Auszug - Probleme bei der Einschulung an der Möwensee-GS  

 
 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 2.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Einleitend teilte der Vorsitzende, Herr Dr

Einleitend teilte der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, mit, dass sich Eltern beklagten, dass Geschwisterkinder an der Möwenseegrundschule nicht angenommen wurden. Dieses Thema wurde in einer der letzten Ausschusssitzungen schon einmal ausführlich behandelt.

Weiterhin beantragte er Rederecht für die Eltern der Möwengrundschule. Dem wurde so zugestimmt.

 

Frau Wiesner berichtete, dass es bisher dieses Problem nicht gab. Es wurde nach Einschulungswunsch angemeldet. Die Möwenseegrundschule ist eine von insgesamt 4 zuständigen Grundschulen im Einschulungsbereich 01. Dies hatte zur Folge, dass Geschwisterkinder, die hier angemeldet werden sollten (zum Teil aus dem Bezirk und auch außerhalb des Bezirkes), Ablehnungen bekamen. Mit Datum vom 14.06.2007 hat das Bezirksamt Abhilfe geschaffen, und in 11 Bescheiden konnten die Wünsche der Eltern mit Geschwisterkindern berücksichtigt werden. Derzeit gibt es keinen Fall, in dem ein Antrag abgelehnt wurde. Frau Wiesner gibt hierbei aber zu bedenken, dass dies auch an andern Schulen vorkam. Von den rd. 60 Fällen konnten 43 Widersprüche abgewertet werden.

 

Anschließend stellten sich Eltern der Möwengrundschule vor und bestätigten die Aussage von Frau Wiesner.

Es wurde noch einmal dargestellt, warum die Eltern heute zu diesem Ausschuss gekommen sind. Problem war, dass für Geschwisterkinder nur nach Einzugsbereichen entschieden und sofort abgelehnt wurde. Die Eltern haben sich daraufhin zusammengetan. Sie sind mit Lehrern in Gespräche getreten. Durch die Gesamtelternvertretung konnte erreicht werden, dass die Plätze frei gegeben wurden.

Die Eltern bedankten sich, dass nun alles geklappt hat, dass Geschwisterkinder berücksichtigt wurden.

Die Eltern sind besorgt und fragen sich, ob ihre Probleme, die heute gelöst wurden, auch zukünftig keine Probleme bei den Eltern darstellen werden.

Frau Wiesner meint dazu, dass das Thema Einschulungsbereich diese Schule besonders betrifft. Problem liegt aber eigentlich in der gesetzlichen Vorgabe. Die gesetzliche Vorgabe lautet, dass das Geschwisterkind ein untergeordnetes Kriterium für die Schulplatzvergabe ist. An erster Stelle steht das Schulprogramm. Wer diese Schule gewählt hat, hat das Schulprogramm an erster Stelle gewählt.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) bezieht sich auf die neuen Strukturen der Einzugsbereiche und fragte, ob das eine große Entlastung gewesen ist, hat es sich positiv entwickelt oder gab es die gleichen Probleme wie zuvor.

Frau Wiesner antwortete: Das Bezirksamt hatte hierbei keine Entlastung, sondern Mehrarbeit. Andererseits konnte festgestellt werden, dass viele Probleme, insbesondere Umschulungsanträge, erledigt werden konnten, weil eine größere Auswahl gegeben war. Die Anzahl der Widersprüche bezüglich Geschwisterkinder ist keinesfalls größer geworden, sondern nahezu gleich geblieben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich einig, dass sie zum Alten nicht wieder zurückkehren möchten.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragte, ob aufgrund vieler Anmeldungen in der Möwenseegrundschule ein zusätzlicher Zug eröffnet wurde.

Frau Wiesner verneinte dies. Es wurde eine neue Klasse eröffnet.

Frau BzStR´in Hänisch ergänzte: Die Schule war früher 3zügig. Inzwischen wurden mehrere Jahrgänge eingerichtet. Es liegt nicht ganz im Einverständnis der Schule. Je mehr Züge desto geringer werden die Spielräume vor Ort.


 

 
 

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