Auszug - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Herr Busse, BA und/oder Herr Beyer-Meklenburg, BA
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Herr Busse, LuV-Leiter Gesundheit, verteilt eine Übersicht
mit den wichtigsten Daten und gibt Erläuterungen dazu. Weiterhin verteilt er
einen Artikel aus einer fachwissenschaftlichen Zeitung. Der Artikel beschreibt
die Verknüpfung von zahn- und kinderärztlichen Daten. Herr Dr. Brockstedt berichtet, dass er von der
Senatsverwaltung gebeten wurde, sowohl Gesundheit als auch Bildung,
Wissenschaft und Forschung bei der Gründung des Projektes Netzwerk Kinderschutz
fachlich beratend tätig zu sein. Er vertritt alle Bezirke in den Sitzungen bei
Gesundheit und Jugendverwaltung. Der Abgeordnetenhausbeschluss vom Februar 2007
wurde vorbereitet. Seit dem gibt es wieder eine Projektgruppe, die auf
Abteilungsleiterebene und mit der Mitarbeit von Herrn Dr. Brockstedt versucht
sicher zu stellen, das, was das Land Berlin beschlossen hat, in die Praxis
umzusetzen. Das ist nicht einfach und stößt immer wieder auf die größten
Schwierigkeiten in den einzelnen Bezirken (8.00-18.00 Uhr muss der Kinderschutzkoordinator
beim Gesundheitsamt und beim Jugendamt erreichbar sein, montags bis freitags).
Die Hotline selbst wurde gut angenommen (60 Anrufe im Monat). Die Anrufe werden
dort bearbeitet und in die jeweiligen Jugendämter in die Bezirke
zurückgemeldet. Herr BD Klüppel (Grüne) fragt und bezieht sich auf die
akuten Probleme zu den 75 %, die erreicht werden sollen, wie viele Personen
haben finanzielle, rechtliche oder andere soziale Hilfen. Herr Dr. Brockstedt
beantwortet die Frage wie folgt: Die in der Senatsstatistik aufgeschlüsselten
Zahlen werden zukünftig aus Gründen der Mehrarbeit nicht mehr differenziert.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhält nicht mehr die Aufschlüsselung:
ist das finanzielle Hilfe, rechtliche Hilfe, ist das nur Beratung zur
Säuglingspflege. Die meisten Beratungen sind rechtliche und finanzielle
Beratungen. Es wird nur noch heißen: Hilfe Ja oder Nein. Es gibt sehr komplexe Kostenleistungsrechnungen, Statistik
der tatsächlich durchgeführten Arbeiten in jedem Bereich. Weiterhin möchte Herr Klüppel wissen, ob die Weiterführung
der Statistiken nützlich wäre. Herr Dr. Brockstedt verneint dies, weil es
Mehrarbeit ist, ohne dass andere tätig werden. Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf das
bewegliche Einladungswesen. Gleichzeitig wurde aber gesagt, dass es Einbrüche
zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr gibt. Frau Schauer-Oldenburg möchte wissen,
ob Chancen gesehen werden, dass hier auch ein verbindliches Einladungswesen
stattfindet. Herr Dr. Brockstedt teilt mit, dass es so etwas schon im Saarland
gibt. Saarland hat vor 1 ½ Jahren entschieden, dass sie verbindliches
Einladungswesen machen, weil dort die Teilnahme von 95 % auf unter 80 %
abgesunken ist. Weiter fragt Frau Schauer-Oldenburg, ob hier nicht der § 264
greift, dass erst der Bezirk zahlt und dass der Bezirk dann das Geld von den
Krankenkassen wieder bekommt. Frau BV Bergunde (Die Linke) bezieht ihre Frage auf
Schuleinganguntersuchungen und möchte wissen, was untersucht wird und was mit
den Ergebnissen der Untersuchungen geschieht. Herr Dr. Brockstedt teilt mit, dass es seit 2 Jahren keine
Rückstellungen mehr gibt. Die Senatsverwaltung hatte anfangs versucht 100 %ig
zu sein. Man hatte dann aber gemerkt, dass diese Situation vielen Kindern nicht
gerecht wird. Hierbei geht es um Kinder, die von Behinderung bedroht sind und
spezielle Förderung in Kitas bekommen und wo ein klarer Therapieplan vorliegt,
der besagt, hier muss noch ein Jahr daran gearbeitet werden, dann kann das Kind
auch in der Einschulphase mitkommen, sonst wird es dort 3 Jahre verbringen und
vermutlich ganz hinten runter fallen. Herr BV Abraham (Grüne) möchte zum Kinder- und
Gesundheitsdienst wissen, ob ein Kriterium vorliegt, nach dem relativ schnell
erkannt wird, ob eine Familie hilfebedürftig ist oder ist. Herr Dr. Brockstedt teilt mit, dass das letzte getötete Kind
einer wohlhabenden Familie angehörte, Hilfen wurden abgelehnt. Herr Dr.
Brockstedt hätte sich aber gewünscht, dass man hier noch näher dran geblieben
wäre. Frau BV Bölter (SPD) möchte zur Definition des Begriffes
Altersgrenze bis zum 18. Lebensjahr wissen, ob sich nach dem Begriff der
Volljährigkeit gerichtet wurde, denn nach dem Jugendhilfegesetz ist eine etwas
andere Altersgruppe gemeint. Herr Dr. Brockstedt meint, dass hier eine
Differenz zwischen Jugendhilfe und Gesundheit liegt. Gesundheit ist für
Jugendliche im Sozialgesetzbuch definiert. Die Jugendhilfe geht stärker von
funktionellen Aspekten aus. Herr Allendorf, bedankt sich im Namen der
Ausschussmitglieder für seine detaillierte Berichterstattung. |
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