Auszug - Doppelhaushalt 2008/2009
Herr Dr. Heuer teilt mit, dass er in der letzen Sitzung davon in Kenntnis gesetzt hatte, inwieweit die Vorbereitung eines Ergänzungsplanes für 2008 beschritten ist. Nunmehr möchte er den Hauptausschuss davon in Kenntnis setzen, dass kein Ergänzungsplan 2008 aufgestellt wird. Ein Ergänzungsplan wäre aufzustellen, wenn die BVV einen Haushaltsplan beschlossen hätte. Ein Ergänzungsplan kann sich nur auf einen beschlossenen Haushaltsplan 2008/2009 beziehen. Da die BVV jedoch beschlossen hat, die Beratung des Doppelhaushaltsplanes 2008/2009 mit Stand der Fassung des BA-Beschlusses vom 04.09.2008 zurückzustellen bis sie weitere Unterlagen des Bezirksamtes zur Auflösung der über 1 % liegenden Pauschalen erhalten hat, wurde auch kein Beschluss gefasst. Nunmehr werden Nachschiebelisten zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes eingereicht. Das Bezirksamt wird am 13.11. über die Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2008/2009 entscheiden. Herr Dr. Heuer hatte in der letzten Sitzung darüber informiert, dass das Bezirksamt vorschlagen wird, rd. 2,96 Mio. € des Handlungsbedarfes über den Wegfall der Neubeginner der Investitionen und rd. 3,3 Mio. € über den sog. Plan B ausgabenseitig abzusetzen. Dabei wird es auch bleiben, wenn es auch zu geringfügigen Verschiebungen in der Höhe der jeweiligen Titel kommen kann. Darüber hinaus, und zur Auflösung des dann noch immer verbleibenden Handlungsbedarfs von 3 Mio. €, hat sich das Bezirksamt zu folgenden Dingen verständigt, die dann auch Bestandteil der Nachschiebelisten sein werden: ·
Das
Bezirksamt hat eine zu einem deutlich früheren Zeitpunkt getroffene
Entscheidung, nämlich vorsorglich einen Betrag von 560.000 € für die
Finanzierung von Anschlussverträgen für Auszubildende erstmalig in den
Haushaltsplan einzustellen (wurde sonst aus dem lfd. Haushalts gezahlt), wieder
rückgängig gemacht. Diese Finanzierung, für die sich das Bezirksamt nach wie
vor verantwortlich fühlt, soll, wie bisher auch, aus dem laufenden Haushaltplan
finanziert werden. ·
Weiterhin
hat sich das Bezirksamt dazu entschlossen, rd. 640.000 € durch einen
zusätzlichen Mittelwegfall aus der Ja-/Nein-Liste zu untersetzen. ·
Des
weiteren hat man sich darauf verständigt, rd. 150.000 € zusätzliche Kürzungen
im Sachmittelbereich bei zentral veranschlagten Titeln vorzunehmen. Dabei
handelt es sich insbesondere um Titel der SE GDM. ·
Auch
hat man sich dazu entschlossen, weitere ca. 650.000 € durch weitere kw-Setzung
von Dienstkräften zu erbringen, so dass der Umfang der kw-Setzung im Bezirk
Mitte das Volumen von 3.850.000 € erreicht hat. Insgesamt bedeutet dies eine
Personalmittelabsetzung mit einem Volumen von rd. 4,6 Mio. €. ·
Die
letzte Million des Handlungsbedarfes wird voraussichtlich durch
Einnahmeerhöhungen bei zwei Titeln erbracht. Herr Dr. Heuer hat dem Bezirksamt
vorgeschlagen, die Gewinnabführung aus der Parkraumbewirtschaftung noch mal um
500.000 € zu erhöhen. Die Entwicklung der Parkraumbewirtschaftung hat in den
letzten drei Monten (seit der Verlängerung) deutliche Mehreinnahmen von nicht
unbeträchtlichem Umfang ergeben. Unabhängig davon zu sehen ist die Einführung
der neuen Zonen. Allerdings ist noch nicht ganz klar, ob man auch das
Überwachungspersonal für diese neuen Zonen haben wird. Dennoch erscheint dem
Bezirksamt eine Erhöhung des Einnahmetitels realistisch. Der zweite Titel
betrifft die Einnahmen aus der Umweltzone. In der ursprünglichen Planung ist
das Bezirksamt davon ausgegangen, dass sich die Antragsteller frühzeitig um
entsprechende Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone bemühen werden.
Dies ist bisher nicht geschehen, so dass man davon ausgehen muss, dass Anfang
nächsten Jahres ein Andrang auf die seit September bestehende Arbeitsgruppe
Umweltzone zukommen wird. Dieser Andrang wird auch mit Geldeinnahmen verbunden
sein, die schon für das Jahr 2007 vorgesehen waren. Bis zum gestrigen Tage sind
Einnahmen durch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Höhe von 4.100 €
eingegangen. Die Prognose liegt bei 20.000 € für dieses Jahr. Herr
Dr. Heuer teilt weiterhin mit, dass heute am Nachmittag die Nachschau der
Senatsverwaltung für Finanzen das Bezirksamt erreicht hat. Die Senatsverwaltung
für Finanzen hat mitgeteilt, dass sie den Handlungsbedarf des Bezirksamtes
nicht mit 9,2 Mio. € sondern mit 9.4 Mio. € errechnet hat. Weiterhin wurde
festgestellt, dass die Ansätze bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen
außerhalb von Krankenhilfe um 377.000 € niedriger angesetzt waren, als das Zielbudget
ausgewiesen hat. Dies hat die Senatsverwaltung für Finanzen für nicht zulässig
gehalten, da die Entwicklung der Ist-Ausgaben in allen Berliner Bezirken eine
Unterschreitung des Zielbudget nicht rechtfertigt. Demzufolge hat SenFin dem
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorgeschlagen, den Bezirk Mitte zu
verpflichten, diese 377.000 € zusätzlich im Bereich Hilfe in besonderen
Lebenslagen zu veranschlagen. Somit liegt der tatsächliche Handlungsbedarf
nicht mehr bei 9,2 Mio. € sondern bei 9,77 Mio. €. Über die Auflösung des
verbleibenden Handlungsbedarf in Höhe von 577.000 € hat das Bezirksamt noch
keine abschließende Entscheidung getroffen. Demzufolge hat sich das Bezirksamt
auch dazu entschlossen, die eigentlich schon vorbereitete Nachschiebeliste dem
Hauptausschuss heute nicht zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt ist auf
jeden Fall entschlossen, in der nächsten Woche zu beschließen. Herr Dr. Heuer
sagt zu, dass den Fraktionen die Vorlage zur Beschlussfassung über die
Nachschiebeliste 2008/2009 am selben Tag per E-Mail übersandt wird, sofern sie
im Bezirksamt beschlossen wurde. Herr
Dr. Heuer möchte nicht verschweigen, dass es in der Nachschiebeliste auch
haushaltsneutrale Veränderungen geben wird. Herr
Dr. Heuer will darüber informieren, dass über eine Frage noch nicht befunden
und entschieden wurde. Da es nunmehr keinen Ergänzungsplan sondern eine
Nachschiebeliste gibt, wird darüber nachgedacht, ob die Nachschiebeliste nicht
nur für 2008 sondern auch für 2009 erstellt wird. Das hat einen praktischen
Hintergrund. In der Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen gibt es
Auflagen zur Titelgestaltung, die auch das Jahr 2009 betreffen. Somit könnten
möglicherweise auch die Maßnahmen (z.B. Neubeginner Investitionen für 2008 und
2009) für das Jahr 2009 schon mit in die Nachschiebeliste eingearbeitet werden.
Das ist ein Abwägungsprozess, den alle diskutieren müssen. Abschließend
zitiert Herr Dr. Heuer die zentrale Formulierung: „Der
Bezirk Mitte hat einen von der BVV beschlossenen Bezirkshaushaltsplan innerhalb
des im Haushaltsgesetz festgeschriebenen Volumens einzureichen. Dieser muss dem
Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegt
werden. Bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss gilt für den Bezirk Mitte die
vorläufige Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 Abs. 1 Verfassung von Berlin.“ Da
nicht allen bekannt ist, was der Absatz 1 alles beinhaltet, wird auch dieser
von Herrn Dr. Heuer zitiert: „Ist
der Haushaltsplan zu Beginn des neuen Rechnungsjahres nicht festgestellt, so
ist der Senat zu vorläufigen Regelungen ermächtigt, damit die unbedingt
notwendigen Ausgaben geleistet werden können, um bestehende Einrichtungen zu
erhalten, die gesetzlichen Aufgaben und die rechtlichen Verpflichtungen zu
erfüllen, Bauvorhaben weiter zu führen und eine ordnungsgemäße Tätigkeit der
Verwaltung aufrecht zu erhalten.“ Herr
Allendorf fragt nach, wann mit der Kassenwirksamkeit der 650.000 € durch
kw-Setzung gerechnet werden kann. Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den
Beschäftigtenvertretungen ein solcher Prozess ca. vier Monate dauert. Die
Festlegung der kw-Setzung geht relativ schnell. Aber die Versetzung des
Personals zum ZEP ist weitaus aufwendiger. Das kann bis zu vier Monaten dauern.
Es wird dann das Geschick des Bezirksamtes sein, für dieses Personal, wenn es
bis zum 31.03.2008 zum ZEP versetzt ist, die Personalkostenerstattung vom ZEP
vollständig zu erhalten. Das ist möglich, liegt jedoch im Ermessen des ZEP. Auf
die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen betreffend der Hilfe in besonderen
Lebenslagen teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen
festgestellt hat, dass die Veranschlagung, unabhängig von abzuschließenden oder
möglichen Zielvereinbarungen, dem Zielbudget nicht entspricht und hat dem
Hauptausschuss vorgeschlagen, eine entsprechende Veränderung im Haushaltsplan
vorzunehmen. Der Abschluss einer Zielvereinbarung HbL für das Jahr 2008 ist
Herrn Dr. Heuer noch nicht bekannt. Herr
Reschke fragt nach, ob sich an der Grundlage etwas geändert hat betreffend der
Abgabe von Personal an den ZEP. Weiterhin hat er in Erinnerung, dass man
äußerst restriktiv mit den Ausnahmegenehmigungen zur Umweltzone umgehen wollte.
Wie sollen dann hier 500.000 € eingenommen werden. Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen auf Antrag auch die
Überschreitung der ZEP-Option zulässt und damit den Bezirken das Geld belässt,
wenn die Dienstkräfte in den ZEP versetzt werden. Die Nachschau zeigt, dass die
Bezirke sehr zurückhaltend von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht haben. Alle
Bezirke haben insgesamt bisher nur ZEP-Optionen in Höhe von rd. 7 Mio. €
geltend gemacht. Da war der Bezirk Mitte allein schon mit 2,4 Mio. € dabei. Die
insgesamt im Land Berlin zur Verfügung stehende ZEP-Option in Höhe von 17 Mio.
€ ist damit noch bei weitem nicht ausgeschöpft. Betreffend der Umweltzone führt
Herr Dr. Heuer aus, dass auch bei Ablehnungen Gebühren entstehen. |
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