Auszug - Innenstadt-B-Pläne: aktuelle Rechtslage BE: Bezirksamt  

 
 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Gothe teilt mit: Es hat eine Verminderungsbaugesetz

BzStR Gothe teilt mit: Es hat eine Verminderungsbaugesetz...  auf Initiative der neuen Koalition SPD und CDU gegeben hat mit dem Ziel: die Innenentwicklung in den Städten zu befördern (das Planungsrecht einfacher zu machen und den Innenstädten ein Vorteil zu verschaffen gegenüber .....).
Dazu referiert Frau Gülnik einige wesentliche Punkte. Die Bebauungspläne müssen entweder der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen, der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder der ...... von ....maßnahmen. Hier gibt es auch keine Wertigkeit. Das Ganze ist darauf ausgerichtet, dass bis 20 Tsd. qm fest gesetzer Grundfläche das ......verfahren durchgeführt und es bedarf keines Umwelt.....Das bedeutet, dass es kein Monitoring gibt, dass Behördenbeteiligung wegfällt und dass in einem solchen Bereich kein Eingriff in Natur und Landschaft greift. Weiterhin gibt es noch Bebauungspläne zwischen 20 und 70 Tsd. qm. Hier hat man eine fest gesetzte Grundfläche. Es muss ein Vorabcheck der Umweltverträglichkeit geprüft werden. Frau Gülnik weist darauf hin, dass dieses Gesetz von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann, muss es aber nicht.


Anschließend werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.


 

 
 

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