Auszug - Information über aktuelle Maßnahmen und Entwicklung des Standortes Hemingway-Oberschule BE: Bezirksamt  

 
 
50. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.1
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 21.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Jahn merkt an, dass von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Dringlichkeitsantrag für die morgige BVV vorliegt

Frau Jahn merkt an, dass von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Dringlichkeitsantrag für die morgige BVV vorliegt.

 

Frau Dubrau führt aus, dass man in der Bearbeitung des B-Plans 1-39 für das gesamte Areal ist. Das Grundkonzept wurde den Mitgliedern schon vorgestellt. Zurzeit ist das gesamte Grundstück noch im Fachvermögen der Abt. Bildung und Kultur befindet. Das wird sich mit Ende Schuljahres ändern. Das Grundstück geht dann ins Finanzvermögen. Der Abriss des Schulgebäudes ist für den Herbst diesen Jahres vorgesehen und wird durch die GDM beauftragt und durchgeführt. Es wird versucht, einen Teil der Fläche für eine anderweitige Nutzung vorzusehen und nicht die gesamte Fläche für die Baustelleneinrichtung genutzt wird. Diesen Wunsch gibt es auch aus dem Gebiet. Diese Abstimmung muss durch die GDM erfolgen. Das wird jedoch nicht ganz so einfach, da das Haus zum Teil Asbestverseucht ist und insofern besondere Bedingungen des Schutzes (Masken, Bewässerung u.a.) dort notwendig sind. Frau Dubrau strebt an, dass ein Teil des Grundstücks, das in das Finanzvermögen der GDM geht, an Interessenten vor Ort oder an einen Verein geht oder durch das SGA vermietet wird, um die übrigen Flächen zu sichern. In der zweiten Stufe müsste nach Festsetzung des Sanierungszieles eine Teilung des Grundstücks erfolgen. Der Teil, der bebaut werden soll, würde dann in den Liegenschaftsfond übertragen. Es gibt schon erste Anfragen für diese Grundstücke. Insbesondere von solchen Grundstückeigentümern, die an anderer Stelle bisher ein Grundstück hatten und wo jetzt Mauergedenken erfolgen soll. Diese Verhandlungen müssen erst noch aufgenommen werden. Im zweiten Teil geht es darum, die Grundfläche herzustellen und nach Beendigung der Maßnahmen zu widmen und dann in das Vermögen des SGA zu übergeben.

 

Herr Dr. Dieser ergänzt, dass sich inhaltlich seit der letzten Vorstellung nichts verändert hat. Die Schule muss jetzt erst mal abgerissen werden. Derzeit läuft alles nach Plan. Die Schule wird in der zweiten Augustwoche in die Gartenstraße umziehen. Am ersten Dienstag nach den Ferien ist die öffentliche Erörterungsveranstaltung geplant, damit die Anwohner nicht eines Tages die Abrisspläne sehen, sondern darüber informiert werden, was bei ihnen passiert und auch Fragen stellen können. Es wurde auch vorgeschlagen, dass möglichst jemand von der Abrissfirma an dieser Veranstaltung teilnimmt.

 

Frau Hilse fragt nach, warum auf dem Schulgrundstück das Gebäude erst abgerissen wird und dann an den Liegenschaftsfond geht. Wieso finanziert der Bezirk Mitte den Abriss und nicht der Liegenschaftsfond.

 

Frau Dubrau führt aus, wenn man das komplette Grundstück an den Liegenschaftsfond abgegeben hätte, dann wäre die Chance, einen Teil des Grundstück zukünftig als Freifläche zu nutzen, äußerst schwierig gewesen. Das Interesse aus den Sanierungszielen des Gebietes und aus den Bürgerwünschen dieses Gebietes und auch aus den Notwendigkeiten, die sowohl vom Landesamt als auch von den Bereichen Umwelt und Natur und Jugend dargestellt werden, dort entsprechend Freiflächen anzubieten, wurde vorher eine Untersuchung durchgeführt. Diese Untersuchung und das Ergebnis wurde im Ausschuss vorgestellt. Der Abriss an dieser Schule ist, wie an vielen anderen Stellen im Land Berlin auch, aus dem Bundesprogramm Umbau Ost finanziert. Das Bezirksamt, Frau Hänisch, hat darüber beraten und für mehrere Gebäude nach diesem Programm entsprechende Anträge gestellt. Im Wesentlichen geht es bei diesem Programm darum, solche Flächen, die für die Nutzung als Schule, Kindergarten, Sportfunktionsgebäude u.ä. nicht mehr benötigt werden, einen Abriß durchzuführen und dann eine Neugestaltung dieser Flächen vorzusehen. Bei all diesen Fällen gibt es eine Komplettfinanzierung für die Begrünung. In einigen Fällen ist es an den Liegenschaftsfond zu übergeben und zu verkaufen oder es sind andere kommunale Funktionen durchzuführen. Die Finanzierung ist gesichert und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigt.

 

Herr Dr. Dieser ergänzt, dass die Schule nicht völlig auf dem Bereich liegt, der an den Liegenschaftsfond geht. Es wird wahrscheinlich so sein, dass noch keine definitive Teilung der Flächen erfolgt ist. Im B-Plan und im Aufstellungsbeschluss ist eine grobe Zuordnung vorgesehen. Ein Teil des Schulgebäudes wird im Bereich der künftigen Grünfläche liegen. Evtl. ist es auch ein Kitastandort, falls die Kita nicht direkt an die jetzt bestehende Kita angebaut werden sollte. Und ein Teil liegt künftig auch in dem Bereich, der zukünftig an Private zur Bebauung freigegeben wird. Insofern wäre es etwas schwierig, wenn die Aufteilung durch das Gebäude geht.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Diedrich, ob die Ausschreibung für den Abbruch der Schule ab 01.09.2006 raus ist teilt Herr Dr. Dieser mit, dass ihm nicht bekannt ist, ob es schon eine Auswertung gibt. Die Ausschreibung wird durch die GDM durchgeführt.

 

Auf die weitere Nachfrage von Herrn Diedrich wann die öffentliche Bürgerveranstaltung stattfindet teilt Herr Dr. Dieser mit, dass diese am 22.08.2006 in der Villa Elisabeth durchgeführt wird.

 

Frau Keil macht darauf aufmerksam, dass am Montag von der Betroffenenvertretung eine entsprechende Mail rausgegangen ist mit Zeichnungen. Sie hat noch ein Exemplar zur Einsicht mitgebracht.

 

Herr Diedrich hat den Brief der Betroffenenvertretung so verstanden, dass die Sport- und Freiflächen auch während der Baumaßnahmen nach Möglichkeit nutzbar sein sollen. Somit mach Herr Diedrich den Vorschlag, dass der erste Abschnitt konkreter gefasst wird, weil sonst dem Bezirksamt zu viel Spielräume gelassen werden. Man könnte schreiben, „der Abbruch der Schule so erfolgt, dass die Nutzung der Sport- und Freiflächen weiterhin möglich ist.“

 

Frau Hilse hält den Satz, „dass die Nutzung der Sport- und Freiflächen auch während der Abbruchmaßnahmen möglich ist.“ für vollkommen ausreichen. Das ist ja auch das Interesse des Bezirkes, dass die Schule relativ schnell und gut und regelgerecht an dieser Stelle verschwindet. Die Ausführung im ersten Absatz „so Platz sparend wie möglich“ hält sie für eine Selbstverständlichkeit. Weiterhin sollte man daraus einen Prüfauftrag machen.

 

Frau Keil macht den Vorschlag, dass der Satz von Herrn Diedrich an den letzten Satz des ersten Absatzes angefügt wird.

 

Frau Thierfelder merkt an, dass es für ein Prüfungsersuchen schon zu spät ist. Im Prinzip geht es hier schon um laufende Arbeiten. Wenn das erst noch alles geprüft werden soll, dann kann man das mit dem Antrag auch ganz sein lassen.

 

Herr Bertermann merkt an, dass mit diesem Antrag der B-Plan nicht konterkariert werden soll. Er soll bis zur Umsetzung dafür sorgen, dass diese Flächen weiterhin bestehen.

 

Herr Scholz führt aus, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag nicht nur für überlegenswert hält, sondern möglicherweise auch für notwendig. Allerdings ist man gegen einen Prüfauftrag.

 

Herr Scholz bittet um ca. fünf Minuten Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Scholz teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Auffassung ist, dass der Antrag aus dem Ausschuss heraus kommen soll. Es geht um die Sicherung der Flächen.

 

Abschließend hält Frau Jahn fest, dass folgender Dringlichkeitsantrag aus dem Ausschuss in die morgige BVV eingebracht wird mit Hinweis, dass der Ausschuss der BVV einstimmig (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) die Annahme empfiehlt:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen:

Ø       dass der bevorstehende Abbruch des Schulgebäudes der Hemingway-Schule so Platz sparend wie möglich erfolgt und der Abbruch und alle damit in Verbindung stehenden Arbeiten auf das unmittelbare Umfeld des jetzigen Schulgebäudes begrenzt werden und die Nutzung der Sport- und Freiflächen während der Abbruchmaßnahmen weiterhin möglich ist

Ø       dass die voll funktionsfähigen Sport- und Freiflächen der Schule, die Grünflächen und Bäume nicht durch die Abbrucharbeiten zerstört werden;

Ø       dass unmittelbar nach Schließung der Schule zu den Sommerferien 2006 eine öffentliche Nutzung der Anlagen bis zur baulichen Umsetzung des B-Planes 1-39 erfolgen kann.“

 


 

 
 

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