Auszug - Frische Luft in das JobCenter!  

 
 
56. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 04.07.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
2280/II Frische Luft in das JobCenter!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Dr. Stiller Bertermann Schauer-Oldenburg 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr von Dassel merkt an, dass ihm mitgeteilt wurde, dass die Thematik der Drucksache im Sozialausschuss diskutiert wurde und

Herr von Dassel merkt an, dass ihm mitgeteilt wurde, dass die Thematik der Drucksache im Sozialausschuss diskutiert wurde und Konsens besteht.

 

Herr Allendorf möchte darauf hinweisen, dass es hier einmal um die Entlüftungsanlage geht, die auch im Antrag gefordert wird, und es gibt die Sache mit dem Gutachten, wo es die Tendenz gab, dass evtl. die Luft in dem Gebäude verseucht ist. Diese Verseuchung wird zurzeit durch Baumaßnahmen abgebaut, das hat aber nichts mit der Lüftungsanlage zu tun. Die Frage besteht nun, was muss das Bezirksamt zusteuern, wie viel die Bundesagentur und kann sich der Bezirk diese Lüftungsanlage leisten.

 

Herr von Dassel ist der Auffassung, dass das Bezirksamt bzw. das Jobcenter auf jeden Fall mit der Bundesagentur in Konflikt gehen sollte , da dieses Gebäude nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, wenn nun klar ist, dass die Leute in Ohnmacht fallen, wenn sie sich hier in den Räumen aufhalten. Weiterhin fragt er nach, inwieweit die stattfindenden Umbauarbeiten vom Jobcenter finanziert werden, wenn sich doch klar herausstellt, dass die Umbaumaßnahmen in 2005 nicht in der richtigen Weise durchgeführt wurden.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass dieses Gebäude ordnungsgemäß abgenommen wurde. Dass es hier zu Geruchsbelästigungen kommt, dann sehr unterschiedliche Gründe haben. Das Gebäude wurde durch den Nutzer (Jobcenter) abgenommen. Alle Maßnahmen, die jetzt in diesem Gebäude stattfinden, sind aus dem Verwaltungsbudget der Arge zu finanzieren. Die Arge hat grundsätzlich ein Budget für Transferausgaben und ein Budget für Verwaltungsausgaben. Insofern hat sich tatsächlich die Zuständigkeit geändert. Das Budget für die Verwaltungsausgaben wird aus Mitteln der Agentur für Arbeit und aus Mitteln des Bezirksamtes gespeist. Es liegt aber in der alleinigen Verantwortung des Jobcenter, diese Mittel in ihrem Verwaltungsbudget auszugeben. Insofern kann das Bezirksamt, so wie es im Antragstext enthalten ist, keinesfalls sicher stellen, dass eine Be- und Entlüftungsanlage eingebaut wird. Denn das ist Entscheidungshoheit des Jobcenters. Zu den Möglichkeiten der Finanzierung aus dem Verwaltungsbudget der Arge führt Herr Dr. Heuer aus, dass Herr Krüger dazu am Anfang der Sitzung Ausführungen gemacht hatte. Was den kommunalen Finanzierungsanteil an solchen Maßnahmen betrifft, so hat das Bezirksamt gegenüber dem Jobcenter immer deutlich gemacht, dass wenn diese Maßnahme bestritten werden sollte, es am kommunalen Finanzierungsanteil nicht scheitern würde. Und das weiß die Arge auch. Der Hintergrund ist, dass im Haushaltsplan 2006 für solche Aufgaben Finanzmittel eingestellt sind und auch zur Verfügung stehen. Es müssen keine gesonderten Maßnahmen ergriffen werden, um irgend etwas zu finanzieren. Es gibt einen Titel in Kapitel 3960, der zur Begleichung von Kosten, die von der Arge in Rechnung gestellt werden, zur Verfügung steht. Dieser Titel ist so auskömmlich ausgestattet, dass auch der kommunale Finanzierungsanteil einer Lüftungsanlage enthalten ist. Das Bezirksamt kann aber die Belüftungsanlage nicht alleine finanzieren.

 

Herr von Dassel macht den Vorschlag, dass der Antrag dahingehend geändert wird, dass das Bezirksamt ersucht wird, sich dafür einzusetzen. Er merkt weiterhin an, wenn sich im Nachhinein ein Mangel offenbart, dann muss ggf. derjenige, der das Gebäude zur Verfügung gestellt hat, in Regress genommen werden. Unabhängig davon will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag als Signal aufrecht erhalten.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Zander teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Bundesagentur Mieter ist und die Arge Nutzer.

 

Herr Zander merkt an, dass dann die Bundesagentur als Mieter irgend welche Mängel geltend machen kann. Er fragt nach, ob die Bundesagentur diesbezüglich aufgefordert wurde.

 

Die Frage von Herrn Zander wird von Herrn Krüger verneint. Im Jahre 2005 wurde dieses Thema eingebracht und die Bundesagentur hätte den größten Teil auch bezahlen müssen. Der Vermieter des Gebäudes nicht, da das Gebäude abgenommen wurde.

 

Herr Allendorf fragt nach, ob bei der Planung des Umbaus überhaupt eine Lüftungsanlage vorgesehen war.

 

Herr Krüger führt aus, dass er die Frage nicht beantworten kann, da man bei der Planung nicht beteiligt war.

 

Auf Nachfrage von Herrn von Dassel führt Herr Krüger aus, dass man vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Man hatte ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Accessoires auf den Toiletten. Das war das einzige.

 

Herr Bertermann hätte gerne gewusst, wer genau dieses Gebäude abgenommen hat.

 

Herr Krüger führt aus, dass das Haus durch den Mieter (Agentur für Arbeit) abgenommen wurde. Das Jobcenter ist nur Nutzer dieses Gebäudes. Es gibt auch keinen Untermietvertrag. Man ist einfach nur Nutzer. Die Abnahme ist damals wohl auch unter Beteiligung der Personalräte der Agentur und der entsprechenden Behörden erfolgt. Mehr kann Herr Krüger dazu nicht sagen. Für das Gebäude wird auch keine monatliche Miete gezahlt, sondern die sog. Miete wird vom Verwaltungsbudget abgezogen.

 

Herr von Dassel macht den Vorschlag, dass man den Antrag beschließt und das Thema trotzdem auf der Tagesordnung lässt, um dem Bezirksamt bzw. dem Jobcenter Gelegenheit zu geben, die noch offenen Fragen, nämlich nur ein Nutzer zu sein und diese Lüftungsanlage allein bezahlen zu müssen, als Hausaufgabe mitzunehmen. Das wäre so, als wenn man auf einen Campingplatz fährt und die Sanitäranlagen bezahlen muss. Dass kann sich ihm nicht erschließen.

 

Herr Diedrich hätte gerne gewusst, ob es üblich ist, dass in einer Bestandsanierung von vornherein eine Be- und Entlüftungsanlage vorgesehen ist.

 

Die Frage von Herrn Diedrich wird von Frau Dubrau verneint. Es ist relativ selten, dass im Altbau Lüftungsanlagen eingebaut werden, wenn sich die Fenster normal öffnen lassen. Auch bei Neubauten gibt es relativ wenige Zwangslüftungen. Zwangslüftungen sind immer dann notwendig, wenn ein großer Anteil von offenen Räumen besteht, wo keine Fenster geöffnet werden können (z.B. Congress-Centrum).

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass folgender geänderter Text der BVV einstimmig (12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) zur Annahme empfohlen wird:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Vermeidung späterer gesundheitlicher Schäden von ArbeitnehmerInnen aber auch zum Schutz der KundInnen eine Be- und Entlüftungsanlage eingebaut wird.“


 

 
 

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