsingenieur in diesen Bereich gegangen und haben sich die Arbeitsplätze angeschaut. Beide sind mit den Ordnungskräften 2 Tage mitgelaufen.

Herr Testrich hat heute mit dem Ordnungsamt telefoniert und die Aussage erhalten, dass es keine Dienstanweisung gibt, Müllberge zu durchforsten, um den möglichen Verursacher festzustellen.

 

Frau Schauer-Oldenburg meint, dass eine Impfung immer preisgünstiger sei, als ein erkrankter Kollege. Der Antrag soll aufrecht erhalten bleiben, auch wenn er abgelehnt wird.

 

Herr Testrich bemerkt abschließend, dass über seinen Tisch alle Dienstunfälle gehen (egal, ob sich ein Kollege nur geschnitten hat oder ob er sich das Bein gebrochen hat). Es ist ihm kein Fall einer Hepatitis bekannt, der auf eine Tätigkeit des Ordnungsamtes zurückzuführen ist.

 

Herr BV Lundkowski weist darauf hin, dass der Antrag auf der Grundlage der freiwilligen Basis bedeutet, dass der Kollege die Chance hat, selbst zu entscheiden, ob er das in Anspruch nimmt, oder nicht. Diese Chance zu entscheiden setzt natürlich eine kostenlose Impfung voraus, die dafür zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) befürwortet das Verständnis von Frau Schauer-Oldenburg für die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes. Er meint jedoch, dass Herr Testrich belegt habe, dass die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes ausreichend gesundheitlich aufgeklärt und betreut werden.

Dem gestellten Antrag kann seine Fraktion so nicht zustimmen.

 

Frau Schauer-Oldenburg wird sich die entsprechenden Unterlagen (Kenntnisanalyse, Arbeitsanweisung) besorgen und dem Ausschuss danach berichten.

 

Herr BV Allendorf (SPD) möchte den Antrag in die entsprechende Fachabteilung überweisen, der die entsprechende Antwort geben kann.

 

Nach eingehender Diskussion, was nun mit der Drucksache geschehen soll, macht Herr BzBm Dr. Hanke folgenden Vorschlag: Eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses an die BVV zu fertigen, mit der Bitte um Überweisen in den Ausschuss, der für das Ordnungsamt zuständig ist. Dr. Hanke glaubt, das wäre das korrekte Verfahren. Der Antrag ist zwar nicht erledigt, aber er geht noch einmal durch die BVV.

 

Anschließend lässt die stellvertretende Vorsitzende, Frau Fried, den Änderungsantrag abstimmen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit überweist den Änderungsantrag wegen Nichtzuständigkeit an die BVV zurück. Der BVV wird empfohlen, den Änderungsantrag zuständigkeitshalber in einen anderen Ausschuss zu überweisen.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig mit 10 Ja-Stimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen dem so zu.

 


 

 
 

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