Auszug - Freilichtbühne Rehberge BE: Bezirksamt  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.1
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gothe begrüßte Herrn BzStR Zeller und den Kaufinteressenten

Herr BzStR Gothe begrüßte Herrn BzStR Zeller und den Kaufinteressenten. Die Freilichtbühne soll über den Liegenschaftsfonds für die Summe von 1,00 € verkauft werden, mit der Gegenleistung, dass die Freilichtbühne dem Denkmalschutz entsprechend wieder hergestellt wird und dort eine Nutzung stattfindet, die dort zulässig ist. Die Freilichtbühne liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und sie liegt relativ dicht an eine Wohnbebauung. Die Nutzungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Herr BzStR Gothe hat sich im Vorfeld die Situation dort angesehen und meint, dass die Lage hoch attraktiv sei.
Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, dass sich der Umweltausschuss mit dieser Thematik beschäftigen sollte. Dem Kaufinteressenten sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, seine Meinung zu äußern.
Herr BzStR Zeller stellte den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Marschmann, vor. Herr BzStR Zeller legte dar, wie es zu dem Vorgang kam.
Der Volkspark Rehberge entstand zwischen 1926 und 1929 und wurde als Erholungsfläche, Grünanlage und Sport genutzt. Die gesamte Fläche umfasst 9650 qm. Im Jahre 2002 gab das Kulturamt bekannt, dass die Abt. Kultur eine Nutzung der Freilichtbühne erfolgen wird. Im November 2002 ist die Freilichtbühne aus kulturellen Nutzung ausgeschieden. Das Land Berlin hat es so geregelt, dass das Finanzvermögen an den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin übergeben wird zur weiteren Vermarktung. Es folgten Diskussionen in Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte zwischen den unterschiedlichsten Abteilungen zu Fragen des Abrisses, Unterlassung an Dritte und ob es auch die Möglichkeit gibt nur an einen Dritten die Freilichtbühne zu nutzen. Ein Vorschlag wurde dabei diskutiert, das Gelände der Freilichtbühne in den Volkspark einzubeziehen und es in das Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes zu übertragen. Die Abt. Stadtentwicklung lehnte aber ab. Es traten die Bemühungen in den Vordergrund, einen Betreiber zu finden, der die Freilichtbühne wieder als Freilichtbühne kulturell nutzt. Durch den Liegenschaftsfonds erfolgte ein Interessenbekundungsverfahren. Es bewarben sich 2 Interessenten und es wurde sich für ein Interessent entschieden. Der Liegenschaftsfonds hat ein Wertgutachten erarbeitet. Der Kaufpreis ergab 1,00 € für die Gesamtanlage. Wenn der Käufer die Anlage erworben hat, muss er die Kosten selbst übernehmen und die Denkmalschutzauflagen einhalten.


Anschließend diskutierten die Ausschussmitglieder und es wurden Fragen beantwortet.

 

Die Ausschussmitglieder geben mehrheitlich ein Votum ab, das Grundstück im Landesbesitz zu halten.

 

Abschließend bedankt sich der Vorsitzende, Herr Jaath, für die Redebeiträge.


 

 
 

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