Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Interkulturelle Angelegenheiten und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Bürgerdienste/Interkult. Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende, Herr von Dassel, möchte den aktuellen Stand der Internetveröffentlichung der Zielvereinbarungen wissen

Der Vorsitzende, Herr von Dassel, möchte den aktuellen Stand der Internetveröffentlichung der Zielvereinbarungen wissen. In der letzten BVV wurde in einer Vorlage zur Kenntnisnahme des BA vorgetragen, dass diese nicht mehr gültig sei und sich die Rechtslage geändert hat.

Herr Rinner teilt mit, dass sich die Rechtslage dahingehend geändert hat, dass Zielvereinbarungen im Nachhinein den Bezirksverordneten zur Kenntnis zu geben waren. Die Rechtslage sieht so aus, dass bereits im Vorfeld über die zu abschließenden Zielvereinbarungen zu informieren ist. Zielvereinbarungen sind keine Vereinbarungen zwischen gleichberechtigten Partnern, sondern sind mit den Adressaten abgestimmte Weisungen.

Herr BzBm Zeller ergänzt: Wenn Zielvereinbarungen mit den Bezirksverordneten in einer Sitzung bereits verhandelt wurden, haben sie einen Grad an Öffentlichkeit, der dann auch rechtfertigt, den Inhalt zu veröffentlichen. Ansonsten, wenn ein Gesetzgeber gewollt hätte, dass sie amtsinterne Weisungen sind, dann hätte er dies so formuliert.
Herr von Dassel meint, dass jetzt davon ausgegangen werden kann, wenn eine Zielvereinbarung vom Ausschuss aufgerufen und diskutiert worden ist, dann ist sie auch veröffentlichkeitsfähig.

 

Frau BV Matischok-Yesilcimen (SPD) fragt, ob es so ist, wenn vor Abschluss einer Zielvereinbarung diese den Bezirksverordneten zur Kenntnis gegeben wird, dann müssen die Bezirksverordneten entsprechend handlungsfähig sein, was die eigenen Wünsche betrifft, wie nach den Zielvereinbarungen zu arbeiten ist. Herr BzBm Zeller findet diese Frage sehr spannend. Zielvereinbarungen sind Steuerungsinstrumente der politischen Exekutive in Anwendung auf die Arbeitsweise ihrer Ämter. Das heißt, die Globalziele für ein Jahr werden in dieser Zielvereinbarung festgehalten. Es erfolgt ein unterjähriges Controling, inwieweit Ziele eingehalten werden und zum Jahresabschluss dann letztendlich die Auswertung inwieweit die Zielvereinbarungen auf die Ziele erreicht wurden. Nunmehr wird der BVV zumindest vorab das Recht zur Kenntnisnahme gesetzt. Inwieweit aber jetzt die BVV mitverwalten darf, wiederspricht wiederum andere gesetzliche Grundlagen, die sagen, dass die BVV Initiator von Verwaltungshandeln sein kann und seitens auch Kontrolleur von Verwaltungshandeln ist, aber nicht selbst im Zuge des Verwaltungshandelns einbezogen wäre.
Frau Matischok-Yesilcimen meint, dass es hier unterschiedliche Meinungen gibt, denn die BVV ist Bestandteil der Verwaltung und damit auch exekutive im weitesten Sinne. Sie meint, dass die BVV als exekutive Handlungsmöglichkeiten hat Einfluss zu nehmen auf die Zielvereinbarungen.
Herr Zeller meint, dass das geregelt werden müsste. Herr Zeller stimmt der Frage von Frau Matischok-Yesilcimen zu, dass die BVV unaufgefordert das Ergebnis einer möglichen Anfrage bei der Kommunalaufsicht zur Kenntnis erhält.


 

 
 

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