Vorab informiert der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, dass die
Problematik der Wartburg-Schule schon einmal erörtert wurde. Er stellt Herrn
Feist und weitere Betroffene vor.
Herr Feist stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation das Konzept vor
(Nachzulesen in verteilten Unterlagen).
Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt Frau BzStR´in
Hänisch, ob es überhaupt noch Möglichkeiten gibt, das Ganze zu stoppen und
wenn ja, wie lange. Würde es überhaupt Möglichkeiten geben, das vorgestellte
Konzept durchzuführen.
Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, die Planungen des
Bezirksamtes sehen so aus, dass nach der Beendigung der Baumaßnahmen in
diesem Jahr die Schüler/innen im Sommer 2008 einziehen können. Der Prozess
soll 2008/2009 abgeschlossen sein.
Frau BV Homann (SPD) bezieht sich auf die 55 Tsd. € und
meint, dass es budgetwirksame und budgetunwirksame Kosten gibt. Man kann
davon ausgehen, dass es mit den 55 Tsd. € allein nicht getan sei. Frau Homann
stört an der ganzen Sache, dass die finanziell schwach gestellten Eltern
ausgegrenzt werden. Der Elternverein könnte ermöglichen, dies für die
nächsten Jahre zu finanzieren. Frau Homann meint, dass sie dies zunächst erst
einmal glauben muss, weil sie das Gegenteil nicht beweisen kann. Sie fragt
sich allerdings, nach welchen Kriterien die Schüler/innen zukünftig
ausgewählt werden, die diese Grundschule besuchen werden. Die Wartburg-Schule
war eine Sonderschule für Kinder mit Förderbedarf. Der Grundschulzweig kam
erst vor wenigen Jahren hinzu. Deshalb fährt die Schule einzügig. Im letzten
Schuljahr kam hinzu, dass die Wartburg-Schule auch einem Einschulungsbereich
zugeordnet wurde. Frau Homann fragt sich, nach welchen Kriterien die Eltern
auswählen sollen, ob sie ihre Kinder auf die Wartburg-Schule schicken oder
nicht. Sie fragt auch, ob sich das finanziell bei den Eltern bemerkbar macht,
denn sie müssten nämlich die Kosten über 10 Jahre tragen.
Herr BV von Dassel (Grüne) kann diese Schlussfolgerungen
von Frau Homann nicht nachvollziehen. Er glaubt, dass das
Finanzierungskonzept nicht zu Lasten der Eltern geht.
Bezüglich der 55 Tsd. € möchte Herr von Dassel wissen, ob hier Miet- oder
Betriebeskosten gemeint seien. Weiterhin fragt er, wenn die Schüler/innen in
die regulären Kinderläden gehen, ob nicht die Gefahr bestehe, dass einige
Kinder, die förderungswürdig seien, nachmittags betreut zu werden. dass diese
auf diesem Wege verloren gingen. Herr von Dassel bezieht sich abschließend
noch einmal auf den Unterstützerfonds, der anonym sei, aber er soll durch
Bürgschaften abgesichert werden. Er sieht hier einen Widerspruch.
An das Bezirksamt stellt Herr von Dassel folgende Frage:
Was bedeutet das konkret, wenn hier die Budgetierung bei diesem Modell stark
zuschlägt. Und welche Kosten müssten ausgewiesen werden.
Herr Feist beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: Er
würde sich sehr wundern, wenn der Bezirk nicht mit den Geldern klarkommt. Er
meint, wenn jemand privatwirtschaftlich ein Haus betreibt, muss er es auch
sanieren und erhalten. Er hat den Quadratmeterpreis zwischen 4,00 € und 5,50
€ genommen. Die 55 Tsd. € sind Betriebs- und Erhaltungskosten pro Jahr, wenn
mit dem Bezirksamt Mitte oder einem Anderen ein Vertrag geschlossen wird.
Ob jedes Kind Anspruch auf Betreuung hat, bejahte Herr Feist.
Frau BzStR´in Hänisch teilt zur Budgetierung und Kosten,
die entstehen, folgendes mit:
Gegenwärtig wird die ergänzende Betreuung durch die Schülerfirmen
(Schülerläden) organisiert. Rein formal ist es eine Betreuung durch einen
Freien Träger in eigenen Räumlichkeiten des Freien Trägers. Dafür gibt es ein
Kostenblatt. Der Freie Träger erhält eine Finanzierung. Die Finanzierung
erfolgt aus Senatsmitteln, d. h., im Haushalt der Senatsschulverwaltung ist
ein Titel eingerichtet, aus dem diese Kosten getragen werden. Gegenwärtig
werden die Kosten für die ergänzende Betreuung aus einem Senatstitel bezahlt
und nicht aus Bezirksmitteln.
Wenn der Schülerladen im Verbund in die bezirklichen Räumlichkeiten einzieht,
dann verändert sich die Kostenerstattung für diesen Fall und dann handelt es
sich um eine Finanzierung von Freien Trägern in bezirklichen Räumlichkeiten
(das ist ein anderes Produkt). Dann erfolgt klassisch auch für diesen Fall
eine Finanzierung Menge x Median; dann ist es eine Finanzierung aus dem
bezirklichen Haushalt. Für den Fall, dass das Hortgebäude der Schule
zugeschlagen wird zur reinen schulischen Nutzung, verändert sich die Menge
nicht, aber die Kosten erhöhen sich, sowohl in den budgetunwirksamen als auch
in den budgetwirksamen Kosten des Hortgebäudes. Diese Kosten betrugen im
Jahre 2006 zusammen 37 Tsd. €.
Wenn die Kinder in das Hortgebäude ziehen, würde über dieses Produkt Menge x
Median eine Refinanzierung der Kosten des Hortgebäudes in Zukunft erfolgen.
Wenn der Umzug in das Hortgebäude nicht erfolgt, hat der Bezirk dauerhaft
jährlich etwa 100 Tsd. € zusätzlich zu tragen.
Frau BV Porzelt (Grüne) gibt zum Ausdruck, dass ihr die
Vorstellung des Konzeptes sehr gefallen hat. Sie meint, wenn man sich das in
der Praxis vorstellt, würde das Konzept für jedes Schulkind wünschenswert
sein. Sie sieht auch die Probleme der Finanzierung. Sie fragt, ob die Kosten
der Schülerläden etwa gleich sind mit den Kosten, wenn die Kinder in der
Schule eine Hortbetreuung erhalten würden.
Antwort: Die Betreuung kostet genauso viel, wie in den offenen
Ganztagsschulen.
Frau Porzelt fragt weiter, wie stark der Hort wird, wenn
alle Kinder an einem zentralen Platz sind. Ist hier nicht die Gefahr gegeben,
dass die Eltern sagen könnten, nein Danke, ich biete meinem Kind eine
individuelle Entwicklungsmöglichkeit, als die, die ein Horthaus bieten
könnte.
Abschließend fragt sie, ob überhaupt aus baulicher Sicht in kürzester Zeit
dieses Gebäude als Schulgebäude eingerichtet werden könnte. Frau Porzelt
stellt sich eine Hortbetreuung anders vor als eine Schulbetreuung.
Frau Wiesner teilt mit, dass sie sich seit einiger Zeit
mit diesem Thema beschäftigt hat. Sie ist erfreut, dass sich die Elternschaft
für diesen Schulstandort so engagiert. In der Sache selbst ist sie aber
anderer Auffassung. Sie hält dieses Gebäude auf keinen Fall ausreichend für
die gesamte Unterstufe mit 8 Klassen. Man könnte sicherlich mit einer Klasse
dorthin gehen und Unterricht machen, aber die Räume sind dort nicht groß
genug, um sie als Klassenräume zu nutzen. Denkbar wäre allerdings, dass hier
nicht von einem isolierten Horthaus ausgegangen wird, sondern tatsächlich das
Schulgebäude durch ein ganz dicht dran gelegenes entferntes Haus ergänzt wird
und dass die Gesamtheit der Räume, die dann vorhanden sind von allen
gemeinsam genutzt werden (für Unterricht und Betreuung). Dass das eng ist,
muss hier nicht weiter diskutiert werden, wurde mehrfach in früheren
Schulausschusssitzungen beklagt. Ursache ist, dass seinerzeit durch die
Senatsverwaltung ein Regelgrundschulzug genehmigt wurde, ohne den Schulträger
zu beteiligen und ohne abzuprüfen, ob die räumlichen Gegebenheiten dafür auch
vorhanden sind. Das BA ist vor vollendete Tatsachen gestellt worden, ohne in
der Lage gewesen zu sein, dem mit entsprechenden Raumkapazitäten zu begegnen.
Frau BV Homann (SPD) fragt, warum das Geld nicht in ein
zusätzliches Betreuungsangebot investiert wird. Es könnte z. B. zusätzliches
Personal eingestellt werden.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, dankt für die
Beantwortung der gestellten Fragen. Er regt an, diese Problematik in den
Fraktionen zu diskutieren.
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