Auszug - Vorstellung der Arbeit der Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH durch Frau Anne Reichert - Leiterin Begleitender Dienst
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Den
Mitgliedern wird ein Film über die BWB vorgeführt. Frau
Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei Frau Reichert für die Vorführung. Sie
merkt weiterhin an, warum es nicht möglich war, bei der BWB zu tagen. Frau
Reichert vom begleitenden Dienst der BWB führt aus, dass es hin und wieder
einen Tag der offenen Tür gibt und regelmäßig einmal im Monat an einem
Mittwoch, 10:00 Uhr, Führungen durch die Werkstätten stattfinden. Die
Telefonnummern sind aus den ausgelegten Broschüren zu entnehmen. Frau
Dehmel hätte gerne gewusst, in welchem Verhältnis die behinderten zu den nicht
behinderten Mitarbeiter/innen stehen. Frau
Reichert teilt mit, dass es ca. 200/220 Stammmitarbeiter/innen und ca. 1.400
behinderte Mitarbeiter/innen im Arbeitsbereich, im Berufbildungsbereich und im
Förderbereich gibt. Herr
Looff hätte gerne gewusst, wie viele Standorte es gibt, was für eine Konkurrenz
zwischen den Betrieben besteht, ob es einen Strukturplan gibt, wie das Ganze
finanziert wird und welche Entgelte es gibt. Frau
Reichert führt aus, dass es die BWB-Nord, BWB-SüD, BWB-Süd/West und die BWB-Ost
gibt. Weiterhin gibt es Erweiterungen in der BWB-Süd/West, BWB-Süd und BWB-Ost.
Darüber hinaus gibt es noch Förderbereiche, die immer angegliedert sind. Es
gibt somit sieben Standorte über die Stadt verteilt. Diese Standorte bieten
alle Arbeitsplätze für behinderte Mitarbeiter/innen an. Jedoch ist jeder Betrieb
anders ausgerichtet. Die Standorte stehen nicht direkt in Konkurrenz. Es gibt
die industrielle Ausrichtung, es gibt die Werkgemeinschaft Berlin/Brandenburg
mit einem anthroposophischen Ansatz, die auch wirklich ein anderes
Arbeitsangebot haben, und es gibt die Werkstätten für seelisch Behinderte. Sie
sind auch zusammengefasst in der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für
Behinderte. Und auf höherer Ebene noch in einer Bundesarbeitsgemeinschaft.
Einen festen Strukturplan gibt es nicht, da sonst die Produktion für eine Zeit
stillgelegt wäre. Es gibt die normale Arbeitszeit von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Für jede/n einzelne/n Mitarbeiter/in wird dann festgelegt, wie viele
begleitende Maßnahmen sie/er wahrnehmen kann. Es gibt auch Leute, die das nicht
möchten. Für diese Leute steht die Arbeit im Vordergrund und sie möchten
möglichst viel dazu verdienen. Es ist also sehr individuell geregelt. Es gibt
jedoch die Vereinbarung, dass jede/r Mitarbeiter/in Anrecht auf mindestens eine
Stunde in der Woche begleitende Maßnahmen hat. Die Arbeitsgruppen bestehen aus
3, 6, 9 oder 12 behinderte Mitarbeiter. Das ist der Betreuungsschlüssel. Das
sind Hilfebedarfsgruppen, die auch so bezahlt werden. Größere Abteilungen sind
dann ca. 20, 40 und 60 Personen stark. Immer mit der entsprechenden Anzahl der
Betreuer (Facharbeiter mit einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung). Ein
schwerstbehinderter Mitarbeiter braucht ein ganz andere Zuwendung und
Unterstützung als ein Mitarbeiter mit einer Schizophrenie oder einer
Depression. Von daher gibt es Hilfebedarfsgruppen. 1:3 bedeutet, drei Personen
werden von einem Betreuer betreut. 1:12 bedeutet, 12 Personen werden von einem
Betreuer betreut. Diese Kostensätze (ca. 800,00 € bis 1.300,00 €/pro Monat und
Person) bekommt man über die Bezirksämter, die je nach Hilfebedarfsgruppe
aufgeteilt sind. Dadurch finanziert man sich. Davon werden die Personalkosten
bestritten und der Erhalt des Hauses. Das sind die fixen Kosten. Der andere
Topf sind die Aufträge, die man z.B. von Ford, BMW oder Kühne bekommt. Dieser
Topf muss zu 70 % an die Mitarbeiter ausgeschöpft werden. Das geschieht nach
einem Entgeltsystem. Jeder Mitarbeiter wird einmal im Jahr eingeschätzt,
welches Entgelt er bekommt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 150,00 € bis
170,00 €. Bei der BWB variiert das Entgelt zwischen 67,00 € (Grundentgelt) bis
hin zu 400,00 €. Frau
Dehmel fragt nach, ob sich die Firmen dadurch „freikaufen“ können, dass
Aufträge an die BWB vergeben, um somit selbst keine Behinderten einstellen zu
müssen. Frau
Reichert führt aus, dass dies auch so im Gesetz steht. Auch ist man attraktiv,
da nur 7 % Steuern auf die Aufträge erhoben werden. Ebenso werden wohl keine
Ausgleichsbeträge erhoben, wenn man Aufträge an Behindertenwerkstätten vergibt. Herr
Krüger bezieht sich auf die 7 % behinderten Mitarbeiter, die ein Betrieb
gesetzlich haben muss und fragt nach, wie viele von den Beschäftigten der BWB
behindert sind. Frau
Reichert führt aus, dass es wesentlich mehr sind als gesetzlich vorgesehen. Auf
die weitere Nachfrage von Herrn Krüger, da die Anzahl behinderter Menschen
zunimmt, dass dementsprechend auch die Nachfrage nach Behindertenwerkstätten
steigt teilt Frau Reichert mit, dass der Senat einen Auftrag vergeben hat,
diesen Bedarf zu ermitteln. Es wird gesagt, dass es einen Zuwachs von seelisch
behinderten Menschen geben wird, die nicht mehr mit der normalen Arbeitswelt
zurecht kommen. Und auf diese Zahl wird auch gebaut. Frau
Kliemann hätte gerne gewusst, wie hoch die Anzahl derer ist, die wieder in den
allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Frau
Reichert führt aus, dass von ca. 1.400 Personen vielleicht drei evtl. vier
Personen diesen Übergang schaffen. Es gibt ein neues Projekt mit dem Namen
„personennahe Dienstleistungen“, wo versucht wird, ganz langsam Personen
mittels Praktika, Qualifizierungen und unter Begleitung in die freie Wirtschaft
zu bringen. Diese außengelagerten Arbeitsplätze sind auch im Gesetz verankert. Frau
Schauer-Oldenburg hätte gerne gewusst, wie lange ein behinderter Mensch in einer
solchen Behindertenwerkstatt arbeiten kann und wie diese dann ausscheiden
(Altersversorgung etc.). Frau
Reichert teilt mit, dass die Leute bis zum Rentenalter (65 Jahre) im Betrieb
bleiben dürfen. Manche Leute gehen auch schon früher, wenn sie z.B. aus
Konzentrationsschwäche nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Während der
ganzen Arbeitszeit wird ein Rentenbeitrag gezahlt, als wenn man ca. 1.600 € im
Monat verdienen würde. Wenn die Leute dann in Rente gehen, haben sie auch einen
Anspruch auf Rente. Nach 20 Jahren Mitzugehörigkeit hat man einen Anspruch auf
eine Erwerbsminderungsrente. Das ist vom Gesetzgeber sehr gut abgesichert. Auf
die Nachfrage von Frau Schauer-Oldenburg, ob man bei der jetzigen
Haushaltskonsolidierun trotzdem auf der sicheren Seite ist teilt Frau Reichert
mit, dass man sehr gut wirtschaftet und nicht nur die vorgeschriebenen 70 % des
Entgelttopfes auszahlt, sondern 90 %. Natürlich hat man auch mit der
Kostensenkung zu kämpfen. Auf
Nachfrage von Herrn Bhaduri betreffend einer Sportbeteiligung teilt Frau
Reichert mit, dass jetzt bei den Special-Olympics ca. 32 Personen teilnehmen.
Weiterhin gibt es diverse Sportfeste. Auch gibt es eine sehr gute
Fußballmannschaft, die schon viele Pokale gewonnen hat. Es gibt sehr
fußballbegeisterter Sportlehrer, die auch mit den Leuten überregionale Ausflüge
machen. Frau
Matischok-Yesilcimen bedankt sich vielmals bei Frau Reichert für die
ausführliche Darstellung. |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |