Auszug - Zwischennutzung statt Vandalismus am Leopoldplatz
Herr Neuhaus merkt an, dass in der November-Sitzung mitgeteilt wurde, dass Verträge unterzeichnet werden sollen. Herr
Zeller führt aus, dass ein sog. Mietvorvertrag abgeschlossen wurde, der, so die
andere Vertragsseite alle mit der Konzession verbundenen Genehmigungen erbracht
hat, in einen regulären Mietvertrag mündet. Der Mietvorvertrag entspricht einem
Mietvertrag mit einer Klausel. Da die Gaststätte noch nicht betriebsfähig ist,
wofür der Vertragsnehmer zu sorgen hat, wird noch keine Miete verlangt, da auch
noch kein Gewinn erzielt werden kann. Das wird erst dann realisiert, wenn alle
zu beteiligenden Ämter zugestimmt haben. Auf
die Nachfrage von Herrn Abraham, wie lange die Mietfreiheit und die Mietdauer
besteht, teilt Herr Zeller mit, dass dies bis zur Konzessionierung der
Gaststätte erfolgt bzw. der Vertrag für 10 Jahre geschlossen wurde. Nach
den Aussagen von Herrn Zeller teilt Herr Abraham mit, dass die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen den Antrag zurückzieht. |
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