Auszug - Treberhilfe Berlin, Obdachlosenheim Osloer Str. 80 BE: Frau Petra Heinze, Treberhilfe  

 
 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:48 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorab informiert der Vorsitzende, Herr Allendorf, dass das Bezirksamt Mitte im Amtsblatt Nr

Vorab informiert der Vorsitzende, Herr Allendorf, dass das Bezirksamt Mitte im Amtsblatt Nr. 31 vom 01.07.2005 das Obdachlosenheim Osloer Straße 80 öffentlich ausgeschrieben hat. Die Einrichtung sollte für soziale Zwecke in Form von öffentlichem Eigentum oder zweckgebundenen gemeinnützigem Eigentum erhalten bleiben. Angestrebt war eine bessere Versorgung für wohnungslose Menschen ohne Postanschrift zu realisieren. Das Bezirksamt legte der BVV am 17.11.2005 eine Vorlage zur Beschlussfassung vor, die ohne Änderung einstimmig beschlossen wurde.

Weiterhin teilt Herr Allendorf mit, dass die Treberhilfe das Bezirksamt in einem Schreiben vom 21.06.2007 gebeten hatte, die Vorverhandlungen bis zum 26.07.2007 wieder aufzunehmen. In diesem Schreiben bestätigte die Treberhilfe die am 19.06.2007 getätigten Angebote an die laufenden Betriebskosten in Höhe von 40 Tsd. €. Ferner stimmt die Treberhilfe einer Gesamtinvestitionsbereitschaft in Höhe von 1,4 Mio. € zum Erhalt des Projekts zu.

Herr Allendorf bittet anschließend Frau Heinze über den aktuellen Stand der Treberhilfe zu berichten.

Frau Heinze berichtet über die Angebotsstruktur des Trägers und vermittelt, warum das Interesse für die Osloer Straße so vehement ist und berichtet über den aktuellen Stand.

Die Treberhilfe existiert 2008  20 Jahre. Frau Heinze arbeitet im Bereich der wohnungslosen Hilfe, welches Teil des gesamtberliner Netzes für Wohnungslose im Land Berlin ist. In den vergangenen 20 Jahren wurde ein differenziertes Angebotsnetz aufgebaut für Menschen in Notlagen. Zu diesem Netz gehört u.a. der Bereich Straßensozialarbeit, das gesamte differenzierte Angebot für die Berliner Wohnungslosenhilfe, welches auf dem Obdachlosenrahmenplan des Landes Berlin fußt (abgestufte Leistungstypen, Kriseneinrichtungen, betreutes Gruppenwohnen, betreutes Einzelwohnen für die Zielgruppe 53/54 mit psychischen Beeinträchtigungen). Parallel dazu ist die Treberhilfe seit 10 Jahren auch in der Jugendhilfe tätig geworden. Es wird dort ein differenziertes Angebot für Minderjährige und junge Volljährige in den unterschiedlichsten Bedarfsgruppen angeboten. 2004 ist die Treberhilfe auf eine Ausschreibung des Bezirks Steglitz-Zehlendorf aufmerksam geworden. Die Treberhilfe hat sich für die Übernahme des Obdaches für Familien des Bezirkes beworben. Die Ausschreibung ging an die Treberhilfe. Seit 2005 wird dieses Obdach mit ca. 50 Plätzen betrieben. 2005 ist die Treberhilfe auch auf die Ausschreibung des Bezirksamtes Mitte aufmerksam geworden. Die Überlegungen wurden dahingehend angestellt, dass sich die Treberhilfe vorstellen könnte, eine Obdachloseneinrichtung für alleinstehende Männer zu übernehmen und deshalb hat sich die Treberhilfe an einer Ausschreibung beteiligt. Das fachliche Angebot war im Rahmen Überleitung 67 entsprechend der Leitlinien der Wohnungslosen deklariert und des Obdachlosenrahmenplanes. Im Rahmen der Ausschreibung ist gleichzeitig mit benannt worden die Übernahme der Immobilie per Erbbaurecht mit einem Verkehrswert von 832 Tsd. €. Davon war der Bodenwert auf 490 Tsd. € und der Gebäudewert auf ca. 341.500,00 €. Vor diesen Eckdaten und vor diesem Hintergrund hat sich die Treberhilfe Gedanken gemacht. Sie möchten für wohnungslose ältere Menschen dieses Angebot dort vorhalten und die Schnittstelle zwischen Unterbringungsmöglichkeiten und Überführung in die Hilfesysteme für Wohnungslose anbieten. Das Interesse wurde bekundet, diese Einrichtung zu übernehmen. Es wurde ein Konzept und eine Kostenkalkulation eingereicht. Diese Ausschreibung wurde mit Datum vom 27.07. an das BA Mitte gesandt. Im Rahmen dieser Interessenbekundung gab es dann noch 2 Fachgespräche. Die Treberhilfe erhielt am 9.9. ein Schreiben von der zuständigen Fachverwaltung, die informierte, dass ein fachlich gutes Konzept vorliegt und sie als Sieger der Ausschreibung hervorgegangen sind. Dieses Schreiben beinhaltete einen Zusatz, dass die BVV und der Fachausschuss über diese Entscheidung informiert wurden. Die Übergabe sollte zum 1.1.2006 erfolgen. Die Zeitläufe waren relativ eng. Mit der Fachverwaltung konnte eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. In einem weiteren Schritt konnte ein Architekt beauftragt werden, der eine Kostenschätzung für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführte.

Frau Heinze teilt weiter mit, dass in den Fachgesprächen ganz klar deklariert wurde, dass die Treberhilfe sehr daran interessiert ist, dieses Objekt zu kaufen, um die notwendigen Investitionen über Bankkredite zu erhalten. Ergebnis der ersten Kostenschätzung lag bei 750 Tsd. € (notwendige Investitionskosten).

Aufgrund dieser Kostenschätzung und dem ursprünglichen Sanierungsbedarf in der Ausschreibung, der auf 240 Tsd. € beziffert war, ist eine erhebliche Differenz aufgetreten. Es gab mehrere Gespräche und einen Vororttermin. Hier ging es darum zu prüfen, in wie weit dort Schadstoffe über die Lüftungsschächte in den Sanitäreinrichtungen (Asbestbelastung) vorhanden sind. In den letzten Jahren hat der Bezirk Mitte in die veralteten Sanitäranlagen nichts mehr investiert. Das Bauamt hat in einem dieser Gespräche noch einmal geprüft, in wie weit eine Nottreppe erforderlich ist, wenn dort Menschen untergebracht sind und in welchem Umfang Brandschutzauflagen dort zu erfüllen und umzusetzen sind. Vereinbart wurde, dass der Architekt noch einmal Akteneinsicht in die Unterlagen über das Gebäude erhält. Es gab einen Vororttermin in der Osloer Straße aufgrund der Tatsache, weil die Höhe und der Umfang der erforderlichen Maßnahmen von Seiten des Bezirks und von Seiten des Architekten sehr unterschiedlich bewertet wurden. Dieser Vororttermin fand unter Beteiligung der Fachabteilung, des Gebäudemanagement des Trägers und der Feuerwehr statt. Die Feuerwehr bescheinigte erhebliche Mängel im Brandschutzbereich (keine ordnungsgemäße Feuerwehrzufahrt, Stellplatz für eine Feuerwehr mit Anleitern haben kein Fundament gefunden, Fluchtwege fehlen, defekte Brandschutztüren). Lt. Aussage des Brandmeisters müsste der Betrieb sofort aus Sicherheitsgründen eingestellt werden, wenn es nicht eine bezirkseigene Einrichtung gewesen wäre. Die Umbaumaßnahmen sind für dieses Objekt dringend erforderlich, wenn der Träger Treberhilfe dort einzieht. Ferner wurde das Thema Asbest berücksichtigt und es wurde durch das Bezirksamt noch einmal ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, in wie weit und wie hoch Asbestbelastung dort vor Ort vorhanden ist. Dieses Gutachten wurde der Treberhilfe im November 2006 zur Verfügung gestellt. Im Januar 2007 gab es daraufhin noch einmal eine Neuberechnung der notwendigen Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 945.937,67 €. Es besteht jetzt kein Dissens mehr beider Parteien. Aber von Seiten des Bezirks Mitte gab es keine Reaktionen mehr. Die Treberhilfe hat daraufhin um eine Aktualisierung der erforderlichen Maßnahmen mit Summensalden an das Gebäudemanagement geschickt zur Prüfung.

Nach dem 21.03. hat die Treberhilfe insgesamt 3 Angebote dem Bezirksamt unterbreitet. Davon wurde ein Angebot bezüglich Verkauf mit Verkaufwert in Höhe von 991 Tsd. € unterbreitet. Ein zweites Angebot folgte über 1,1 Mio. €. An die Treberhilfe sollte die Investitionssumme je nach Abrechnung und Bauabschnitt in Höhe von 900 Tsd. € zurückgezahlt werden. Dem Bezirk verblieben 200 Tsd. €. Auch hier wurde der Vertragsentwurf durch einen Notar erarbeitet.

Am 19.06.2007 gab es ein Gespräch zusammen mit dem BzBm, dem Baustadtrat, der Sozialstadträtin und der Treberhilfe Berlin. Hier wurde das Angebot noch einmal erneuert. Die Treberhilfe investiert 1,4 Mio. €. Die Kaufsumme würde für dieses Objekt 700 Tsd. € betragen. Investitionen belaufen sich auch auf 700 Tsd. €. Die Treberhilfe bot dem Bezirk an, wenn sich die Verhandlungen noch weiter hinaus zögern, dass die Treberhilfe die Betriebskosten in Höhe von 40 Tsd. € übernehmen würde, auch um dieses Angebot dort vor Ort für Wohnungslose sicher zu stellen.

Eine Woche vor dem 19.06.2007 hat das Bezirksamt durch Herrn Bezirksstadtrat Zeller signalisiert, dass das Bezirksamt aus den Verhandlungen aussteigen möchte. Die Treberhilfe möchte an den Tisch der Verhandlungen zurückkehren und ist gewillt, dieses Objekt nach wie vor umzusetzen und die Zielsetzungen mit zu berücksichtigen.

Die Treberhilfe hat die Fraktionen in der BVV informiert und um Unterstützung gebeten, um für alle Seiten eine vernünftige Lösung zu erreichen.

Am 03.07. hat die Treberhilfe eine schriftliche Absage vom Gebäudemanagement erhalten, dass davon Abstand genommen wird, die Verkaufsverhandlungen fortzuführen und dass dieses Gebäude nicht mehr betrieben werden soll. Daraufhin hat die Treberhilfe die Fraktionen und den BVV-Vorsteher in Kenntnis gesetzt. Am 04.07. hat die Sozialstadträtin Frau Scheffler der Treberhilfe schriftlich mitgeteilt, dass ein Bedarf aus ihrer Sicht nicht mehr gegeben ist. Es bestehen leere Platzkapazitäten und für die Perspektive sei eine Unterauslastung eher anzunehmen. Am 06.07. hat die Treberhilfe geantwortet, dass sie davon ausgehen, dass nach wie vor die Sach- und Rechtslage die gleiche sei und die Treberhilfe ihr Angebot aufrecht erhält.

Heute wurde vor Ort eine Einladung verteilt, damit man sich das Gebäude ansehen kann. Die dortigen Bewohner sind zunehmend irritiert, weil sie bisher nicht in Kenntnis gesetzt wurden und erst mit dem Auftritt von der Treberhilfe aufgeschreckt wurden.

 

Bezüglich der Aussage, dass dort freie Kapazitäten sind, hat die Treberhilfe festgestellt, dass dort 94 % ausgelastet sind. 5 Plätze befinden sich derzeit in Renovierung. Die soziale Wohnhilfe der Fachverwaltung geht aber aufgrund der Auslastungszahlen des Objektes in den vergangenen Jahren von einer stabilen Nachfrage für das Angebot aus und prognostiziert eher eine steigende Nachfrage an Plätzen zur sofortigen Unterbringung. Der Standort ist in gewachsene Hilfe und Kommunikationsstrukturen des Bezirkes eingebunden und soll aus Sicht des Bezirkes auch bei Eigentümerträgerwechsel Bestandteil des Versorgungssystems für Wohnungslose in Mitte bleiben.

 

Frau BzStR´in Scheffler teilt aus Sicht des Bezirksamtes folgendes mit, dass sich die Situation etwas anders darstellt. Grundsätzlich sei der Ablauf der Geschehnisse der gesamten Entwicklung (Gutachtenerstellung, Gespräche, Verhandlungen, Ausschreibungen etc) so zutreffend dargestellt. Frau Scheffler erklärt für das Bezirksamt, was sie auch in dem Brief an die Treberhilfe mitgeteilt hat, dieses Angebot so nicht mehr aufrecht zu erhalten. Sie betont, dass das Bezirksamt die Treberhilfe weiterhin als erfahrenen Träger schätzt. Für das Bezirksamt hat sich die Entwicklung ungünstiger Weise so dargestellt, dass im Laufe der Zeit der Sanierungsumfang größer wurde. Es gab zwischenzeitlich Verkehrsgutachten, die den Verkehrswert der Immobilie erhöhte. Der ursprüngliche Preis, mit dem gestartet wurde, ist durch das Verkehrswertgutachten aus 2006 überholt. Hinzu kommt, dass sich die Ausschreibung eigentlich auf eine Übertragung des Betriebes bezog und ein Erbbaurecht vorgesehen war. Das ist etwas anderes als ein Verkauf. Das Bezirksamt hat es im Laufe der Verhandlungen durchaus nachvollziehen können, dass die Treberhilfe am Kauf der Immobilie interessiert ist, um das ganze für ihre Bank entsprechend abbilden zu können. Deshalb ist das Bezirksamt in Verkaufsverhandlungen eingetreten. Momentan gilt das Verkehrswertgutachten vom Juni 2006 nicht mehr. Frau Scheffler meint, wenn man die Immobilie jetzt verkaufen möchte, dann muss ein neues Verkehrswertgutachten angefordert werden, weil es immer nur ein Jahr gültig ist. Das Stadtplanungsamt hat auf Nachfrage Anfang des Jahres signalisiert, dass eher damit zu rechnen sei, dass der Verkehrswert der Immobilie noch etwas höher liegen wird (1,5 Mio. €). Deshalb möchte das Bezirksamt den aktuellen Verkehrswert zugrunde legen (1,1 Mio. €). Das BA sah sich als alles verhandelt war vor der Situation, unterschiedliche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zu haben. Es läuft aber alles darauf hinaus, dass dieser erhebliche Sanierungsbedarf immer angerechnet werden sollte. Daraus ergibt sich dann zwingend, dass sich das dann immer um einen Verkaufsunterwert handelt. In diesem Fall wird die Situation für das Bezirksamt schwierig. Das Bezirksamt kann zwar grundsätzlich einen Verkauf unter Wert vornehmen. Allerdings hat der Senat ein besonderes Verfahren auferlegt. In diesem Fall muss der Bezirk die Genehmigung für diesen Verkauf unter Wert beim Abgeordnetenhaus (Hauptausschuss) einholen. Die bisherigen Erfahrungen mit solchen Verkäufen unter Wert haben gezeigt, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass das Abgeordnetenhaus eine solche Genehmigung im vorliegenden Fall erteilen würde. Das Abgeordnetenhaus legt sehr strenge Maßstäbe an und stimmt dem nur zu, wenn zwingende Gründe dafür sprechen, diesem Verkauf unter Wert zuzustimmen.

Das Bezirksamt hat abgeprüft, welche zwingenden Gründe vorliegen könnten (finanzpolitisch, ordnungspolitisch, sozialpolitisch). Das Bezirksamt ist zu dem Entschluss gekommen, dass ein solcher zwingender Grund sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit realisieren und durchsetzen lässt. Wenn der Bezirk die Immobilie direkt an die Treberhilfe verkaufen würde, muss er in der gesamten Zeit die Einrichtung weiter betreiben, um sie dann nahtlos an die Treberhilfe übergeben zu können. Für den Verlauf dieses Abgabeverfahrens muss diese Einrichtung weiter offen gehalten werden und es fallen für das Bezirksamt Betriebskosten an. An dieser Stelle bestand auch die Verpflichtung aus politischer Sicht und in finanzieller Hinsicht die Verantwortung des Bezirksamtes auch zu betrachten, eine Kostennutzenanalyse vorzunehmen. Frau Scheffler meint, dass es hier so wahrscheinlich sei, dass das Abgeordnetenhaus diese Zustimmung nicht erteilen wird. Es hat eine Prüfung gegeben, die aussagt, dass es einen Verkauf unter Wert nicht geben wird.

Weiterhin teilt sie mit, dass ein Abwägungsprozess vorlag, der mit finanziellen und haushaltstechnischen Vorgaben des Senats zu tun hat. Das Bezirksamt hat diese Abwägung vorgenommen und ist zu dem Entschluss gekommen, um einen möglichen Schaden vom Bezirk abzuwenden, diesen Verkauf unter Wert nicht weiter betreiben zu wollen.

 

Außerdem betont Frau Scheffler, dass die Abgabe an den Liegenschaftsfonds nicht bedeutet, dass die Treberhilfe nicht diese Einrichtung kaufen kann. Der Liegenschaftsfonds wird im Rahmen des Bieterverfahrens auch der Treberhilfe Gelegenheit geben, sich um den Kauf der Immobilie zu bewerben. Für das Bezirksamt bestand leider nicht die Möglichkeit, einen solchen Verkauf unter Wert realistisch durchzuführen. Frau Scheffler geht davon aus, dass der Sanierungsbedarf auch bei den Verkaufsverhandlungen des Liegenschaftsfonds Niederschlag finden wird.

Bezüglich der heute stattgefundenen Veranstaltung in der Osloer Straße und die sich daraus resultierende Unsicherheit der Bewohner merkt Frau Scheffler abschließend an, dass das Bezirksamt es sehr bedauert, hier im Vorfeld nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Das Bezirksamt hat überlegt, wie man jetzt damit umgehen soll und hat beschlossen, die Veranstalter gewähren zu lassen, um nicht noch mehr Unruhe entstehen zu lassen. Das BA ist in der Vorbereitung, für jeden Einzelfall die angemessene Betreuung sicher zu stellen und zu gewährleisten. Dem BA ist der BVV-Beschluss bekannt und das BA wird infolgedessen, dass jetzt eine andere Entscheidung getroffen wurde, in der September-BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung einbringen, die beinhaltet, dass die Aufgabe der Einrichtung beschlossen werden soll. Die weiteren Schritte werden nach Beschluss dieser Vorlage erfolgen.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, wenn das Bezirksamt Kenntnis über einen BVV-Beschluss hat, warum wurde im Vorfeld nicht mit den zuständigen Gremien und dem zuständigen Ausschuss darüber gesprochen.

Auch die Fraktionen stellen die gleiche Frage an das Bezirksamt.

 

Frau Heinze ergänzt und meint, dass es unkorrekt sei, dass Frau BzStR´in Scheffler keine Einladung für den heutigen Termin erhalten hat. Weiterhin meint sie zum Verkaufswert: Parallel zu den Schritten, die die Treberhilfe unternommen hat, war neben der Ausschreibung auch, sich mit dem Liegenschaftsfonds in Verbindung zu setzen.

Angebot des Liegenschaftsfonds (woher kommen diese 700 Tsd. €): Gesamtwert 750 Tsd. € für das Gebäude und entsprechender Sanierungsbedarf insgesamt 990 Tsd. €.

Zum 1.10.2006 waren noch 94% der Plätze dort belegt. Mittlerweile ist festzustellen, dass nur noch 30 Bewohner dort leben.

 

Anschließend stellt Herr Marien die aktuelle Belegungssituation dar und stellt den aktuellen Stand der Betriebskosten vor.

Belegung: 47 Personen

Stand der Betriebskosten für das laufende Jahr: 40.375,36 € (Halbjahreszahl)

 

Herr BV Rauskolb (CDU) bezieht sich auf den BVV-Beschluss und meint, dass damals das BA Mitte davon aus ging, dass ein Bedarf für diese Einrichtung besteht. Er fragt, warum das BA jetzt die Bedarfsituation anders beurteilt. Weder aus dem Vortrag von Frau Heinze noch aus dem Vortrag von Frau Scheffler ist ersichtlich, warum das eigentlich überhaupt nicht funktioniert mit dem Übernahmetermin 1.1.2006. Herr Rauskolb fragt, wenn das BA momentan diese Einrichtung betreibt, warum die Treberhilfe in dieser Einrichtung eine Veranstaltung durchführt. Er kann in keiner Weise das Agieren des Bezirksamtes nachvollziehen. Man hat einen Bedarf 2005 festgestellt. Es gab einen entsprechenden BVV-Beschluss, dann agiert das Bezirksamt verwaltungsintern, ohne die BVV in irgendeiner Form zu unterrichten, und das BA ist auch nicht einsichtig, warum es nicht in der Lage gewesen ist, beim Abgeordnetenhaus zeitnah ein Verfahren zu initiieren. Herr Rauskolb meint weiter, erst, wenn man sich so lange Zeit gelassen hat, stellt sich ja dann das Problem der Betriebskosten als wirkliches Problem dar und dieses Problem stellt sich ja auch nur dann, wenn die Einrichtung eigentlich am Bedarf vorbei betrieben wird. Wenn es einen Bedarf gibt, dann sind die Betriebskosten natürlich auch beschuldet und dann kann man das auch nicht gegen rechnen. Allein, dass das BA Sorge hat, dass das Abgeordnetenhaus es billigt, hätte Herr Rauskolb diese Vorgehensweise nicht gerechtfertigt.

Abschließend fragt Herr Rauskolb, warum immer ein Kauf unter Wert verhandelt wurde. Man hätte auch über einen Wertverkauf verhandeln können und die Investitionskosten, die vom Verkäufer aufzubringen sind, weil das Gebäude sanierungsbedürftig ist, hätten mit berücksichtigt werden können.

Frau BzStR´in Scheffler beantwortet die Fragen wie folgt:

In den Verhandlungen hat die Treberhilfe immer gesagt, sie kann den vollen Verkehrswert nicht zahlen. Sie möchten, dass die Sanierungskosten berücksichtigt werden. SenFin sagt, dass es auch ein Verkauf unter Wert ist, wenn das BA die Sanierungen durchführt. Das BA hat auch versucht im Interesse der Beteiligten so zu gestalten, dass es möglich ist, aber das BA musste erkennen, leider sehr spät, dass diese Möglichkeit auch ein Verkauf unter Wert ist.

Weiterhin teilt Frau Scheffler mit, dass das nicht zutrifft, dass das Bezirksamt gar keinen Bedarf an dieser Einrichtung sieht. Das Bezirksamt sieht nicht nur einen Bedarf, der so zwingend ist, dass das Abgeordnetenhaus mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zustimmen würde. Sie betont, dass das BA nichts gegen die Treberhilfe hat. Das BA steht dazu, dass die Treberhilfe im damaligen Interessenbekundungsverfahren ausgewählt wurde. Das BA hat aber feststellen müssen, dass, egal wie versucht wird, dies zu konstruieren, es ein Verkauf unter Wert ist. Dann fängt es eben an, für das Bezirksamt schwierig zu werden. Das Bezirksamt kann nicht sagen: „Gut, wir ziehen das jetzt durch.“ Frau Scheffler kann nicht erkennen, dass es einen wirklich zwingenden Bedarf für eine solche Einrichtung gibt.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt, ob der Entschluss des Bezirksamtes auf die bloße Vermutung hin gewachsen sei, dass der Hauptausschuss bzw. SenFin einem Verkauf unter Wert nicht zustimmt. Es hat kein Gespräch mit einem Vertreter aus dem Bezirksamt, mit SenFin oder mit Vertretern des Hauptausschusses stattgefunden.

Frau BzStR´in Scheffler teilt mit, es ist so eindeutig, dass es sich um einen Verkauf unter Wert handelt.

Herr Allendorf ist mit der Beantwortung seiner Frage nicht zufrieden. Frau Scheffler meint, dass sie die Fragen hinreichend beantwortet hat.

 

Herr BV Jaath (Grüne) wundert sich sehr, wie alles gelaufen ist. Seine Fraktion würde es sehr schön finden, wenn die Treberhilfe das Haus betreiben würde.

Herr Jaath fragt, warum es zu keinem Trägerwechsel kam.

Frau BzStR´in Scheffler antwortet wie folgt: Mit Beschluss der BVV hätte der Trägerwechsel vollzogen werden können. Aber die Treberhilfe hätte es so nicht gewollt. Es wurde versucht, den Verkauf der Immobilie hin zu bekommen.

 

Frau Heinze bezieht sich noch einmal auf den Verkauf und Erbbaurecht und teilt folgendes mit: Nach der Ausschreibung und vor dem Schreiben des Bezirksamtes an die Treberhilfe und dem Beschluss der BVV gab es Fachgespräche mit dem Geschäftsführer der Treberhilfe, Frau Heinze und mit der Fachabteilung, in dem die Treberhilfe mitteilte, dass sie die Immobilie erwerben möchte und die weiteren Verhandlungen unter dieser Voraussetzung führen wollen. Als der Beschluss der BVV gefasst wurde, stand eindeutig fest, dass die Treberhilfe die Immobilie erwerben möchte.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass man eine Immobilie auch durch ein Erbbaurecht erwerben kann. Ihm sei die Aussage von Frau Heinze nicht präzise genug.

Frau Heinze antwortet: Die Treberhilfe möchte Grund und Boden und Gebäude kaufen. Dies war später nicht Gegenstand von Verhandlungen.

 

Ferner fährt Frau Heinze fort: Es wurden unverzüglich Verhandlungen mit der Fachabteilung aufgenommen. Es wurde ein Kooperationsvertrag beschlossen und die Treberhilfe war zum Jahresende 2005 übernahmebereit. Dies scheiterte aber daran, dass es von Seiten des Gebäudemanagement keine Reaktionen mehr gab. Ein erster Gesprächstermin fand am 24.08. statt. Dort wurde bekannt gegeben, dass ein neues Gutachten (984 Tsd. €) gefertigt wurde (Ausschreibung legte 832 Tsd. € zugrunde). Frau Heinze kennt kein weiteres Gutachten.

Weiterhin meint Frau Heinze, dass die Bewohner nicht aus dem Gebäude ausziehen müssen, wenn eine strangweite Sanierung durchgeführt wird.

Frau Heinze stellt sich die Frage, wo die betroffenen Personen im Bezirk Mitte untergebracht werden.

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) fragt, wie sich das Bezirksamt den weiteren Verlauf vorstellt. Das BA kann die Einrichtung ohne eine Entscheidung der BVV nicht schließen. Lt. Bezirksverwaltungsgesetz muss die BVV entscheiden. Die vorgelegten Argumente reichen ihr nicht aus.

Frau BzStR´in Scheffler sagt zu, dass das Bezirksamt vor der Ausschusssitzung im September den Ausschussmitgliedern rechtzeitig umfangreichende Informationen übergeben wird. Dabei wird versucht auf die Fragen, die heute gestellt wurden, einzugehen.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, fragt die Ausschussmitglieder, ob sie mit der Aussage von Frau Scheffler einverstanden sind. Weiterhin fragt er, ob die Ausschussmitglieder heute gewillt sind, einen Beschluss oder eine Empfehlung an die BVV auszusprechen, wie weiter in der Sache verfahren werden soll.

 

Frau Heinze beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zu den entstandenen Kosten: Die Treberhilfe hat seit einem Jahr einen Leiter für das zukünftige Obdachlosenheim unter Vertrag genommen und es gibt eine Architektenbeauftragte. Es wurden Vertragsvorlagen für das Bezirksamt erarbeitet. Hier sind Kosten durch Notare entstanden (Entwurfkosten). Die Kosten betragen ohne Übernahme ab 1.1. zwischen 100 und 120 Tsd. €. Wenn der entgangene Ertrag durch Nichtbetreiben dazu kommt, würde die Treberhilfe auf einen Schaden von insgesamt 420 bis 500 Tsd. € kommen. Frau Heinze betont, dass dies eine Summe sei, wo der Träger alle Rechtssummen prüfen muss. Deshalb hat Trägerhilfe an mehreren Stellen agiert, denn das kann keine gemeinnützige Institution aus der Portokasse bezahlen.

 

Anschließend gibt der Vorsitzende, Herr Allendorf, einen Ausschussantrag zur Abstimmung (siehe Anlage). Der Antrag wurde einstimmig angenommen (11 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 2 Enthaltungen).


 

 
 

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