Auszug - Finanzielle Mittel für die Beleuchtung des Volksparks am Weinberg  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
0287/III Finanzielle Mittel für die Beleuchtung des Volksparks am Weinberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Spallek 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass die einmaligen Kosten mit 100.000 € und die jährlichen Bewirtschaftungsaufwendungen auf 3.600 € beziffert wurden. Weiterhin hat das Bezirksamt vorab geprüft, inwiefern es nicht festgelegte Mittel aus der Rücklage für Investitionen gibt. Diese Mittel gibt es in einem Umfang von 48.000 €, die zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt hat sich auch darauf verständigt, dass wenn die BVV einen solchen Antrag beschließt, dann die zusätzlichen Mittel, die für die einmalige Beschaffung/Investition erforderlich sind, aus anderen nicht der pauschalen Zuweisung für Investitionen zugeordneten Rücklagen finanziert werden. Das Bezirksamt hat sich ausdrücklich für die Realisierung dieser Maßnahme ausgesprochen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Jaath teilt Herr Gothe mit, dass der Senat aus dieser Fragestellung heraus ist, weil er bei dieser Maßnahme nicht in Anspruch genommen wird. Wichtig ist jedoch die Frage, ob man aus dem Antrag ableiten könnte, auch die Rehberge beleuchten zu müssen. Dazu gibt es eine Aussage, mit der man begründen kann, warum es nur dort geschieht. Nämlich mit der Teilstatistik für Berlin-Mitte, weil zwei gefährliche Orte (Alexanderplatz und Weinbergspark) polizeistatistisch ausgewiesen wurden.

 

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass durch die Aussagen des Bezirksamtes der zweite und dritte Absatz gestrichen werden könnte.

 

Herr Dr. Heuer hat hier nur verabredungsgemäß aus dem Bezirksamt berichtet, wie man sich im Falle eines Prüfersuchens verhalten würde. Es werden für diese Maßnahme keine Ordnungsmittel verwendet. Es würde dann entsprechend aus Mitteln der Rücklage insgesamt finanziert.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Neuhaus, woraus der Unterhalt finanziert wird, teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Mittel aus der Grünflächenunterhaltung kommen.

 

Abschließend hält Herr Neuhaus fest, dass der zweite und der dritte Absatz des Antrages gestrichen wird und der BVV einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) die Annahme des geänderten Antrages empfohlen wird.


 

 
 

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