Auszug - Probleme bei der Einschulung an der Möwensee-GS
Einleitend
teilte der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, mit, dass sich Eltern beklagten, dass
Geschwisterkinder an der Möwenseegrundschule nicht angenommen wurden. Dieses
Thema wurde in einer der letzten Ausschusssitzungen schon einmal ausführlich
behandelt. Weiterhin
beantragte er Rederecht für die Eltern der Möwengrundschule. Dem wurde so
zugestimmt. Frau
Wiesner berichtete, dass es bisher dieses Problem nicht gab. Es wurde nach
Einschulungswunsch angemeldet. Die Möwenseegrundschule ist eine von insgesamt 4
zuständigen Grundschulen im Einschulungsbereich 01. Dies hatte zur Folge, dass
Geschwisterkinder, die hier angemeldet werden sollten (zum Teil aus dem Bezirk
und auch außerhalb des Bezirkes), Ablehnungen bekamen. Mit Datum vom 14.06.2007
hat das Bezirksamt Abhilfe geschaffen, und in 11 Bescheiden konnten die Wünsche
der Eltern mit Geschwisterkindern berücksichtigt werden. Derzeit gibt es keinen
Fall, in dem ein Antrag abgelehnt wurde. Frau Wiesner gibt hierbei aber zu
bedenken, dass dies auch an andern Schulen vorkam. Von den rd. 60 Fällen
konnten 43 Widersprüche abgewertet werden. Anschließend
stellten sich Eltern der Möwengrundschule vor und bestätigten die Aussage von
Frau Wiesner. Es wurde
noch einmal dargestellt, warum die Eltern heute zu diesem Ausschuss gekommen
sind. Problem war, dass für Geschwisterkinder nur nach Einzugsbereichen
entschieden und sofort abgelehnt wurde. Die Eltern haben sich daraufhin
zusammengetan. Sie sind mit Lehrern in Gespräche getreten. Durch die
Gesamtelternvertretung konnte erreicht werden, dass die Plätze frei gegeben
wurden. Die
Eltern bedankten sich, dass nun alles geklappt hat, dass Geschwisterkinder
berücksichtigt wurden. Die
Eltern sind besorgt und fragen sich, ob ihre Probleme, die heute gelöst wurden,
auch zukünftig keine Probleme bei den Eltern darstellen werden. Frau
Wiesner meint dazu, dass das Thema Einschulungsbereich diese Schule besonders
betrifft. Problem liegt aber eigentlich in der gesetzlichen Vorgabe. Die
gesetzliche Vorgabe lautet, dass das Geschwisterkind ein untergeordnetes
Kriterium für die Schulplatzvergabe ist. An erster Stelle steht das Schulprogramm.
Wer diese Schule gewählt hat, hat das Schulprogramm an erster Stelle gewählt. Herr BV
Lundkowski (FDP) bezieht sich auf die neuen Strukturen der Einzugsbereiche und
fragte, ob das eine große Entlastung gewesen ist, hat es sich positiv entwickelt
oder gab es die gleichen Probleme wie zuvor. Frau
Wiesner antwortete: Das Bezirksamt hatte hierbei keine Entlastung, sondern
Mehrarbeit. Andererseits konnte festgestellt werden, dass viele Probleme,
insbesondere Umschulungsanträge, erledigt werden konnten, weil eine größere
Auswahl gegeben war. Die Anzahl der Widersprüche bezüglich Geschwisterkinder
ist keinesfalls größer geworden, sondern nahezu gleich geblieben. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich einig, dass sie zum Alten nicht
wieder zurückkehren möchten. Der
Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragte, ob aufgrund vieler Anmeldungen in der
Möwenseegrundschule ein zusätzlicher Zug eröffnet wurde. Frau
Wiesner verneinte dies. Es wurde eine neue Klasse eröffnet. Frau
BzStR´in Hänisch ergänzte: Die Schule war früher 3zügig. Inzwischen wurden
mehrere Jahrgänge eingerichtet. Es liegt nicht ganz im Einverständnis der
Schule. Je mehr Züge desto geringer werden die Spielräume vor Ort. |
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