Auszug - Vorstellung der Arbeitsabläufe im JobCenter Mitte BE: Herr Krüger - Geschäftsführer
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass das JobCenter gegen 19:00 Uhr geschlossen wird. Weiterhin tagt gegen 20:00 Uhr noch der Ältestenrat an dem auch Mitglieder dieses Ausschusses teilnehmen. Sie bittet darum, die Sitzung spätestens gegen 19:30 Uhr zu beenden. Frau
Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei Herrn Krüger, dass der Ausschuss in den
Räumen des JobCenters tagen darf. Sie bittet Herrn Krüger um Erläuterungen zu
den Arbeitsabläufen im JobCenter Mitte. Herr
Krüger begrüßt die Mitglieder. Er verteilt ein Organigramm der Struktur des
JobCenters an die Mitglieder. Das JobCenter ist eine gemeinsame Einrichtung des
Bezirks Mitte und der Agentur für Mitte. Das JobCenter setzt sich aus
Mitarbeitern der Kommune und der Agentur zusammen. Zurzeit gibt es durch
Personalauffüllung mehr Mitarbeiter aus der Agentur, als noch vor ca. 1 ½
Jahren. Im Schnitt hat Herr Krüger rd. 480 Mitarbeiter. Nach den neusten Zahlen
der Agentur fehlen etwa noch ca. 150 Mitarbeiter. Insbesondere in der
Vermittlung fehlen noch zahlreiche Arbeitsvermittler und Fallmanager. Es gibt
im JobCenter die beiden großen Bereiche der Leistung (Sozialgeld, Miete,
einmalige Beihilfen) und den Bereich Vermittlung, wo Maßnahmen vergeben werden.
Weiterhin gibt es die Eingangszone, die Rechtsstelle und die Unterhaltsstelle.
Diese genannten Bereiche sowie alle anderen Bereiche (allgemeine Verwaltung,
Controlling u.a.) müssen aus dem Bereich der Leistung und Vermittlung
herausgenommen werden, da es dafür kein extra Personal gibt. Das ist ganz
wichtig bei der Personalbemessung. Unter dem Strich erreicht kein JobCenter im
Wesentlichen die angesetzten Betreuungsschlüssel. Das ist ganz wichtig für den
Bereich der unter 25jährigen. Dort war mal angedacht, einen Betreuungsschlüssel
von 1 zu 75 zu erstellen. Je nach Schwerpunkt in den JobCentern wird dieser
mehr oder weniger ver..?.. . Das macht sich in der praktischen Arbeit negativ
bemerkbar. Ein weiteres Problem beim Gebäude besteht darin, selbst wenn alle
Räume nutzbar wären, nicht ausreichend Platz vorhanden ist, um die noch
fehlenden Mitarbeiter unterzubringen. Da wird es wohl noch eine Zwischenlösung
geben müssen. Die Agentur hat mittlerweile Räumlichkeiten in eigenen
Liegenschaften abgeboten. Weiterhin gibt es hier im Gebäude Räume, die nicht
genutzt werden können, da aus diesen Räumen wie auch immer geartete Dämpfe
hervorgehen. Ein Großteil der Mitarbeiter, die in diesen Räumen gesessen haben,
klagen über gesundheitliche Folgen. Der Eigentümer hat zwischenzeitlich
versucht, die Räumen (überwiegend im 2. und 3. OG) zu sanieren. Im Ergebnis
wurde jedoch festgestellt, dass diese Dämpfe nicht beseitigt wurden. Es gab
diverse Gutachten. Schlussendlich wurde Ende November 2006 eine Sitzung
durchgeführt mit Betriebsärzten, Unfallkassen, Personalvertretungen, die
entsprechenden Organisationen, die für Arbeitsschutz und -sicherheit zuständig
sind, Vertretern der Agentur und Vertretern des JobCenters. In dieser Sitzung
wurde u.a. geäußert, dass dieses Gebäude nicht geeignet ist für ein
Bürogebäude. Letztendlich hat man sich darauf geeinigt, ein weiteres Gutachten
zu erstellen. Der Gutachter ist zurzeit im Hause tätig und führt seine
Messungen durch. Das JobCenter hat die Messpunkte selbst festgelegt und eine
Liste erstellt, nach welchen Stoffen zu suchen ist. Mit großer Spannung wird
dieses Gutachten erwartet. Durch die Belastung dieser Räume kann auch nicht das
Angebot des Eigentümers angenommen werden, hier noch weitere Räumlichkeiten
anzumieten. Das
JobCenter ist gesetzlich zuständig für alle erwerbsfähigen zwischen 15 Jahren
und 65 Jahren. Erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes ist jeder, der mindestens
drei Stunden am Tag arbeiten kann. Auch da gibt es im Einzelfall
Streitigkeiten. Die Agentur hat einen entsprechenden ärztlichen Dienst, wo dann
ggf. ein Gutachten erstellt wird. Sollte ein Gutachten zu einem negativen
Ergebnis führen, dann muss mit dem Sozialhilfeträger vereinbart werden, dass
diese Person dem SGB XII zugeleitet wird. Seit
einiger Zeit gibt es im JobCenter eine Erstantragsstelle. Aus der Sicht von
Herrn Krüger eine wesentliche Verbesserung der Organisation. Die Eingangshalle
war nicht ganz glücklich konstruiert. Dort wurden inzwischen Umbaumaßnahmen
vorgenommen, so dass die Steuerung der Personen, die morgens vor der Tür
stehen, wesentlich besser und schneller erfolgen kann. Die Erstantragsstelle
hat sich als sehr positiv erwiesen. Allerdings besteht dort zurzeit ein hoher
Krankenstand. Vermutlich muss diese Erstantragsstelle geschlossen werden. Auch
die Bearbeitung von Rückständen ist ein großes Problem. Es gibt noch immer eine
immense Anzahl von nicht bearbeiteten Schriftstücken. Das erklärt sich durch
die diversen Umzüge seit 2005. In dieser Zeit sind viele Rückstände entstanden,
die bisher nicht aufgearbeitet werden konnten. Mit dem Personal, was zurzeit
vorhanden ist, ist es auch weiterhin nicht möglich. In der nächsten Woche wird
Herr Krüger bei der Trägervertretung ein neues Personalkonzept einreichen mit
dem Wunsch, zumindest befristet zusätzliches Personal einzustellen, um die
Rückstände zu bearbeiten. Ähnliches gilt auch für die Widerspruchstelle. Auch
war von Anfang an klar, obwohl hier das JobCenter Mitte Vorreiter war, dass die
eingerichtete Unterhaltsstelle total unterbesetzt ist. Zurzeit
ist das JobCenter dabei, ein Kundenreaktionsmanagement aufzubauen. Das
JobCenter erhält viele Beschwerden sowohl von Kunden als auch Petitionen, Schreiben
aus Ministerien oder aus der Senatsverwaltung. Hier soll eine Datei aufgebaut
werden, um diese entsprechend auszuwerten und gezielt in die Bereiche zu gehen
und zu sagen, was nicht klappt. Im
JobCenter gibt es ca. 40.000 Bedarfgemeinschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft ist
in etwa gleich zu setzen mit einer Familie oder eheänlichen Gemeinschaft. Diese
rd. 40.000 Bedarfsgemeinschaften sagen aus, dass man rd. 76.000 Menschen im
Bezirk Mitte mit Geld versorgt. Darin sind alle Menschen enthalten, die Sozialgeld
bekommen, aber keine entsprechenden Maßnahmen. Bei
den sog. Hilfeberechtigten gibt es ca. 55.000 Personen, die Anspruch auf
Maßnahmen haben. Darunter sind allerdings auch Personen, die aus irgendwelchen
Gründen zurzeit keine Maßnahmen antreten können (z.B. krank, schwanger,
alleinstehende Mütter). Somit gibt es ca. 31.000 arbeitslose Menschen, die in
Maßnahmen kommen sollen, wenn man es denn könnte. Herr
Hortig hätte gerne gewusst, welche Arbeiten in der Eingangszone vorgenommen
wurden. Herr
Krüger führt aus, dass die Eingangszone in den Empfang mit Schaltern und in
Teams der Eingangszone geteilt ist. Das sind Strukturen, die von der Agentur
eingeführt wurden und, aus der Sicht von Herrn Krüger, auf das Klientel von SGB
III (Langzeitarbeitslose) abzielen. Wenn ein Kunde ins Haus kommt, weil er
einen Termin hat, dann wird er sofort in den entsprechenden Bereich
weitergeleitet. Wenn der Kunde einen Erstantrag stellt, dann kommt er zur
Erstantragstelle. Kunden mit sonstigen Anliegen werden erfasst und anschließend
weitergeleitet zu den Teams in der Eingangszone, die kleinere Vorarbeiten
machen für den Bereich Leistung oder Vermittlung. Es kann durchaus passieren,
dass bei größerem Kundenandrang relativ
lange Wartezeiten entstehen. Dies wird versucht zu vermindern. Ist aber
auch abhängig vom täglich vorhandenen Personal. Herr
Koch merkt an, dass es sich bei den genannten Maßnahmen in der Einganszone um
Dinge handelt, die man auch per Telefon oder per E-Mail erledigen könnte. Er
fragt nach, ob von Seiten den JobCenters diese Möglichkeiten eingeschränkt sind
oder ob die Kunden diese Möglichkeiten nicht akzeptieren. Herr
Krüger teilt mit, dass die meisten Dinge per Telefonat oder per E-Mail erledigt
werden können. Die JobCenter haben mit der Agentur einen Vertrag abgeschlossen,
um das Servicecenter nutzen zu können, die eigentlich auch alle Beschwerden von
den Kunden annehmen. Das sind diese Nummern, wo man meistens keinen Anschluss
findet. Wenn das Anliegen des Kunden klar definiert ist, verfasst das Servicecenter
ein sog. Ticket und verschickt es an das zuständige JobCenter. Das Anliegen den
Kunden wird an den entsprechenden Sachbearbeiter weitergeleitet. Von dort aus
müsste dann dieses Anliegen bearbeitet und erledigt werden. Es werden in der
Regel auch keine Telefonnummern aus den JobCentern veröffentlicht, damit die
Sachbearbeiter in Ruhe arbeiten können. Herr Krüger hat jedoch durchgesetzt,
dass wenn die Kunden Leitungskräfte sprechen wollen, diese Nummer auch
rausgegeben werden dürfen. Vielen Kunden ist es jedoch zu müheselig, da sie
nicht den entsprechenden Anschluss gefunden haben. Die Erreichbarkeit des
Servicecenters liegt derzeit bei unter 70 %. Über 30 % der Kunden bekommen, aus
welchen Gründen auch immer, keinen Anschluss. Dementsprechend kommen die Kunden
direkt ins JobCenter und wollen ihr Anliegen persönlich vorbringen. Auch die
Rückstände sind ein Problem für ein hohes Kundenaufkommen. Weiterhin besteht
das Problem, dass die Kunden nicht alleine ins JobCenter kommen, sondern noch
Freunde, Bekannte oder Familienangehörige mitbringen. Auf
die Nachfrage von Frau Kliemann, wie lang die Wartezeiten für die Kunden sind,
teilt Herr Krüger mit, wenn man im zuständigen Bereich angekommen ist, sind es
zwischen 20 und 30 Minuten. Wenn man einen Termin hat, und dieser auch
pünktlich wahrgenommen wird, beträgt die Wartezeit wenige Minuten. Ist jedoch
der Eingangsbereich mit involviert, dann kann es sein, dass man bei den Teams
in der Eingangszone eine halbe bis dreiviertel Stunde warten muss. Und wenn
dann noch eine Weiterleitung an die Fachbereiche ergeht, ohne Termin, kann es
nochmals zu Wartezeiten kommen. Deswegen wollte Herr Krüger auch die
Eingangszone aufstocken. Er hält die Schalter für richtig, jedoch die Teams der
Eingangszone für verkehrt. Er möchte gerne diese Teams den Fachbereichen
vorschalten. Das kann er jedoch nicht, da er an die Grundstruktur gebunden ist. Frau
David bezieht sich auf das neu in Auftrag gegebene Gutachten fragt nach, ob
schon klar, wann mit dem Gutachten zu rechnen ist und welche Konsequenzen
daraus gezogen werden, wenn es negativ ausfällt. Gibt es andere Räumlichkeiten
für einen evtl. Umzug. Herr
Krüger teilt mit, dass am Samstag die letzten Messungen durchgeführt wurden. Es
wurden zwei Messtage mit vorgegebenen Messzonen und entsprechenden Hinweisen
auf mögliche Schadstoffe
vereinbart. Der Gutachter will schnellstmöglich dem JobCenter die
Auswertungen zukommen lassen. Mit der Immobilie hat Herr Krüger seine
Schwierigkeiten, da er nicht der Mieter ist. Mieter ist die Agentur. Herr
Krüger kann nicht sagen, wie es weiter gehen würde. Frau
Kliemann fragt nach, ob eine andere Immobilie in Aussicht wäre, wenn es zu
einem Umzug kommen müsste. Herr
Krüger möchte an diesen Fall gar nicht denken. Das wäre wieder ein Umzug mit
mehreren 100 Personen und würde sich auch wieder auf die Bearbeitung auswirken.
Es gibt jedenfalls keine Immobilie. Es würde so sein, dass die Agentur ein
Ausschreibung veranlasst über Nürnberg und es muss abgewartet werden, was dann
passiert. Auf
die Nachfrage von Herrn Hortig, ob es Bereiche gibt, in denen die Agentur bzw.
die Kommune schwerpunktmäßig eher vertreten ist, teilt Herr Krüger mit, dass
dies auf der Sachbearbeiterebene völlig vermischt ist. Es gab Vorgaben
hinsichtlich der Besetzung von Führungskräften (Bereichsleiterebene,
Teamleiterebene). Herr
von Dassel zeigt sich verwundert über die Aussage, dass hier ein
Beschwerdemanagement aufgebaut werden soll. Er ist der Auffassung, dass dies
schon zeitnah hätte erfolgen müssen. Er regt an, dass auf die Erfahrungen des
Bezirksamtes zurückgegriffen werden sollte. Weiterhin bezieht er sich auf ein
Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz vom 27. Oktober letzten Jahres, wo
über die Probleme des Sozialgerichts Berlin im Zusammenhang mit den JobCentern
berichtet wird. U.a. wird kritisiert, dass überlastete Bedienstete der
JobCenter öfter empfehlen, bei Gericht einen Antrag auf einstweiligen
Rechtsschutz zu stellen, weil nur so eine beschleunigte Sachbearbeitung
erreicht werden könne. Weiterhin wird kritisiert, dass trotz einhelliger
Rechtsprechung durch unzutreffende Belehrungen die Widersprüche provoziert
werden sollen, in dem gesagt wird, der Widerspruch hat keine aufschiebende
Wirkung oder die Leistung wird aus pädagogischen Gründen eingestellt. Auch die
Zahlungsanweisungen entsprechen sehr oft nicht dem tatsächlichen Geldfluss.
Herr von Dassel hätte gerne gewusst, inwieweit diese Probleme auch auf das
JobCenter Mitte zutreffen. Frau
Matischok-Yesilcimen bittet darum, dass bei der Beantwortung der Frage auch
erläutert wird, inwieweit dies personelle Auswirkungen hat und wie das Personal
dann gestellt wird. Herr
Krüger ist dankbar für den Hinweis mit dem Bezirksamt zum Beschwerdemanagement,
jedoch hilft ihm das wenig weiter, da die Agentur eine eigene Software
entwickelt hat, die nach und nach den JobCentern zur Verfügung gestellt wurde.
Anfang des Jahres gab es dann den Hinweis, dass es eine völlig neue Version
gibt. Daraufhin hat sich Herr Krüger dafür entschieden, dass er die
Mitarbeiter, die er dafür abzweigt, denn er bekommt kein zusätzliches Personal,
eine eigene Datei mit eigenen Gesichtspunkten erstellen. Der Zustand dieser
Datei ist nach Auffassung von Herrn Krüger inzwischen sehr gut, da man nach Art
und Herkunft der Beschwerde und nach Bereichen unterscheiden kann. Nun müssen
nur noch die Teams eingegeben werden, damit man auch steuernd in die Arbeit der
Teams eingreifen kann. Das
Schreiben der Widerspruchsstellen kann Herr Krüger nicht bestätigen. Sicher
ist, dass der Hinweis auf die Gerichte kein Fehlverhalten ist, sondern im Wege
der Beratungspflicht dem Kunden nahe gelegt werden kann. Wenn es jedoch dazu
dient, um Arbeit abzuwälzen oder um Sachen zu umgehen, was ihm nicht bekannt
ist, dann wäre es missbräuchlich. Dass
im JobCenter Mitte auch falsche Berechnungen laufen, ist völlig unstrittig. Das
hängt u.a. damit zusammen, dass hier Mitarbeiter beschäftigt werden, die
kurzfristig eingestellt und im Zuge von kleineren Trainingsmaßnahmen in die
Materie eingearbeitet wurden. Das Schreiben des zuständigen Staatsekretärs
weist u.a. auch auf die schlechte Qualität vieler Mitarbeiter der Rechts- und
Widerspruchsstelle hin. Das muss man sich mal vorstellen. Und wenn man dann den
Zustand bei der Sachbearbeitung davon ableitet, bekommt man einen Eindruck
davon, mit welchen Mitarbeitern man es hier mit unter zu tun hat. Bei
der Berechnung von Alg II gibt es mittlerweile 80 Umgehungslösungen. Das
bedeutet, bei 80 Fallkonstruktionen gibt das System keine befriedigenden
Antworten, sondern es müssen Umgehungslösungen gemacht werden. Und das dadurch
in der Praxis falsche Berechnungen existieren, möchte Herr Krüger nicht
verhehlen. Herr
Krüger ist in der glücklichen Lage, von beiden Seiten (Agentur und Kommune)
Personal zu beschäftigen. Aus der Kommune hat er Mitarbeiter, die seit vielen
Jahren in der Rechtsstelle des Sozialamtes tätig waren. Er geht davon aus, dass
derartige Fehler, wie sie anderen Mitarbeitern in den JobCentern passiert sind,
sich hier nicht ereignen. Von Seiten der Agentur gibt es Diplomjuristen, wo
Herr Krüger ebenfalls davon ausgeht, dass derartige Vorkommnisse im JobCenter
Mitte nicht geschehen. Allerdings hat die Regionaldirektion inzwischen
reagiert. Alle JobCenter bekommen demnächst Besuch von der Regionaldirektion,
wo die Widerspruchstellen untersucht werden sollen. Frau
Kliemann hätte gerne gewusst, ob das JobCener nach Qualitätsstandards arbeitet
bzw. ob solche eingeführt werden sollen. Herr
Krüger führt aus, dass gerade im Leistungsbereich auf der Ebene der
Führungskräfte Konzepte zur Fortbildung der Mitarbeiter entwickelt wurden.
Dabei wurde festgestellt, dass es teilweise an ganz elementaren Kenntnissen
fehlt in der Verwaltung. Alle Mitarbeiter werden in dieses Schulungskonzept
eingebunden. Da ist jeder Teamleiter selbst verantwortlich Personen zu melden.
Weiterhin wurden Fachaufsichtskonzepte entwickelt, so dass die Führungskräfte
angehalten sind, eigenverantwortlich Stichproben von Vorgängen vorzunehmen. Herr
Sander fragt nach, ob es einen Vergleich der JobCenter betreffend der
Widersprüche gibt. Weiterhin fragt er nach, wenn es zu einer Klagen wegen
einstweiligem Rechtsschutz kommt, ob die Stellungnahme vom Sachbearbeiter
erstellt wird oder abgegeben wird. Herr
Krüger führt aus, dass es monatlich eine Statistik der Agentur gibt, wo
Widersprüche, Klagen und einstweilige Anordnungen enthalten sind. Nach der
letzten Statistik aus dem Dezember 2006 hatte das JobCenter Mitte 12.616,
Friedrichshain-Kreuzberg 13.600, Lichtenberg 14.430 und Marzahn-Hellersdorf
15.225 Widersprüche zu verzeichnen. Die Bearbeitung der einstweiligen
Anordnungen wird in der Widerspruchstelle durchgeführt und von dort erfolgt
auch die Bearbeitung. Herr
Hortig bezieht sich auf den Bereich Aus- und Fortbildung und hätte gerne
gewusst, welchen Etat das JobCenter dafür zur Verfügung hat und wie
sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter regelmäßig zu den nicht unwesentlichen
Änderungen in der Rechtslage entsprechend geschult werden. Herr
Krüger führt aus, dass der Bereich keinen eigenen Etat zur Verfügung hat,
sondern bedarfsmäßig aus dem allgemeinen Verwaltungsbudget bezahlt wird. Es
wird versucht, die Angebote seitens der Verwaltungsakademie wahrzunehmen. Auf
die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, ob mittlerweile auch die
Mitarbeiter der Agentur das Angebot der Verwaltungsakademie nutzen können teilt
Herr Krüger mit, dass beide Seiten durchaus gewillt sind, möglichst offen mit
der Nutzung der Fortbildungen umzugehen. Man kann auch ganz gezielt
Inhouse-Schulungen beantragen. Herr
von Dassel merkt an, dass ebenfalls kritisiert wurde, dass selbst Grundbegriffe
des Verfahrensrechts nicht bekannt sind. Vor ca. einem Jahr hatte die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage betreffend der Qualifikation im Jobcenter
gestellt und die ernüchternde Antwort erhalten, dass es sich um wirklich
einschlägige Ausbildungen handelt, die viele neu hinzugekommene Mitarbeiter in
Anspruch nehmen können. Und da ging es vor allem um Computersoftware. Herr von
Dassel hätte gerne konkret gewusst, wenn wirklich Defizite in den Grundbegriffen
vom Verfahrens- und Sozialrecht festgestellt werden, wie ist dann das
Verfahren. Wie lange müssen die Mitarbeiter warten, bis sie ausreichend
geschult werden. Herr
Krüger merkt an, dass sich der Satz vom Staatssekretär auf die Mitarbeiter der
Rechtsstellen bezieht. Somit trifft dies auf das JobCenter Mitte nicht zu, da
hier ausgebildete Mitarbeiter sitzen. Wie schon ausgeführt, wurde für alle
Mitarbeiter im JobCenter ein Ausbildungskonzept erstellt. Dies erstreckt sich
über mehrere Tage, je nach dem, welche Module benötigt werden. Die direkten
Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass entsprechende Fortbildungen
durchgeführt werden. Neue Mitarbeiter durchlaufen das ganze Procedere. Herr
Krüger sagt zu, den Mitgliedern des Ausschusses das Konzept zu übermitteln. Frau
Matischok-Yesilcimen merkt an, dass täglich mehrfach Rundschreiben von der
Bundesagentur die JobCenter erreichen, die oftmals nach einer Stunde nicht mehr
gültig sind. Herr
Krüger ergänzt, dass die Agentur hinsichtlich der Wertigkeit der Rundschreiben
unterscheidet. Es gibt sog. Arbeitshilfen, eine Art Interpretation, wie man
vorgehen sollte, die aber nicht Gesetz und auch keine eindeutige interne
Anweisung darstellen. Und dann gibt es noch Rundschreiben mit
Weisungscharakter. So, wie in dem Rundschreiben beschrieben, muss verfahren
werden. Da gab es in der Vergangenheit auch öfter Probleme, weil die
Mitarbeiter der Agentur auch Arbeitshilfen als Weisung empfunden haben. Die
Mitarbeiter an der Basis werden mit Rundschreiben überhäuft. Frau
Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei Herrn Krüger für die Ausführungen. |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |