Auszug - BVV-Sondermittel  

 
 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 30.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
0087/III BVV-Sondermittel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Neuhaus Allendorf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Dr

Frau Dr. Stiller merkt an, dass ihr noch immer niemand einsichtig machen konnte, was für Verwendungsbereiche solcher Sondermittel in konkreten Beispielen sein könnten. Woran hat man gedacht, als man diesen Antrag formuliert hat.

 

Herr Allendorf führt aus, dass die BVV in den letzten fünf Jahren auf ihr ureigenes Recht BVV-Sondermittel in den BVV-Haushalt einzustellen verzichtet hat, um dem Bezirksamt die Möglichkeit zu geben, die Haushaltsmittel bis zum Letzten auszuschöpfen. Die Sondermittel sollen für eine besondere Förderung, z.B. von Reisen für Kinder und Jugendliche, von Sportvereinen, Schülerreisen mit Bildungshintergrund, für bezirksbezogenen Projektförderung in den Bereichen Sport, freie Jugendarbeit und Kultur, die nicht im Förderkatalog des Bezirksamts enthalten sind, verwendet werden.

 

Herr Dr. Heuer merkt an, dass das Bezirksamt ersucht wird, im Haushaltsplanentwurf Mittel in Höhe von 50 % des nach der Berechnung zustehenden Betrages zu veranschlagen. Er hätte gerne die Grundlage für diese Veranschlagung gewusst.

 

Herr Allendorf führt aus, dass für ihn die Grundlage in den Erläuterungen zum Bezirksverwaltungsgesetz enthalten ist. Danach stehen der BVV Sondermittel in Höhe von 0,36 Cent pro Einwohner des Bezirks zu. Inzwischen soll sich dies geändert haben. Ihm ist die genaue Summe nicht bekannt.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass in den Erläuterungen der AV LHO zu § 17 unter der Ziffer 1.4.3 steht, dass Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung mit 0,75 Pfennig je Einwohner für die ersten 100.000 Einwohner und mit 0,50 Pfennig je Einwohner für die weiteren Einwohner jedes Bezirks zu veranschlagt werden können. Im Bezirksverwaltungsgesetz ist dies nicht verankert, sondern in der AV LHO, die bis 2001 galt. Im Jahre 2001 wurden die neuen Ausführungsvorschriften zur LHO gültig, wo zu § 17, Ziff. 1.4 ausgeführt ist, dass in den Bezirkshaushaltsplänen Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung in angemessener Höhe veranschlagt werden können. Das Land Berlin hat auf die tatsächliche Finanzsituation im Land reagiert und hat von den starren Bemessungsregeln bei der Berechnung von Sondermitteln der BVV abstand genommen. Vorher war es eine Muss-Bestimmung, jetzt ist es eine Kann-Bestimmung mit dem Hinweis einer angemessenen Höhe. Das ist die Rechtslage.

 

Herr Spallek führt aus, dass es sich um ca. 50.000 € handeln würde. Er fragt bei Herrn Dr. Heuer nach, wo das Geld bisher hingegangen ist. Er geht davon aus, dass die Frage jetzt nicht beantwortet werden kann, da viele verschiedene Titel davon betroffen sind. Er fragt weiterhin nach, wann die BVV letztmalig Sondermittel zur Verfügung hatte und warum wurden diese dann nicht mehr eingestellt.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass es im Altbezirk Mitte bis 1996 Sondermittel gab. Diese sind im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 1996 weggefallen und wurden nicht wieder eingestellt. Im Altbezirk Wedding gab es bis 1994 Sondermittel und dann noch einmal in den Jahren 1999 und 2000. Im Altbezirk Tiergarten gab es Sondermittel bis zum Jahre 2000. Bei den Sondermitteln der BVV gab es keine Zumessung, so dass sie irgendwo versackt sind. Sondermittel zu veranschlagen, war immer eine Entscheidung des Bezirksamtes bei der Einbringung des Vorschlages und der BVV bei der Beschlussfassung. Sie müssen aus der Globalsummenzuweisung des Bezirks finanziert werden. Das das Bezirksamt der BVV in den letzten Jahren keinen Vorschlag gemacht hat, Sondermittel zu veranschlagen, muss sicherlich in einem Haushaltsnotlagenbezirk nicht gesondert erläutert werden.

 

Herr Bertermann merkt an, dass man sich über die Höhe der Sondermittel sicherlich streiten kann. Er macht jedoch den Vorschlag, dass man sich vorab darüber verständigt, ob man überhaupt Sondermittel haben möchte.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass Sondermittel der BVV im Kapitel 5950 (Ausgleichskapitel des Haushalts) veranschlagt werden und nicht im Kapitel 3100.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, ob es eine Definition der Senatsverwaltung gibt, was angemessen ist. Sie hat in Erinnerung, dass 3 % der Verfügungsmittel veranschlagt werden können.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass sich dies auf das Verhältnis zwischen Verstärkungs- und Verfügungsmittel in der Veranschlagung bezieht. Betrifft aber nicht die Bewilligungsmittel/Sondermittel. Es gibt auch von Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen keine Definition über die Angemessenheit von Mitteln.

 

Herr Diedrich ist ebenfalls der Auffassung, dass man sich hinsichtlich der bevorstehenden Haushaltsberatungen darüber verständigen muss, ob Sondermittel gewollt werde oder nicht. Weiterhin sollte der Entwurf des Bezirksamtes abgewartet werden, um zu sehen, ob es überhaupt Spielräume gibt. Ihm ist auch nicht der konkrete Ansatz des Antrages klar.

 

Herr Bertermann macht den Vorschlag, dass der Antrag vertagt wird und die Fraktionen nochmals inhaltlich darüber diskutieren, was mit diesem Antrag bezweckt werden soll.

 

Abschließend hält Herr Neuhaus fest, dass der Antrag vertagt wird.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen