Auszug - Ergänzungsplan Mitte für das Haushaltsjahr 2007  

 
 
59. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
2374/II Ergänzungsplan Mitte für das Haushaltsjahr 2007
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Kapitel 3304 / Titel 636 12

Kapitel 3304 / Titel 636 12

Herr Dr. Heuer führt aus, dass es sich hierbei um den Ersatz von Ausgaben für die BfA handelt. Es wird eine Reduzierung des Ansatzes um 120.000 € auf  323.000 € vorgeschlagen. Das Ist bei diesem Titel beträgt per 31.08.2006  104.000 €. Das bedeutet, eine Ansatzkürzung um 120.000 € ist plausibel.

 

 

Kapitel 3733 / Titel 716 00 und Titel 716 01

Herr Dr. Heuer führt aus, dass es sich hierbei um die beiden Vorschläge aus der Investitionsplanung handelt. In den allgemeinen Erläuterungen zum Haushaltsplan ist im Vorbericht unter der Ziffer 2.3 ausgeführt, dass die Ausgaben der Hauptgruppe 7 und die dazugehörigen Einnahmen vom Geschäftsbereich Wirtschaft und Immobilien bewirtschaftet werden. Ausgenommen sind die Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen sowie die Gruppen 720, 725 und 738. Diese werden vom Geschäftsbereich Stadtentwicklung bewirtschaftet. Da es sich hier um Ausgaben der Gruppe 716 handelt, fallen sie unter die Bewirtschaftung der genannten Serviceeinheit und werden somit im Hauptausschuss behandelt. In der vorletzten Sitzung stand in der Liste noch „die Finanzierung aus Ordnungsmitteln 2007 wird geprüft“. Inzwischen hat sich das Bezirksamt auf seiner Sitzung am 22.08.2006 darauf verständigt, dass die Finanzierung aus Ordnungsmitteln im Jahre 2007 erfolgt. Demzufolge kann hier vorgeschlagen werden, dass die Investitionsansätze in vollständiger Höhe abgesetzt werden können. Die Finanzierung der Maßnahmen ist gesichert.

 

Herr von Dassel fragt nach, ob diese Mittel in irgend einer Weise für andere Projekte vorgesehen waren.

 

Frau Hänisch führt aus, dass die Verfahrensverabredung im Bezirksamt zur Belegung der frei verfügbaren Mittel im Ordnungsmittelbereich in der Regel am Ende eines Haushaltsjahres für das darauf folgende Haushaltsjahr erfolgt. Insofern waren die 1 Mio. € verfügbaren Ordnungsmittel im 39er Titel noch gänzlich unbelegt. Es gibt vier Maßnahmen, die vorgeschlagen werden.

 

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Hauptausschuss der Untersetzung der Pauschalen in den o.g. Titeln einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) zustimmt.

 

 

Herr Dr. Heuer macht betreffend der Personalmittel den Verfahrensvorschlag, dass die drei Listen (sog. Ja-/Nein-Liste, Liste der strukturellen Entscheidungen und die Veränderung, die sich hinsichtlich der Erstattung durch die Arge ergeben), die im Laufe der Diskussionen gefertigt wurden, hier jeweils als Gesamtliste betrachtet werden. Die Gesamtsummen, die sich im Ergänzungsplan bei der Untersetzung der Pauschalen ergeben, können im Einzelfall aus den unterschiedlichen Listen stammen. Deswegen erscheint es folgerichtiger zu sein, die Listen zu betrachten.

 

Ja-/Nein-Liste

Herr Dr. Heuer merkt an, dass diese Liste aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an die Mitglieder verteilt werden kann.

Bei dieser Liste handelt es sich um Stellen, die inzwischen freigeworden sind, im Jahre 2005 aber noch Geld gekostet haben, wo die/der Stelleninhaber/in das Bezirksamt verlassen haben und wo entschieden wurde, diese Stellen werden nicht wieder besetzt. Es kommt hier zu keiner Personalüberhangbenennung.

 

Geschäftsbereich 4

 

Herr von Dassel hätte gerne gewusst, wie hoch der Personalstand im Bereich „Familienunterstützende Hilfen“ nach Ausscheiden der Personen noch ist.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass im Bereich Familienunterstützende Hilfen etwa 150 Dienstkräfte arbeiten. Darunter 90 Sozialarbeiter/innen.

 

Geschäftsbereich 6

 

Herr von Dassel hätte gerne den Wegfall der Schulhausmeister erläutert.

 

Frau Hänisch teilt mit, dass der Wegfall bedingt ist durch die Aufgabe von Schulstandorten.

 

 

Arge-Liste

Herr Dr. Heuer erinnert daran, dass es hier zwei verschiedene Prozesse gibt, die zu den Veränderungen führen.

1. Durch gesetzliche Veränderungen haben sich die Aufgaben, die als Aufgaben der Arge (Prüfdienst) definiert sind, verändert. In der Arge waren auch schon bisher Beschäftigte im Prüfdienst tätig. Sie wurden allerdings ausschließlich durch das Bezirksamt finanziert, da die Bundesagentur es abgelehnt hat, diese Dienstkräfte dem Bezirksamt zu refinanzieren. Inzwischen gibt es gesetzliche Veränderungen (seit 01.08.2006), die diese Aufgaben auch als Aufgaben der Arge definieren. Das führt nicht dazu, dass weitere Dienstkräfte dorthin versetzt werden (sie sind ja schon da), sondern es gibt eine Umgliederung innerhalb des Haushaltsplanes. Die Dienstkräfte wurden bisher in Kapitel 3960 (Arge-Titel) geführt. Aber innerhalb des Arge-Kapitels wurden sie aus dem Titel finanziert, der für die eigenfinanzierten Dienstkräfte eingerichtet ist. Jetzt werden sie aus dem Fremdfinanzierungstitel (31er Titel im Kapitel 3960) finanziert. Das hat jedoch eine gravierende Folge. Nicht für den Stellenplan ausgabeseitig, aber einnahmeseitig, weil das Bezirksamt das Geld für diese Dienstkräfte nun refinanziert bekommt. Und diese höhere Einnahme kann zur Untersetzung der Pauschalen im Haushaltsplan 2007 verwendet werden.

2. Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, weitere 21 Dienstkräfte aus Abteilungen und LuVs des Bezirksamtes in die Arge zu versetzen. Das führt zu einem Stellenabgang in den Kapiteln 3911 (Sozialamt), 4040 (Jugendamt) und 4410 (Wohnungsamt). Hier werden die Stellen tatsächlich aus den genannten Kapiteln in das Kapitel 3960 verlagert. Auch hier gibt es keine Volumenveränderung bei den Ausgaben, aber einnahmeseitig durch die höhere Erstattung dieser Ausgaben durch die Arge.

 

Herr von Dassel fragt nach, ob mit den genannten 21 Stellen das Soll, dass der Bezirk Mitte am Jobcenter hat, zu 100 % erfüllt ist. Weiterhin hätte er gerne gewusst, wenn diese Stellen nunmehr übertragen werden, warum dies nicht schon im letzten Jahr geschehen ist.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass es erklärlich wird, wenn man es genau umgekehrt betrachtet. Wie viel Sollausstattung muss das Jobcenter nach der Berechnung der Bundesagentur haben und wie viele Stellen sind nicht besetzt. Da gibt es einen deutlich höheren Handlungsbedarf Richtung Jobcenter als diese 21 Stellen. Dieses Personaldelta kann durch drei Dinge aufgeführt werden. Durch weitere Umsetzungen aus der Agentur im Rahmen einer Dienstleistungsüberlassung, durch Umsetzung aus dem Bezirksamt Mitte in das Jobcenter oder durch Außeneinstellungen. In Gesprächen mit dem Jobcenter wurde vereinbart, dass weitere Dienstkräfte aus dem Bezirksamt in das Jobcenter umgesetzt werden und dann die noch offene Personaldecke mit Außeneinstellungen aufgefüllt wird. Bisher gibt es noch kommunale Stellen im Jobcenter, die nicht besetzt sind. Da läuft zurzeit ein Interessenbekundungsverfahren.

 

Herr Mahr hätte gerne gewusst, wer die Dienstkräfte, die in der Arge arbeiten, dienstrechtlich und personalrechtlich vertritt.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass das Bezirksamt Mitte diese Dienstkräfte vertritt.

 

Herr Mahr fragt weiterhin nach, ob die Dienstkräfte, die bei der Arge arbeiten, abgeordnet sind mit dem Ziel der Versetzung oder sind sie dahingehend abgeordnet, wo die Abordnung jedes Vierteljahr erneuert werden muss.

 

Herr Müller teilt mit, dass es formal keine Abordnungen und auch keine Versetzungen gibt. Es handelt sich um Kollegen des Bezirksamtes Mitte, die über die Spielregeln, die getroffen wurden, im Jobcenter arbeiten. Der örtliche Personalrat bleibt weiterhin zuständig, die Personalaktenführung bleibt zuständig und auch die anderen Beschäftigtenvertretungen bleiben für die Kollegen zuständig.

 

Herr Zeller ergänzt, dass es die etwas ungewöhnliche Konstruktion beim Jobcenter gibt, dass Aufgaben der Bundesagentur gekoppelt werden mit kommunalen Aufgaben. Dementsprechend wird auch fein herausgerechnet, wie viele Stellenanteile bezogen auf das Gesamtsoll Stellen sind, die unmittelbar mit der Aufgabenerledigung der kommunalen Aufgaben befasst sind und wie viele Stellen sind dann die übrigen, die mit Aufgaben der Bundesagentur betraut werden. Dieses lässt sich aber im Einzelfall nicht immer so lösen. Die Jobcenter mussten natürlich mit Personal gefüllt werden. Fachpersonal stand in den bezirklichen Sozialämtern zur Verfügung. Allerdings wurde die Leistungsgewährung in den früheren Arbeitsämtern oftmals mit Kräften des mittleren Dienstes vollzogen wurden. Die Gewährung von Sozialhilfe und begleitende Hilfen in den Sozialämtern wurde meistens von Mitarbeiter/innen des gehobenen Dienstes vollzogen. Da sah sich die Agentur für Arbeit außerstande, bezogen auf das Gesamtsoll, für ihren Aufgabenanteil dem entsprechend Personal zur Verfügung zu stellen. Deswegen auch die Bitte an die Bezirke, inwieweit sie mit eigenem Personal den Personalkörper der Jobcenter füllen könnten. Auch im Hinblick auf die zu erledigenden Aufgaben der Agentur. So kam es dann dazu, dass natürlich mehr Mitarbeiter aus den bezirklichen Sozialämtern/Jugendämtern/Wohnungsämtern in die Arge entsandt wurden, als der eigentliche Stellenanteil für die strikten kommunalen Aufgaben ausgemacht hätte. Obwohl erhebliches Personal aus den Bezirken und dann auch aus den Agenturen den Jobcentern zur Verfügung gestellt wurden, ergab sich auf der Basis der Sollstärke immer noch ein erhebliches Personaldelta. Das sollte anfänglich durch Außeneinstellungen im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen gedeckt werden, respektive durch Einkauf von Leistungen bei sog. Dritten (Arbeitsagenturen, Träger) und es kam auch Personalüberhang des Bundes zum Einsatz. Letztendlich war die Frage zu klären, wer für diese Mitarbeiter weiterhin zuständig ist. Egal ob sie Aufgaben des Bundes erledigen oder Aufgaben der Kommunen. Dabei wurde dann in einem Richtungsvertrag festgehalten, dass derjenige, der die Mitarbeiter zur Aufgabenerledigung in das Jobcenter entsandte, weiterhin die dienstrechtliche Aufsicht und die Personalhoheit über diese Mitarbeiter behält.

 

Herr von Dassel fragt nach, wenn es im letzten Jahr dieses Personaldelta gegeben hat, warum dann diese 21 Dienstkräfte nicht auch schon im letzten Jahr dem Jobcenter zugeordnet wurden und somit auch die bezirklichen Ausgaben ein stückweit reduziert werden konnten.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass sich die Frage u.a. dadurch beantworten lässt, dass die Rahmenbedingungen im letzten Jahr noch andere waren als es sie jetzt sind. Da kann Herr Dr. Hanke aber nur für den Bereich Sozialamt/Wohnen sprechen und nicht für den Bereich Jugend. Das hat etwas mit der Fallzahlenentwicklung im Wohnungsamt zu tun, da dort andere Zahlen prognostiziert wurden. Weiterhin hat es damit zu tun, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Druck auf die Sozialämter in Berlin drastisch dadurch erhöht hat, in dem die Zuweisungen nicht im Rahmen der Medianbildung der Kosten-Leistungs-Rechnung erfolgt sind, sondern Zuweisungspreise aus 2004 zugrunde gelegt wurden, weil es bei der Senatsverwaltung für Finanzen die Auffassung gibt, dass im Rahmen der Hartz IV-Reform zu wenig Personal aus den Sozialämtern in die Jobcenter abgeordnet worden seien, so dass es in diesem Jahr einen erheblichen Handlungsdruck des Bezirksamtes bei den Personalkosten insbesondere bei den Produkten Wohngeld und HzL gibt.

 

Herr von Dassel merkt an, wenn es einen inhaltlichen und Aufgabengrund geben kann, dass das Personal im Jobcenter gebraucht wird, dann fragt er, warum dieser im letzten Jahr noch nicht feststellbar war. Und wenn es jetzt so ist, dass diese Stellenverlagerung deswegen passiert ist, weil der Senat den finanziellen Druck auf das Bezirksamt so erhöht hat, dass es gar nicht mehr anders konnte, als 20 Stellen Richtung Jobcenter abzubauen, kann man trotzdem die Frage stellen, warum dies nicht schon im letzten Jahr geschehen ist.

 

Herr Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass man auch darüber nachdenken könnte, ob der Druck, der von Senatsfinanzverwaltung erhöht wurde, berechtigt ist.

 

 

Strukturelle Einsparungsliste

 

(Leider gibt es ab hier keine Bandaufzeichnung mehr)

 

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Hauptausschuss der Untersetzung der Pauschalen in den o.g. drei Listen ebenfalls einstimmig (12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) zustimmt.


 

 
 

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