Frau
BzStR´in Hänisch erinnert an die Dezembersitzung, das Thema „Schulhausmeister“
noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Anlass war der Städtevergleich, den
die Senatsverwaltung für Finanzen erhoben hatte, dass Gesamtberlin eine
erhebliche Überausstattung an Schulhausmeister ausweist.
Frau Hänisch stellte Herrn Wolff vom Schulamt vor, der die Ausschussmitglieder
über die frühere Arbeitszeit der Schulhausmeister informieren wird, welche
Auswirkungen die EU-Richtlinie auf diese Thematik hat, wie gegenwärtig der
Stand der Diskussion in Berlin im Umgang mit diesem Thema ist und wie das BA in
den nächsten Monaten mit diesem Thema verfahren will.
Herr
Wolff berichtete:
Stand
2007
Der Personalbestand an den Schulen: 62
Schulhausmeister
8 Schulhausmeister sind Springer und 3
.....
An jedem
Standort befindet sich rein rechnerisch ein Schulhausmeister. Es steht für
besondere Arbeitssituationen und Vertretungsfälle 1 Springer für den gesamten
Bezirk zur Verfügung. Die Kollegen haben keine feste Einsatzschule. An 3
Standorten sind noch zusätzlich Schulhauswarte.
Ein Schulhausmeister kommt durchschnittlich auf 448 Schüler/innen. Das
Durchschnittsalter der Mitarbeiter beträgt ca. 50 Jahre. 31 Mitarbeiter wohnen
noch in Schulhausmeisterdienstwohnungen. Die Tendenz ist rückläufig. Es gibt 2
Kolleginnen. In 2006 waren viele Kollegen langzeit erkrankt. Für 7 langzeit
erkrankte Kollegen musste eine Vertretung organisiert werden. Derzeit müssen 4
Kollegen vertreten werden. Der Stellenplan sagt eine derzeitige Besetzung aus.
Im letzten Jahr konnten 6 Neueinstellungen vorgenommen werden.
Schulhausmeister haben ein sehr weites Tätigkeitsfeld (bis 2004 wurde dies in
einer Schulhausmeister-Dienstanweisung definiert). Die
Schulhausmeister-Springer sind Kollegen, die keinen festen Standort haben.
Schulhauswarte sind Kollegen aus dem Angestellten oder Arbeiterbereich und
haben nicht so qualifizierte Tätigkeiten vor Ort durchzuführen. Sie sind zusätzliches
Personal und werden beispielsweise in versetzte Dienste eingesetzt.
Das traditionelle Arbeitsfeld steht dem neuen Schulbetrieb gegenüber. Entgegen
steht die Öffnung der Standorte, d. h. die Schule ist nicht nur traditionell am
Standort, sondern die Tür ist auch danach geöffnet. Es finden Veranstaltungen
statt.
Zur Arbeitszeit teilte Herr Wolff mit: Die Arbeitszeit aus dem
Anwendungstarifvertrag seit 2004 beträgt, einschließlich Pause, 50,57
Wochenstunden und wird betitelt, schon aufgrund des Umfangs, als besondere
wöchentliche Arbeitszeit. Die Mitarbeiter sind in der Regel vor Ort Montag bis
Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Im ehemaligen Westteil Berlins bestanden
noch Möglichkeiten (bestehen zum Teil heute noch) wie der normale Wochenarbeitsdienst
der Schulhausmeister verlängert werden kann.
Es gibt
hier zwei Möglichkeiten, die zusätzlichen Arbeitszeiten zu organisieren, und
zwar durch die Anordnung von Bereitschaftsdiensten und Abendschuleinsatz. Mit
diesen zusätzlichen Diensten war und ist es an vielen Stellen noch heute
möglich, Aufsicht und Kontrolle in der Zeit Montag bis Freitag bis 22.00 Uhr
und an Wochenenden abzusichern.
Anschließend erläutert Herr Wolff, was in den zusätzlichen Zeiten passiert.
Es finden statt: neben den schulischen Veranstaltungen (Sport, Handarbeit, AG,
Elternversammlungen usw.) und die Vergabe der schulischen Sportstätten,
insbesondere der Turnhallen nach der Sportanlagennutzungsverordnung als
gesetzliche Vorgabe, sonstige Raumvergaben für diverse Zwecke.
Die westliche Vergabepraxis hat eine erste Einschränkung erfahren nach dem
Mauerfall. Die Senatsinnenverwaltung hat Anfang der 90er Jahre ausdrücklich
nicht gestattet, dass Abendstundenverträge für Schulhausmeister als westliche
Verwaltungsregelung übernommen wird. Das hatte zur Folge, dass die östlichen
Bezirke, und der Altbezirk Mitte, sich zu anderen Organisationsformen
entscheiden mussten. Die östlichen Bezirke haben sich deutlich darauf
eingerichtet, dass einige Standorte versetzte Dienstzeiten haben. Diese unterschiedlichen
Situationen wurden in die Bezirksfusion eingegangen. Mitte hat bis heute eine
geteilte Organisation. Anhand einer Karte erläuterte Herr Wolff die einzelnen
Schulstandorte, an denen die Hausmeister tätig sind.
Mit Stand 2006 hat der Bezirk noch 41 Mitarbeiter, die zusätzliche Dienstzeiten
aufgrund beidseitiger Vereinbarungen leisten. In gut 2/3 aller Schulen ist es
möglich, durch Kontroll- und Aufsichtmöglichkeit durch Schulhausmeister die
Veranstaltungen abzudecken.
2004 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. In diesem Gesetz ist ein
entscheidender Punkt gefasst worden, der lautet: Die Arbeitszeit soll
grundsätzlich nicht über 48 Stunden in der Woche sein. Seit 2004 gab es für
mindestens 1 Jahr Übergangsfristen.
Die Senatsverwaltung für Inneres hat 2004 und 2005 gesagt, dass das nicht in
ihre Zuständigkeit liege. Die Bezirke mögen sich miteinander absprechen. Die
Bezirke konnten sich nicht einigen. Einige Bezirke haben dann eigene Regelungen
in unterschiedlicher Art gefunden.
Mitte versucht seit 2004 eine Lösung zu finden, bisher konnte aber noch keine
gefunden werden.
Inzwischen
konnten konzeptionelle Arbeitsansätze erarbeitet werden:
Ende des vergangenen Jahres 2006 hatten die Senatsschulverwaltung und die
Gewerkschaft Verdi Gespräche geführt, um einen Tarifvertrag über zukünftige
Arbeitszeitengestaltungen herzustellen. Der Tarifvertrag je Einigung hat einen
konkreten Mittelpunkt (Hauptoutregelung). Damit soll die Arbeitszeit des
gängigen Tarifrechts unter bestimmten Bedingungen gestaltet werden. Dazu bedarf
es einer vertraglichen Regelung. Die beiden Tarifparteien haben sich
dahingehend geeinigt und einen gemeinsam abgestimmten Entwurf vorgelegt, der
zum 1.3.2007 in Kraft treten soll.
Inhalt des Tarifvertrages:
- Möglichkeiten einer allgemeinen
verbindlichen Erklärung
- 37 Stunden regelmäßig
durchgeführte Wochenarbeitszeit einschließlich Pausen
- Verlängerung des Zeitumfangs
der Bereitschaftsdienstzeiten auf durchschnittlich maximal 48
Wochenstunden
- Freiwilligkeit zur Teilnahme
der Schulhausmeister
- Ausgleich dieser besonderen
Mehrarbeit durch Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
Herr
Wolff betont, dass darauf gedrängt wird, dass das Arbeitszeitgesetz umgesetzt
wird.
Der
Vorsitzende, Herr Dr. Knape, dankt Herrn Wolff für den ausführlichen Bericht.