Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf eine
Tagung, in der berichtet wurde, dass Herr BzBm Dr. Hanke vom RdB aus in den
Landespflegeausschuss entsandt wurde. Weiterhin wurden Probleme angesprochen
wie z.B., dass diejenigen, die mit den Pflegenden zu tun haben, kein
Stimmrecht besitzen. Es wäre auch widersinnig, wenn Krankenkassen, die
Politik und die Träger/Einrichtungen stimmberechtigt sind und die andere
Gruppe, die sich mit den Menschen befasst, haben nur ein Mitspracherecht.
Weiterhin hätte Frau Schauer-Oldenburg gewusst, inwieweit Herr Dr. Hanke an
dem Runden Tisch „Mehr Transparenz in der Pflege“ mitarbeitet.
Herr BzBm Dr. Hanke weist darauf hin, dass vorerst
mündlich die Bitte vermittelt wurde, diese Dinge im Landespflegeausschuss
anzusprechen. Weiterhin wird er an die Vorsitzende des
Landespflegeausschusses einen Brief schreiben, ob nicht die Möglichkeit besteht,
dieses Thema zu besprechen. Bisher hat ihn aber noch keine Stellungnahme
erreicht. Am Runden Tisch arbeitet Herr Dr. Hanke nicht mit. Der
Landespflegeausschuss beschließt in jeder Sitzung, welche Beschlüsse
veröffentlicht werden. Diese sind dann im Internet abzurufen.
Zum aktuellen Stand ÖGD berichtet Herr Dr. Hanke, dass die
Zuständigkeitsverordnung nicht in Kraft gesetzt werden kann, weil die
Juristen herausgefunden haben, dass dies nur dann geht, wenn bei
regionalisierten Aufgaben das Einvernehmen mit den Bezirken im RdB
hergestellt wird. Einvernehmen heißt einstimmig. Aufgrund von drei großen
Konflikten war es bisher nicht absehbar, dass sich die Bezirke einstimmig
entscheiden werden. Herr Dr. Hanke erläutert die drei Konfliktfelder (TBC,
Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen, Zentren für sexuelle Gesundheit
und Familienplanung) und berichtet, dass es am Montag bei den
Staatssekretären eine Besprechung dazu gegeben hat. Dort wurde über das
Themenfeld –Beratungsstelle für Hörbehinderte- gesprochen. Der Senat
akzeptiert, dass es weiterhin zwei Beratungsstellen gibt (in Neukölln und
Friedrichshain-Kreuzberg). Nach langer Diskussion ist die Mehrheit zu der
Einigung gekommen, dass die regionalisierte Aufgabe in
Friedrichshain-Kreuzberg angesiedelt werden soll. Dies wird dann auch in der
Zuständigkeitsverordnung umgesetzt. Zum Thema Zentren für sexuelle Gesundheit
und Familienplanung gab es ebenfalls eine Verständigung. Es wurde ein
Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, ein fünftes Zentrum einzurichten. Dieser
Vorschlag wurde von Seiten des Senats freundlich aufgenommen. Herr Dr. Hanke
kann jedoch der Zuständigkeitsverordnung nicht zustimmen, wenn diesem
Vorschlag nicht zugestimmt wird.
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