Auszug - Treberhilfe Berlin, Obdachlosenheim Osloer Str. 80 BE: Frau Petra Heinze, Treberhilfe
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Vorab
informiert der Vorsitzende, Herr Allendorf, dass das Bezirksamt Mitte im
Amtsblatt Nr. 31 vom 01.07.2005 das Obdachlosenheim Osloer Straße 80 öffentlich
ausgeschrieben hat. Die Einrichtung sollte für soziale Zwecke in Form von
öffentlichem Eigentum oder zweckgebundenen gemeinnützigem Eigentum erhalten
bleiben. Angestrebt war eine bessere Versorgung für wohnungslose Menschen ohne
Postanschrift zu realisieren. Das Bezirksamt legte der BVV am 17.11.2005 eine
Vorlage zur Beschlussfassung vor, die ohne Änderung einstimmig beschlossen
wurde. Weiterhin
teilt Herr Allendorf mit, dass die Treberhilfe das Bezirksamt in einem
Schreiben vom 21.06.2007 gebeten hatte, die Vorverhandlungen bis zum 26.07.2007
wieder aufzunehmen. In diesem Schreiben bestätigte die Treberhilfe die am
19.06.2007 getätigten Angebote an die laufenden Betriebskosten in Höhe von 40 Tsd.
€. Ferner stimmt die Treberhilfe einer Gesamtinvestitionsbereitschaft in Höhe
von 1,4 Mio. € zum Erhalt des Projekts zu. Herr
Allendorf bittet anschließend Frau Heinze über den aktuellen Stand der
Treberhilfe zu berichten. Frau
Heinze berichtet über die Angebotsstruktur des Trägers und vermittelt, warum
das Interesse für die Osloer Straße so vehement ist und berichtet über den
aktuellen Stand. Die
Treberhilfe existiert 2008 20
Jahre. Frau Heinze arbeitet im Bereich der wohnungslosen Hilfe, welches Teil
des gesamtberliner Netzes für Wohnungslose im Land Berlin ist. In den
vergangenen 20 Jahren wurde ein differenziertes Angebotsnetz aufgebaut für
Menschen in Notlagen. Zu diesem Netz gehört u.a. der Bereich
Straßensozialarbeit, das gesamte differenzierte Angebot für die Berliner
Wohnungslosenhilfe, welches auf dem Obdachlosenrahmenplan des Landes Berlin
fußt (abgestufte Leistungstypen, Kriseneinrichtungen, betreutes Gruppenwohnen,
betreutes Einzelwohnen für die Zielgruppe 53/54 mit psychischen Beeinträchtigungen).
Parallel dazu ist die Treberhilfe seit 10 Jahren auch in der Jugendhilfe tätig
geworden. Es wird dort ein differenziertes Angebot für Minderjährige und junge
Volljährige in den unterschiedlichsten Bedarfsgruppen angeboten. 2004 ist die
Treberhilfe auf eine Ausschreibung des Bezirks Steglitz-Zehlendorf aufmerksam
geworden. Die Treberhilfe hat sich für die Übernahme des Obdaches für Familien
des Bezirkes beworben. Die Ausschreibung ging an die Treberhilfe. Seit 2005
wird dieses Obdach mit ca. 50 Plätzen betrieben. 2005 ist die Treberhilfe auch
auf die Ausschreibung des Bezirksamtes Mitte aufmerksam geworden. Die
Überlegungen wurden dahingehend angestellt, dass sich die Treberhilfe
vorstellen könnte, eine Obdachloseneinrichtung für alleinstehende Männer zu
übernehmen und deshalb hat sich die Treberhilfe an einer Ausschreibung
beteiligt. Das fachliche Angebot war im Rahmen Überleitung 67 entsprechend der
Leitlinien der Wohnungslosen deklariert und des Obdachlosenrahmenplanes. Im
Rahmen der Ausschreibung ist gleichzeitig mit benannt worden die Übernahme der
Immobilie per Erbbaurecht mit einem Verkehrswert von 832 Tsd. €. Davon war der
Bodenwert auf 490 Tsd. € und der Gebäudewert auf ca. 341.500,00 €. Vor diesen
Eckdaten und vor diesem Hintergrund hat sich die Treberhilfe Gedanken gemacht.
Sie möchten für wohnungslose ältere Menschen dieses Angebot dort vorhalten und
die Schnittstelle zwischen Unterbringungsmöglichkeiten und Überführung in die
Hilfesysteme für Wohnungslose anbieten. Das Interesse wurde bekundet, diese
Einrichtung zu übernehmen. Es wurde ein Konzept und eine Kostenkalkulation
eingereicht. Diese Ausschreibung wurde mit Datum vom 27.07. an das BA Mitte
gesandt. Im Rahmen dieser Interessenbekundung gab es dann noch 2 Fachgespräche.
Die Treberhilfe erhielt am 9.9. ein Schreiben von der zuständigen
Fachverwaltung, die informierte, dass ein fachlich gutes Konzept vorliegt und
sie als Sieger der Ausschreibung hervorgegangen sind. Dieses Schreiben
beinhaltete einen Zusatz, dass die BVV und der Fachausschuss über diese
Entscheidung informiert wurden. Die Übergabe sollte zum 1.1.2006 erfolgen. Die
Zeitläufe waren relativ eng. Mit der Fachverwaltung konnte eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. In einem weiteren Schritt konnte
ein Architekt beauftragt werden, der eine Kostenschätzung für die notwendigen
Sanierungsmaßnahmen durchführte. Frau
Heinze teilt weiter mit, dass in den Fachgesprächen ganz klar deklariert wurde,
dass die Treberhilfe sehr daran interessiert ist, dieses Objekt zu kaufen, um die
notwendigen Investitionen über Bankkredite zu erhalten. Ergebnis der ersten
Kostenschätzung lag bei 750 Tsd. € (notwendige Investitionskosten). Aufgrund
dieser Kostenschätzung und dem ursprünglichen Sanierungsbedarf in der
Ausschreibung, der auf 240 Tsd. € beziffert war, ist eine erhebliche Differenz
aufgetreten. Es gab mehrere Gespräche und einen Vororttermin. Hier ging es
darum zu prüfen, in wie weit dort Schadstoffe über die Lüftungsschächte in den
Sanitäreinrichtungen (Asbestbelastung) vorhanden sind. In den letzten Jahren
hat der Bezirk Mitte in die veralteten Sanitäranlagen nichts mehr investiert.
Das Bauamt hat in einem dieser Gespräche noch einmal geprüft, in wie weit eine
Nottreppe erforderlich ist, wenn dort Menschen untergebracht sind und in welchem
Umfang Brandschutzauflagen dort zu erfüllen und umzusetzen sind. Vereinbart
wurde, dass der Architekt noch einmal Akteneinsicht in die Unterlagen über das
Gebäude erhält. Es gab einen Vororttermin in der Osloer Straße aufgrund der
Tatsache, weil die Höhe und der Umfang der erforderlichen Maßnahmen von Seiten
des Bezirks und von Seiten des Architekten sehr unterschiedlich bewertet
wurden. Dieser Vororttermin fand unter Beteiligung der Fachabteilung, des
Gebäudemanagement des Trägers und der Feuerwehr statt. Die Feuerwehr
bescheinigte erhebliche Mängel im Brandschutzbereich (keine ordnungsgemäße
Feuerwehrzufahrt, Stellplatz für eine Feuerwehr mit Anleitern haben kein
Fundament gefunden, Fluchtwege fehlen, defekte Brandschutztüren). Lt. Aussage
des Brandmeisters müsste der Betrieb sofort aus Sicherheitsgründen eingestellt
werden, wenn es nicht eine bezirkseigene Einrichtung gewesen wäre. Die
Umbaumaßnahmen sind für dieses Objekt dringend erforderlich, wenn der Träger
Treberhilfe dort einzieht. Ferner wurde das Thema Asbest berücksichtigt und es
wurde durch das Bezirksamt noch einmal ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu
prüfen, in wie weit und wie hoch Asbestbelastung dort vor Ort vorhanden ist.
Dieses Gutachten wurde der Treberhilfe im November 2006 zur Verfügung gestellt.
Im Januar 2007 gab es daraufhin noch einmal eine Neuberechnung der notwendigen
Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 945.937,67 €. Es besteht jetzt kein
Dissens mehr beider Parteien. Aber von Seiten des Bezirks Mitte gab es keine Reaktionen
mehr. Die Treberhilfe hat daraufhin um eine Aktualisierung der erforderlichen
Maßnahmen mit Summensalden an das Gebäudemanagement geschickt zur Prüfung. Nach dem
21.03. hat die Treberhilfe insgesamt 3 Angebote dem Bezirksamt unterbreitet.
Davon wurde ein Angebot bezüglich Verkauf mit Verkaufwert in Höhe von 991 Tsd.
€ unterbreitet. Ein zweites Angebot folgte über 1,1 Mio. €. An die Treberhilfe
sollte die Investitionssumme je nach Abrechnung und Bauabschnitt in Höhe von
900 Tsd. € zurückgezahlt werden. Dem Bezirk verblieben 200 Tsd. €. Auch hier
wurde der Vertragsentwurf durch einen Notar erarbeitet. Am
19.06.2007 gab es ein Gespräch zusammen mit dem BzBm, dem Baustadtrat, der
Sozialstadträtin und der Treberhilfe Berlin. Hier wurde das Angebot noch einmal
erneuert. Die Treberhilfe investiert 1,4 Mio. €. Die Kaufsumme würde für dieses
Objekt 700 Tsd. € betragen. Investitionen belaufen sich auch auf 700 Tsd. €.
Die Treberhilfe bot dem Bezirk an, wenn sich die Verhandlungen noch weiter
hinaus zögern, dass die Treberhilfe die Betriebskosten in Höhe von 40 Tsd. €
übernehmen würde, auch um dieses Angebot dort vor Ort für Wohnungslose sicher
zu stellen. Eine
Woche vor dem 19.06.2007 hat das Bezirksamt durch Herrn Bezirksstadtrat Zeller
signalisiert, dass das Bezirksamt aus den Verhandlungen aussteigen möchte. Die
Treberhilfe möchte an den Tisch der Verhandlungen zurückkehren und ist gewillt,
dieses Objekt nach wie vor umzusetzen und die Zielsetzungen mit zu
berücksichtigen. Die
Treberhilfe hat die Fraktionen in der BVV informiert und um Unterstützung
gebeten, um für alle Seiten eine vernünftige Lösung zu erreichen. Am 03.07.
hat die Treberhilfe eine schriftliche Absage vom Gebäudemanagement erhalten,
dass davon Abstand genommen wird, die Verkaufsverhandlungen fortzuführen und
dass dieses Gebäude nicht mehr betrieben werden soll. Daraufhin hat die
Treberhilfe die Fraktionen und den BVV-Vorsteher in Kenntnis gesetzt. Am 04.07.
hat die Sozialstadträtin Frau Scheffler der Treberhilfe schriftlich mitgeteilt,
dass ein Bedarf aus ihrer Sicht nicht mehr gegeben ist. Es bestehen leere
Platzkapazitäten und für die Perspektive sei eine Unterauslastung eher
anzunehmen. Am 06.07. hat die Treberhilfe geantwortet, dass sie davon ausgehen,
dass nach wie vor die Sach- und Rechtslage die gleiche sei und die Treberhilfe
ihr Angebot aufrecht erhält. Heute
wurde vor Ort eine Einladung verteilt, damit man sich das Gebäude ansehen kann.
Die dortigen Bewohner sind zunehmend irritiert, weil sie bisher nicht in
Kenntnis gesetzt wurden und erst mit dem Auftritt von der Treberhilfe
aufgeschreckt wurden. Bezüglich
der Aussage, dass dort freie Kapazitäten sind, hat die Treberhilfe
festgestellt, dass dort 94 % ausgelastet sind. 5 Plätze befinden sich derzeit
in Renovierung. Die soziale Wohnhilfe der Fachverwaltung geht aber aufgrund der
Auslastungszahlen des Objektes in den vergangenen Jahren von einer stabilen
Nachfrage für das Angebot aus und prognostiziert eher eine steigende Nachfrage
an Plätzen zur sofortigen Unterbringung. Der Standort ist in gewachsene Hilfe
und Kommunikationsstrukturen des Bezirkes eingebunden und soll aus Sicht des
Bezirkes auch bei Eigentümerträgerwechsel Bestandteil des Versorgungssystems
für Wohnungslose in Mitte bleiben. Frau
BzStR´in Scheffler teilt aus Sicht des Bezirksamtes folgendes mit, dass sich
die Situation etwas anders darstellt. Grundsätzlich sei der Ablauf der
Geschehnisse der gesamten Entwicklung (Gutachtenerstellung, Gespräche,
Verhandlungen, Ausschreibungen etc) so zutreffend dargestellt. Frau Scheffler
erklärt für das Bezirksamt, was sie auch in dem Brief an die Treberhilfe
mitgeteilt hat, dieses Angebot so nicht mehr aufrecht zu erhalten. Sie betont,
dass das Bezirksamt die Treberhilfe weiterhin als erfahrenen Träger schätzt.
Für das Bezirksamt hat sich die Entwicklung ungünstiger Weise so dargestellt,
dass im Laufe der Zeit der Sanierungsumfang größer wurde. Es gab
zwischenzeitlich Verkehrsgutachten, die den Verkehrswert der Immobilie erhöhte.
Der ursprüngliche Preis, mit dem gestartet wurde, ist durch das
Verkehrswertgutachten aus 2006 überholt. Hinzu kommt, dass sich die
Ausschreibung eigentlich auf eine Übertragung des Betriebes bezog und ein
Erbbaurecht vorgesehen war. Das ist etwas anderes als ein Verkauf. Das
Bezirksamt hat es im Laufe der Verhandlungen durchaus nachvollziehen können,
dass die Treberhilfe am Kauf der Immobilie interessiert ist, um das ganze für
ihre Bank entsprechend abbilden zu können. Deshalb ist das Bezirksamt in
Verkaufsverhandlungen eingetreten. Momentan gilt das Verkehrswertgutachten vom
Juni 2006 nicht mehr. Frau Scheffler meint, wenn man die Immobilie jetzt
verkaufen möchte, dann muss ein neues Verkehrswertgutachten angefordert werden,
weil es immer nur ein Jahr gültig ist. Das Stadtplanungsamt hat auf Nachfrage
Anfang des Jahres signalisiert, dass eher damit zu rechnen sei, dass der
Verkehrswert der Immobilie noch etwas höher liegen wird (1,5 Mio. €). Deshalb
möchte das Bezirksamt den aktuellen Verkehrswert zugrunde legen (1,1 Mio. €).
Das BA sah sich als alles verhandelt war vor der Situation, unterschiedliche
Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zu haben. Es läuft aber alles darauf
hinaus, dass dieser erhebliche Sanierungsbedarf immer angerechnet werden
sollte. Daraus ergibt sich dann zwingend, dass sich das dann immer um einen
Verkaufsunterwert handelt. In diesem Fall wird die Situation für das Bezirksamt
schwierig. Das Bezirksamt kann zwar grundsätzlich einen Verkauf unter Wert
vornehmen. Allerdings hat der Senat ein besonderes Verfahren auferlegt. In
diesem Fall muss der Bezirk die Genehmigung für diesen Verkauf unter Wert beim
Abgeordnetenhaus (Hauptausschuss) einholen. Die bisherigen Erfahrungen mit
solchen Verkäufen unter Wert haben gezeigt, dass es ziemlich unwahrscheinlich
ist, dass das Abgeordnetenhaus eine solche Genehmigung im vorliegenden Fall
erteilen würde. Das Abgeordnetenhaus legt sehr strenge Maßstäbe an und stimmt
dem nur zu, wenn zwingende Gründe dafür sprechen, diesem Verkauf unter Wert
zuzustimmen. Das
Bezirksamt hat abgeprüft, welche zwingenden Gründe vorliegen könnten
(finanzpolitisch, ordnungspolitisch, sozialpolitisch). Das Bezirksamt ist zu
dem Entschluss gekommen, dass ein solcher zwingender Grund sich nicht mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit realisieren und durchsetzen lässt. Wenn der
Bezirk die Immobilie direkt an die Treberhilfe verkaufen würde, muss er in der
gesamten Zeit die Einrichtung weiter betreiben, um sie dann nahtlos an die
Treberhilfe übergeben zu können. Für den Verlauf dieses Abgabeverfahrens muss
diese Einrichtung weiter offen gehalten werden und es fallen für das Bezirksamt
Betriebskosten an. An dieser Stelle bestand auch die Verpflichtung aus
politischer Sicht und in finanzieller Hinsicht die Verantwortung des
Bezirksamtes auch zu betrachten, eine Kostennutzenanalyse vorzunehmen. Frau
Scheffler meint, dass es hier so wahrscheinlich sei, dass das Abgeordnetenhaus
diese Zustimmung nicht erteilen wird. Es hat eine Prüfung gegeben, die aussagt,
dass es einen Verkauf unter Wert nicht geben wird. Weiterhin
teilt sie mit, dass ein Abwägungsprozess vorlag, der mit finanziellen und
haushaltstechnischen Vorgaben des Senats zu tun hat. Das Bezirksamt hat diese
Abwägung vorgenommen und ist zu dem Entschluss gekommen, um einen möglichen
Schaden vom Bezirk abzuwenden, diesen Verkauf unter Wert nicht weiter betreiben
zu wollen. Außerdem
betont Frau Scheffler, dass die Abgabe an den Liegenschaftsfonds nicht
bedeutet, dass die Treberhilfe nicht diese Einrichtung kaufen kann. Der
Liegenschaftsfonds wird im Rahmen des Bieterverfahrens auch der Treberhilfe
Gelegenheit geben, sich um den Kauf der Immobilie zu bewerben. Für das
Bezirksamt bestand leider nicht die Möglichkeit, einen solchen Verkauf unter
Wert realistisch durchzuführen. Frau Scheffler geht davon aus, dass der
Sanierungsbedarf auch bei den Verkaufsverhandlungen des Liegenschaftsfonds
Niederschlag finden wird. Bezüglich
der heute stattgefundenen Veranstaltung in der Osloer Straße und die sich
daraus resultierende Unsicherheit der Bewohner merkt Frau Scheffler
abschließend an, dass das Bezirksamt es sehr bedauert, hier im Vorfeld nicht in
Kenntnis gesetzt wurde. Das Bezirksamt hat überlegt, wie man jetzt damit
umgehen soll und hat beschlossen, die Veranstalter gewähren zu lassen, um nicht
noch mehr Unruhe entstehen zu lassen. Das BA ist in der Vorbereitung, für jeden
Einzelfall die angemessene Betreuung sicher zu stellen und zu gewährleisten.
Dem BA ist der BVV-Beschluss bekannt und das BA wird infolgedessen, dass jetzt
eine andere Entscheidung getroffen wurde, in der September-BVV eine Vorlage zur
Beschlussfassung einbringen, die beinhaltet, dass die Aufgabe der Einrichtung
beschlossen werden soll. Die weiteren Schritte werden nach Beschluss dieser
Vorlage erfolgen. Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, wenn das Bezirksamt Kenntnis über einen
BVV-Beschluss hat, warum wurde im Vorfeld nicht mit den zuständigen Gremien und
dem zuständigen Ausschuss darüber gesprochen. Auch die
Fraktionen stellen die gleiche Frage an das Bezirksamt. Frau
Heinze ergänzt und meint, dass es unkorrekt sei, dass Frau BzStR´in Scheffler
keine Einladung für den heutigen Termin erhalten hat. Weiterhin meint sie zum
Verkaufswert: Parallel zu den Schritten, die die Treberhilfe unternommen hat,
war neben der Ausschreibung auch, sich mit dem Liegenschaftsfonds in Verbindung
zu setzen. Angebot
des Liegenschaftsfonds (woher kommen diese 700 Tsd. €): Gesamtwert 750 Tsd. €
für das Gebäude und entsprechender Sanierungsbedarf insgesamt 990 Tsd. €. Zum
1.10.2006 waren noch 94% der Plätze dort belegt. Mittlerweile ist festzustellen,
dass nur noch 30 Bewohner dort leben. Anschließend
stellt Herr Marien die aktuelle Belegungssituation dar und stellt den aktuellen
Stand der Betriebskosten vor. Belegung:
47 Personen Stand der
Betriebskosten für das laufende Jahr: 40.375,36 € (Halbjahreszahl) Herr BV
Rauskolb (CDU) bezieht sich auf den BVV-Beschluss und meint, dass damals das BA
Mitte davon aus ging, dass ein Bedarf für diese Einrichtung besteht. Er fragt,
warum das BA jetzt die Bedarfsituation anders beurteilt. Weder aus dem Vortrag
von Frau Heinze noch aus dem Vortrag von Frau Scheffler ist ersichtlich, warum
das eigentlich überhaupt nicht funktioniert mit dem Übernahmetermin 1.1.2006.
Herr Rauskolb fragt, wenn das BA momentan diese Einrichtung betreibt, warum die
Treberhilfe in dieser Einrichtung eine Veranstaltung durchführt. Er kann in
keiner Weise das Agieren des Bezirksamtes nachvollziehen. Man hat einen Bedarf
2005 festgestellt. Es gab einen entsprechenden BVV-Beschluss, dann agiert das
Bezirksamt verwaltungsintern, ohne die BVV in irgendeiner Form zu unterrichten,
und das BA ist auch nicht einsichtig, warum es nicht in der Lage gewesen ist,
beim Abgeordnetenhaus zeitnah ein Verfahren zu initiieren. Herr Rauskolb meint
weiter, erst, wenn man sich so lange Zeit gelassen hat, stellt sich ja dann das
Problem der Betriebskosten als wirkliches Problem dar und dieses Problem stellt
sich ja auch nur dann, wenn die Einrichtung eigentlich am Bedarf vorbei
betrieben wird. Wenn es einen Bedarf gibt, dann sind die Betriebskosten natürlich
auch beschuldet und dann kann man das auch nicht gegen rechnen. Allein, dass
das BA Sorge hat, dass das Abgeordnetenhaus es billigt, hätte Herr Rauskolb
diese Vorgehensweise nicht gerechtfertigt. Abschließend
fragt Herr Rauskolb, warum immer ein Kauf unter Wert verhandelt wurde. Man
hätte auch über einen Wertverkauf verhandeln können und die Investitionskosten,
die vom Verkäufer aufzubringen sind, weil das Gebäude sanierungsbedürftig ist,
hätten mit berücksichtigt werden können. Frau
BzStR´in Scheffler beantwortet die Fragen wie folgt: In den
Verhandlungen hat die Treberhilfe immer gesagt, sie kann den vollen
Verkehrswert nicht zahlen. Sie möchten, dass die Sanierungskosten
berücksichtigt werden. SenFin sagt, dass es auch ein Verkauf unter Wert ist,
wenn das BA die Sanierungen durchführt. Das BA hat auch versucht im Interesse
der Beteiligten so zu gestalten, dass es möglich ist, aber das BA musste
erkennen, leider sehr spät, dass diese Möglichkeit auch ein Verkauf unter Wert
ist. Weiterhin
teilt Frau Scheffler mit, dass das nicht zutrifft, dass das Bezirksamt gar
keinen Bedarf an dieser Einrichtung sieht. Das Bezirksamt sieht nicht nur einen
Bedarf, der so zwingend ist, dass das Abgeordnetenhaus mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zustimmen würde. Sie betont, dass das BA nichts gegen die
Treberhilfe hat. Das BA steht dazu, dass die Treberhilfe im damaligen
Interessenbekundungsverfahren ausgewählt wurde. Das BA hat aber feststellen
müssen, dass, egal wie versucht wird, dies zu konstruieren, es ein Verkauf
unter Wert ist. Dann fängt es eben an, für das Bezirksamt schwierig zu werden.
Das Bezirksamt kann nicht sagen: „Gut, wir ziehen das jetzt durch.“ Frau
Scheffler kann nicht erkennen, dass es einen wirklich zwingenden Bedarf für
eine solche Einrichtung gibt. Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, ob der Entschluss des Bezirksamtes auf die
bloße Vermutung hin gewachsen sei, dass der Hauptausschuss bzw. SenFin einem
Verkauf unter Wert nicht zustimmt. Es hat kein Gespräch mit einem Vertreter aus
dem Bezirksamt, mit SenFin oder mit Vertretern des Hauptausschusses
stattgefunden. Frau
BzStR´in Scheffler teilt mit, es ist so eindeutig, dass es sich um einen
Verkauf unter Wert handelt. Herr
Allendorf ist mit der Beantwortung seiner Frage nicht zufrieden. Frau Scheffler
meint, dass sie die Fragen hinreichend beantwortet hat. Herr BV
Jaath (Grüne) wundert sich sehr, wie alles gelaufen ist. Seine Fraktion würde
es sehr schön finden, wenn die Treberhilfe das Haus betreiben würde. Herr
Jaath fragt, warum es zu keinem Trägerwechsel kam. Frau
BzStR´in Scheffler antwortet wie folgt: Mit Beschluss der BVV hätte der
Trägerwechsel vollzogen werden können. Aber die Treberhilfe hätte es so nicht
gewollt. Es wurde versucht, den Verkauf der Immobilie hin zu bekommen. Frau
Heinze bezieht sich noch einmal auf den Verkauf und Erbbaurecht und teilt
folgendes mit: Nach der Ausschreibung und vor dem Schreiben des Bezirksamtes an
die Treberhilfe und dem Beschluss der BVV gab es Fachgespräche mit dem
Geschäftsführer der Treberhilfe, Frau Heinze und mit der Fachabteilung, in dem
die Treberhilfe mitteilte, dass sie die Immobilie erwerben möchte und die
weiteren Verhandlungen unter dieser Voraussetzung führen wollen. Als der
Beschluss der BVV gefasst wurde, stand eindeutig fest, dass die Treberhilfe die
Immobilie erwerben möchte. Herr BV
Rauskolb (CDU) meint, dass man eine Immobilie auch durch ein Erbbaurecht
erwerben kann. Ihm sei die Aussage von Frau Heinze nicht präzise genug. Frau
Heinze antwortet: Die Treberhilfe möchte Grund und Boden und Gebäude kaufen.
Dies war später nicht Gegenstand von Verhandlungen. Ferner
fährt Frau Heinze fort: Es wurden unverzüglich Verhandlungen mit der
Fachabteilung aufgenommen. Es wurde ein Kooperationsvertrag beschlossen und die
Treberhilfe war zum Jahresende 2005 übernahmebereit. Dies scheiterte aber
daran, dass es von Seiten des Gebäudemanagement keine Reaktionen mehr gab. Ein
erster Gesprächstermin fand am 24.08. statt. Dort wurde bekannt gegeben, dass
ein neues Gutachten (984 Tsd. €) gefertigt wurde (Ausschreibung legte 832 Tsd.
€ zugrunde). Frau Heinze kennt kein weiteres Gutachten. Weiterhin
meint Frau Heinze, dass die Bewohner nicht aus dem Gebäude ausziehen müssen,
wenn eine strangweite Sanierung durchgeführt wird. Frau
Heinze stellt sich die Frage, wo die betroffenen Personen im Bezirk Mitte
untergebracht werden. Frau BV
Dr. Reuter (Die Linke) fragt, wie sich das Bezirksamt den weiteren Verlauf
vorstellt. Das BA kann die Einrichtung ohne eine Entscheidung der BVV nicht
schließen. Lt. Bezirksverwaltungsgesetz muss die BVV entscheiden. Die
vorgelegten Argumente reichen ihr nicht aus. Frau
BzStR´in Scheffler sagt zu, dass das Bezirksamt vor der Ausschusssitzung im
September den Ausschussmitgliedern rechtzeitig umfangreichende Informationen übergeben
wird. Dabei wird versucht auf die Fragen, die heute gestellt wurden,
einzugehen. Der
Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt die Ausschussmitglieder, ob sie mit der
Aussage von Frau Scheffler einverstanden sind. Weiterhin fragt er, ob die
Ausschussmitglieder heute gewillt sind, einen Beschluss oder eine Empfehlung an
die BVV auszusprechen, wie weiter in der Sache verfahren werden soll. Frau
Heinze beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zu den entstandenen Kosten:
Die Treberhilfe hat seit einem Jahr einen Leiter für das zukünftige
Obdachlosenheim unter Vertrag genommen und es gibt eine Architektenbeauftragte.
Es wurden Vertragsvorlagen für das Bezirksamt erarbeitet. Hier sind Kosten
durch Notare entstanden (Entwurfkosten). Die Kosten betragen ohne Übernahme ab
1.1. zwischen 100 und 120 Tsd. €. Wenn der entgangene Ertrag durch
Nichtbetreiben dazu kommt, würde die Treberhilfe auf einen Schaden von
insgesamt 420 bis 500 Tsd. € kommen. Frau Heinze betont, dass dies eine Summe
sei, wo der Träger alle Rechtssummen prüfen muss. Deshalb hat Trägerhilfe an
mehreren Stellen agiert, denn das kann keine gemeinnützige Institution aus der
Portokasse bezahlen. Anschließend
gibt der Vorsitzende, Herr Allendorf, einen Ausschussantrag zur Abstimmung
(siehe Anlage). Der Antrag wurde einstimmig angenommen (11 Jastimmen, 0
Neinstimmen, 2 Enthaltungen). |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |