Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer bezieht sich auf die abschließend zur Kenntnis genommene Drucksache-Nr. 0172/III – Informationen zur Investitionsplanung 2007 – 2011 ins Internet – und teilt mit, dass der Hauptausschuss nach der Sommerpause noch über die Ergebnisse der Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürgern informiert werden sollte. Er teilt mit, dass keine Anregungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zur Investitionsplanung eingegangen sind.

 

Herr Dr. Heuer teilt weiterhin mit, dass das Bezirksamt in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2008/2009 beschlossen hat. Es hat noch eine Reihe von Änderungen gegeben, die redaktioneller Art waren, jedoch auch dazu führen, dass einige Blätter ausgetauscht werden müssen. Somit liegt dem Hauptausschuss heute noch kein Druckexemplar vor. Mitte der kommenden Woche wird den Mitgliedern der BVV jeweils ein Exemplar zugehen.

 

Herr Allendorf bittet darum, dass den Fraktionen der Entwurf des Doppelhaushaltsplanes auch als Datei zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Biedermann sagt zu, den Fraktionen diese Datei zu übermitteln.

 

Herr Dr. Heuer führt weiterhin aus, dass das Bezirksamt heute nochmals ausführlich die Frage nach dem Umgang mit dem verbliebenen Handlungsbedarf in Höhe von 9,2 Mio. € diskutiert hat. Das Bezirksamt hat sich dann dazu entschlossen, den über die zulässige Grenze der Pauschalen hinausgehenden Handlungsbedarf von 9,216 Mio. € über einen Ergänzungsplan aufzulösen und sich das ehrgeizige Ziel gestellt, diesen Ergänzungsplan bis Ende Dezember dem Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung für Finanzen zuzuleiten.

Die Ausgangslage für die Erstellung dieses Haushaltsplanes war ausgesprochen kompliziert. Es gibt eine Differenz von 24 Mio. € zwischen den angemeldeten budgetwirksamen Kosten des Jahres 2006 und dem Produktsummenbudget. Diese 24 Mio. € sind nicht allein Folge schlechten Wirtschaftens. Dabei spielen selbstverständlich auch Mengenveränderungen eine Rolle. Weiterhin sind Zahlungen an das Jahr 2006 in Höhe von rd. 3 Mio. € zu leisten und durch die Neuberechnung der Einnahmevorgabe gibt es einen zurückgehenden Handlungsspielraum in diesem Bereich von 5,7 Mio. €. Es ist bekannt, wie die Ansätze im Haushaltsplan gebildet wurden. Der Z-Teil wurde entsprechend der Zuweisung 1:1 veranschlagt, im T-Teil wurden die Zielbudgets entsprechend der Mindestveranschlagung ausgestattet und ansonsten wurde ein an die Kostenrechnung des Jahres 2006 angelegtes Verfahren zur Ansatzbildung gewählt mit der Besonderheit, dass im Bereich der Förderung freier Träger (Soziales und Jugend) mindestens die Ist-Ausgaben des Jahres 2006 finanziert werden sollten. Eine entsprechende Entscheidung zur Ansatzbildung bei der Unfallkasse im Schulbereich wurde vorgenommen. Die Einnahmen wurden in Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gebildet. Auch unter Berücksichtigung der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung, unter Würdigung der möglichen Ergebnisse bei der Erlösbeteiligung aus Grundstückverkäufen und unter Einbeziehung realistischer Veranschlagung für Erschließungsbeiträge. Im Personalbereich wurden rd. 4,8 Mio. € Personalmittel abgesetzt. Davon 2,5 Mio. € innerhalb der ZEP-Option und rd. 2,3 Mio. € durch Wegfall von Mitteln ohne Versetzung von MitarbeiterInnen an den ZEP. Trotzdem sind 9,2 Mio. € an akutem Handlungsbedarf geblieben. Der tatsächliche Handlungsbedarf ist noch viel größer. Die veranschlagten über 6 Mio. € pauschale Minderausgaben sind ein Wechsel auf die Zukunft, der zunächst erst mal nicht gedeckt ist. Das ist haushaltstechnisch nicht zu beanstanden, jedoch hat dies mit Haushaltswahrheit und Haushaltklarheit nichts zu tun. Das Bezirksamt hat sich heute ebenfalls darauf verständigt, in welchen Komplexen der Ergänzungsplan aufgebaut werden soll. Der BVV wird im Rahmen des Ergänzungsplanes vorgeschlagen, alle „Neubeginner“ von Investitionen in den Jahren 2008 und 2009 nicht zu realisieren und die Ansätze vollständig auf Null zu setzen. Die Realisierung dieser Investitionen soll auf die Jahre 2010 und folgende verschoben werden. Weiterhin wird vorgeschlagen, durch die Übertragung von Immobilienfachvermögen in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin und die Übertragung von immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungen an die BIM GmbH einen Betrag von rd. 3,5 Mio. € in der Aufstellung des Haushaltsplanes 2008 abzusetzen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Ansatzreduzierung im Ausgabebereich vorgeschlagen, zu denen das Bezirksamt heute eine erste Diskussion geführt hat. Auftragsgemäß hat Herr Dr. Heuer heute dem Bezirksamt unter dem Stichwort „Plan-B“ eine Reihe von Entscheidungen zur Ansatzbildung im Ausgabenbereich vorgeschlagen, die sich auf die Ansätze im T-Teil außerhalb der Zielbudgets beziehen (nicht entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen, HzE, PEP, Kita usw.), sondern insbesondere bei den freiwilligen sozialen Leistungen (T-Rest). Ebenso wurden entsprechende Vorschläge für den A-Teil unterbreitet. Selbstverständlich nicht für die Mindestveranschlagung bei Lehr- und Lernmitteln, Hoch- und Tiefbauunterhaltung und auch nicht bei der Beköstigung, sondern insbesondere in den Bereichen A05 (Beschaffungen), A09 (Verwaltungsausgaben) und partiell auch im Bereich A08. Die Vorschläge beziehen sich auch auf die Titel 427 01 (Honorarmittel). Im Bezirksamt wurde verabredet, dass nunmehr Schritt für Schritt diese insgesamt 25 Vorschläge, die ein Gesamtvolumen jenseits von 5 Mio. € haben, diskutiert werden. Herr Dr. Heuer möchte darauf hinweisen, dass diese Vorschläge aus der Sicht eines „Finanziers“ sind, der von oben auf einen Haushaltsplan schaut und einfache Vergleiche vornimmt. Was geschieht im Bezirk Mitte und was passiert in anderen Bezirken. Bei diesen Vorschlägen hat sich Herr Dr. Heuer von dem, was im Durchschnitt im Land Berlin bei Leistungserbringen getan wird, leiten lassen.

Es ist völlig klar, dass eine solche Vorschlagsliste nun der politischen Bewertung durch das Bezirksamt und anschließend durch die BVV unterzogen wird. Die zeitliche Planung geht davon aus, dass der Ergänzungsplan am 13.11.2007 im Bezirksamt verabschiedet wird. Dies wäre die Voraussetzung dafür, dass er für die Sitzung der BVV am 22.11.2007 zur 1. Lesung eingebracht werden kann. Die BVV wird dann zu entscheiden haben, inwieweit welche Fachausschüsse sich mit dem Ergänzungsplan noch beschäftigen müssen. Aus der Sicht des Bezirksamtes wäre es dann möglich, die 2. Lesung des Ergänzungsplanes in der Sitzung der BVV am 20.12.2007 durchzuführen. Somit könnte noch im alten Jahr der Ergänzungsplan an das Abgeordnetenhaus und die Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht werden. Dem Bezirksamt ist bewusst, dass eine Entscheidung über einen solchen Ergänzungsplan dann erst im Januar 2008 fallen kann, womit zumindest für die Zeit bis zur Entscheidung über den Ergänzungsplan die vorläufige Haushaltswirtschaft in analoger Anwendung des Artikel 89 Abs. 1 der Verfassung von Berlin gelten würde.

 

Herr von Dassel fragt nach, ob es sich nicht um eine Verfassungsproblem handelt, wenn man einen Haushalt verabschiedet, wo bereits jetzt klar ist, dass er ergänzt werden soll.

Herr von Dassel bezieht sich weiterhin auf die Einsparung durch Übertragung von Gebäuden an die BIM und fragt nach, ob sich der Betrag in Höhe von 3,9 Mio. € auf beide Jahre (jeweils 2008 und 2009) bezieht.

Weiterhin hätte Herr von Dassel gerne die politische Einschätzung, was auf politischer Ebene noch in Diskussion ist und den Haushalt zusätzlich belasten könnte. Er hat dahingehend den Überblick verloren.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass der heute gefasste Beschluss zum Doppelhaushaltsplan 2008/2009 selbstverständlich verfassungskonform ist. Die Regelung, dass nur 1 % der konsumtiven Ansätze als pauschale Minderausgabe zugelassen werden dürfen, hat mit der Verfassung nichts zu tun. Es handelt sich auch nicht um eine gesetzliche Regelung. Dabei handelt es sich nur um einen von SenFin vorgegebenen Maßstab, an den sich die Bezirke tunlichst orientieren.

Die Veranschlagung von 3,5 Mio. € für die Umsetzung des Beschlusses BIM betrifft nur das Haushaltsjahr 2008, da auch nur über den Ergänzungsplan 2008 diskutiert wird. Selbstverständlich wird es auch einen Ergänzungsplan 2009 geben. Jedoch liegen die Eckdaten für den Haushalt 2009 erst nach dem Jahresabschluss 2007 vor. Und auch erst dann wird die Frage zu entscheiden sein, wie man mit dem Komplex „Verdi“ im Jahre 2009 umzugehen hat. Für das Jahr 2009 musste unterstellt werden, dass sich die Ergebnisse der Kostenrechnung 2006 auch im Jahre 2007 unverändert wiederholen. Gegenwärtig stehen im Entwurf des Haushaltsplanes 2009 pauschale Minderausgaben in Höhe von 11 Mio. € (6,5 Mio. sind davon zulässig), so dass es für 2009 einen Handlungsbedarf oberhalb der zulässigen pauschalen Minderausgaben von rd. 4,5 Mio. € gibt.

Herr Dr. Heuer ist ebenfalls nicht in der Lage, einen vollständigen Überblick zu geben. In der Hauptausschuss-Sitzung im August hatte er erläutert, welche Veränderungen es infolge der damaligen politischen Debatten in der Zuweisung für 2008/2009 gegeben hat. Ob die verschiedentlich geführten Gespräche, über einen erneuten Aufruf der Zuweisung der Bezirke, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 im Abgeordnetenhaus zu irgend einem auch nur messbaren Ergebnis führen, entzieht sich dem Beurteilungsvermögen von Herrn Dr. Heuer.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn von Dassel teilt Herr Dr. Heuer mit, dass es am 22.08. eine Beratung des Senators für Finanzen mit den Bezirksbürgermeistern und Finanzstadträten der Bezirke zur Zuweisung 2008/2009 gegeben. Herr Dr. Heuer konnte urlaubsbedingt an dieser Sitzung bedauerlicherweise nicht teilnehmen. Ihm ist auch noch kein Ergebnisprotokoll dieser Sitzung bekannt. Nach den Übermittlungen, scheint es keinen Komplex von Relevanz zu geben, der gegenwärtig von allen Bezirken gemeinsam in eine politische Debatte eingeführt wird.

 

Herr Spallek bezieht sich auf die Aussage, dass sich die 3,9 Mio. € (BIM) nur auf das Jahr 2008 beziehen und hätte gerne gewusst, wie diese Aussage zu werten ist. Bedeutet dies, dass die Einmaleffekte aus der BIM im Jahre 2008 realisiert werden und man sich dann lediglich mit den laufenden Jahren auseinandersetzen muss und dabei nicht mit dem Wert 3,9 Mio. €. Wie ist die getätigte Aussage zu verstehen.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass die beschriebene Aussage so nicht zu bewerten ist. Er hat lediglich die haushaltstechnische Auskunft gegeben, dass man nur über das Jahr 2008 diskutiert, weil auch nur ein Ergänzungsplan für 2008 erstellt wird. Die Effekte, die sich aus dem Komplex „Verdi“ ergeben, sind aus der Sicht des Bezirksamtes selbstverständlich sowohl für das Jahr 2008 als auch für das Jahr 2009 einzuplanen.

 

Herr Spallek bezieht sich weiterhin auf die Parkraumbewirtschaftung und sieht ein gewisses Risiko. Er fragt nach, ob es nicht sinnvoller wäre, einen geringeren Ansatz zu bilden, der näher bei der Wahrheit liegen würde.

Des weiteren bezieht sich Herr Spallek auf den sog. „Plan-B“ und fragt nach, inwiefern die Fraktionen an den Überlegungen teilhaben können, um an dieser Stelle auch eigene politische Bewertungen vornehmen zu können, ohne sich der Zeit hingeben zu müssen. Auch hätte er gerne gewusst, wie hoch der Handlungsbedarf ist, der von diesem sog. „Plan-B“ noch abgedeckt werden müsste.

Herr Spallek geht davon aus, dass es weiterhin keine Laufzeitrechnung über 25 Jahre zum Komplex „Verdi“ gibt, die die BVV ansatzweise in die Lage versetzt, Entscheidungen zu treffen, die nicht nur kurzfristige Effekte setzt.

Weiterhin hätte Herr Spallek gerne gewusst, wenn es eine solche Rechnung gibt, ob diese auch Gegenstand der Beratung im Hauptausschuss sein wird.

 

Betreffend der Parkraumbewirtschaftungszonen teilt Herr Dr. Heuer mit, dass hier unterschieden werden muss zwischen den Überwachungskräften der Parkraumbewirtschaftungszonen, die nicht im Rahmen des Haushaltsplanes dargestellt, sondern Teil des Wirtschaftsplanes sind. Selbstverständlich wird der Wirtschaftsplan auch die entsprechende Ausweisung vornehmen. Innerhalb des Haushaltsplanes ist die Vollausstattung der Ordnungsämter durch die Bereitstellung von zusätzlichen Personalmitteln zu gewährleisten. Ansonsten wurde im Haushaltsplan nur die Abführung aus dem Wirtschaftsplan an den Haushaltsplan veranschlagt, also der Überschuss, der sich aus den Einnahmen zu den geplanten Ausgaben ausweist.

Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, die Vorschläge zum sog. „Plan-B“ nicht in die Diskussion, auch nicht in die nichtöffentliche Diskussion, des Hauptausschusses vor Beschlussfassung im Bezirksamt zu geben. Es handelt sich um eine Vorschlagsliste, die innerhalb des Bezirksamtes diskutiert wird. Herr Dr. Heuer ist jedoch davon überzeugt, dass auch die Hinweise der Fraktionen frühzeitig den Diskussionsraum erreichen werden. Wenn die BVV davon ausgeht, dass ihr vorgeschlagen wird, durch die Nichtrealisierung von Investitionsmaßnahmen im Jahre 2008 Mittel in Höhe von 2.960.000 € nicht zu veranschlagen und durch die Umsetzung des Komplexes „Verdi“ Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € abzusetzen, dann würde für eine Auflösung des unmittelbaren Handlungsbedarfes ein Betrag von rd. 2.750.000 Mio. € übrig bleiben. Zusätzlich bleiben dann die jetzt noch als zulässig angesehenen pauschalen Minderausgaben.

Die beiden letzten Fragen werden verneint.

 

Herr Spallek hat Herrn Dr. Heuer so verstanden, dass der Handlungsspielraum betreffend der BIM ein Teil der Beschlussfassung des Bezirksamtes ist, der in den Haushaltsplanentwurf eingebracht und der BVV zur Kenntnis gegeben wird.

 

Herr Dr. Heuer verneint diese Aussage.

 

Herr Spallek fragt nach, was es für Auswirkungen hätte, wenn die BVV mehrheitlich dem Haushaltsplan nicht zustimmen würde, da zwei Monate später das Gesamtwerk plus Ergänzungsplan erneut diskutiert werden muss. Weiterhin merkt er an, dass ohne eine Laufzeitrechnung, ohne eine nachhaltige Wertung des Komplexes „BIM“ bzw. „Verdi“ über eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, die Haushaltsberatungen in diesem Jahr sehr verkürzt gefasst werden könnten. Herr Spallek wird sich einer Diskussion im Hauptausschuss über mehrere Stunden am Stück auf drei Tage verteilt nicht stellen, um über einen Betrag von vielleicht 12.000 € zu debattieren, wenn auf der anderen Seite eine Volumina von Millionen nicht in dem Maße, wie er es erwartet, unterlegt werden. Dies ist vielleicht ein Appell oder ein Hinweis, mit den Experten der Senatsinnenverwaltung oder anderen doch noch eine Vergleichsrechnung aufzustellen, die ihm bzw. der BVV die Entscheidung vielleicht nicht leichter macht, jedoch zumindest ermöglicht. Oder soll er die Äußerungen von Herrn Dr. Heuer so deuten, dass von der BVV erwartet wird, für einen auf zwei Jahre angelegten Haushalt zu votieren, wo die Folgewirkungen für die nächsten 23 Jahre vollkommen unklar sind.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass es keine materiellen Auswirkungen gibt, wenn eine Beschlussfassung im Oktober durch die BVV nicht erfolgt. Die materielle Voraussetzung für die Aufnahme des Haushaltesplanes des Bezirks Mitte in den Haushalt des Landes Berlin ist zunächst die Beschlussfassung zum Entwurf des Haushaltsplanes. Dies ist heute durch das Bezirksamt erfolgt. Somit ist ein Weiterarbeiten des Landes und des Bezirks möglich. Die Bezirksverordnetenversammlung hat jedoch die gesetzliche Pflicht, einen Haushaltsplan zu beschließen.

 

Herr von Dassel fragt nach, inwieweit es über das Jahr 2009 hinausgehende Schätzungen, Mutmaßungen gemeinsam mit der Senatsfinanzverwaltung bzw. der BIM gibt, welche Folgen die Übertragung haben könnte. Weiterhin fragt er nach, wie es von Herrn Dr. Heuer eingeschätzt wird, welchen wirklichen Spielraum es über die Absetzung der budgetunwirksamen Kosten bei den Gebäuden wirklich gibt. Gibt es so etwas wie ein Zuckerbrot für den Bezirk.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass am 13. November keine 25-Jahre-Rechnung vorgelegt werden kann. Das impliziert selbstverständlich nicht, dass man sich darum bemüht, die Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf kommende Budgetierungsprozesse so genau wie möglich zu beschreiben und dem Hauptausschuss auch zur Verfügung stellt. Das Bezirksamt hat den Hauptausschuss in nichtöffentlichen Sitzungen jedes Mal relativ zeitnah zum jeweiligen Stand der Diskussion informiert. Das wird auch weiterhin so gehalten. Herr Dr. Heuer hatte hier ebenfalls darüber informiert, dass sich das Bezirksamt auf grundsätzliche Positionen verständigt hat, die gegenüber der Senatsfinanzverwaltung bei den Verhandlungen zur Vorbereitung der Verträge vertreten werden sollen. Dazu gehört z.B. die über die ZEP-Option hinausgehende Belassung von Personalmitteln im Bezirkshaushalt bei Versetzung von Dienstkräften zum ZEP bzw. LFG. Die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen beginnen naturgemäß erst nach dem heutigen Tage. Denn erst heute hat das Bezirksamt diese weitere Vorgehensweise verabschiedet, ohne dass sie unmittelbar in den Beschluss zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes eingeflossen ist. Es ist jedoch klar, wenn man „Zuckerbrote“ erreichen möchte, dann haben sie nur und ausschließlich mit dem Vorgang selbst zu tun.

 

Auf die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, welche Immobilien aus dem Fachvermögen konkret in das Sondervermögen des Landes Berlin und in die BIM GmbH übertragen werden teilt Herr Dr. Heuer mit, dass sich das Bezirksamt darauf verständigt hat, das bezirkliche Fachvermögen außerhalb des Fachvermögens des Sportamtes und des Straßen- und Grünflächenamtes der BIM anzutragen. Das sind insgesamt 172 Immobilien.

 

Herr Neuhaus hält fest, dass Herr Dr. Heuer erklärt hat, dass der Doppelhaushaltsplanentwurf im September in die BVV eingebracht wird. Damit ist die Drucksache im Arbeitsgang der BVV und es wird entsprechend verfahren.

 

Herr Spallek merkt an, dass er vor einiger Zeit Kleine Anfragen zum Komplex „BIM“ gestellt hat und bis zum heutigen Tage noch keine Antworten erhalten hat. Welche Person muss er ansprechen, um eine Antwort zu erhalten.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass ihm nicht bekannt ist, dass seine Abteilung noch eine Antwort schuldig ist.

 

Herr Spallek bittet das BVV-Büro entsprechend nachzuhaken.

 

Herr Siewer bezieht sich auf eine Mail betreffend der Änderungen zur LHO und bittet um kurze Ausführungen.

 

Herr Biedermann führt aus, dass es in der letzten Woche eine Sitzung der bezirklichen FinanzserviceleiterInnen gab, in der man sich darauf verständigt hat, bei der Senatsverwaltung für Finanzen um eine angemessene Fristverlängerung für die Stellungnahme bis Ende November diesen Jahres nachzusuchen. Da auch Beteiligungsrechte der BVV eine nicht unwesentliche Rolle bei den geplanten Änderungen spielen, gab es auch aus anderen Bezirksverordnetenversammlungen Signale, sich zu äußern. Auch wenn die von Herrn Biedermann gesetzte Frist abgelaufen ist, dürfen die Fraktionen sich natürlich weiterhin äußern, obwohl noch nicht gesagt werden kann, ob dem Ersuchen einer Fristverlängerung zugestimmt wird.

 

Herr Neuhaus macht den Vorschlag, dass dieses Thema auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses gesetzt wird.


 

 
 

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