Auszug - Konzept für die Wartburgschule BE: Herr Holger Feist, Sprecher der GEV der Wartburgschule  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:34 - 19:36 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorab informiert der Vorsitzende, Herr Dr

Vorab informiert der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, dass die Problematik der Wartburg-Schule schon einmal erörtert wurde. Er stellt Herrn Feist und weitere Betroffene vor.
Herr Feist stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation das Konzept vor (Nachzulesen in verteilten Unterlagen).

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt Frau BzStR´in Hänisch, ob es überhaupt noch Möglichkeiten gibt, das Ganze zu stoppen und wenn ja, wie lange. Würde es überhaupt Möglichkeiten geben, das vorgestellte Konzept durchzuführen.

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, die Planungen des Bezirksamtes sehen so aus, dass nach der Beendigung der Baumaßnahmen in diesem Jahr die Schüler/innen im Sommer 2008 einziehen können. Der Prozess soll 2008/2009 abgeschlossen sein.

 

Frau BV Homann (SPD) bezieht sich auf die 55 Tsd. € und meint, dass es budgetwirksame und budgetunwirksame Kosten gibt. Man kann davon ausgehen, dass es mit den 55 Tsd. € allein nicht getan sei. Frau Homann stört an der ganzen Sache, dass die finanziell schwach gestellten Eltern ausgegrenzt werden. Der Elternverein könnte ermöglichen, dies für die nächsten Jahre zu finanzieren. Frau Homann meint, dass sie dies zunächst erst einmal glauben muss, weil sie das Gegenteil nicht beweisen kann. Sie fragt sich allerdings, nach welchen Kriterien die Schüler/innen zukünftig ausgewählt werden, die diese Grundschule besuchen werden. Die Wartburg-Schule war eine Sonderschule für Kinder mit Förderbedarf. Der Grundschulzweig kam erst vor wenigen Jahren hinzu. Deshalb fährt die Schule einzügig. Im letzten Schuljahr kam hinzu, dass die Wartburg-Schule auch einem Einschulungsbereich zugeordnet wurde. Frau Homann fragt sich, nach welchen Kriterien die Eltern auswählen sollen, ob sie ihre Kinder auf die Wartburg-Schule schicken oder nicht. Sie fragt auch, ob sich das finanziell bei den Eltern bemerkbar macht, denn sie müssten nämlich die Kosten über 10 Jahre tragen.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) kann diese Schlussfolgerungen von Frau Homann nicht nachvollziehen. Er glaubt, dass das Finanzierungskonzept nicht zu Lasten der Eltern geht.
Bezüglich der 55 Tsd. € möchte Herr von Dassel wissen, ob hier Miet- oder Betriebeskosten gemeint seien. Weiterhin fragt er, wenn die Schüler/innen in die regulären Kinderläden gehen, ob nicht die Gefahr bestehe, dass einige Kinder, die förderungswürdig seien, nachmittags betreut zu werden. dass diese auf diesem Wege verloren gingen. Herr von Dassel bezieht sich abschließend noch einmal auf den Unterstützerfonds, der anonym sei, aber er soll durch Bürgschaften abgesichert werden. Er sieht hier einen Widerspruch.

An das Bezirksamt stellt Herr von Dassel folgende Frage: Was bedeutet das konkret, wenn hier die Budgetierung bei diesem Modell stark zuschlägt. Und welche Kosten müssten ausgewiesen werden.

Herr Feist beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: Er würde sich sehr wundern, wenn der Bezirk nicht mit den Geldern klarkommt. Er meint, wenn jemand privatwirtschaftlich ein Haus betreibt, muss er es auch sanieren und erhalten. Er hat den Quadratmeterpreis zwischen 4,00 € und 5,50 € genommen. Die 55 Tsd. € sind Betriebs- und Erhaltungskosten pro Jahr, wenn mit dem Bezirksamt Mitte oder einem Anderen ein Vertrag geschlossen wird.
Ob jedes Kind Anspruch auf Betreuung hat, bejahte Herr Feist.

 

Frau BzStR´in Hänisch teilt zur Budgetierung und Kosten, die entstehen, folgendes mit:
Gegenwärtig wird die ergänzende Betreuung durch die Schülerfirmen (Schülerläden) organisiert. Rein formal ist es eine Betreuung durch einen Freien Träger in eigenen Räumlichkeiten des Freien Trägers. Dafür gibt es ein Kostenblatt. Der Freie Träger erhält eine Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt aus Senatsmitteln, d. h., im Haushalt der Senatsschulverwaltung ist ein Titel eingerichtet, aus dem diese Kosten getragen werden. Gegenwärtig werden die Kosten für die ergänzende Betreuung aus einem Senatstitel bezahlt und nicht aus Bezirksmitteln.
Wenn der Schülerladen im Verbund in die bezirklichen Räumlichkeiten einzieht, dann verändert sich die Kostenerstattung für diesen Fall und dann handelt es sich um eine Finanzierung von Freien Trägern in bezirklichen Räumlichkeiten (das ist ein anderes Produkt). Dann erfolgt klassisch auch für diesen Fall eine Finanzierung Menge x Median; dann ist es eine Finanzierung aus dem bezirklichen Haushalt. Für den Fall, dass das Hortgebäude der Schule zugeschlagen wird zur reinen schulischen Nutzung, verändert sich die Menge nicht, aber die Kosten erhöhen sich, sowohl in den budgetunwirksamen als auch in den budgetwirksamen Kosten des Hortgebäudes. Diese Kosten betrugen im Jahre 2006 zusammen 37 Tsd. €.
Wenn die Kinder in das Hortgebäude ziehen, würde über dieses Produkt Menge x Median eine Refinanzierung der Kosten des Hortgebäudes in Zukunft erfolgen. Wenn der Umzug in das Hortgebäude nicht erfolgt, hat der Bezirk dauerhaft jährlich etwa 100 Tsd. € zusätzlich zu tragen.

 

Frau BV Porzelt (Grüne) gibt zum Ausdruck, dass ihr die Vorstellung des Konzeptes sehr gefallen hat. Sie meint, wenn man sich das in der Praxis vorstellt, würde das Konzept für jedes Schulkind wünschenswert sein. Sie sieht auch die Probleme der Finanzierung. Sie fragt, ob die Kosten der Schülerläden etwa gleich sind mit den Kosten, wenn die Kinder in der Schule eine Hortbetreuung erhalten würden.
Antwort: Die Betreuung kostet genauso viel, wie in den offenen Ganztagsschulen.

Frau Porzelt fragt weiter, wie stark der Hort wird, wenn alle Kinder an einem zentralen Platz sind. Ist hier nicht die Gefahr gegeben, dass die Eltern sagen könnten, nein Danke, ich biete meinem Kind eine individuelle Entwicklungsmöglichkeit, als die, die ein Horthaus bieten könnte.
Abschließend fragt sie, ob überhaupt aus baulicher Sicht in kürzester Zeit dieses Gebäude als Schulgebäude eingerichtet werden könnte. Frau Porzelt stellt sich eine Hortbetreuung anders vor als eine Schulbetreuung.

Frau Wiesner teilt mit, dass sie sich seit einiger Zeit mit diesem Thema beschäftigt hat. Sie ist erfreut, dass sich die Elternschaft für diesen Schulstandort so engagiert. In der Sache selbst ist sie aber anderer Auffassung. Sie hält dieses Gebäude auf keinen Fall ausreichend für die gesamte Unterstufe mit 8 Klassen. Man könnte sicherlich mit einer Klasse dorthin gehen und Unterricht machen, aber die Räume sind dort nicht groß genug, um sie als Klassenräume zu nutzen. Denkbar wäre allerdings, dass hier nicht von einem isolierten Horthaus ausgegangen wird, sondern tatsächlich das Schulgebäude durch ein ganz dicht dran gelegenes entferntes Haus ergänzt wird und dass die Gesamtheit der Räume, die dann vorhanden sind von allen gemeinsam genutzt werden (für Unterricht und Betreuung). Dass das eng ist, muss hier nicht weiter diskutiert werden, wurde mehrfach in früheren Schulausschusssitzungen beklagt. Ursache ist, dass seinerzeit durch die Senatsverwaltung ein Regelgrundschulzug genehmigt wurde, ohne den Schulträger zu beteiligen und ohne abzuprüfen, ob die räumlichen Gegebenheiten dafür auch vorhanden sind. Das BA ist vor vollendete Tatsachen gestellt worden, ohne in der Lage gewesen zu sein, dem mit entsprechenden Raumkapazitäten zu begegnen.

 

Frau BV Homann (SPD) fragt, warum das Geld nicht in ein zusätzliches Betreuungsangebot investiert wird. Es könnte z. B. zusätzliches Personal eingestellt werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, dankt für die Beantwortung der gestellten Fragen. Er regt an, diese Problematik in den Fraktionen zu diskutieren.

 

Unterbrechung der Sitzung von 19.04 Uhr bis 19.12 Uhr

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen