Auszug - Einzelhandelsentwicklungsplan für Mitte  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 4.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 27.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
0375/III Einzelhandelsentwicklungsplan für Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Neuhaus David, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der FDP
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Kliemann bittet darum, Herrn Neuhaus als Einbringer des Antrages das Rederecht einzuräumen

Frau Kliemann bittet darum, Herrn Neuhaus als Einbringer des Antrages das Rederecht einzuräumen.

 

Die Mitglieder erheben keinen Einwand gegen das Rederecht.

 

Herr Hortig bezieht sich auf den zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt auf Fachbereichsleiterebene im Jahre 2006 beschlossenen Orientierungsrahmen und fragt nach, ob die BVV über diesen Beschluss informiert wurde, ob es schon erste Reaktionen auf das Ausschreibungsverfahren gibt und ob absehbar ist , welche Kosten entstehen.

 

Herr Zeller führt aus, dass er zu diesem Thema keine Ausführungen machen kann, da es sich nicht um eine Aufgabe der Abteilung Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt handelt.

 

Frau Adam teilt mit, dass damals der Ausschuss für Stadtentwicklung unterrichtet wurde. Das Ausschreibungsverfahren ist abgeschlossen. Es gab drei Angebote mit einer Preisspanne von 26.000 €. Die Auswertung ist urlaubsbedingt noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Hortig hätte gerne gewusst, in welcher Größenordnung sich das günstigste Angebot bewegt.

 

Frau Adam führt aus, dass das günstigste Angebot bei ca. 37.000 € und das teuerste Angebot bei ca. 63.000 € liegt.

 

Herr Neuhaus führt aus, dass einige Stadtplanungsämter und auch die Senatsverwaltung solche Einzelhandelspläne erstellen. Der Grund dafür ist natürlich das Ordnen der bezirklichen und städtischen Strukturen des Einzelhandels. Das geht natürlich nicht nur allein mit einem Einzelhandelsentwicklungsplan. Dazu muss auch Baurecht geschaffen werden. Das geht nur über einen Bebauungsplan oder über § 34 Abs. 3 BauGB. Damit im Bebauungsplan der Einzelhandel in einem Gebiet gerichtsfest ausgeschlossen werden kann, muss sehr gut Argumentiert werden. Und für diese Argumentation braucht man eine Analyse der bezirklichen Zentren. Für den Bezirk Mitte und auch für die SPD-Fraktion bedeutet dies, um auch für die Zukunft steuernd eingreifen zu können, dass man über einen solchen Einzelhandelsentwicklungsplan verfügen muss.

Generell möchte Herr Neuhaus anmerken, dass er es als sehr gut empfindet, dass nach ca. 2,3 oder auch vier Jahren, nach dem die Bereichsentwicklungsplanung im Bezirk Mitte beschlossen wurde, man sich nun über die Bereichsentwicklungsplanung hinaus strukturell mit dem, was man im Bezirk erreichen möchte, beschäftigen will. Er macht weiterhin den Vorschlag, dass der Antrag vertagt wird, bis sich die Dinge etwas konkretisiert haben.

 

Frau Ludwig fragt nach, ob es wirklich sinnvoll ist, ein solches Gutachten zu erstellen und ob dies dann auch juristisch umsetzbar ist.

 

Herr Sander hat auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Urteile mitgebracht, die für die Mitglieder in die Fächer verteilt werden. Weitere Anmerkungen zu diesem Urteil werden dargelegt.

 

Frau Adam führt aus, dass hier zwei Aspekte eine Rolle spielen. Einmal geht es um Zentren, die auch ausgewiesen sind (Turmstr., Müllerstr., Badstr., Friedrichstr.), die in ihrem Bestand auch stehen bleiben und wo es auch keine Dissensen mit der Senatsverwaltung gibt. Schwierigkeiten werden aber bei der Nahversorgung gesehen. Was bleiben wird, sind die Begriffdefinitionen wie Stadtteilzentren, Ortszentren usw. Der Fachplan Einzelhandel soll vornehmlich zur Argumentation von Bebauungsplänen dienen. Der Fachplan ist kein planungsrechtliches Instrument wie ein Bebauungsplan. Er hat nur argumentativ einen Einfluss auf bestimmte Einzelhandelsvorhaben. Frau Adam warnt davor, dass bestimmte Arten der Nutzung definitiv in einem Bebauungsplan geregelt werden können. Das gibt es nicht. Der Bebauungsplan regelt entweder die Art oder das Maß der Nutzung. Die Zentren können auch in ihrer Verkaufsfläche beschränkt werden. Es kann jedoch nicht gesagt werden, dass man bestimmte Discounter nicht haben möchte. Nur im Bereich Wohnen kann man z.B. genaue Flächennutzungen (für Senioren, Jugendfreizeiteinrichtungen) ausweisen.

 

Herr Schöll hat noch nicht verstanden, wozu dann das Gutachten dienen soll, wenn man die Aussagen von Frau Adam gehört hat.

 

Herr Hortig fragt bei Frau Adam nach, in wie weit durch den angestrebten Fachplan weitergehende Steuerungsmöglichkeiten als die nach den Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelsflächen schon gegeben sind.

 

Frau Adam führt aus, dass in einem Flächennutzungsplan nur die Hauptzentren und große Stadtteilzentren als Zentren ausgewiesen sind. Ortsteilzentren und kleinere Zentren sind nicht ausgewiesen, womit auch die Randbezirke sehr große Probleme haben. Der Entwicklungsplan Zentren und der Zentrenatlas der Senatsverwaltung beschäftigen sich ebenfalls nur mit den Zentren und nicht mit den Ortsteilzentren. Das Problem besteht jedoch darin, dass gerade kleinere Zentren zunehmend veröden und Discounter oder auch Einzelhändler großflächige neue Gebiete für sich erschließen. Um dieses Problem anzugehen, hat man eben gesagt, dass man einen Orientierungsplan braucht. Der Schwerpunkt im Bezirk Mitte liegt eben auch außerhalb von Stadtteilzentren (z.B. Friedrich-Krause-Ufer, Quitzowstr.). Großflächiger Einzelhandel ist grundsätzlich in Zentren integriert. Für das Amt besteht das Problem, in den Zentren Flächenpotentiale herauszuarbeiten. Eine rechtliche Bindung des Fachplanes gibt es nicht. Er kann nur argumentativ nutzen und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Nahversorgung der Bevölkerung darstellen.

 

Herr Hortig hat die Aussagen von Frau Adam so verstanden, dass für einen Antragsteller von diesem Fachplan überhaupt keine rechtliche Wirkung ausgeht.

 

Frau Adam bejaht die Anmerkung.

 

Herr Spallek findet es bemerkenswert, dass dieser Fachplan nur eine verwaltungsinterne Bindungswirkung hat und möchte dies auch nicht kommentieren. Er merkt jedoch an, dass die BVV Verwaltungshandeln anregen soll. Jetzt sieht er hier, dass Verwaltungshandeln vorgenommen wurde. In vielen solchen Dingen wurde dann kurz und knapp festgestellt, dass ein Antrag in der Sache als erledigt angesehen werden kann. Insoweit besteht für ihn die Frage, warum dieser Antrag vertagt werden soll.

 

Frau Matischok-Yesilcimen führt aus, dass die Planungen des Amtes nicht bekannt waren, als dieser Antrag in die BVV eingebracht wurde. Die Stellungnahme resultiert aus der Tatsache, dass im letzten Wirtschaftausschuss genau diese Fragen beantwortet werden sollten. Deshalb sind überwiesene Anträge normal abzuhandeln. Und wenn eine Fraktion um Vertagung bittet, weil noch Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion besteht, dann sollte dem auch stattgegeben werden.

 

Herr Zeller weist darauf hin, dass die Flächennutzungsplanung des Senats Mitte der 90er Jahre beschlossen wurde. Der Senat hat erst im vergangenen Jahr einen Stadtentwicklungsplan „Zentren 2020“ zur Entwicklung zentrenrelevanten Einzelhandels vorgelegt. Frau Adam hat richtigerweise gesagt, dass erst mit der Vorlage des STEP Zentren 2020 wurde der Orientierungsrahmen in die Hand gegeben, dass die Bezirke, so sie es wünschen, daraus eigene Planungen ableiten können. Der Alt-Bezirk Mitte hat natürlich in den 90er Jahren an vielen Punkten eine stürmische, auch städtebauliche, Entwicklung genommen, die bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Das Bezirksamt hat dem damals Rechnung getragen, in dem es auch eine einzelne Studie zur Entwicklung des Einzelhandels angefertigt und veröffentlicht hat.

 

Frau Ludwig merkt an, dass sie die Ausführungen nicht überzeugend findet. Man kann damit dieses und jenes nicht anfangen und es gibt keine Bindung. Sie fragt sich insbesondere, wie das mit dem Wettbewerbsrecht zu vertreten ist. Sie hätte gerne gewusst, was mit diesem Prozess nunmehr passieren soll. Ist das Gutachten in Auftrag gegeben, wurden die Gelder schon ausgegeben, wurden sie vorfinanziert? Das wurde für sie nicht hinreichend erläutert.

 

Herr Zeller führt nochmals aus, dass man es nicht erreichen wird, diese Lidl- oder Aldi-Märkte auch mit einem Fachplan, einem abgeleiteten Stadtentwicklungsplan oder einem Einzelhandelskonzept zu verhindern. Dem ist nur mit einem äußerst qualifizierten Bebauungsplan, der dann auch noch bis zur Festsetzung gebracht werden muss, wo unter Hinzuziehung sämtlicher städtebaulicher Instrumentarien genau diese Nutzung ausgeschlossen wird, bis hin zur Baunutzungsverordnung, entgegenzukommen. Aber diese Werke sind oftmals sehr kompliziert, wo man sich fragen muss, ob dies jemals von unserem Stadtplanungsamt, bei der Fülle von Arbeit, bewerkstelligt werden kann. Der in Angriff zu nehmende Orientierungsrahmen, der auch empfohlen wird, soll lediglich festhalten, dass wirklich zentrenrelevanter Einzelhandel an den vom Flächennutzungsplan festgelegten Zentren realisiert wird und darüber hinaus andere Teilzentren im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklung qualifiziert werden. Das wird allerdings nur erreicht, wenn bestimmte Bebauungspläne aufgestellt und im städtebaulichen Raster zum Planungs- und Baurecht erklärt werden.

 

Frau Adam bezieht sich nochmals auf die Mittel und teilt mit, dass diese aus dem Topf für Gutachtermittel, die dem Stadtplanungsamt zur Verfügung stehen, genommen werden. Nämlich genau für solche Analysen, wie sie jetzt durchgeführt werden. Das ist der normale Rahmen, der zur Verfügung steht. Die Gutachtermittel sind auch schon längerfristig angemeldet für dieses Projekt, da es sich um einen sehr großen Umfang handelt. Weiterhin bezieht sie sich auf die schädlichen Auswirkungen. Es geht hier wirklich um den Versuch, die Entwicklung zu steuern. Es ist immer ein Versuch, mit einem Fachplan zu argumentieren.

 

Auf die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, was mit den Mitteln passiert, wenn sie nicht bis zum Jahresende ausgeschöpft wurden, teilt Frau Adam mit, dass diese Mittel dann wegfallen.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt bei den Mitgliedern nach, ob dem Antrag der einbringenden Fraktion, die Drucksache zu vertagen, gefolgt wird. Da kein Widerspruch besteht hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass die Beratung der Drucksache vertagt wird.


 

 
 

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