Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänisch teilte mit:

Frau BzStR´in Hänisch teilte mit:

1.      Auszeichnung John-Lennon-Schule

Die John-Lennon-Schule hat eine Auszeichnung erhalten für das Projekt „Klima-Spiel-Tag „Keep cool““ im Rahmen der UN-Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ und als Beitrag zur Allianz „Nachhaltigkeit lernen“. Es darf in den Jahren 2007 und 2008 den Titel eines „Offiziellen Projekts der UN-Weltdekade“ tragen.

 

2.      Jean-Paul-Schule – Ausbau des Hortbereichs  

Im Rahmen des Bundesprogramms IZBB zum Ausbau von Ganztagsschulen stehen auch Mittel für die Errichtung der Baumaßnahmen am Standort Jean-Paul-Schule (Sonderschule für Lernbehinderte) in der Prinzenallee 8 zur Verfügung.      

Im Zusammenhang mit den Einpassungsplanungen für die Baumaßnahme wurde die Idee entwickelt, zusätzlich auch für die am gleichen Standort befindliche Gesundbrunnen-Grundschule die ergänzenden Betreuung zukünftig am Schulstandort stattfinden zu lassen. Gegenwärtig werden die inzwischen 70 Hortkinder der Gesundbrunnen-Grundschu-le im Rahmen eines Kooperationsvertrags vom Träger „Kinder in Bewegung“ an der Kita Gottschedstraße 27 betreut. Von der Jean-Paul-Schule wurde zudem die Idee vorgetragen, diese Baumaßnahme, die die Versorgung beider Schulen sicherstellen sollte, zum Anlass zu nehmen, die im Schulgesetz favorisierte Lösung einer Kooperationsschule an diesem Standort durch die Fusion von Jean-Paul-Schule und Gesundbrunnen-Grund-schule realisieren zu lassen. Diese Idee hatte die konkrete Sorge der Jean-Paul-Schule als Hintergrund, wegen der Integration der lernbehinderten Kinder in die Schulanfangsphase und der sinkenden Nachfrage an Sonderschulplätzen seitens der Eltern die Organisationsfähigkeit zu verlieren, weil die Schule von der Schülerzahl unter die Organisationsgrenze fällt. Zugleich gab es großes Interesse, das mit den Kooperationsschulen verfolgte pädagogische Konzept auch an diesem Standort zu realiseren.

 

Beide Ideen wurden mit beiden Schule und dem Träger „Kinder in Bewegung“ diskutiert. Dabei wurden folgende Interessen vorgetragen:

 

§         Der Träger Kinder in Bewegung hat das Interesse, am Standort der Kita Gottschedstraße in Höhe von bis zu 80 Plätzen weiterhin ergänzenden Betreuung für Schulkinder anzubieten. Das Wegbrechen der Hortbetreuung würde diesen Kitastandort in Bedrängnis bringen.

§         Der Träger Kinder in Bewegung hat zudem vermittelt, dass er kein Interesse an der Übernahme der ergänzenden Betreuung hat, wenn diese zukünftig am Schulstandort stattfindet.

§         Die Gesundbrunnen-Grundschule hat das Interesse, die Kooperation mit der Kita Gottschedstraße zur Betreuung der Hortkinder am Kitastandort fortzusetzen und kein Interesse an der Verlagerung an den Schulstandort selbst. Die Gesundbrunne-Grundschule lehnt zudem die Fusion mit der Jean-Paul-Schule ab.

§         Die Jean-Paul-Schule hat das Interesse, neben dem Sonderschulzweig in Form einer Kooperationsschule über Regelklassen zu verfügen.

 

Im Ergebnis der Diskussionprozesse wurden folgende einvernehmlichen Vereinbarungen getroffen:

                       

§         Die Baumaßnahme am Standort Jean-Paul-Schule wird durchgeführt. Die ergänzende Betreuung für die Jean-Paul-Schule soll in Kooperation mit dem Träger Kinder in Bewegung erfolgen.

§         Es wird angestrebt, eine neue einzügige Grundschule zu gründen. Diese soll als Regelzug in Kooperation mit der Jean-Paul-Schule geführt werden. Die räumlichen Voraussetzungen dafür sind vorhanden. Unter dieser Prämisse könnte der Sonderschulbereich zukünftig nur noch zweizügig erfolgen. Mit SenBWF sind Gespräche mit dem Ziel der Zustimmung zu diesem Vorschlag aufzunehmen.

§         Für die Gesundbrunnen-Grundschule bleibt die Kooperation mit der Kita Gottschedstraße zur ergänzenden Betreuung am Kita-Standort erhalten.

 

 

Insgesamt wird das Ziel verfolgt, die mit den Baumaßnahmen möglichen langfristigen strategischen Vorteile zu realisieren, auch wenn die ergänzenden Betreuung mittelfristig noch extern erfolgt. Zugleich wird den Bedenken einer Schule an der Fusion Rechnung getragen, ohne langfristig dieses Ziel aufzugeben.

 

 

3.      Berlin-Metropolitan-School

Im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Berlin-Metropolitan-School zeichnen sich Probleme ab.

 

Dazu als Hintergrundinformation folgende Informationen:

Zwischen dem Bezirksamt Mitte als Vermieter und den beiden Mietern „Verein für Bildungs- und Begabungsförderung Berlin Mitte e.V.“ und „Berlin Metropolitan School GmbH“ wurde zum 01.07.2005 ein Mietvertrag zur Nutzung von Räumlichkeiten am Standort Torstraße 212-216 sowohl für den Betrieb einer Kita, als auch einer Grundschule inkl. ergänzender Betreuung abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Geltungsdauer bis 2015. Der „Verein für Bildungs- und Begabungsförderung Berlin Mitte e.V.“ fungiert als Träger des vorschulischen Angebots, die „Berlin Metropolitan School GmbH“ als Trägerin der Grundschule. Für das vorschulische und das Hortangebot wird lediglich eine Betriebskostenpauschale entrichtet, für die Grundschule wird eine Miete erhoben.

 

Zwischen beiden Trägern ist es inzwischen zu heftigen Streitigkeiten gekommen, die bereits zivilrechtliche juristische Auseinandersetzungen nach sich zogen.

 

Beide Träger haben versucht, das Bezirksamt Mitte zu veranlassen, sich in diesem Streit für eine Seite zu positionieren.

                       

Gegenwärtig ist das Bezirksamt bemüht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Dazu wird es am 18.01.2007 einen Runden Tisch geben.


 

 
 

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