Auszug - Doppelhaushalt 2008/2009  

 
 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass er in der letzen Sitzung davon in Kenntnis gesetzt hatte, inwieweit die Vorbereitung eines Ergänzungsplanes für 2008 beschritten ist. Nunmehr möchte er den Hauptausschuss davon in Kenntnis setzen, dass kein Ergänzungsplan 2008 aufgestellt wird. Ein Ergänzungsplan wäre aufzustellen, wenn die BVV einen Haushaltsplan beschlossen hätte. Ein Ergänzungsplan kann sich nur auf einen beschlossenen Haushaltsplan 2008/2009 beziehen. Da die BVV jedoch beschlossen hat, die Beratung des Doppelhaushaltsplanes 2008/2009 mit Stand der Fassung des BA-Beschlusses vom 04.09.2008 zurückzustellen bis sie weitere Unterlagen des Bezirksamtes zur Auflösung der über 1 % liegenden Pauschalen erhalten hat, wurde auch kein Beschluss gefasst. Nunmehr werden Nachschiebelisten zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes eingereicht. Das Bezirksamt wird am 13.11. über die Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2008/2009 entscheiden. Herr Dr. Heuer hatte in der letzten Sitzung darüber informiert, dass das Bezirksamt vorschlagen wird, rd. 2,96 Mio. € des Handlungsbedarfes über den Wegfall der Neubeginner der Investitionen und rd. 3,3 Mio. € über den sog. Plan B ausgabenseitig abzusetzen. Dabei wird es auch bleiben, wenn es auch zu geringfügigen Verschiebungen in der Höhe der jeweiligen Titel kommen kann. Darüber hinaus, und zur Auflösung des dann noch immer verbleibenden Handlungsbedarfs von 3 Mio. €, hat sich das Bezirksamt zu folgenden Dingen verständigt, die dann auch Bestandteil der Nachschiebelisten sein werden:

·         Das Bezirksamt hat eine zu einem deutlich früheren Zeitpunkt getroffene Entscheidung, nämlich vorsorglich einen Betrag von 560.000 € für die Finanzierung von Anschlussverträgen für Auszubildende erstmalig in den Haushaltsplan einzustellen (wurde sonst aus dem lfd. Haushalts gezahlt), wieder rückgängig gemacht. Diese Finanzierung, für die sich das Bezirksamt nach wie vor verantwortlich fühlt, soll, wie bisher auch, aus dem laufenden Haushaltplan finanziert werden.

·         Weiterhin hat sich das Bezirksamt dazu entschlossen, rd. 640.000 € durch einen zusätzlichen Mittelwegfall aus der Ja-/Nein-Liste zu untersetzen.

·         Des weiteren hat man sich darauf verständigt, rd. 150.000 € zusätzliche Kürzungen im Sachmittelbereich bei zentral veranschlagten Titeln vorzunehmen. Dabei handelt es sich insbesondere um Titel der SE GDM.

·         Auch hat man sich dazu entschlossen, weitere ca. 650.000 € durch weitere kw-Setzung von Dienstkräften zu erbringen, so dass der Umfang der kw-Setzung im Bezirk Mitte das Volumen von 3.850.000 € erreicht hat. Insgesamt bedeutet dies eine Personalmittelabsetzung mit einem Volumen von rd. 4,6 Mio. €.

·         Die letzte Million des Handlungsbedarfes wird voraussichtlich durch Einnahmeerhöhungen bei zwei Titeln erbracht. Herr Dr. Heuer hat dem Bezirksamt vorgeschlagen, die Gewinnabführung aus der Parkraumbewirtschaftung noch mal um 500.000 € zu erhöhen. Die Entwicklung der Parkraumbewirtschaftung hat in den letzten drei Monten (seit der Verlängerung) deutliche Mehreinnahmen von nicht unbeträchtlichem Umfang ergeben. Unabhängig davon zu sehen ist die Einführung der neuen Zonen. Allerdings ist noch nicht ganz klar, ob man auch das Überwachungspersonal für diese neuen Zonen haben wird. Dennoch erscheint dem Bezirksamt eine Erhöhung des Einnahmetitels realistisch. Der zweite Titel betrifft die Einnahmen aus der Umweltzone. In der ursprünglichen Planung ist das Bezirksamt davon ausgegangen, dass sich die Antragsteller frühzeitig um entsprechende Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone bemühen werden. Dies ist bisher nicht geschehen, so dass man davon ausgehen muss, dass Anfang nächsten Jahres ein Andrang auf die seit September bestehende Arbeitsgruppe Umweltzone zukommen wird. Dieser Andrang wird auch mit Geldeinnahmen verbunden sein, die schon für das Jahr 2007 vorgesehen waren. Bis zum gestrigen Tage sind Einnahmen durch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Höhe von 4.100 € eingegangen. Die Prognose liegt bei 20.000 € für dieses Jahr.

 

Herr Dr. Heuer teilt weiterhin mit, dass heute am Nachmittag die Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen das Bezirksamt erreicht hat. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mitgeteilt, dass sie den Handlungsbedarf des Bezirksamtes nicht mit 9,2 Mio. € sondern mit 9.4 Mio. € errechnet hat. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Ansätze bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen außerhalb von Krankenhilfe um 377.000 € niedriger angesetzt waren, als das Zielbudget ausgewiesen hat. Dies hat die Senatsverwaltung für Finanzen für nicht zulässig gehalten, da die Entwicklung der Ist-Ausgaben in allen Berliner Bezirken eine Unterschreitung des Zielbudget nicht rechtfertigt. Demzufolge hat SenFin dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorgeschlagen, den Bezirk Mitte zu verpflichten, diese 377.000 € zusätzlich im Bereich Hilfe in besonderen Lebenslagen zu veranschlagen. Somit liegt der tatsächliche Handlungsbedarf nicht mehr bei 9,2 Mio. € sondern bei 9,77 Mio. €. Über die Auflösung des verbleibenden Handlungsbedarf in Höhe von 577.000 € hat das Bezirksamt noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Demzufolge hat sich das Bezirksamt auch dazu entschlossen, die eigentlich schon vorbereitete Nachschiebeliste dem Hauptausschuss heute nicht zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt ist auf jeden Fall entschlossen, in der nächsten Woche zu beschließen. Herr Dr. Heuer sagt zu, dass den Fraktionen die Vorlage zur Beschlussfassung über die Nachschiebeliste 2008/2009 am selben Tag per E-Mail übersandt wird, sofern sie im Bezirksamt beschlossen wurde.

Herr Dr. Heuer möchte nicht verschweigen, dass es in der Nachschiebeliste auch haushaltsneutrale Veränderungen geben wird.

Herr Dr. Heuer will darüber informieren, dass über eine Frage noch nicht befunden und entschieden wurde. Da es nunmehr keinen Ergänzungsplan sondern eine Nachschiebeliste gibt, wird darüber nachgedacht, ob die Nachschiebeliste nicht nur für 2008 sondern auch für 2009 erstellt wird. Das hat einen praktischen Hintergrund. In der Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen gibt es Auflagen zur Titelgestaltung, die auch das Jahr 2009 betreffen. Somit könnten möglicherweise auch die Maßnahmen (z.B. Neubeginner Investitionen für 2008 und 2009) für das Jahr 2009 schon mit in die Nachschiebeliste eingearbeitet werden. Das ist ein Abwägungsprozess, den alle diskutieren müssen.

 

Abschließend zitiert Herr Dr. Heuer die zentrale Formulierung:

„Der Bezirk Mitte hat einen von der BVV beschlossenen Bezirkshaushaltsplan innerhalb des im Haushaltsgesetz festgeschriebenen Volumens einzureichen. Dieser muss dem Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegt werden. Bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss gilt für den Bezirk Mitte die vorläufige Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 Abs. 1 Verfassung von Berlin.“

 

Da nicht allen bekannt ist, was der Absatz 1 alles beinhaltet, wird auch dieser von Herrn Dr. Heuer zitiert:

„Ist der Haushaltsplan zu Beginn des neuen Rechnungsjahres nicht festgestellt, so ist der Senat zu vorläufigen Regelungen ermächtigt, damit die unbedingt notwendigen Ausgaben geleistet werden können, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, die gesetzlichen Aufgaben und die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Bauvorhaben weiter zu führen und eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten.“

 

Herr Allendorf fragt nach, wann mit der Kassenwirksamkeit der 650.000 € durch kw-Setzung gerechnet werden kann.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen ein solcher Prozess ca. vier Monate dauert. Die Festlegung der kw-Setzung geht relativ schnell. Aber die Versetzung des Personals zum ZEP ist weitaus aufwendiger. Das kann bis zu vier Monaten dauern. Es wird dann das Geschick des Bezirksamtes sein, für dieses Personal, wenn es bis zum 31.03.2008 zum ZEP versetzt ist, die Personalkostenerstattung vom ZEP vollständig zu erhalten. Das ist möglich, liegt jedoch im Ermessen des ZEP.

 

Auf die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen betreffend der Hilfe in besonderen Lebenslagen teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen festgestellt hat, dass die Veranschlagung, unabhängig von abzuschließenden oder möglichen Zielvereinbarungen, dem Zielbudget nicht entspricht und hat dem Hauptausschuss vorgeschlagen, eine entsprechende Veränderung im Haushaltsplan vorzunehmen. Der Abschluss einer Zielvereinbarung HbL für das Jahr 2008 ist Herrn Dr. Heuer noch nicht bekannt.

 

Herr Reschke fragt nach, ob sich an der Grundlage etwas geändert hat betreffend der Abgabe von Personal an den ZEP. Weiterhin hat er in Erinnerung, dass man äußerst restriktiv mit den Ausnahmegenehmigungen zur Umweltzone umgehen wollte. Wie sollen dann hier 500.000 € eingenommen werden.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen auf Antrag auch die Überschreitung der ZEP-Option zulässt und damit den Bezirken das Geld belässt, wenn die Dienstkräfte in den ZEP versetzt werden. Die Nachschau zeigt, dass die Bezirke sehr zurückhaltend von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht haben. Alle Bezirke haben insgesamt bisher nur ZEP-Optionen in Höhe von rd. 7 Mio. € geltend gemacht. Da war der Bezirk Mitte allein schon mit 2,4 Mio. € dabei. Die insgesamt im Land Berlin zur Verfügung stehende ZEP-Option in Höhe von 17 Mio. € ist damit noch bei weitem nicht ausgeschöpft. Betreffend der Umweltzone führt Herr Dr. Heuer aus, dass auch bei Ablehnungen Gebühren entstehen.


 

 
 

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