Auszug - Schulhausmeister  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 3.3
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänisch erinnert an die Dezembersitzung, das Thema „Schulhausmeister“ noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen

Frau BzStR´in Hänisch erinnert an die Dezembersitzung, das Thema „Schulhausmeister“ noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Anlass war der Städtevergleich, den die Senatsverwaltung für Finanzen erhoben hatte, dass Gesamtberlin eine erhebliche Überausstattung an Schulhausmeister ausweist.
Frau Hänisch stellte Herrn Wolff vom Schulamt vor, der die Ausschussmitglieder über die frühere Arbeitszeit der Schulhausmeister informieren wird, welche Auswirkungen die EU-Richtlinie auf diese Thematik hat, wie gegenwärtig der Stand der Diskussion in Berlin im Umgang mit diesem Thema ist und wie das BA in den nächsten Monaten mit diesem Thema verfahren will.

 

Herr Wolff berichtete:

Stand 2007
Der Personalbestand an den Schulen:             62 Schulhausmeister

                                                                         8 Schulhausmeister sind Springer und 3 .....

An jedem Standort befindet sich rein rechnerisch ein Schulhausmeister. Es steht für besondere Arbeitssituationen und Vertretungsfälle 1 Springer für den gesamten Bezirk zur Verfügung. Die Kollegen haben keine feste Einsatzschule. An 3 Standorten sind noch zusätzlich Schulhauswarte.
Ein Schulhausmeister kommt durchschnittlich auf 448 Schüler/innen. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter beträgt ca. 50 Jahre. 31 Mitarbeiter wohnen noch in Schulhausmeisterdienstwohnungen. Die Tendenz ist rückläufig. Es gibt 2 Kolleginnen. In 2006 waren viele Kollegen langzeit erkrankt. Für 7 langzeit erkrankte Kollegen musste eine Vertretung organisiert werden. Derzeit müssen 4 Kollegen vertreten werden. Der Stellenplan sagt eine derzeitige Besetzung aus. Im letzten Jahr konnten 6 Neueinstellungen vorgenommen werden.
Schulhausmeister haben ein sehr weites Tätigkeitsfeld (bis 2004 wurde dies in einer Schulhausmeister-Dienstanweisung definiert). Die Schulhausmeister-Springer sind Kollegen, die keinen festen Standort haben. Schulhauswarte sind Kollegen aus dem Angestellten oder Arbeiterbereich und haben nicht so qualifizierte Tätigkeiten vor Ort durchzuführen. Sie sind zusätzliches Personal und werden beispielsweise in versetzte Dienste eingesetzt.
Das traditionelle Arbeitsfeld steht dem neuen Schulbetrieb gegenüber. Entgegen steht die Öffnung der Standorte, d. h. die Schule ist nicht nur traditionell am Standort, sondern die Tür ist auch danach geöffnet. Es finden Veranstaltungen statt.
Zur Arbeitszeit teilte Herr Wolff mit: Die Arbeitszeit aus dem Anwendungstarifvertrag seit 2004 beträgt, einschließlich Pause, 50,57 Wochenstunden und wird betitelt, schon aufgrund des Umfangs, als besondere wöchentliche Arbeitszeit. Die Mitarbeiter sind in der Regel vor Ort Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Im ehemaligen Westteil Berlins bestanden noch Möglichkeiten (bestehen zum Teil heute noch) wie der normale Wochenarbeitsdienst der Schulhausmeister verlängert werden kann.

Es gibt hier zwei Möglichkeiten, die zusätzlichen Arbeitszeiten zu organisieren, und zwar durch die Anordnung von Bereitschaftsdiensten und Abendschuleinsatz. Mit diesen zusätzlichen Diensten war und ist es an vielen Stellen noch heute möglich, Aufsicht und Kontrolle in der Zeit Montag bis Freitag bis 22.00 Uhr und an Wochenenden abzusichern.
Anschließend erläutert Herr Wolff, was in den zusätzlichen Zeiten passiert.
Es finden statt: neben den schulischen Veranstaltungen (Sport, Handarbeit, AG, Elternversammlungen usw.) und die Vergabe der schulischen Sportstätten, insbesondere der Turnhallen nach der Sportanlagennutzungsverordnung als gesetzliche Vorgabe, sonstige Raumvergaben für diverse Zwecke.
Die westliche Vergabepraxis hat eine erste Einschränkung erfahren nach dem Mauerfall. Die Senatsinnenverwaltung hat Anfang der 90er Jahre ausdrücklich nicht gestattet, dass Abendstundenverträge für Schulhausmeister als westliche Verwaltungsregelung übernommen wird. Das hatte zur Folge, dass die östlichen Bezirke, und der Altbezirk Mitte, sich zu anderen Organisationsformen entscheiden mussten. Die östlichen Bezirke haben sich deutlich darauf eingerichtet, dass einige Standorte versetzte Dienstzeiten haben. Diese unterschiedlichen Situationen wurden in die Bezirksfusion eingegangen. Mitte hat bis heute eine geteilte Organisation. Anhand einer Karte erläuterte Herr Wolff die einzelnen Schulstandorte, an denen die Hausmeister tätig sind.
Mit Stand 2006 hat der Bezirk noch 41 Mitarbeiter, die zusätzliche Dienstzeiten aufgrund beidseitiger Vereinbarungen leisten. In gut 2/3 aller Schulen ist es möglich, durch Kontroll- und Aufsichtmöglichkeit durch Schulhausmeister die Veranstaltungen abzudecken.
2004 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. In diesem Gesetz ist ein entscheidender Punkt gefasst worden, der lautet: Die Arbeitszeit soll grundsätzlich nicht über 48 Stunden in der Woche sein. Seit 2004 gab es für mindestens 1 Jahr Übergangsfristen.
Die Senatsverwaltung für Inneres hat 2004 und 2005 gesagt, dass das nicht in ihre Zuständigkeit liege. Die Bezirke mögen sich miteinander absprechen. Die Bezirke konnten sich nicht einigen. Einige Bezirke haben dann eigene Regelungen in unterschiedlicher Art gefunden.
Mitte versucht seit 2004 eine Lösung zu finden, bisher konnte aber noch keine gefunden werden.

Inzwischen konnten konzeptionelle Arbeitsansätze erarbeitet werden:
Ende des vergangenen Jahres 2006 hatten die Senatsschulverwaltung und die Gewerkschaft Verdi Gespräche geführt, um einen Tarifvertrag über zukünftige Arbeitszeitengestaltungen herzustellen. Der Tarifvertrag je Einigung hat einen konkreten Mittelpunkt (Hauptoutregelung). Damit soll die Arbeitszeit des gängigen Tarifrechts unter bestimmten Bedingungen gestaltet werden. Dazu bedarf es einer vertraglichen Regelung. Die beiden Tarifparteien haben sich dahingehend geeinigt und einen gemeinsam abgestimmten Entwurf vorgelegt, der zum 1.3.2007 in Kraft treten soll.
Inhalt des Tarifvertrages:

  1. Möglichkeiten einer allgemeinen verbindlichen Erklärung
  2. 37 Stunden regelmäßig durchgeführte Wochenarbeitszeit einschließlich Pausen
  3. Verlängerung des Zeitumfangs der Bereitschaftsdienstzeiten auf durchschnittlich maximal 48 Wochenstunden
  4. Freiwilligkeit zur Teilnahme der Schulhausmeister
  5. Ausgleich dieser besonderen Mehrarbeit durch Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

Herr Wolff betont, dass darauf gedrängt wird, dass das Arbeitszeitgesetz umgesetzt wird.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, dankt Herrn Wolff für den ausführlichen Bericht.


 

 
 

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