Auszug - Haushalt 2008 / 2009 - Eckwertebeschluss -
Einleitend stellt Dr. Heuer den Handlungsbedarf des
Bezirksamtes – und später der BVV – bei der Aufstellung des
Doppelhaushaltsplanes 2008/2009 dar. Er macht deutlich, dass das zugewiesene
Produktsummenbudget für 2008 rd. 23 Millionen € unter den angemeldeten
Ist-Kosten des Jahres 2006 liege und sich die daraus ergebenden Schwierigkeiten
durch die erforderlichen Zahlungen an das Haushaltsjahr 2006 (sogen.
„Altschuldenproblematik“) und durch die neue Basis der Berechnung der
Einnahmevorgaben noch verschärfen würden. Unter Verweis auf die bereits im
April vorgestellten Budgetierungsergebnisse des Jugendamtes erläutert Dr. Heuer
die unterschiedlichen Ursachen, die zum Missverhältnis zwischen angemeldeten
Kosten und zugewiesenem Budget geführt haben. Das Bezirksamt habe sich daher nicht in der Lage gesehen, - wie geplant – einen Eckwertebeschluss zu fassen, sondern sich lediglich auf vorläufige Eckwerte verständigt. Diese werden – für den Bereich des Jugendamtes - anhand der auch übergebenen Materialien vorgestellt. Dr. Heuer verweist bei der Erläuterung der einzelnen Positionen
der vorläufigen Eckwerte insbesondere auf den T-Teil. Dort habe das Bezirksamt
zwar beschlossen, bei den Produkten für die Förderung der freien Träger der
Jugendarbeit einen Ausgleich zwischen den angemeldeten Kosten des Jahres 2006
und dem jeweiligen Budget für 2008 zu finanzieren (und somit zusätzliche Mittel
von über 870 T€ bereit zu stellen), die Probleme bei der Finanzierung der
Hilfen außerhalb HzE (insbesondere Jugendberufshilfen und Hilfen nach § 19)
seien jedoch durch das Jugendamt selbst zu tragen. Für den Bereich HzE erläutert Dr. Heuer den gegenwärtigen
Sachstand der politischen Diskussion auf Landesebene und begründet, warum der
Bezirk sich bei diesem Sachstand auf die Veranschlagung der (vorläufig)
zugewiesenen Mittel beschränken werde. Dr. Heuer verweist auch auf die –
bereits angekündigten – Veränderungen bei der Finanzierung der Schulhelfer
(erfolgt nunmehr durch SenBWF) und von LOS (Einnahmen und Ausgaben werden
nunmehr im Haushaltsplan ausgewiesen). Abschließend kündigt Dr. Heuer an, in der Sitzung des JHA
Anfang Juli die titelkonkrete Untersetzung der vorläufigen Eckwerte vorstellen
zu wollen. Herr von Dassel bittet um weitere Erläuterungen zur
Problematik im T-Teil. Herr Dr. Heuer erläutert, dass es für die einzelnen
Ausgabebereiche des T-Teils unterschiedliche Abfederungsregelungen gibt. Im
Bereich HzE werden Überschreitungen beispielsweise zu 75% basiskorrigiert,
Unterschreitungen verbleiben jedoch zu Gunsten des Bezirks. Bei den
Transfer-Ausgaben im Kita-Bereich wird nach oben und unten zu 100%
basiskorrigiert. Im Bereich entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen ist
angekündigt, dass abweichende Fallkostenentwicklungen zu Lasten bzw. zu Gunsten
der Bezirke verbleiben, Fallzahlentwicklungen jedoch abgefedert werden. Bei den
sogenannten freiwilligen sozialen Leistungen gibt es überhaupt keine
Basiskorrektur. Die Regelungen sind insgesamt sehr differenziert. Auf die Nachfrage von Herrn von Dassel, ob eine Schätzung
der Auswirkungen von Mehrausgaben im T-Teil möglich ist, erwidert Herr Dr.
Heuer, dass dies aufgrund der präzisen Verfahrensregelungen nicht geschätzt
werden muss. Zur Vorläufigkeit des Eckwertebeschlusses erläutert Herr Dr.
Heuer auf Nachfrage von Herrn Beck das weitere Verfahren. Er geht davon aus,
dass ein weiterer Eckwertebeschluss nicht mehr erfolgt, sondern gleich ein
Entwurf des Haushaltsplans erstellt wird. Er betont gegenüber Frau Walther, dass die Vorlage eines
ausgeglichenen Haushalts für das Bezirksamt verpflichtend ist. Herr Dr. Heuer erläutert abschließend die sehr differenzierte Problemlage der Berliner Bezirke bei der Aufstellung des Haushaltsplans und die Abhängigkeit von den Faktoren Altschulden, Produktsummenbudgets und Einnahmevorgaben. |
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