Auszug - des Bezirksamtes
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Herr
Zeller führt aus, dass in der vergangenen Wahlperiode auf Anregung des
Wirtschaftsausschusses beschlossen wurde, einen Wettbewerb
„Familienfreundlicher Betrieb“ durchzuführen. Erledigungsfrist wäre zum
31.01.2007 gewesen. Herrn Zeller ist nicht bekannt, wie die BVV entscheiden
wird, wie mit den Beschlüssen umgegangen wird, die noch aus der vergangenen
Wahlperiode offen sind. Darüber sollte es eine Verständigung geben. Jedenfalls
ist es im Jahre 2006 nicht zu einem solchen Wettbewerb gekommen, so dass die
Erledigung dieser Drucksache negativ ist. Darauf wollte es Herr Zeller jedoch
nicht beruhen lassen und hat sich mit dem entsprechen Bereich zusammen gesetzt
mit dem Ergebnis, einen solchen Wettbewerb in 2007 durchzuführen. Dazu gibt es
erste Überlegungen, wie dies vonstatten gehen soll (hinsichtlich der Inhalte,
Fragebögen u.a.) und aufgrund derer der Wettbewerb stattfinden kann. Aus dem
ursprünglichen Antrag ging hervor, dass eine Urkunde durch den
Bezirksbürgermeister überreicht werden soll. Die Abteilung ist jedoch der
Auffassung, dass in diesen Wettbewerb durchaus etwas mehr Zugkraft
hineingebracht werden sollte, in dem der Wettbewerb dotiert wird. Finanzielle
Möglichkeiten sollten gegeben sein. Nunmehr geht die Vorstellung dahin, dass
noch im Februar eine Jury berufen werden soll, die man bereits in die
Vorbereitungen des Wettbewerbs mit einbeziehen möchte. In dieser Jury sollten
eine Vertreterin des Frauenbeirats, die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks,
ein/e Vertreter/in der Wirtschaftsförderung, Vertreter der IHK und der
Handwerkskammer und auch die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses bzw. ein
Vertreter mitarbeiten. In der Februar-Sitzung sollen dann mit der Jury, die als
Expertengruppe betrachtet wird, die inhaltlich entwickelten Vorstellungen
diskutiert und der Fragebogen abgestimmt werden, so dass dann in dem Zeitraum
von April bis Ende Juli 2007 die öffentliche Ausschreibung des Wettbewerbs
durchgeführt werden kann. In regelmäßigen Abständen würde in der Öffentlichkeit
daran erinnert, dass der Wettbewerb läuft. Ende August Anfang September könnte
dann eine Auswertung durch die Jury erfolgen. Und wie schon im Ursprungsantrag
erwähnt, könnte dann in der Oktober-BVV die Auszeichnung erfolgen. Wenn
die Ausführungen von Herrn Zeller die Zustimmung des Ausschusses finden, dann
würde Herr Zeller auf eine negative Beantwortung der Beschlusslage 2006
verzichten und nach dem oben beschriebnen Weg verfahren. Frau
Matischok-Yesilcimen merkt an, dass der Antrag ein hartes Stück Arbeit war und
letztendlich doch im Konsens beschlossen wurde. Sie freut sich ganz besonders
über das vorgeschlagene Verfahren. Herr
Zeller bezieht sich weiterhin auf die Müllerstraße und merkt an, dass diese
durch die Verkehrslenkung Berlin als Umleitungsstrecke für den geschlossenen
Tegeltunnel ausgewiesen wurde mit dem Hinweis darauf, dass es dort zur
Staugefahr kommen könnte. Dies hatte zur Folge, dass die Müllerstraße
mitnichten zur Staufalle wurde. Auf jeden Fall hat sich das Verkehrsaufkommen
augenscheinlich auf der Müllerstraße reduziert. Befragungen bei einzelnen
Unternehmen in der Müllerstraße haben ergeben, dass in der Tat Umsatzeinbußen
in einer Größenordnung von 15 % bis 20 % teilweise auch bis zu 30 % seit der
Schließung des Tunnels zu verzeichnen sind. Nunmehr
gibt es die Traditionsfeste auf der Müllerstraße, die auch von den
Gewerbeinitiativen der oberen und unteren Müllerstraße mitgetragen werden. Die
von den Gewerbeinitiativen beauftragte Agentur hat, wie auch in den vergangenen
Jahren, ihren Antrag auf Sondernutzung des Straßenlandes in der Müllerstraße zu
den entsprechenden Terminen (April, Mai, August/September) gestellt und bekam
von der Verkehrslenkung eine Ablehnung mit dem Hinweis, dass die Müllerstraße
eine Entlastungsstraße für den geschlossen Tunnel ist. Die Gewerbetreibenden
bitten nun um Unterstützung, dass sie die Müllerstraße wieder als
Geschäftsstraße ins Gespräch bringen können u.a. durch diese drei Straßenfeste.
Wenn dies die Intention des Ausschusses trifft, würde Herr Zeller entsprechend
einen Brief für die Gewerbetreibenden sowohl an den Stadtentwicklungssenator
als auch an den Wirtschaftssenator versenden. Die
Nachfrage von Frau Kliemann, ob auf das Bezirksamt bzw. auf den Senat
Entschädigungszahlungen wegen der Umsatzeinbußen zukommen, wird von Herrn
Zeller verneint. Herr
Lundkowski merkt an, dass die meisten Gewerbetreibenden bei den Straßenfesten
auch einen Stand auf der Straße haben. Herr
Koch bittet das Bezirksamt darum, dass nochmals überlegt wird, wie man noch
andere Gewerbetreibende in die Gewerbeinitiativen mit einbinden kann. Herr
Zeller hat gegenüber der Agentur klar gemacht, dass es auch seine Beobachtung
ist, dass immer nur auf sehr wenige Gewerbetreibende zugegangen wird. Da ja
auch die Veranstaltungsagentur ein eigenes Interesse hat, sollte sie sich
bemühen, auch den Kreis der Einzubeziehenden zu erweitern. Gleichzeitig erging
durch Herrn Zeller der Appell an die recht klein gewordene Gewerbeinitiative,
sich darum zu bemühen, die eigene Basis zu verstärken und zu vergrößern. Dort
scheint es auch einen personellen Wechsel zu geben. Abschließend
hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass die Mitglieder des Ausschusses
mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) Herrn Zeller ihr
Votum mit auf den Weg geben möchte, die Gewerbetreibenden in ihrem Anliegen,
die drei genannten Straßenfeste wieder auf der Müllerstraße stattfinden
zulassen, zu unterstützen. Herr
Zeller bezieht sich auf das Thema „Köpi“ und teilt mit, dass es Beschwerden
gegenüber dem Bezirksamt gab, dass auf dem Gelände des „Köpi“ Personen Getränke
und Speisen zu sich genommen hatten und sich anschließend unwohl fühlten.
Daraufhin wurde man vom Ordnungsamt aufgefordert nachzuprüfen, ob dort alles
rechtmäßig sei. Die Mitarbeiter des Wirtschaftsamtes haben dann recherchiert
und festgestellt, dass im Internet mit der Existenz eines Clubs geworben wird,
der weder registriert noch genehmigt ist, so dass der Sachverhalt vor Ort
überprüft werden musste. Es wurde dann im Wege der Amtshilfe mit den
zuständigen Polizeibehörden ein Termin vereinbart. Die Polizei erschien darauf
hin mit ca. 60 Personen zu diesem Einsatz, um die beiden Mitarbeiter des
Wirtschaftsamtes abzudecken, die vor Ort eine nicht genehmigte Schankwirtschaft
festgestellt haben. Nachdem der Einsatzleiter ca. 50 Polizeimitarbeiter wieder
weggeschickt hatte, wurde das „Köpi“ von der sog. linksautonomen Szene
zugeriegelt, so dass der von der Polizei herbeigerufene Schlüsseldienst, der
die illegale Schankwirtschaft verschließen sollte, nicht mehr zum Zuge kam.
Daraufhin entschied der Einsatzleiter, dass nunmehr die Aktion abzubrechen sei.
Am Montag wurde dann vom Direktionsleiter 3 die Frage gestellt, ob zur Klärung
des Sachverhalts ein erneuter Polizeieinsatz notwendig sei. Herr Zeller teilte
mit, dass sich mit dem Einsatz am Freitagabend die für die Mitarbeiter des
Bezirksamtes notwendige Sachverhaltsaufklärung erledigt hat und nunmehr das
ganz normale Verwaltungsverfahren eingeleitet wird. Frau
Davids fragt nach, ob man davon ausgehen kann, dass nun auch die
Table-Dance-Bar (Oranienburger Str.) ebenso in Angriff genommen wird. Soweit
ihr bekannt ist, gibt es dazu auch einen Gerichtsbeschluss. Herr
Zeller merkt an, dass er nur zwei Mitarbeiter/innen für die Vollziehung hat.
Bei der Größe des Bezirks, haben diese genug zu tun und sind ständig unterwegs,
auch am Wochenende. Im dem Einzelfall ist Herrn Zeller zurzeit nicht der Stand
des Verfahrens bekannt. Er merkt weiterhin an, dass es am Wochenende einen
weiteren Einsatz gab, der presseöffentlich wurde. Schließung einer illegalen
Vergnügungsstätte in der Brunnenstraße. Im dortigen Keller wurde eine Disco
eingerichtet. Dort ging allerdings das Amtshilfeersuchen von der Abteilung
Stadtentwicklung aus, die dort eine illegale Nutzung festgestellt hat. Auch
hier musste wegen unsicher einzuschätzende Sicherheitslage Amtshilfe seitens
der Polizei in Anspruch genommen werden. Herr
von Dassel fragt nach, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, unterhalb des
Amtshilfeersuchens bei der Polizei, erst mal die Sachlage festzustellen. Er ist
der Auffassung, dass man auch ohne das Amthilfeersuchen der Polizei hätte
feststellen können, ob es einen Schankvorgarten gibt. Weiterhin bezieht er sich
auf das Köpi und fragt nach, ob es nicht hilfreich wäre, wenn man die Leute vom
Köpi drauf hinweist, dass sie notfalls einen Verein gründen können, um sich
gegenseitig ein Bier ausschenken zu können und sich so einem brisanten Fall
entledigt. Herr
Zeller führt aus, dass es sich um einen Verein handelt. Und wenn das so ist,
dann muss es auch nach Außen hin öffentlich gemacht werden mit dem Hinweis
„Zutritt nur für Vereinsmitglieder“. |
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