Auszug - Bebauungsplan 1-32 - "Spree (Bezirksgrenze), Bethaniendamm (Bezirksgrenze), Engeldamm, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße" aktueller Verfahrens- und Bearbeitungsstand BE: Bezirksamt
Herr Bertermann teilt mit, dass er den Ausschussmitgliedern vorab den ihm bekannten letzten Verfahrensstand zugemailt hat. Herr Gothe erklärt, dass man sich mit dem Gebiet mehrfach
intensiv beschäftigt hat. Er führt aus, dass es wichtig ist, zu klären, wie man
in diesem Gebiet zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung kommt. Er
berichtet, dass es zur Zeit in dem gesamten Bereich zwei aktuelle Projekte
gibt, die es erlauben, das Gebiet an zwei Stellen städtebaulich neu zu
fixieren. Dies ist die Eisfabrik und das Projekt auf dem Grundstück von HochTief
(neben DAZ). Dazu führt er aus, dass HochTief mehrere Grundstücke auf dem Areal
besitzt, es soll ein Bürogebäude für die Hauptniederlassung von HochTief
entstehen. Über ein grundbuchrechtliches Verfahren sollen Wohnanteile auf den
restlichen Grundstücken sichergestellt werden. Man strebt eine einvernehmliche
Lösung an. Ferner teilt Herr Gothe mit, dass für den restlichen Bereich
des B-Plans das Problem besteht, dass die Grundstückseigentümer ganz neu sind,
bzw. noch nicht feststehen. Deshalb kann der B-Plan nur sehr oberflächlich
beschrieben werden. Man hat sich überlegt, den B-Plan für das gesamte Areal neu
zu formieren. D. h. die HochTief-Grundstücke werden herausgenommen. Das
Grundstück der TLG (Eisfabrik) soll herausgelöst werden, um daraus ein vorhabenbezogenen
B-Plan zu machen. Herr Gothe spricht von einem sogenannten „Hosenträger-B-Plan“
und erläutert dazu anhand einer Karte. Herr Bertermann fragt nach, ob man bei dem B-Plan über die Köpenicker Straße rübergehen kann und spricht damit die Problematik des Projektes „Köpi 137“ an. Herr Gothe antwortet, dass die Bauleitplanung das falsche
Instrument wäre, um das Projekt „Köpi“ zu sichern. Herr Wesselhöfft ergänzt
dazu, dass die einzigen planungsrechtlichen Sicherungsinstrumente für ein
Gebäude der Denkmalschutz oder eine Erhaltungssatzung wäre. Er ist der Ansicht,
dass beides ausscheidet. Es verweist diesbezüglich auf gerichtliche Verfahren am
Lützowplatz und in der Leipziger Straße / Ecke Friedrichstraße Frau Gülink
ergänzt. Herr Hobrack erkundigt sich nach der Zeitschiene der
Erstellung des B-Plans. Herr Gothe führt aus, dass man versuchen will, diesen
Hosenträger-B-Plan relativ schnell aufzuzeichnen. Herr Wesselhöfft berichtet,
dass man die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darüber informieren wird.
Gleichzeitig soll ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Eine
Behördenbeteiligung ist ebenfalls notwendig. Diese soll im ersten Quartal 2008
erfolgen. Herr Bertermann fragt nach, ob eine erneute
Bürgerbeteiligung geplant ist. Herr Wesselhöfft erklärt hierzu, dass dies bisher nicht
beabsichtigt ist. Herr Bertermann ist, mit Verweis auf die damalige
Bürgerbeteiligung aus dem Jahre 1994, dagegen der Auffassung, dass eine erneute
Bürgerbeteiligung nach 13 Jahren und mit veränderten Planinhalten durchgeführt
werden sollte. Herr Gothe schließt sich dieser Auffassung an und sagt eine
erneute Bürgerbeteiligung zu. Frau Gülink weist darauf hin, dass dadurch das
Verfahren erheblich verlängert wird. |
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