Auszug - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Herr Busse, BA und/oder Herr Beyer-Meklenburg, BA  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:58 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Busse, LuV-Leiter Gesundheit, verteilt eine Übersicht mit den wichtigsten Daten und gibt Erläuterungen dazu

Herr Busse, LuV-Leiter Gesundheit, verteilt eine Übersicht mit den wichtigsten Daten und gibt Erläuterungen dazu. Weiterhin verteilt er einen Artikel aus einer fachwissenschaftlichen Zeitung. Der Artikel beschreibt die Verknüpfung von zahn- und kinderärztlichen Daten.
Zum Kinder- und Gesundheitsdienst selbst teilt er mit, dass alle Maßnahmen durchgeführt wurden (Schuleingangsuntersuchungen, Untersuchungen im Kitabereich usw.).
Je mehr Ersthausbesuche gemacht werden können, desto besser ist der Kinderschutz aufgestellt.
Herr Busse betont, dass jetzt endlich die gemeinsame Ausführungsvorschrift zum Kinderschutz, die die Bereiche Jugend und Gesundheit auf den Weg gebracht hat, so dass sich auf dieser Basis der Bereich Jugendamt noch einmal zusammen setzen kann. Eine Kooperation mit der Abteilung findet schon statt. Ohne die Ausführungsvorschriften wurde eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die auch schon seit 3 oder 4 Jahren läuft.
Ein weiteres großes Thema, welches aus der Presse bekannt ist und in der letzten Sitzung zum Thema Gesundheit der Zähe bei Kindern angesprochen wurde, ist, wie gelingt es, die Besuche zu den Reihenuntersuchungen und zur allgemeinen Gesundheit der Kinder hinzu bekommen. Es soll die Grundlage geschaffen werden, damit ein stärkerer Druck aufgebaut wird, dass Eltern verpflichtet werden, ihre Elternpflichten wahr zu nehmen. Derzeit gibt es die Diskussion der verbindlichen Einladung an die Eltern. Dabei wurde festgestellt, dass das sehr personalaufwendig ist. Abschließend meint Herr Busse, wenn mehr Personal zur Verfügung stehen würde, könnte man sich diesem Thema intensiver widmen.

 

Herr Dr. Brockstedt berichtet, dass er von der Senatsverwaltung gebeten wurde, sowohl Gesundheit als auch Bildung, Wissenschaft und Forschung bei der Gründung des Projektes Netzwerk Kinderschutz fachlich beratend tätig zu sein. Er vertritt alle Bezirke in den Sitzungen bei Gesundheit und Jugendverwaltung. Der Abgeordnetenhausbeschluss vom Februar 2007 wurde vorbereitet. Seit dem gibt es wieder eine Projektgruppe, die auf Abteilungsleiterebene und mit der Mitarbeit von Herrn Dr. Brockstedt versucht sicher zu stellen, das, was das Land Berlin beschlossen hat, in die Praxis umzusetzen. Das ist nicht einfach und stößt immer wieder auf die größten Schwierigkeiten in den einzelnen Bezirken (8.00-18.00 Uhr muss der Kinderschutzkoordinator beim Gesundheitsamt und beim Jugendamt erreichbar sein, montags bis freitags). Die Hotline selbst wurde gut angenommen (60 Anrufe im Monat). Die Anrufe werden dort bearbeitet und in die jeweiligen Jugendämter in die Bezirke zurückgemeldet.
Herr Dr. Brockstedt betont, dass die Kooperation zwischen Jugend- und Gesundheitsamt in Mitte vorbildbewegend für die jetzt anstehenden Kooperationsvereinbarungen in allen Bezirken ist. Momentan wird sehr intensiv mit dem Jugendamt zusammen mit der Charité an einer Kooperationsvereinbarung gearbeitet. Die Charité hat ein eigenes Kinderschutzzentrum entwickelt. Das BA Mitte ist dort musterhaft für Berlin.
Im Abgeordnetenhaus wurde beschlossen, dass die Gesundheitsverwaltung den Auftrag hat, bis März 2008 zu klären, ob ein verbindliches Einladewesen wesentlich dazu beiträgt den flächendeckenden Kinderschutz in Berlin noch zu optimieren. Herr Dr. Brockstedt ist sich da nicht so sicher, denn bis zum 2. Lebensjahr gibt es Teilnahmequoten von 95 %. Und man hat trotzdem Fälle von Vernachlässigungen und Misshandlungen. Wenn man von 95 % auf 96 % kommt, erwartet man nicht, dass ganz gravierend was anderes wird. Zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr findet keine Vorsorge statt; erst wieder U8 mit 4 Jahren. In dieser Lücke ist dringlicher Handlungsbedarf. Herrn Dr. Brockstedts Handeln in den Gremien geht dahin, sich auf diesen Altersbereich zu konzentrieren. Für den Bereich der Säuglinge meint er, dass hier viel entscheidender die frühen Hilfen seien, wie Herr Busse schon ausführte.

 

Herr BD Klüppel (Grüne) fragt und bezieht sich auf die akuten Probleme zu den 75 %, die erreicht werden sollen, wie viele Personen haben finanzielle, rechtliche oder andere soziale Hilfen. Herr Dr. Brockstedt beantwortet die Frage wie folgt: Die in der Senatsstatistik aufgeschlüsselten Zahlen werden zukünftig aus Gründen der Mehrarbeit nicht mehr differenziert. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhält nicht mehr die Aufschlüsselung: ist das finanzielle Hilfe, rechtliche Hilfe, ist das nur Beratung zur Säuglingspflege. Die meisten Beratungen sind rechtliche und finanzielle Beratungen. Es wird nur noch heißen: Hilfe Ja oder Nein.

Es gibt sehr komplexe Kostenleistungsrechnungen, Statistik der tatsächlich durchgeführten Arbeiten in jedem Bereich.

Weiterhin möchte Herr Klüppel wissen, ob die Weiterführung der Statistiken nützlich wäre. Herr Dr. Brockstedt verneint dies, weil es Mehrarbeit ist, ohne dass andere tätig werden.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf das bewegliche Einladungswesen. Gleichzeitig wurde aber gesagt, dass es Einbrüche zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr gibt. Frau Schauer-Oldenburg möchte wissen, ob Chancen gesehen werden, dass hier auch ein verbindliches Einladungswesen stattfindet. Herr Dr. Brockstedt teilt mit, dass es so etwas schon im Saarland gibt. Saarland hat vor 1 ½ Jahren entschieden, dass sie verbindliches Einladungswesen machen, weil dort die Teilnahme von 95 % auf unter 80 % abgesunken ist.
Diese Zahlen gelten auch für Mitte. Jetzt stellt sich die Frage, wie die Gesundheitsverwaltung mit diesen Erfahrungen anderer Bundesländer umgeht und ob man sich überlegt (es entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand) für einen kritischen Punkt bei der U8 konzentriert. Problem ist aber natürlich, dass damit die ganzen ersten 4 Jahre erst einmal nicht erfasst werden; und die Zeit zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr auch nicht erfasst wird.
Der gemeinsame Bundesausschuss hat definitiv gesagt, Kostennutzenrechnung spricht dagegen, dies in die neuen Richtlinien aufzunehmen. Es bleibt Ländersache und es bleibt die Verantwortung eines jeden einzelnen Arztes bei seinen Kontakten und wenn es nur um Schnupfen und Gesundschreibungen in der Kita geht, immer den Aspekt Vernachlässigung, ist das Kind normal entwickelt, verhält es sich adequat mit zu bedenken. Herr Dr. Brockstedt erwartet nicht, dass von den Krankenkassen auf dieser Ebene Unterstützung in den nächsten Jahren ankommen wird. Wenn, muss das Land selbst sich entscheiden, wie es das finanzieren will.

Weiter fragt Frau Schauer-Oldenburg, ob hier nicht der § 264 greift, dass erst der Bezirk zahlt und dass der Bezirk dann das Geld von den Krankenkassen wieder bekommt.
Herr Dr. Brockstedt antwortet: Es gibt Vereinbarungen des Landes Berlin mit allen Krankenkassen, dass Vorleistungen voll erstattet werden. Der Bezirk Mitte und Spandau setzen als einzige Bezirke dies um. In Zehlendorf gibt es solche Sprechstunden nicht.

 

Frau BV Bergunde (Die Linke) bezieht ihre Frage auf Schuleinganguntersuchungen und möchte wissen, was untersucht wird und was mit den Ergebnissen der Untersuchungen geschieht.

Herr Dr. Brockstedt teilt mit, dass es seit 2 Jahren keine Rückstellungen mehr gibt. Die Senatsverwaltung hatte anfangs versucht 100 %ig zu sein. Man hatte dann aber gemerkt, dass diese Situation vielen Kindern nicht gerecht wird. Hierbei geht es um Kinder, die von Behinderung bedroht sind und spezielle Förderung in Kitas bekommen und wo ein klarer Therapieplan vorliegt, der besagt, hier muss noch ein Jahr daran gearbeitet werden, dann kann das Kind auch in der Einschulphase mitkommen, sonst wird es dort 3 Jahre verbringen und vermutlich ganz hinten runter fallen.
Die Daten dienen für verschiedene Zwecke. Nach dem § 5 der neuen Grundschulordnung gilt auch die Verpflichtung, gezielte Förderung den Schulen mitzuteilen. Eltern sollen gezielt auf Förderbedarfe hingewiesen werden.

 

Herr BV Abraham (Grüne) möchte zum Kinder- und Gesundheitsdienst wissen, ob ein Kriterium vorliegt, nach dem relativ schnell erkannt wird, ob eine Familie hilfebedürftig ist oder ist.

Herr Dr. Brockstedt teilt mit, dass das letzte getötete Kind einer wohlhabenden Familie angehörte, Hilfen wurden abgelehnt. Herr Dr. Brockstedt hätte sich aber gewünscht, dass man hier noch näher dran geblieben wäre.
Weiterhin teilt Herr Dr. Brockstedt mit, dass erfahrene Sozialpädagogen inzwischen aus der Wohnadresse ersehen können, wo Eltern mit Problemen wohnen.

 

Frau BV Bölter (SPD) möchte zur Definition des Begriffes Altersgrenze bis zum 18. Lebensjahr wissen, ob sich nach dem Begriff der Volljährigkeit gerichtet wurde, denn nach dem Jugendhilfegesetz ist eine etwas andere Altersgruppe gemeint. Herr Dr. Brockstedt meint, dass hier eine Differenz zwischen Jugendhilfe und Gesundheit liegt. Gesundheit ist für Jugendliche im Sozialgesetzbuch definiert. Die Jugendhilfe geht stärker von funktionellen Aspekten aus.

 

Herr Allendorf, bedankt sich im Namen der Ausschussmitglieder für seine detaillierte Berichterstattung.

 


 

 
 

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