Auszug - Finanzielle Mittel für die Beleuchtung des Volksparks am Weinberg
Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass die einmaligen Kosten mit 100.000 € und die
jährlichen Bewirtschaftungsaufwendungen auf 3.600 € beziffert wurden. Weiterhin
hat das Bezirksamt vorab geprüft, inwiefern es nicht festgelegte Mittel aus der
Rücklage für Investitionen gibt. Diese Mittel gibt es in einem Umfang von
48.000 €, die zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt hat sich auch darauf
verständigt, dass wenn die BVV einen solchen Antrag beschließt, dann die
zusätzlichen Mittel, die für die einmalige Beschaffung/Investition erforderlich
sind, aus anderen nicht der pauschalen Zuweisung für Investitionen zugeordneten
Rücklagen finanziert werden. Das Bezirksamt hat sich ausdrücklich für die
Realisierung dieser Maßnahme ausgesprochen. Auf
Nachfrage von Herrn Jaath teilt Herr Gothe mit, dass der Senat aus dieser
Fragestellung heraus ist, weil er bei dieser Maßnahme nicht in Anspruch
genommen wird. Wichtig ist jedoch die Frage, ob man aus dem Antrag ableiten
könnte, auch die Rehberge beleuchten zu müssen. Dazu gibt es eine Aussage, mit
der man begründen kann, warum es nur dort geschieht. Nämlich mit der Teilstatistik
für Berlin-Mitte, weil zwei gefährliche Orte (Alexanderplatz und Weinbergspark)
polizeistatistisch ausgewiesen wurden. Frau
Matischok-Yesilcimen merkt an, dass durch die Aussagen des Bezirksamtes der
zweite und dritte Absatz gestrichen werden könnte. Herr
Dr. Heuer hat hier nur verabredungsgemäß aus dem Bezirksamt berichtet, wie man
sich im Falle eines Prüfersuchens verhalten würde. Es werden für diese Maßnahme
keine Ordnungsmittel verwendet. Es würde dann entsprechend aus Mitteln der
Rücklage insgesamt finanziert. Auf
die Nachfrage von Herrn Neuhaus, woraus der Unterhalt finanziert wird, teilt
Herr Dr. Heuer mit, dass die Mittel aus der Grünflächenunterhaltung kommen. Abschließend
hält Herr Neuhaus fest, dass der zweite und der dritte Absatz des Antrages
gestrichen wird und der BVV einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen) die Annahme des geänderten Antrages empfohlen wird. |
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