Auszug - Genehmigung der im Haushaltsjahr 2005 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.1
Gremium: Umwelt/Natur/Lokale Agenda Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.06.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
2258/II Genehmigung der im Haushaltsjahr 2005 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frua BV Thierfelder (Grüne) möchte zu Kapitel 4710, Titel 54031 Beseitigung von Bodenverunreinigungen „Banane“ einige Erläuter

Frua BV Thierfelder (Grüne) möchte zu Kapitel 4710, Titel 54031 Beseitigung von Bodenverunreinigungen „Banane“ einige Erläuterungen.
Frau Dr. Grafe teilte mit: Auf dem Grudstück „Banane“ ist bekannt, dass es 2 Altlasten gab: ein Gewerbe und eine Tankstelle. Die Tankstelle wurde 1954 geschlossen. Altlasten wurden in den Boden gelassen. Der Investor (Bauherr) hat die Altlasten mit gekauft. Die Kaufsumme wurde vom Liegenschaftsfonds maßgeblich reduziert. Der Bauherr ist in jedem Falle immer verpflichtet, die Altlast zu sanieren, egal, in welcher Form das ist. Im Zuge dieser Baumaßnahme insgesamt musste das Grundwasser abgepumpt (auch bedingt durch das Viadukt, welches tief in der Erde ist) werden. Im Zuge der Wasserhaltung muss das Wasser abgepumpt werden, muss irgendwo gehalten werden und wird irgendwann einmal, wenn der Baukörper drin ist, zur Verfügung stehen. Im Zuge der Grundwasserhaltung und der entsprechenden Pegelsetzung (es wird immer geprüft, auch wenn kein Verdacht besteht, ob Schadstoffe enthalten sind) gab es auffällige Verunreinigungen des Grundwassers. Es gab zu keiner Zeit keine Altlastenproblematik auf der Baustelle. Es war nur eine Verunreinigung des Grundwassers vorhanden.

UmNat hat eine Prüfung vorgenommen und festgestellt, dass es möglicher weise 2 Remitenden gibt: Schilligstraße und Magazinstraße. Im Umfeld dieser Remitenden wurde das Grundwasser geprüft. Die Bodenluft wurden untersucht, Kellerräume wurden untersucht. Auf dem gesamten Gelände stehen Wohnungen und ein Altenheim. In der Schilligstraße war eine chem. Reinigung und Wäscherei, die von 1950 bis nach 1989. Schadstoffe aus allen Wäschereien und chem. Reinigungen gibt es einen Stoff Ethylen 4. Die Magazinstraße wurde zu DDR-Zeiten als Druckerei genutzt (war Staatsdruckerei). Über die Verwendung der Schadstoffe in der Staatsdruckerei existieren keine Unterlagen mehr. Die Magazinstraße musste durchbeproben. Es wurden Schadstoffe gefunden. Es wurde aber festgestellt, dass anhand der Analytik, dass die Magazinstraße kein Einschweißer ist. Das Gebäude musste ausgebohrt werden. Der gesamte Kellerraum und Kellerunterkante (etwa 3 Meter) mussten ausgebohrt werden. Damit wurde verhindert, dass Schadstoffe ausgeschwemmt werden. Inzwischen ist das geschehen. Das Verfahren ist abgeschlossen. Der Investor der Banane wird im August die Grundwasserhaltung einstellen. Das Bezirksamt hat mit der Senatsfinanzverwaltung ausgehandelt, dass das BA, trotz 2,3 Mio. € Schätzung für die ersten 2 ½ Jahre, die die Sanierung des Grundwasserschadens ausmacht, für eine europaweite Ausschreibung verzichten darf. Auch wurde geklärt, dass die technische Grundwasserhaltung das Bezirksamt per Vertrag übernehmen wird. Damit entsteht ein Minderbedarf an finanziellen Mitteln für die erste Phase (2 Jahre) von 30 Tsd. €.
Am 13.06.2006 wird die Sanierung des Grundwassers und nach Ausbohren die Sanierung des Areals vorgestellt werden. Firmen sind unter Vertrag. Frau Dr. Grafe rechnet für die ersten 2 Jahre mit 2,3 Mio. €. Regelmäßig werden pro Monat 87 Tsd. € ausgegeben. Das sind keine Bezirksamtsgelder. Diese Gelder sind über die Basiskorrektur im Haushalt in der Finanzverwaltung verblieben. Die Rechnungen, die im Bezirksamt Mitte eingehen, werden als sachlich richtig und wenn sie geprüft wurden an die Finanzverwaltung zum begleichen, geschickt.

Frau Dr. Grafe gibt abschließend als Vorinformation bekannt, dass es ein weiteres Problem bei der Tiefgarage Alexanderplatz und Bebauung Alexanderplatz geben wird. Dort sind ähnliche Verhältnisse.

 

Herr BV Pauzenberger (SPD) fragt, ob der Besitzer für das Grundwasser aufkommen muss.

Frau Dr. Grafe antwortet: Nein, nicht der Besitzer. Es handelt sich hier um einen Zustandsstörer. Ein Grundstückseigentümer darf maximal bis zum 3-fachen des Verkehrswertes des Grundstückes belastet werden und auch nur dann, wenn sicher gestellt ist, dass dann der Schaden saniert ist. Hier ist das nicht der Fall. Der Zustandsstörer hat zu dieser Zustandsstörung beigetragen als er noch keine Kenntnis hatte vom Bundesbodenschutzgesetz. Er konnte auch nicht ahnen, dass das Berliner Bodenschutzgesetz das beinhaltend betrachtet und die Mittel aus dem Fonds vereinigungsbedingte Sonderausgaben erschöpft sind.

 

Der Ausschuss für Umwelt beschließt einstimmig (11 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen) die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des BA. (Siehe Anlage).


 

 
 

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