Der Vorsitzende, Herr Allendorf, begrüßt die
Patientenbeauftragte der Senatsverwaltung für Gesundheit, Frau Stützner.
Frau BV Schulz (CDU) begründet den Antrag der Fraktion der
CDU: Da die Presse keine guten Nachrichten bezüglich Pflegeheime berichtete,
wäre sie an eine kompetente Aussagen von der Vertreterin der Senatsverwaltung
interessiert.
Frau Stötzner dankt für die Einladung. Sie teilt mit, dass
sie die Patientenbeauftragte für das Land Berlin sei. Auftrag sei es,
Patienteninteressen wahr zu nehmen, ein Ohr zu haben für die Anliegen,
Beschwerden entgegen zu nehmen und sie aus zu werten und den Patienten/innen
eine Stimme in dieser Stadt zu geben. Frau Stötzner ist heute gerne in die
Sitzung gekommen, um den Ausschussmitgliedern Antworten zu geben.
Zu dem Thema, zu dem sie heute eingeladen wurde, kann sie
leider nicht sehr viel sagen. Zu der Problematik, die im Lazarusaltenpflegeheim
auftrat, meint sie, dass hier eine politische Diskussion anfängt, eine Form
anzunehmen. Es gab schon immer Skandale und es gab schon immer sehr viel
Wissen darüber, dass alte Menschen in Pflegeheimen schlecht versorgt wurden.
Dass die Situation in vielen Einrichtungen nicht so ist, wie sich das alle
wünschen, hat sehr viel damit zu tun, dass die Personalsituation in den
Einrichtungen nicht angemessen ist, der Personalschlüssel nicht eingehalten
wird und notwendige Investitionen ausbleiben. Öffentlich ist jetzt geworden,
dass offensichtlich Heimträger versuchen, möglichst viele Patienten/innen in
eine möglichst hohe Pflegestufen zu bekommen, damit der Pflegesatz, den sie
erhalten, möglichst hoch ist, dafür werden Medikamente eingesetzt, die die
Menschen ruhig stellt.
Leider kann man viele Dinge nicht erkennen, denn es gibt keine Öffentlichkeit
dafür. Es gibt lediglich zwei Aufsichtsinstanzen: Heimaufsicht und der
Medizinische Dienst.
Die Heimaufsicht überprüft sogenannte Strukturqualitätskonzepte, ob bauliche
Bedingungen korrekt eingehalten werden, ob hygienische Bedingungen
eingehalten werden, ob Personalfragen korrekt gelöst werden.
Der Medizinische Dienst ist die Instanz, die auf die Pflegekräfte und auf die
zu Pflegenden schaut, sie prüft ob die Pflegedokumentation korrekt ist und ob
gravierende Mängel sichtbar sind.
Die Pflegedokumentationen sind nicht öffentlich, deshalb
ist jetzt eine Debatte darüber entstanden, ob diese Dokumente öffentlich
gemacht werden könnten. Problem dabei ist, sowohl die Heimaufsicht, als auch
der Medizinische Dienst sehen mit großer Sorge vor dieser Forderung entgegen,
da auch sie personalmäßig nicht genügend ausgestattet sind.
Die Senatorin für Soziales hat deshalb einen Runden
Tisch der Pflege einberufen mit dem Ziel, eine Transparenzinitiative auf
den Weg zu bringen.
Frau Stötzner ist der Meinung, dass für Pflegeheime und
Alteneinrichtungen genau solche Qualitätsberichte, wie sie zur Zeit schon für
Krankenhäuser gesetzlich vorgeschrieben sind, veröffentlicht werden müssten.
Die Krankenhäuser müssen alle 2 Jahre einen Qualitätsbericht veröffentlichen,
indem sie ihr gesamtes Leistungsspektrum abwägen, wer für was zuständig ist,
ob sie Mindestmengen einhalten u.ä. und es wird momentan darüber diskutiert,
dass die Ergebnisse von den Verfahren zum Vergleichen der Qualitätssicherung
(Eckwertequalitätssicherung) der Krankenhäuser auch veröffentlicht werden.
Seit 2004 müssen sich Krankenhäuser einem externen Qualitätsvergleich
stellen. Es wurden verschiedene Leistungsbereiche (Qualitätskriterien,
Qualitätsziele) definiert. Indikatoren wurden zunächst für einen internen
Vergleich erwogen, damit die Krankenhäuser intern den Qualitätsprozess
vorantreten können. Es hat dort eine sehr rasante Entwicklung gegeben, bei der
die Forderungen nach Öffentlichkeit gestellt wurden.
Ziel des Runden Tisches soll auch sein, die Träger
zunächst dafür zu motivieren, so etwas freiwillig zu machen. Vorstellbar sei,
dass die Heimträger versuchen werden, die Problematik über die Umsetzungsschwierigkeiten
in den Vordergrund zu setzen. So das eine zügige Umsetzung nicht so schnell
realisiertbar ist. Frau Stötzner fordert die Politik auf, die
Tranzparenzinitiative zu unterstützen.
Es wurde ein Arbeitskreis „Kompetenznetz im Alter“
gebildet, der sich um die Verbesserung gesetzlicher Grundlagen für die
Anliegen von alten Menschen kümmert. Der Arbeitskreis hat eine Petition in
das Abgeordnetenhaus eingebracht. „Sie möchten endlich Informationen über die
Güte und Qualität von Pflegeeinrichtungen“. Die Petition wird sicherlich das
Anliegen des Runden Tisches forcieren.
Frau Stötzner befürchtet, wenn das Vorhaben nicht politisch begleitet wird,
kann es sehr langwidrig werden.
Im Dialog mit Seniorenvertretungen wurde sie sehr häufig darauf angesprochen,
dass die medizinische Versorgung in Heimen oft nicht angemessen ist. Vor
allem ist die Facharztversorgung nicht in Ordnung. Die Patienten/innen werden
in den Einrichtungen auf den fachärztlichen Notdienst verwiesen, weil es
keine vernünftigen ärztlichen Verträge gibt.
Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass die meisten
Bezirksverordneten schon einmal das Innere einer Pflegeeinrichtung gesehen
haben. Es gibt erhebliche Qualitätsunterschiede in den Pflegeheimen. Herr
Rauskolb merkt an, was ihm beim Bericht von Frau Stötzner nicht so gefallen
habe. Er hätte den Eindruck, dass Frau Stötzner die bestehenden Probleme, die
in einer großen Zahl bestehen und die auf der Verantwortung der eigentlich
zuständigen Verwaltung gerichtet sind, herausnehmen möchte und jetzt
verlange, dass sich die Bürger/innen organisieren, damit eine öffentliche
Kontrolle der Pflegeeinrichtungen stattfindet . Da sei ein Rückzug des
Staates aus der ihm eigenen Verantwortung. Herr Rauskolb sagte, wofür dann
überhaupt noch ein Staat benötigt wird, wenn er nicht in der Lage ist, die
Grundbedürfnisse des Menschen zu sichern. Die Grundbedürfnisse, zum einen
Sicherheit und Ordnung und zum anderen aber auch gesundheitliche Vorsorge.
Denn gerade für alte Menschen ist das unabdingbar, in einer Gesellschaft, die
immer älter und wo die Familien immer kleiner werden. Deswegen sollte man das
der Senatorin übermitteln. Der Runde Tisch ist vielleicht ein Anfang,
dieser ist Herrn Rauskolb persönlich aber zu wenig. Langfristig angekündigte
Kontrollen sind kontraproduktiv.
Frau Stötzner meint, dass Herr Rauskolb sie missverstanden
hat. Sie möchte auf gar keinen Fall die Politik aus der Verantwortung nehmen.
Es geht darum, jetzt ein wenig mehr Druck zu machen, damit dieser Prozess mit
Energie vorangetrieben wird.
Frau Fischer, Seniorenvertreterin, möchte gern mit Frau
Stötzner zusammen arbeiten, denn die Ausführungen sind für alle
zukunftsweisend und von außerordentlicher Wichtigkeit.
Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, welche Träger
noch am Runden Tisch teilnehmen.
Wenn mehr Transparenz in der Pflege ist, dann könnte man ein bestimmtes
Kostenleistungsverhältnis erkennen.
Sie führt weiter aus, dass im November 2005 die Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales eine Seniorenreihe ins Leben gerufen hat. Ein erster
Workshop fand im November 2005 statt. Hier wurden: Qualitätsmerkmale,
Heimaufsicht, Kontrollen, die nicht angemeldet wurden, Gespräche Runder
Tisch zwischen Heimaufsicht und MDK und Verbände von den
Seniorenvertretungen, von der Politik zusammen getragen. Frau
Schauer-Oldenburg ist der Meinung, dass all diese Dinge schon vor 1 ½ Jahren
besprochen wurden und findet es nicht treffend, jetzt diese neu zu bereden.
Frau Stötzner sagte, dass sie zum Thema Heimbeiräte eine
Bringeschuld hat. Es gibt einen Arbeitskreis der Patientenfürsprecher in den
Krankenhäusern. Demnächst wird sie die Heimbeiräte zu einem Gespräch
einladen, um zu klären, welchen Unterstützungsbedarf sie haben und wie sie
mit ihren Anliegen in die Diskussion eingebunden werden können.
Die Einladung zum Runden Tisch ist in Vorbereitung.
Es werden eingeladen:
Ø
Alle
Dachverbände der Träger (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Ø
Landespflegerat
Ø
Vertreter
der Krankenkassen
Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt Frau Stötzner für
die ausführliche Berichterstattung und für die Beantwortung der Fragen.
Abschließend stellt sich Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) zur Verfügung,
eine unterstützende Empfehlung für den Förderkatalog Runder Tisch der
Pflegetransparenzplattform auszuarbeiten.
Die Sitzung wird anschließend für einige Minuten
unterbrochen.
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