Auszug - Verschiedenes  

 
 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 05.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Dr

Frau Dr. Kalex bittet um den Sachstand betreffend der beschlossenen Einsparung einer Stelle im BVV-Büro.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass eine Stelle im BVV-Büro kw-gesetzt ist und auch kw-gesetzt bleibt. Frau Jahn hat lediglich angeregt, dass im Haushaltsplan 2004 nicht die wie bisher ausgewiesenen Wertigkeit der eingesparten Stelle, sondern eine höherwertige Stelle als kw ausgewiesen wird. Man hat sich lediglich darauf verständigt, dass die Stelleninhaberin nicht zur landesweiten Überhangliste gemeldet wird. Die Stelle wird aus Kapitel 3390 finanziert, wie alle anderen kw-Stellen auch. Die Entscheidung zur Nichtmeldung an die landesweite Überhangliste wurde in anderen einzelnen Teilen auch getroffen, weil das Bezirksamt berechtigt der Auffassung war, dass bestimmte Dienstkräfte entweder aus persönlichen oder dienstlichen Gründen unabkömmlich sind und sich eine Lösung für dieses Problem abzeichnet.

 

Herr Zander bittet darum, dass, wenn sich Veränderungen betreffend der Meldung zur Überhangliste ergeben sollten, der Hauptausschuss darüber informiert wird.

 

Herr Dr. Heuer merkt an, dass dies vereinbart werden kann.

 

Herr Diedrich erinnert an den Auflagenbeschluss des Hauptausschusse vom Juli diesen Jahres, wonach 25.000 € bereitgestellt werden sollen aus Verstärkungsmitteln für Mieterberatung von Sozialhilfeempfängern außerhalb von Sanierungsgebieten. Das Bezirksamt sollte dem Hauptausschuss berichten, welchen Bereichen das Geld zugeordnet und wie insgesamt damit verfahren wird. Eine solche Mitteilung liegt dem Hauptausschuss bisher noch nicht vor.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass das Geld in Kapitel 5950 Titel 971 13 präpariert wurde. Nach Kenntnislage von Herrn Dr. Heuer liegt noch kein Antrag einer Fachabteilung zur Verfügung dieser Gelder vor. Wenn er sich richtig erinnert, wurde in der damaligen BVV nicht entschieden, ob diese Mieterberatung für Sozialhilfeempfänger/-innen außerhalb von Sanierungsgebieten bei Herrn Dr. Hanke, bei Herrn Zeller/Bürgeramt oder bei Frau Dubrau etatiesiert werden soll. Eine Entscheidung darüber gibt nach Kenntnis von Herrn Dr. Heuer nicht. Da es noch keine Abforderung von dem Geld gab, liegt es auch noch vor. Das Geld kann nicht von anderen Bedürftigen angefasst werden. Herr Dr. Heuer wird in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung darüber informieren, wie sich das Bezirksamt entschieden hat.

 

Herr Allendorf fragt nach, ob dieses Geld nicht der Haushaltssperre unterliegt.

 

Herr Dr. Heuer berichtet, dass die Entscheidung, ob Ausgaben von Finanzmitteln der Haushaltssperre unterliegen oder nicht, von der/dem Beauftragten für den Haushalt (im Regelfall die Leiter/innen der einzelnen LuV) getroffen werden. Da das Bezirksamt aber noch keine Entscheidung getroffen hat, in welchem LuV diese Mittel verwendet werden können, kann es auch noch keine/n LuV-Leiter/in geben, der entscheidet, ob diese Gelder der Haushaltssperre unterliegen. Eine allgemeine Antwort darauf, ob solche Gelder der Haushaltssperre unterliegen oder nicht, kann Herr Dr. Heuer nicht geben. Er könnte es für den Jugendbereich und für den Finanzbereich.

 

Herr Bertermann bittet darum, dass Herr Dr. Heuer beim Bezirksamt Befremden darüber geltend macht, da beim besten Willen nicht zu verstehen ist, dass das Bezirksamt bis heute nicht in der Lage war, eine Regelung zu finden.

 

Frau Dr. Kalex fragt nach, ob im Jahr 2003 noch über diese Mittel verfügt werden kann, wenn die fachlichen und technischen Voraussetzungen geklärt sind.

 

Herr Dr. Heuer stellt klar, dass über den Doppelhaushalt 2002/2003 entschieden wurde. Er macht weiterhin deutlich, dass es über die Mittel des Jahres 2002 voraussichtlich keine Verfügungen mehr geben wird. Selbstverständlich ist diese Frage mit Blick auf die auch im Haushaltsplan 2003 eingestellten Mittel zu entscheiden.

 
 

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