Auszug - des Bezirksamtes
Hotelneubau Alexanderplatz/Karl-Liebknecht-Straße Herr Gothe berichtet einleitend vom geplanten Bau des Hotels am Alexanderplatz und erläutert die Fassade des Hotels anhand einer Powerpoint-Präsentation. Die Vorstellung des Projektes durch den beauftragten Architekten hat seine anfänglichen Bedenken zerstreut. Die Fassade erhält einen „Knick“. Die Fensterstruktur der einzelnen Zimmer weist für die jeweils drei Fenster eines Zimmers zwei nicht zu öffnende Fenster und eine offenes Fenster auf. Die Anreihung (geschlossen oder offen) wird jedoch nicht einheitlich sein. Es soll eine helle Putzfassade werden. Er teilt mit, dass der Bau des Hotels nur unter dem Vorbehalt einer Einigung zwischen dem Investor und dem benachbarten Gebäudeinhabers stattfinden kann, da das Hotel baulich an dem Nebengebäude anschließt. Herr Hobrack gibt zu bedenken, dass die Anfahrt,
insbesondere von Bussen, des Hotels über die Karl-Liebknecht-Straße eine
Verkehrsproblematik mit sich bringen könnte. Herr Gothe führt dazu aus, dass
bislang kein Problem bekannt ist, er wird sich diesbezüglich noch mal
erkundigen. Rückerstraße 3 Herr Gothe führt aus, dass der Nachbar des Grundstückes
Rückerstraße 3 ein Firmenimperium besitzt und eine Firmengruppe in Fulda
betreibt. Er beabsichtigt die Rückerstraße in Ergänzung seines bisher bereits
erworbenen Grundstückes Neue Schönhauser Straße 5 u. a. als rückwärtige
Bebauung aus Sicherheitsgründen ebenfalls zu erwerben. Dieser Nachbar hat
angeboten, diese Firmengruppe nach Berlin zu holen. Herr Gothe betont, dass
dies, sowohl für den Finanzsenator, aus steuerrechtlichen Gründen, wie auch für
den Wirtschaftssenator, aus wirtschaftsfördernden Gründen, von erheblicher
Bedeutung wäre. Deshalb betreibt der Senat die Veräußerung dieses Grundstückes
als Direktvergabe an den Grundstücksnachbarn. Herr Gothe berichtet weiterhin,
dass dieses Thema gestern im Bezirksamt erörtert wurde und sich darauf verständigt
wurde, dass der Vorteil der Unternehmensansiedlung für Berlin von erheblicher
finanzieller Bedeutung ist, da die Verlagerung des Firmensitzes nach Berlin ein
Steueraufkommen bedeutet. Herr Gothe führt aus, dass die Senatsverwaltung
vorgeschlagen hat, die Direktvergabe des Grundstückes Rückerstraße 3 an die
Verlagerung des Firmensitzes als Bedingung zu koppeln. Das Bezirksamt hat
beschlossen, dem Wunsch des Finanz- und Wirtschaftssenators, zu folgen, obwohl
bekannt ist, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung eine
Sanierungszieländerung abgelehnt hat. Herr Bausch spricht sich, im Namen der Fraktion Bü90 Grünen,
gegen diese Handlungsweise aus und kritisiert, dass niemand wirklich weiß, ob
tatsächlich Steuern fließen und welche Investitionen getätigt werden. Herr Diedrich schließt sich der Meinung an und erkundigt
sich nach dem Bebauungsplan. Zu den Äußerungen erläutert Herr Gothe, dass die Satzung,
nach der der Liegenschaftsfonds zu handeln hat, besagt, dass ausdrücklich
wirtschaftliche Ziele des Senats verfolgt werden können. In diesem Zusammenhang
verweist Herr Gothe erneut auf die Kaufvertragsbedingung der Verlagerung des
Firmensitzes. Auf die Nachfrage zum Bebauungsplan führt Herr Gothe aus,
dass man das Grundstück Rückerstraße 3 aus dem B-Plan raustrennt und den B-Plan
für den ganzen Block zuführt, somit würde automatisch Wohnen realisiert werden.
Herr Wesselhöfft ergänzt und verweist hinsichtlich der u. U. beabsichtigten
Direktvergabe zum Festpreis auf dem entgegenstehenden gerichtliche Entscheidung
der EU aus NRW. Auf eine Nachfrage von Herrn Neuhaus erklärt Herr Gothe,
dass sich das Grundstück momentan im Finanzvermögen des Bezirkes Mitte
befindet. Ferner erläutert er, dass der Liegenschaftsfonds dieses Grundstück im
vergangenen Monat ungefragt auf die Tagesordnung des Steuerungsausschusses des
Liegenschaftsfonds gehoben hat. Das Bezirksamt hat dazu keine Stellungnahme
geschrieben, da nach wie vor das Sanierungsziel Gemeinbedarfsfläche Gültigkeit
hat. Herr Gothe berichtet, dass Herr Zeller diese Meinung im Gremium vertreten
hat, obwohl man weiß, dass die Sanierungsziele im Januar/Februar mit Aufhebung
des Sanierungsgebietes entfallen. Herr Koch fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, dieses
Grundstück mit einem Verfahrensvorschlag an den Liegenschaftsfonds zu geben.
Herr Gothe bejaht dies. Allerdings entscheiden in dem Steuerungsausschuss vier
Stimmen darüber, der Bezirk könnte also überstimmt werden. Daraufhin fragt Herr Bertermann ob der Bezirk ein
stadtentwicklungspolitisches Kriterium mit diesem Grundstück besitzt. Herr
Gothe antwortet, dass die Meinung des Bezirksamtes in diesem Fall klar
kundgetan hat. Herr Diedrich fragt nach, wie das Bezirksamt handelt, wenn
die BVV diese Verfahrensweise ablehnt. Herr Gothe führt aus, dass die Sanierungsziele
nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes nicht mehr von Belang sind. Insofern
ist es relativ einfach so einen Vertrag zu schließen. Herr Bertermann teilt mit, dass die Fraktion Bü90 Grünen zu
dieser Problematik einen Antrag in die BVV einzubringen wird. Erdöllager Westhafen (Nachfrage aus Ausschusssitzung
28.11.07) Herr Bertermann erinnert an die Nachfrage der letzten
Sitzung von Herrn Bhaduri zur Thematik Erdöllager Westhafen. Herr Gothe teilt
mit, dass er sich diesbezüglich noch nicht erkundigt hat. Schleichergelände / Stadtumbau West (Nachfrage aus
Ausschusssitzung 24.10.07) Außerdem erkundigt sich Herr Bertermann nach der gesamten Summe des zur Verfügung gestellten zusätzlichen Geldes zum Projekt Stadtumbau West, von denen ein Teil für die Finanzierung von Maßnahmen auf dem Gelände der ehem. Schleicherfabrik und der Lehrter Kulturfabrik verwandt werden soll. Herr Gothe antwortet, dass es insgesamt 2 Mio. Euro mehr sind. Allerdings hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses diese 2 Mio. Euro wieder einkassiert, insofern bleibt es bei dem alten Betrag. Das Bezirksamt (Stadtentwicklung) will das Projekt Schleicherareal weiter mit einem Volumen von ca. 300.000 Euro anzumelden. Diese Anmeldung muss jedoch noch in der ämterübergreifenden AG Stadtumbau West bestätigt werden. |
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