Auszug - des Bezirksamtes
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Herr BzStR Gothe teilt mit, dass
heute eine Senatsvorlage beschlossen wurde, in der dem Bezirk die Kompetenz für
Sondernutzung auf bestimmten Plätzen entzogen werden soll. Herrn Gothe kennt
aber nur die Pressemitteilung. Er hatte Gelegenheit, in der Berliner Abendschau
ein Interview zu geben, in der er seine Verwunderung zum Ausdruck gebracht
hatte, dass dieses Verfahren so durchgezogen wird, ohne den Bezirk zu fragen,
was er dazu sagt, denn hier wird ein Problem genannt, wo überhaupt kein Problem
vorhanden ist – es soll ein einheitliches Verwaltungshandeln hergestellt werden
-. Herr Gothe stellt fest, dass es in der Vergangenheit zu keinen größeren
Probleme gekommen ist. Die Senatsvorlage wird dem Rat der Bürgermeister zur
Diskussion übergeben. Herr Gothe rechnet hier mit einer Ablehnung. Danach wird
die Vorlage in das Abgeordnetenhaus gehen. Herr Gothe hofft, dass dort ein Weg
gefunden wird, dass man keine Zuständigkeitsverlagerung mit Änderung von
Gesetzen benötigt, um alles zu regeln, wie man es gerne möchte. Er sagt zu, wenn die Senatsvorlage
dem RdB vorliegt, diese dem Umweltausschuss zur Verfügung zu stellen. Weiterhin teilt Herr Gothe mit, dass
heute eine Senatsvorlage zum Umgang mit der Straße des 17. Juni beschlossen
wurde. Herrn Gothe liegt die Senatsvorlage nicht in schriftlicher Form vor. Das
Bezirksamt hatte empfohlen, ca. 10 Großveranstaltungen pro Jahr durchzuführen,
zwischen zwei Wochenenden. In der heute behandelten Senatsvorlage sind 20
Großveranstaltungen pro Jahr veranschlagt. Auch hier kennt Herr Gothe den
genauen Wortlaut nicht. Er sagt zu, auch hier dem Ausschuss das Papier zur
Verfügung zu stellen. Herr Gothe berichtet über eine
E-Mail-Aktion zur Erhaltung der Bäume am Landwehrkanal. Herr Gothe wurde
aufgefordert, dass diese Bäume am Landwehrkanal nicht umgesägt werden sollen.
Er beantwortete die E-Mails dahingehend, dass diese Bäume dem Wasser- und
Schifffahrtsamt in Eigenverantwortung unterstehen. Die untere Naturschutzbehörde
des Bezirksamtes hat hier keine Zuständigkeit. Sie kann die Baumfällungen nicht
verhindern. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Bundesbehörden, die auch
an die Ziele des Naturschutzes gebunden sind, selbst nach bestem Gewissen
beurteilen und nur Bäume fällen, wenn es nicht anders geht. |
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