Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 22.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Zeller führt aus, dass in der vergangenen Wahlperiode auf Anregung des Wirtschaftsausschusses beschlossen wurde, einen We

Herr Zeller führt aus, dass in der vergangenen Wahlperiode auf Anregung des Wirtschaftsausschusses beschlossen wurde, einen Wettbewerb „Familienfreundlicher Betrieb“ durchzuführen. Erledigungsfrist wäre zum 31.01.2007 gewesen. Herrn Zeller ist nicht bekannt, wie die BVV entscheiden wird, wie mit den Beschlüssen umgegangen wird, die noch aus der vergangenen Wahlperiode offen sind. Darüber sollte es eine Verständigung geben. Jedenfalls ist es im Jahre 2006 nicht zu einem solchen Wettbewerb gekommen, so dass die Erledigung dieser Drucksache negativ ist. Darauf wollte es Herr Zeller jedoch nicht beruhen lassen und hat sich mit dem entsprechen Bereich zusammen gesetzt mit dem Ergebnis, einen solchen Wettbewerb in 2007 durchzuführen. Dazu gibt es erste Überlegungen, wie dies vonstatten gehen soll (hinsichtlich der Inhalte, Fragebögen u.a.) und aufgrund derer der Wettbewerb stattfinden kann. Aus dem ursprünglichen Antrag ging hervor, dass eine Urkunde durch den Bezirksbürgermeister überreicht werden soll. Die Abteilung ist jedoch der Auffassung, dass in diesen Wettbewerb durchaus etwas mehr Zugkraft hineingebracht werden sollte, in dem der Wettbewerb dotiert wird. Finanzielle Möglichkeiten sollten gegeben sein. Nunmehr geht die Vorstellung dahin, dass noch im Februar eine Jury berufen werden soll, die man bereits in die Vorbereitungen des Wettbewerbs mit einbeziehen möchte. In dieser Jury sollten eine Vertreterin des Frauenbeirats, die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks, ein/e Vertreter/in der Wirtschaftsförderung, Vertreter der IHK und der Handwerkskammer und auch die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses bzw. ein Vertreter mitarbeiten. In der Februar-Sitzung sollen dann mit der Jury, die als Expertengruppe betrachtet wird, die inhaltlich entwickelten Vorstellungen diskutiert und der Fragebogen abgestimmt werden, so dass dann in dem Zeitraum von April bis Ende Juli 2007 die öffentliche Ausschreibung des Wettbewerbs durchgeführt werden kann. In regelmäßigen Abständen würde in der Öffentlichkeit daran erinnert, dass der Wettbewerb läuft. Ende August Anfang September könnte dann eine Auswertung durch die Jury erfolgen. Und wie schon im Ursprungsantrag erwähnt, könnte dann in der Oktober-BVV die Auszeichnung erfolgen.

Wenn die Ausführungen von Herrn Zeller die Zustimmung des Ausschusses finden, dann würde Herr Zeller auf eine negative Beantwortung der Beschlusslage 2006 verzichten und nach dem oben beschriebnen Weg verfahren.

 

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass der Antrag ein hartes Stück Arbeit war und letztendlich doch im Konsens beschlossen wurde. Sie freut sich ganz besonders über das vorgeschlagene Verfahren.

 

 

Herr Zeller bezieht sich weiterhin auf die Müllerstraße und merkt an, dass diese durch die Verkehrslenkung Berlin als Umleitungsstrecke für den geschlossenen Tegeltunnel ausgewiesen wurde mit dem Hinweis darauf, dass es dort zur Staugefahr kommen könnte. Dies hatte zur Folge, dass die Müllerstraße mitnichten zur Staufalle wurde. Auf jeden Fall hat sich das Verkehrsaufkommen augenscheinlich auf der Müllerstraße reduziert. Befragungen bei einzelnen Unternehmen in der Müllerstraße haben ergeben, dass in der Tat Umsatzeinbußen in einer Größenordnung von 15 % bis 20 % teilweise auch bis zu 30 % seit der Schließung des Tunnels zu verzeichnen sind.

Nunmehr gibt es die Traditionsfeste auf der Müllerstraße, die auch von den Gewerbeinitiativen der oberen und unteren Müllerstraße mitgetragen werden. Die von den Gewerbeinitiativen beauftragte Agentur hat, wie auch in den vergangenen Jahren, ihren Antrag auf Sondernutzung des Straßenlandes in der Müllerstraße zu den entsprechenden Terminen (April, Mai, August/September) gestellt und bekam von der Verkehrslenkung eine Ablehnung mit dem Hinweis, dass die Müllerstraße eine Entlastungsstraße für den geschlossen Tunnel ist. Die Gewerbetreibenden bitten nun um Unterstützung, dass sie die Müllerstraße wieder als Geschäftsstraße ins Gespräch bringen können u.a. durch diese drei Straßenfeste. Wenn dies die Intention des Ausschusses trifft, würde Herr Zeller entsprechend einen Brief für die Gewerbetreibenden sowohl an den Stadtentwicklungssenator als auch an den Wirtschaftssenator versenden.

 

Die Nachfrage von Frau Kliemann, ob auf das Bezirksamt bzw. auf den Senat Entschädigungszahlungen wegen der Umsatzeinbußen zukommen, wird von Herrn Zeller verneint.

 

Herr Lundkowski merkt an, dass die meisten Gewerbetreibenden bei den Straßenfesten auch einen Stand auf der Straße haben.

 

Herr Koch bittet das Bezirksamt darum, dass nochmals überlegt wird, wie man noch andere Gewerbetreibende in die Gewerbeinitiativen mit einbinden kann.

 

Herr Zeller hat gegenüber der Agentur klar gemacht, dass es auch seine Beobachtung ist, dass immer nur auf sehr wenige Gewerbetreibende zugegangen wird. Da ja auch die Veranstaltungsagentur ein eigenes Interesse hat, sollte sie sich bemühen, auch den Kreis der Einzubeziehenden zu erweitern. Gleichzeitig erging durch Herrn Zeller der Appell an die recht klein gewordene Gewerbeinitiative, sich darum zu bemühen, die eigene Basis zu verstärken und zu vergrößern. Dort scheint es auch einen personellen Wechsel zu geben.

 

Abschließend hält Frau Matischok-Yesilcimen fest, dass die Mitglieder des Ausschusses mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) Herrn Zeller ihr Votum mit auf den Weg geben möchte, die Gewerbetreibenden in ihrem Anliegen, die drei genannten Straßenfeste wieder auf der Müllerstraße stattfinden zulassen, zu unterstützen.

 

 

Herr Zeller bezieht sich auf das Thema „Köpi“ und teilt mit, dass es Beschwerden gegenüber dem Bezirksamt gab, dass auf dem Gelände des „Köpi“ Personen Getränke und Speisen zu sich genommen hatten und sich anschließend unwohl fühlten. Daraufhin wurde man vom Ordnungsamt aufgefordert nachzuprüfen, ob dort alles rechtmäßig sei. Die Mitarbeiter des Wirtschaftsamtes haben dann recherchiert und festgestellt, dass im Internet mit der Existenz eines Clubs geworben wird, der weder registriert noch genehmigt ist, so dass der Sachverhalt vor Ort überprüft werden musste. Es wurde dann im Wege der Amtshilfe mit den zuständigen Polizeibehörden ein Termin vereinbart. Die Polizei erschien darauf hin mit ca. 60 Personen zu diesem Einsatz, um die beiden Mitarbeiter des Wirtschaftsamtes abzudecken, die vor Ort eine nicht genehmigte Schankwirtschaft festgestellt haben. Nachdem der Einsatzleiter ca. 50 Polizeimitarbeiter wieder weggeschickt hatte, wurde das „Köpi“ von der sog. linksautonomen Szene zugeriegelt, so dass der von der Polizei herbeigerufene Schlüsseldienst, der die illegale Schankwirtschaft verschließen sollte, nicht mehr zum Zuge kam. Daraufhin entschied der Einsatzleiter, dass nunmehr die Aktion abzubrechen sei. Am Montag wurde dann vom Direktionsleiter 3 die Frage gestellt, ob zur Klärung des Sachverhalts ein erneuter Polizeieinsatz notwendig sei. Herr Zeller teilte mit, dass sich mit dem Einsatz am Freitagabend die für die Mitarbeiter des Bezirksamtes notwendige Sachverhaltsaufklärung erledigt hat und nunmehr das ganz normale Verwaltungsverfahren eingeleitet wird.

 

Frau Davids fragt nach, ob man davon ausgehen kann, dass nun auch die Table-Dance-Bar (Oranienburger Str.) ebenso in Angriff genommen wird. Soweit ihr bekannt ist, gibt es dazu auch einen Gerichtsbeschluss.

 

Herr Zeller merkt an, dass er nur zwei Mitarbeiter/innen für die Vollziehung hat. Bei der Größe des Bezirks, haben diese genug zu tun und sind ständig unterwegs, auch am Wochenende. Im dem Einzelfall ist Herrn Zeller zurzeit nicht der Stand des Verfahrens bekannt. Er merkt weiterhin an, dass es am Wochenende einen weiteren Einsatz gab, der presseöffentlich wurde. Schließung einer illegalen Vergnügungsstätte in der Brunnenstraße. Im dortigen Keller wurde eine Disco eingerichtet. Dort ging allerdings das Amtshilfeersuchen von der Abteilung Stadtentwicklung aus, die dort eine illegale Nutzung festgestellt hat. Auch hier musste wegen unsicher einzuschätzende Sicherheitslage Amtshilfe seitens der Polizei in Anspruch genommen werden.

 

Herr von Dassel fragt nach, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, unterhalb des Amtshilfeersuchens bei der Polizei, erst mal die Sachlage festzustellen. Er ist der Auffassung, dass man auch ohne das Amthilfeersuchen der Polizei hätte feststellen können, ob es einen Schankvorgarten gibt. Weiterhin bezieht er sich auf das Köpi und fragt nach, ob es nicht hilfreich wäre, wenn man die Leute vom Köpi drauf hinweist, dass sie notfalls einen Verein gründen können, um sich gegenseitig ein Bier ausschenken zu können und sich so einem brisanten Fall entledigt.

 

Herr Zeller führt aus, dass es sich um einen Verein handelt. Und wenn das so ist, dann muss es auch nach Außen hin öffentlich gemacht werden mit dem Hinweis „Zutritt nur für Vereinsmitglieder“.


 

 
 

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