Auszug - Vorstellung der Arbeitsabläufe im JobCenter Mitte BE: Herr Krüger - Geschäftsführer  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 22.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass das JobCenter gegen 19:00 Uhr geschlossen wird

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass das JobCenter gegen 19:00 Uhr geschlossen wird. Weiterhin tagt gegen 20:00 Uhr noch der Ältestenrat an dem auch Mitglieder dieses Ausschusses teilnehmen. Sie bittet darum, die Sitzung spätestens gegen 19:30 Uhr zu beenden.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei Herrn Krüger, dass der Ausschuss in den Räumen des JobCenters tagen darf. Sie bittet Herrn Krüger um Erläuterungen zu den Arbeitsabläufen im JobCenter Mitte.

 

Herr Krüger begrüßt die Mitglieder. Er verteilt ein Organigramm der Struktur des JobCenters an die Mitglieder. Das JobCenter ist eine gemeinsame Einrichtung des Bezirks Mitte und der Agentur für Mitte. Das JobCenter setzt sich aus Mitarbeitern der Kommune und der Agentur zusammen. Zurzeit gibt es durch Personalauffüllung mehr Mitarbeiter aus der Agentur, als noch vor ca. 1 ½ Jahren. Im Schnitt hat Herr Krüger rd. 480 Mitarbeiter. Nach den neusten Zahlen der Agentur fehlen etwa noch ca. 150 Mitarbeiter. Insbesondere in der Vermittlung fehlen noch zahlreiche Arbeitsvermittler und Fallmanager. Es gibt im JobCenter die beiden großen Bereiche der Leistung (Sozialgeld, Miete, einmalige Beihilfen) und den Bereich Vermittlung, wo Maßnahmen vergeben werden. Weiterhin gibt es die Eingangszone, die Rechtsstelle und die Unterhaltsstelle. Diese genannten Bereiche sowie alle anderen Bereiche (allgemeine Verwaltung, Controlling u.a.) müssen aus dem Bereich der Leistung und Vermittlung herausgenommen werden, da es dafür kein extra Personal gibt. Das ist ganz wichtig bei der Personalbemessung. Unter dem Strich erreicht kein JobCenter im Wesentlichen die angesetzten Betreuungsschlüssel. Das ist ganz wichtig für den Bereich der unter 25jährigen. Dort war mal angedacht, einen Betreuungsschlüssel von 1 zu 75 zu erstellen. Je nach Schwerpunkt in den JobCentern wird dieser mehr oder weniger ver..?.. . Das macht sich in der praktischen Arbeit negativ bemerkbar. Ein weiteres Problem beim Gebäude besteht darin, selbst wenn alle Räume nutzbar wären, nicht ausreichend Platz vorhanden ist, um die noch fehlenden Mitarbeiter unterzubringen. Da wird es wohl noch eine Zwischenlösung geben müssen. Die Agentur hat mittlerweile Räumlichkeiten in eigenen Liegenschaften abgeboten. Weiterhin gibt es hier im Gebäude Räume, die nicht genutzt werden können, da aus diesen Räumen wie auch immer geartete Dämpfe hervorgehen. Ein Großteil der Mitarbeiter, die in diesen Räumen gesessen haben, klagen über gesundheitliche Folgen. Der Eigentümer hat zwischenzeitlich versucht, die Räumen (überwiegend im 2. und 3. OG) zu sanieren. Im Ergebnis wurde jedoch festgestellt, dass diese Dämpfe nicht beseitigt wurden. Es gab diverse Gutachten. Schlussendlich wurde Ende November 2006 eine Sitzung durchgeführt mit Betriebsärzten, Unfallkassen, Personalvertretungen, die entsprechenden Organisationen, die für Arbeitsschutz und -sicherheit zuständig sind, Vertretern der Agentur und Vertretern des JobCenters. In dieser Sitzung wurde u.a. geäußert, dass dieses Gebäude nicht geeignet ist für ein Bürogebäude. Letztendlich hat man sich darauf geeinigt, ein weiteres Gutachten zu erstellen. Der Gutachter ist zurzeit im Hause tätig und führt seine Messungen durch. Das JobCenter hat die Messpunkte selbst festgelegt und eine Liste erstellt, nach welchen Stoffen zu suchen ist. Mit großer Spannung wird dieses Gutachten erwartet. Durch die Belastung dieser Räume kann auch nicht das Angebot des Eigentümers angenommen werden, hier noch weitere Räumlichkeiten anzumieten.

Das JobCenter ist gesetzlich zuständig für alle erwerbsfähigen zwischen 15 Jahren und 65 Jahren. Erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes ist jeder, der mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Auch da gibt es im Einzelfall Streitigkeiten. Die Agentur hat einen entsprechenden ärztlichen Dienst, wo dann ggf. ein Gutachten erstellt wird. Sollte ein Gutachten zu einem negativen Ergebnis führen, dann muss mit dem Sozialhilfeträger vereinbart werden, dass diese Person dem SGB XII zugeleitet wird.

Seit einiger Zeit gibt es im JobCenter eine Erstantragsstelle. Aus der Sicht von Herrn Krüger eine wesentliche Verbesserung der Organisation. Die Eingangshalle war nicht ganz glücklich konstruiert. Dort wurden inzwischen Umbaumaßnahmen vorgenommen, so dass die Steuerung der Personen, die morgens vor der Tür stehen, wesentlich besser und schneller erfolgen kann. Die Erstantragsstelle hat sich als sehr positiv erwiesen. Allerdings besteht dort zurzeit ein hoher Krankenstand. Vermutlich muss diese Erstantragsstelle geschlossen werden.

Auch die Bearbeitung von Rückständen ist ein großes Problem. Es gibt noch immer eine immense Anzahl von nicht bearbeiteten Schriftstücken. Das erklärt sich durch die diversen Umzüge seit 2005. In dieser Zeit sind viele Rückstände entstanden, die bisher nicht aufgearbeitet werden konnten. Mit dem Personal, was zurzeit vorhanden ist, ist es auch weiterhin nicht möglich. In der nächsten Woche wird Herr Krüger bei der Trägervertretung ein neues Personalkonzept einreichen mit dem Wunsch, zumindest befristet zusätzliches Personal einzustellen, um die Rückstände zu bearbeiten. Ähnliches gilt auch für die Widerspruchstelle. Auch war von Anfang an klar, obwohl hier das JobCenter Mitte Vorreiter war, dass die eingerichtete Unterhaltsstelle total unterbesetzt ist.

Zurzeit ist das JobCenter dabei, ein Kundenreaktionsmanagement aufzubauen. Das JobCenter erhält viele Beschwerden sowohl von Kunden als auch Petitionen, Schreiben aus Ministerien oder aus der Senatsverwaltung. Hier soll eine Datei aufgebaut werden, um diese entsprechend auszuwerten und gezielt in die Bereiche zu gehen und zu sagen, was nicht klappt.

Im JobCenter gibt es ca. 40.000 Bedarfgemeinschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft ist in etwa gleich zu setzen mit einer Familie oder eheänlichen Gemeinschaft. Diese rd. 40.000 Bedarfsgemeinschaften sagen aus, dass man rd. 76.000 Menschen im Bezirk Mitte mit Geld versorgt. Darin sind alle Menschen enthalten, die Sozialgeld bekommen, aber keine entsprechenden Maßnahmen.

Bei den sog. Hilfeberechtigten gibt es ca. 55.000 Personen, die Anspruch auf Maßnahmen haben. Darunter sind allerdings auch Personen, die aus irgendwelchen Gründen zurzeit keine Maßnahmen antreten können (z.B. krank, schwanger, alleinstehende Mütter). Somit gibt es ca. 31.000 arbeitslose Menschen, die in Maßnahmen kommen sollen, wenn man es denn könnte.

 

Herr Hortig hätte gerne gewusst, welche Arbeiten in der Eingangszone vorgenommen wurden.

 

Herr Krüger führt aus, dass die Eingangszone in den Empfang mit Schaltern und in Teams der Eingangszone geteilt ist. Das sind Strukturen, die von der Agentur eingeführt wurden und, aus der Sicht von Herrn Krüger, auf das Klientel von SGB III (Langzeitarbeitslose) abzielen. Wenn ein Kunde ins Haus kommt, weil er einen Termin hat, dann wird er sofort in den entsprechenden Bereich weitergeleitet. Wenn der Kunde einen Erstantrag stellt, dann kommt er zur Erstantragstelle. Kunden mit sonstigen Anliegen werden erfasst und anschließend weitergeleitet zu den Teams in der Eingangszone, die kleinere Vorarbeiten machen für den Bereich Leistung oder Vermittlung. Es kann durchaus passieren, dass bei größerem Kundenandrang relativ  lange Wartezeiten entstehen. Dies wird versucht zu vermindern. Ist aber auch abhängig vom täglich vorhandenen Personal.

 

Herr Koch merkt an, dass es sich bei den genannten Maßnahmen in der Einganszone um Dinge handelt, die man auch per Telefon oder per E-Mail erledigen könnte. Er fragt nach, ob von Seiten den JobCenters diese Möglichkeiten eingeschränkt sind oder ob die Kunden diese Möglichkeiten nicht akzeptieren.

 

Herr Krüger teilt mit, dass die meisten Dinge per Telefonat oder per E-Mail erledigt werden können. Die JobCenter haben mit der Agentur einen Vertrag abgeschlossen, um das Servicecenter nutzen zu können, die eigentlich auch alle Beschwerden von den Kunden annehmen. Das sind diese Nummern, wo man meistens keinen Anschluss findet. Wenn das Anliegen des Kunden klar definiert ist, verfasst das Servicecenter ein sog. Ticket und verschickt es an das zuständige JobCenter. Das Anliegen den Kunden wird an den entsprechenden Sachbearbeiter weitergeleitet. Von dort aus müsste dann dieses Anliegen bearbeitet und erledigt werden. Es werden in der Regel auch keine Telefonnummern aus den JobCentern veröffentlicht, damit die Sachbearbeiter in Ruhe arbeiten können. Herr Krüger hat jedoch durchgesetzt, dass wenn die Kunden Leitungskräfte sprechen wollen, diese Nummer auch rausgegeben werden dürfen. Vielen Kunden ist es jedoch zu müheselig, da sie nicht den entsprechenden Anschluss gefunden haben. Die Erreichbarkeit des Servicecenters liegt derzeit bei unter 70 %. Über 30 % der Kunden bekommen, aus welchen Gründen auch immer, keinen Anschluss. Dementsprechend kommen die Kunden direkt ins JobCenter und wollen ihr Anliegen persönlich vorbringen. Auch die Rückstände sind ein Problem für ein hohes Kundenaufkommen. Weiterhin besteht das Problem, dass die Kunden nicht alleine ins JobCenter kommen, sondern noch Freunde, Bekannte oder Familienangehörige mitbringen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Kliemann, wie lang die Wartezeiten für die Kunden sind, teilt Herr Krüger mit, wenn man im zuständigen Bereich angekommen ist, sind es zwischen 20 und 30 Minuten. Wenn man einen Termin hat, und dieser auch pünktlich wahrgenommen wird, beträgt die Wartezeit wenige Minuten. Ist jedoch der Eingangsbereich mit involviert, dann kann es sein, dass man bei den Teams in der Eingangszone eine halbe bis dreiviertel Stunde warten muss. Und wenn dann noch eine Weiterleitung an die Fachbereiche ergeht, ohne Termin, kann es nochmals zu Wartezeiten kommen. Deswegen wollte Herr Krüger auch die Eingangszone aufstocken. Er hält die Schalter für richtig, jedoch die Teams der Eingangszone für verkehrt. Er möchte gerne diese Teams den Fachbereichen vorschalten. Das kann er jedoch nicht, da er an die Grundstruktur gebunden ist.

 

Frau David bezieht sich auf das neu in Auftrag gegebene Gutachten fragt nach, ob schon klar, wann mit dem Gutachten zu rechnen ist und welche Konsequenzen daraus gezogen werden, wenn es negativ ausfällt. Gibt es andere Räumlichkeiten für einen evtl. Umzug.

 

Herr Krüger teilt mit, dass am Samstag die letzten Messungen durchgeführt wurden. Es wurden zwei Messtage mit vorgegebenen Messzonen und entsprechenden Hinweisen auf mögliche Schadstoffe  vereinbart. Der Gutachter will schnellstmöglich dem JobCenter die Auswertungen zukommen lassen. Mit der Immobilie hat Herr Krüger seine Schwierigkeiten, da er nicht der Mieter ist. Mieter ist die Agentur. Herr Krüger kann nicht sagen, wie es weiter gehen würde.

 

Frau Kliemann fragt nach, ob eine andere Immobilie in Aussicht wäre, wenn es zu einem Umzug kommen müsste.

 

Herr Krüger möchte an diesen Fall gar nicht denken. Das wäre wieder ein Umzug mit mehreren 100 Personen und würde sich auch wieder auf die Bearbeitung auswirken. Es gibt jedenfalls keine Immobilie. Es würde so sein, dass die Agentur ein Ausschreibung veranlasst über Nürnberg und es muss abgewartet werden, was dann passiert.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Hortig, ob es Bereiche gibt, in denen die Agentur bzw. die Kommune schwerpunktmäßig eher vertreten ist, teilt Herr Krüger mit, dass dies auf der Sachbearbeiterebene völlig vermischt ist. Es gab Vorgaben hinsichtlich der Besetzung von Führungskräften (Bereichsleiterebene, Teamleiterebene).

 

Herr von Dassel zeigt sich verwundert über die Aussage, dass hier ein Beschwerdemanagement aufgebaut werden soll. Er ist der Auffassung, dass dies schon zeitnah hätte erfolgen müssen. Er regt an, dass auf die Erfahrungen des Bezirksamtes zurückgegriffen werden sollte. Weiterhin bezieht er sich auf ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz vom 27. Oktober letzten Jahres, wo über die Probleme des Sozialgerichts Berlin im Zusammenhang mit den JobCentern berichtet wird. U.a. wird kritisiert, dass überlastete Bedienstete der JobCenter öfter empfehlen, bei Gericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen, weil nur so eine beschleunigte Sachbearbeitung erreicht werden könne. Weiterhin wird kritisiert, dass trotz einhelliger Rechtsprechung durch unzutreffende Belehrungen die Widersprüche provoziert werden sollen, in dem gesagt wird, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung oder die Leistung wird aus pädagogischen Gründen eingestellt. Auch die Zahlungsanweisungen entsprechen sehr oft nicht dem tatsächlichen Geldfluss. Herr von Dassel hätte gerne gewusst, inwieweit diese Probleme auch auf das JobCenter Mitte zutreffen.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bittet darum, dass bei der Beantwortung der Frage auch erläutert wird, inwieweit dies personelle Auswirkungen hat und wie das Personal dann gestellt wird.

 

Herr Krüger ist dankbar für den Hinweis mit dem Bezirksamt zum Beschwerdemanagement, jedoch hilft ihm das wenig weiter, da die Agentur eine eigene Software entwickelt hat, die nach und nach den JobCentern zur Verfügung gestellt wurde. Anfang des Jahres gab es dann den Hinweis, dass es eine völlig neue Version gibt. Daraufhin hat sich Herr Krüger dafür entschieden, dass er die Mitarbeiter, die er dafür abzweigt, denn er bekommt kein zusätzliches Personal, eine eigene Datei mit eigenen Gesichtspunkten erstellen. Der Zustand dieser Datei ist nach Auffassung von Herrn Krüger inzwischen sehr gut, da man nach Art und Herkunft der Beschwerde und nach Bereichen unterscheiden kann. Nun müssen nur noch die Teams eingegeben werden, damit man auch steuernd in die Arbeit der Teams eingreifen kann.

Das Schreiben der Widerspruchsstellen kann Herr Krüger nicht bestätigen. Sicher ist, dass der Hinweis auf die Gerichte kein Fehlverhalten ist, sondern im Wege der Beratungspflicht dem Kunden nahe gelegt werden kann. Wenn es jedoch dazu dient, um Arbeit abzuwälzen oder um Sachen zu umgehen, was ihm nicht bekannt ist, dann wäre es missbräuchlich.

Dass im JobCenter Mitte auch falsche Berechnungen laufen, ist völlig unstrittig. Das hängt u.a. damit zusammen, dass hier Mitarbeiter beschäftigt werden, die kurzfristig eingestellt und im Zuge von kleineren Trainingsmaßnahmen in die Materie eingearbeitet wurden. Das Schreiben des zuständigen Staatsekretärs weist u.a. auch auf die schlechte Qualität vieler Mitarbeiter der Rechts- und Widerspruchsstelle hin. Das muss man sich mal vorstellen. Und wenn man dann den Zustand bei der Sachbearbeitung davon ableitet, bekommt man einen Eindruck davon, mit welchen Mitarbeitern man es hier mit unter zu tun hat.

Bei der Berechnung von Alg II gibt es mittlerweile 80 Umgehungslösungen. Das bedeutet, bei 80 Fallkonstruktionen gibt das System keine befriedigenden Antworten, sondern es müssen Umgehungslösungen gemacht werden. Und das dadurch in der Praxis falsche Berechnungen existieren, möchte Herr Krüger nicht verhehlen.

Herr Krüger ist in der glücklichen Lage, von beiden Seiten (Agentur und Kommune) Personal zu beschäftigen. Aus der Kommune hat er Mitarbeiter, die seit vielen Jahren in der Rechtsstelle des Sozialamtes tätig waren. Er geht davon aus, dass derartige Fehler, wie sie anderen Mitarbeitern in den JobCentern passiert sind, sich hier nicht ereignen. Von Seiten der Agentur gibt es Diplomjuristen, wo Herr Krüger ebenfalls davon ausgeht, dass derartige Vorkommnisse im JobCenter Mitte nicht geschehen. Allerdings hat die Regionaldirektion inzwischen reagiert. Alle JobCenter bekommen demnächst Besuch von der Regionaldirektion, wo die Widerspruchstellen untersucht werden sollen.

 

Frau Kliemann hätte gerne gewusst, ob das JobCener nach Qualitätsstandards arbeitet bzw. ob solche eingeführt werden sollen.

 

Herr Krüger führt aus, dass gerade im Leistungsbereich auf der Ebene der Führungskräfte Konzepte zur Fortbildung der Mitarbeiter entwickelt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass es teilweise an ganz elementaren Kenntnissen fehlt in der Verwaltung. Alle Mitarbeiter werden in dieses Schulungskonzept eingebunden. Da ist jeder Teamleiter selbst verantwortlich Personen zu melden. Weiterhin wurden Fachaufsichtskonzepte entwickelt, so dass die Führungskräfte angehalten sind, eigenverantwortlich Stichproben von Vorgängen vorzunehmen.

 

Herr Sander fragt nach, ob es einen Vergleich der JobCenter betreffend der Widersprüche gibt. Weiterhin fragt er nach, wenn es zu einer Klagen wegen einstweiligem Rechtsschutz kommt, ob die Stellungnahme vom Sachbearbeiter erstellt wird oder abgegeben wird.

 

Herr Krüger führt aus, dass es monatlich eine Statistik der Agentur gibt, wo Widersprüche, Klagen und einstweilige Anordnungen enthalten sind. Nach der letzten Statistik aus dem Dezember 2006 hatte das JobCenter Mitte 12.616, Friedrichshain-Kreuzberg 13.600, Lichtenberg 14.430 und Marzahn-Hellersdorf 15.225 Widersprüche zu verzeichnen. Die Bearbeitung der einstweiligen Anordnungen wird in der Widerspruchstelle durchgeführt und von dort erfolgt auch die Bearbeitung.

 

Herr Hortig bezieht sich auf den Bereich Aus- und Fortbildung und hätte gerne gewusst, welchen Etat das JobCenter dafür zur Verfügung hat und wie sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter regelmäßig zu den nicht unwesentlichen Änderungen in der Rechtslage entsprechend geschult werden.

 

Herr Krüger führt aus, dass der Bereich keinen eigenen Etat zur Verfügung hat, sondern bedarfsmäßig aus dem allgemeinen Verwaltungsbudget bezahlt wird. Es wird versucht, die Angebote seitens der Verwaltungsakademie wahrzunehmen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, ob mittlerweile auch die Mitarbeiter der Agentur das Angebot der Verwaltungsakademie nutzen können teilt Herr Krüger mit, dass beide Seiten durchaus gewillt sind, möglichst offen mit der Nutzung der Fortbildungen umzugehen. Man kann auch ganz gezielt Inhouse-Schulungen beantragen.

 

Herr von Dassel merkt an, dass ebenfalls kritisiert wurde, dass selbst Grundbegriffe des Verfahrensrechts nicht bekannt sind. Vor ca. einem Jahr hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage betreffend der Qualifikation im Jobcenter gestellt und die ernüchternde Antwort erhalten, dass es sich um wirklich einschlägige Ausbildungen handelt, die viele neu hinzugekommene Mitarbeiter in Anspruch nehmen können. Und da ging es vor allem um Computersoftware. Herr von Dassel hätte gerne konkret gewusst, wenn wirklich Defizite in den Grundbegriffen vom Verfahrens- und Sozialrecht festgestellt werden, wie ist dann das Verfahren. Wie lange müssen die Mitarbeiter warten, bis sie ausreichend geschult werden.

 

Herr Krüger merkt an, dass sich der Satz vom Staatssekretär auf die Mitarbeiter der Rechtsstellen bezieht. Somit trifft dies auf das JobCenter Mitte nicht zu, da hier ausgebildete Mitarbeiter sitzen. Wie schon ausgeführt, wurde für alle Mitarbeiter im JobCenter ein Ausbildungskonzept erstellt. Dies erstreckt sich über mehrere Tage, je nach dem, welche Module benötigt werden. Die direkten Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass entsprechende Fortbildungen durchgeführt werden. Neue Mitarbeiter durchlaufen das ganze Procedere. Herr Krüger sagt zu, den Mitgliedern des Ausschusses das Konzept zu übermitteln.

 

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass täglich mehrfach Rundschreiben von der Bundesagentur die JobCenter erreichen, die oftmals nach einer Stunde nicht mehr gültig sind.

 

Herr Krüger ergänzt, dass die Agentur hinsichtlich der Wertigkeit der Rundschreiben unterscheidet. Es gibt sog. Arbeitshilfen, eine Art Interpretation, wie man vorgehen sollte, die aber nicht Gesetz und auch keine eindeutige interne Anweisung darstellen. Und dann gibt es noch Rundschreiben mit Weisungscharakter. So, wie in dem Rundschreiben beschrieben, muss verfahren werden. Da gab es in der Vergangenheit auch öfter Probleme, weil die Mitarbeiter der Agentur auch Arbeitshilfen als Weisung empfunden haben. Die Mitarbeiter an der Basis werden mit Rundschreiben überhäuft.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei Herrn Krüger für die Ausführungen.


 

 
 

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