Auszug - Sachstand Ordnungsamt u.a. Personaldecke, Einsätze / Prioritäten, Umsetzungsmöglichkeiten zur Einhaltung des Gesetzes zum Nichtraucherschutz, zur Umweltzone  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass es ab dem 01

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass es ab dem 01.01.2008 erhebliche Änderungen im Ordnungsamt geben wird. Das Ordnungsamt stößt jedoch jetzt schon an seine Kapazitäten und Grenzen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass es nicht mehr möglich sein wird, bestimmte Bereiche aufgrund der Dienstzeiten und der mangelnden Personaldecke noch ausgeführt werden können.

 

Herr Zeller führt aus, dass Gesetzesvorhaben geplant sind, um bestimmte Dinge in der Öffentlichkeit stärker zu reglementieren (Rauchverbot, Kinder- u. Jugendschutz u.a.). Die Umsetzung dieser Gesetzesvorhaben in der Praxis und die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften soll dann den bezirklichen Ordnungsämtern obliegen. Dagegen wurde dann natürlich von den Bezirken widersprochen. Die Ordnungsämter sind vor einem ganz anderen Hintergrund gebildet worden mit einem entsprechenden Aufgabenkatalog. Damals wurde schon gesagt, dass die Personalbemessung für die Ordnungsämter mehr als knapp war. Wenn nun noch zusätzliche Aufgaben kommen, dann ist das ohne zusätzliches und qualifiziertes Personal nicht möglich.

Nunmehr ist man im Ordnungsamt so weit, dass die aus dem Stellenpool akquirierten MitarbeiterInnen für den AOD auch die Verkehrsüberwachung bearbeiten können. Somit sind 42 MitarbeiterInnen im AOD eingesetzt. Von der Sollstärke ist man noch immer entfernt. Teilweise dürfen die Stellen aus den Einnahmen der Bußgelder finanziert werden. Deshalb wurde für den künftigen Haushaltsplan angemeldet, dass ein Teil der Mehreinnahmen auch zur Gegenfinanzierung von Stellen für den AOD genutzt werden kann.

Davon abgekoppelt ist die Parkraumüberwachung. Diese MitarbeiterInnen dürfen auch nur für diesen Bereich eingesetzt werden. Sie können keine Aufgaben des AOD übernehmen. Derzeit werden 122 MitarbeiterInnen in der Parkraumüberwachung eingesetzt.

 

Herr Strehlow ergänzt, dass heute weitere 20 Personen in eine Praktikum aufgenommen wurden. Von denen sind allerdings schon einige wieder abgetreten, da sie sich der Aufgabe nicht so verbunden fühlten. Herr Strehlow ist jedoch guter Hoffnung, von den 20 Personen mindestens 10 Personen übernehmen zu können. Das wird sich in den nächsten zwei Wochen herausstellen. Die Sollstärke liegt bei 141 Personen.

 

Auf Nachfrage von Herrn von Dassel betreffend das Praktikum teilt Herr Strehlow mit, dass man vom ZEP zunächst Personal zugeordnet bekommt, was die eingruppierungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt. Diesen MitarbeiterInnen wird ermöglicht, mit den bereits ausgebildeten MitarbeiterInnen mitzugehen, diese bei der Streife zu begleiten und die Tätigkeit kennen zu lernen. Weiterhin werden sie in den Schichtdienst mit einbezogen. Die Erfahrung zeigt, dass nach den ersten drei Tagen die MitarbeiterInnen abspringen.

 

Herr Zeller ergänzt, dass nach wie vor die Schreiben und Anträge an die Senatsfinanzverwaltung, auch Außeneinstellungen zuzulassen, da die Kräfte ja auch wirtschaftsplanfinanziert sind, wurden immer wieder abschlägig beschieden, da es noch immer ein Überhangproblem im Land Berlin gibt.

 

Auf die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, wie viel zusätzliches Personal bei der Erweiterung der Zonen benötigt wird teilt Herr Strehlow mit, dass es weitere 57 Personen sind.

 

Herr Zeller merkt weiterhin hin, dass es bei den zusätzlichen Aufgaben (Nichtraucherschutz, Überwachung Alkohol u.a.) nicht nur das personelle Problem gibt, sondern auch das Problem der Arbeitszeitregelung. Die MitarbeiterInnen sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr eingesetzt. Nicht jedoch in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr. Gleichzeitig besteht das Problem von Wochenendeinsätzen. Der Personalrat sieht zurzeit einen Sonnabendeinsatz pro Monat/pro Mitarbeiter als das höchste Maß aller Dinge an. Das würde die Möglichkeiten des AOD weiter einschränken.

 

Auf die Nachfrage von Frau Kliemann teilt Herr Zeller mit, dass die Kontrolle von Gaststätten im Land Berlin noch immer eine Aufgabe des Gewerbeaußendienstes des Landeskriminalamtes ist. Für ganz Berlin sind dort 30 Personen tätig. Diese machen auch Nachteinsätze. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufgabe des AOD. Wie es letztendlich aussehen soll, die Gaststätten zu überprüfen, das kann sich zurzeit keiner vorstellen.

 

Herr Koch fragt nach, ob es möglich wäre, dass Bezirksverordnete an einem Streifengang teilnehmen, um sich von der Arbeit vor Ort ein Bild machen zu können.

 

Herr Zeller teilt mit, dass eine Faktion davon schon Gebrauch gemacht hat. Er bittet nur darum, dies in einer überschaubaren Anzahl durchzuführen. Bei Interesse können sich die Fraktionen an Herrn Strehlow wenden.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, ob es Tendenzen gibt, dem Ordnungsamt weitere Aufgaben zuzuordnen.

 

Herr Zeller führt aus, dass eine Zusammenkunft beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gegeben hat, wo die LeiterInnen der Ordnungsämter teilgenommen haben.

 

Herr Strehlow ergänzt, dass neben den Aufgaben der Überwachung der Umweltzone, die allerdings rechtlich noch nicht geregelt ist, da es sich um eine Aufgabe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handelt und somit derzeit noch die Befugnisse für die Ordnungsämter fehlen, ebenfalls angedacht ist, den Ordnungsämtern die Zuführung Alkoholisierter an die Wohnanschrift oder an eine Verwahrstelle vornehmen sollen. Hierfür liegen jedoch die Voraussetzungen nach dem ASOG ebenfalls nicht vor. Weiterhin fehlt die Rechtsregelung für den Nichtraucherschutz. Auch der Jugendschutz soll von den Ordnungsämtern wahrgenommen werden. Mit dem bisherigen Personalstand ist das nicht zu leisten. Weitere Voraussetzungen, wie Ausbildung, Fuhrpark u.ä. sind ebenfalls nicht geregelt.

Weitere Aufgaben wären insbesondere nächtliche Kontrollen in Gaststätten und Umweltzonenkontrolle (Vignetten).

 

Auf die weitere Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, ob der AOD dann auch bezirksübergreifend tätig werden kann, teilt Herr Strehlow mit, dass dies ebenfalls ein nicht geklärtes Problem darstellt.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bittet darum, dass dem Ausschuss verabschiedete Gesetze, die das Ordnungsamt betreffen, übermittelt werden.

 

Herr Zeller sagt dies zu.


 

 
 

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