Auszug - Einzelhandelsentwicklungsplan für Mitte
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Frau
Kliemann bittet darum, Herrn Neuhaus als Einbringer des Antrages das Rederecht
einzuräumen. Die
Mitglieder erheben keinen Einwand gegen das Rederecht. Herr
Hortig bezieht sich auf den zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und dem Bezirksamt auf Fachbereichsleiterebene im Jahre 2006 beschlossenen
Orientierungsrahmen und fragt nach, ob die BVV über diesen Beschluss informiert
wurde, ob es schon erste Reaktionen auf das Ausschreibungsverfahren gibt und ob
absehbar ist , welche Kosten entstehen. Herr
Zeller führt aus, dass er zu diesem Thema keine Ausführungen machen kann, da es
sich nicht um eine Aufgabe der Abteilung Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt
handelt. Frau
Adam teilt mit, dass damals der Ausschuss für Stadtentwicklung unterrichtet
wurde. Das Ausschreibungsverfahren ist abgeschlossen. Es gab drei Angebote mit
einer Preisspanne von 26.000 €. Die Auswertung ist urlaubsbedingt noch nicht
abgeschlossen. Herr
Hortig hätte gerne gewusst, in welcher Größenordnung sich das günstigste
Angebot bewegt. Frau
Adam führt aus, dass das günstigste Angebot bei ca. 37.000 € und das teuerste Angebot
bei ca. 63.000 € liegt. Herr
Neuhaus führt aus, dass einige Stadtplanungsämter und auch die Senatsverwaltung
solche Einzelhandelspläne erstellen. Der Grund dafür ist natürlich das Ordnen
der bezirklichen und städtischen Strukturen des Einzelhandels. Das geht
natürlich nicht nur allein mit einem Einzelhandelsentwicklungsplan. Dazu muss
auch Baurecht geschaffen werden. Das geht nur über einen Bebauungsplan oder
über § 34 Abs. 3 BauGB. Damit im Bebauungsplan der Einzelhandel in einem Gebiet
gerichtsfest ausgeschlossen werden kann, muss sehr gut Argumentiert werden. Und
für diese Argumentation braucht man eine Analyse der bezirklichen Zentren. Für
den Bezirk Mitte und auch für die SPD-Fraktion bedeutet dies, um auch für die
Zukunft steuernd eingreifen zu können, dass man über einen solchen
Einzelhandelsentwicklungsplan verfügen muss. Generell
möchte Herr Neuhaus anmerken, dass er es als sehr gut empfindet, dass nach ca.
2,3 oder auch vier Jahren, nach dem die Bereichsentwicklungsplanung im Bezirk
Mitte beschlossen wurde, man sich nun über die Bereichsentwicklungsplanung
hinaus strukturell mit dem, was man im Bezirk erreichen möchte, beschäftigen
will. Er macht weiterhin den Vorschlag, dass der Antrag vertagt wird, bis sich
die Dinge etwas konkretisiert haben. Frau
Ludwig fragt nach, ob es wirklich sinnvoll ist, ein solches Gutachten zu
erstellen und ob dies dann auch juristisch umsetzbar ist. Herr
Sander hat auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Urteile mitgebracht,
die für die Mitglieder in die Fächer verteilt werden. Weitere Anmerkungen zu
diesem Urteil werden dargelegt. Frau
Adam führt aus, dass hier zwei Aspekte eine Rolle spielen. Einmal geht es um
Zentren, die auch ausgewiesen sind (Turmstr., Müllerstr., Badstr.,
Friedrichstr.), die in ihrem Bestand auch stehen bleiben und wo es auch keine
Dissensen mit der Senatsverwaltung gibt. Schwierigkeiten werden aber bei der
Nahversorgung gesehen. Was bleiben wird, sind die Begriffdefinitionen wie
Stadtteilzentren, Ortszentren usw. Der Fachplan Einzelhandel soll vornehmlich
zur Argumentation von Bebauungsplänen dienen. Der Fachplan ist kein
planungsrechtliches Instrument wie ein Bebauungsplan. Er hat nur argumentativ
einen Einfluss auf bestimmte Einzelhandelsvorhaben. Frau Adam warnt davor, dass
bestimmte Arten der Nutzung definitiv in einem Bebauungsplan geregelt werden
können. Das gibt es nicht. Der Bebauungsplan regelt entweder die Art oder das
Maß der Nutzung. Die Zentren können auch in ihrer Verkaufsfläche beschränkt
werden. Es kann jedoch nicht gesagt werden, dass man bestimmte Discounter nicht
haben möchte. Nur im Bereich Wohnen kann man z.B. genaue Flächennutzungen (für
Senioren, Jugendfreizeiteinrichtungen) ausweisen. Herr
Schöll hat noch nicht verstanden, wozu dann das Gutachten dienen soll, wenn man
die Aussagen von Frau Adam gehört hat. Herr
Hortig fragt bei Frau Adam nach, in wie weit durch den angestrebten Fachplan
weitergehende Steuerungsmöglichkeiten als die nach den Ausführungsvorschriften
über großflächige Einzelhandelsflächen schon gegeben sind. Frau
Adam führt aus, dass in einem Flächennutzungsplan nur die Hauptzentren und
große Stadtteilzentren als Zentren ausgewiesen sind. Ortsteilzentren und
kleinere Zentren sind nicht ausgewiesen, womit auch die Randbezirke sehr große
Probleme haben. Der Entwicklungsplan Zentren und der Zentrenatlas der
Senatsverwaltung beschäftigen sich ebenfalls nur mit den Zentren und nicht mit
den Ortsteilzentren. Das Problem besteht jedoch darin, dass gerade kleinere
Zentren zunehmend veröden und Discounter oder auch Einzelhändler großflächige
neue Gebiete für sich erschließen. Um dieses Problem anzugehen, hat man eben
gesagt, dass man einen Orientierungsplan braucht. Der Schwerpunkt im Bezirk
Mitte liegt eben auch außerhalb von Stadtteilzentren (z.B. Friedrich-Krause-Ufer,
Quitzowstr.). Großflächiger Einzelhandel ist grundsätzlich in Zentren
integriert. Für das Amt besteht das Problem, in den Zentren Flächenpotentiale
herauszuarbeiten. Eine rechtliche Bindung des Fachplanes gibt es nicht. Er kann
nur argumentativ nutzen und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die
Nahversorgung der Bevölkerung darstellen. Herr
Hortig hat die Aussagen von Frau Adam so verstanden, dass für einen
Antragsteller von diesem Fachplan überhaupt keine rechtliche Wirkung ausgeht. Frau
Adam bejaht die Anmerkung. Herr
Spallek findet es bemerkenswert, dass dieser Fachplan nur eine
verwaltungsinterne Bindungswirkung hat und möchte dies auch nicht kommentieren.
Er merkt jedoch an, dass die BVV Verwaltungshandeln anregen soll. Jetzt sieht
er hier, dass Verwaltungshandeln vorgenommen wurde. In vielen solchen Dingen
wurde dann kurz und knapp festgestellt, dass ein Antrag in der Sache als
erledigt angesehen werden kann. Insoweit besteht für ihn die Frage, warum
dieser Antrag vertagt werden soll. Frau
Matischok-Yesilcimen führt aus, dass die Planungen des Amtes nicht bekannt
waren, als dieser Antrag in die BVV eingebracht wurde. Die Stellungnahme
resultiert aus der Tatsache, dass im letzten Wirtschaftausschuss genau diese
Fragen beantwortet werden sollten. Deshalb sind überwiesene Anträge normal
abzuhandeln. Und wenn eine Fraktion um Vertagung bittet, weil noch
Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion besteht, dann sollte dem auch
stattgegeben werden. Herr
Zeller weist darauf hin, dass die Flächennutzungsplanung des Senats Mitte der
90er Jahre beschlossen wurde. Der Senat hat erst im vergangenen Jahr einen
Stadtentwicklungsplan „Zentren 2020“ zur Entwicklung zentrenrelevanten
Einzelhandels vorgelegt. Frau Adam hat richtigerweise gesagt, dass erst mit der
Vorlage des STEP Zentren 2020 wurde der Orientierungsrahmen in die Hand
gegeben, dass die Bezirke, so sie es wünschen, daraus eigene Planungen ableiten
können. Der Alt-Bezirk Mitte hat natürlich in den 90er Jahren an vielen Punkten
eine stürmische, auch städtebauliche, Entwicklung genommen, die bis heute noch
nicht abgeschlossen ist. Das Bezirksamt hat dem damals Rechnung getragen, in
dem es auch eine einzelne Studie zur Entwicklung des Einzelhandels angefertigt
und veröffentlicht hat. Frau
Ludwig merkt an, dass sie die Ausführungen nicht überzeugend findet. Man kann
damit dieses und jenes nicht anfangen und es gibt keine Bindung. Sie fragt sich
insbesondere, wie das mit dem Wettbewerbsrecht zu vertreten ist. Sie hätte
gerne gewusst, was mit diesem Prozess nunmehr passieren soll. Ist das Gutachten
in Auftrag gegeben, wurden die Gelder schon ausgegeben, wurden sie
vorfinanziert? Das wurde für sie nicht hinreichend erläutert. Herr
Zeller führt nochmals aus, dass man es nicht erreichen wird, diese Lidl- oder
Aldi-Märkte auch mit einem Fachplan, einem abgeleiteten Stadtentwicklungsplan
oder einem Einzelhandelskonzept zu verhindern. Dem ist nur mit einem äußerst
qualifizierten Bebauungsplan, der dann auch noch bis zur Festsetzung gebracht
werden muss, wo unter Hinzuziehung sämtlicher städtebaulicher Instrumentarien
genau diese Nutzung ausgeschlossen wird, bis hin zur Baunutzungsverordnung,
entgegenzukommen. Aber diese Werke sind oftmals sehr kompliziert, wo man sich
fragen muss, ob dies jemals von unserem Stadtplanungsamt, bei der Fülle von
Arbeit, bewerkstelligt werden kann. Der in Angriff zu nehmende
Orientierungsrahmen, der auch empfohlen wird, soll lediglich festhalten, dass
wirklich zentrenrelevanter Einzelhandel an den vom Flächennutzungsplan festgelegten
Zentren realisiert wird und darüber hinaus andere Teilzentren im Rahmen einer
städtebaulichen Entwicklung qualifiziert werden. Das wird allerdings nur
erreicht, wenn bestimmte Bebauungspläne aufgestellt und im städtebaulichen
Raster zum Planungs- und Baurecht erklärt werden. Frau
Adam bezieht sich nochmals auf die Mittel und teilt mit, dass diese aus dem
Topf für Gutachtermittel, die dem Stadtplanungsamt zur Verfügung stehen,
genommen werden. Nämlich genau für solche Analysen, wie sie jetzt durchgeführt
werden. Das ist der normale Rahmen, der zur Verfügung steht. Die
Gutachtermittel sind auch schon längerfristig angemeldet für dieses Projekt, da
es sich um einen sehr großen Umfang handelt. Weiterhin bezieht sie sich auf die
schädlichen Auswirkungen. Es geht hier wirklich um den Versuch, die Entwicklung
zu steuern. Es ist immer ein Versuch, mit einem Fachplan zu argumentieren. Auf
die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, was mit den Mitteln passiert, wenn
sie nicht bis zum Jahresende ausgeschöpft wurden, teilt Frau Adam mit, dass
diese Mittel dann wegfallen. Frau
Matischok-Yesilcimen fragt bei den Mitgliedern nach, ob dem Antrag der
einbringenden Fraktion, die Drucksache zu vertagen, gefolgt wird. Da kein
Widerspruch besteht hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass die Beratung der
Drucksache vertagt wird. |
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