Auszug - Rückerstraße 3 - Änderung der Sanierungsziele und Stellungnahme der Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt gemäß BVV-Beschluss DS 316/IV vom 9.11.2000 (Punkt 2.2. Ziffer 3.) BE: Bezirksamt & Stellungnahme des Ausschusses gemäß BVV-Beschluss DS 316/IV vom 9.11.2000 (Punkt 2.2. Ziffer 5.)
Herr Bertermann berichtet, dass es dazu eine Stellungnahme der
Betroffenenvertretung gibt. Auf Grundlage dieser Stellungnahme muss der
Ausschuss ein Votum abgegeben. Herr Gothe weist darauf hin, dass das eigentliche Sanierungsziel
kein Spielplatz, sondern eine Kitaerweiterung war. Der Bedarf einer
Kitaerweiterung wurde durch Herrn Heuer nicht gesehen, insofern bleibt die
Frage, was stattdessen passieren soll. Aus dem Bereich der Betroffenvertretung gab es den Vorschlag einen
Spielplatz zu schaffen. Herr Gothe äußert, dass seine Abteilung dafür keinen
Bedarf sieht und begründet dies. Er schlägt vor, dass diese Baulücke einer
Bebauung zugeführt wird, in dem das Grundstück über den Liegenschaftsfonds
veräußert wird. Herr Diedrich teilt mit, dass seine Fraktion zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befürwortet, dieses Grundstück zu veräußern. Er
hielte es für sinnvoll das Grundstück derzeit nicht zu bebauen und nach einer
Frist von z. B. 5 Jahren sich nochmals mit dieser Frage zu beschäftigen. Herr Jaath teilt mit, dass man versuchen müsste, das ursprüngliche
Ziel aufrecht zu erhalten. Frau David schlägt vor, nach Ende des Sanierungsgebietes dieses
als Vorlage zu nehmen und darüber abzustimmen. Herr Bertermann fragt nach, ob der Ausschuss dem Vorschlag des
Bezirksamtes folgt und eine Änderung der Sanierungsziele für eine Bebauung des
Grundstückes zustimmt. Es folgt die Abstimmung (0 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 5
Enthaltungen). |
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