Auszug - Genehmigung der im Haushaltsjahr 2005 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
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Frua BV
Thierfelder (Grüne) möchte zu Kapitel 4710, Titel 54031 Beseitigung von
Bodenverunreinigungen „Banane“ einige Erläuterungen. UmNat hat
eine Prüfung vorgenommen und festgestellt, dass es möglicher weise 2 Remitenden
gibt: Schilligstraße und Magazinstraße. Im Umfeld dieser Remitenden wurde das
Grundwasser geprüft. Die Bodenluft wurden untersucht, Kellerräume wurden
untersucht. Auf dem gesamten Gelände stehen Wohnungen und ein Altenheim. In der
Schilligstraße war eine chem. Reinigung und Wäscherei, die von 1950 bis nach
1989. Schadstoffe aus allen Wäschereien und chem. Reinigungen gibt es einen
Stoff Ethylen 4. Die Magazinstraße wurde zu DDR-Zeiten als Druckerei genutzt
(war Staatsdruckerei). Über die Verwendung der Schadstoffe in der
Staatsdruckerei existieren keine Unterlagen mehr. Die Magazinstraße musste
durchbeproben. Es wurden Schadstoffe gefunden. Es wurde aber festgestellt, dass
anhand der Analytik, dass die Magazinstraße kein Einschweißer ist. Das Gebäude
musste ausgebohrt werden. Der gesamte Kellerraum und Kellerunterkante (etwa 3
Meter) mussten ausgebohrt werden. Damit wurde verhindert, dass Schadstoffe
ausgeschwemmt werden. Inzwischen ist das geschehen. Das Verfahren ist
abgeschlossen. Der Investor der Banane wird im August die Grundwasserhaltung einstellen.
Das Bezirksamt hat mit der Senatsfinanzverwaltung ausgehandelt, dass das BA,
trotz 2,3 Mio. € Schätzung für die ersten 2 ½ Jahre, die die Sanierung des
Grundwasserschadens ausmacht, für eine europaweite Ausschreibung verzichten
darf. Auch wurde geklärt, dass die technische Grundwasserhaltung das Bezirksamt
per Vertrag übernehmen wird. Damit entsteht ein Minderbedarf an finanziellen
Mitteln für die erste Phase (2 Jahre) von 30 Tsd. €. Frau Dr.
Grafe gibt abschließend als Vorinformation bekannt, dass es ein weiteres
Problem bei der Tiefgarage Alexanderplatz und Bebauung Alexanderplatz geben
wird. Dort sind ähnliche Verhältnisse. Herr BV
Pauzenberger (SPD) fragt, ob der Besitzer für das Grundwasser aufkommen muss. Frau Dr.
Grafe antwortet: Nein, nicht der Besitzer. Es handelt sich hier um einen
Zustandsstörer. Ein Grundstückseigentümer darf maximal bis zum 3-fachen des
Verkehrswertes des Grundstückes belastet werden und auch nur dann, wenn sicher
gestellt ist, dass dann der Schaden saniert ist. Hier ist das nicht der Fall.
Der Zustandsstörer hat zu dieser Zustandsstörung beigetragen als er noch keine
Kenntnis hatte vom Bundesbodenschutzgesetz. Er konnte auch nicht ahnen, dass
das Berliner Bodenschutzgesetz das beinhaltend betrachtet und die Mittel aus
dem Fonds vereinigungsbedingte Sonderausgaben erschöpft sind. Der
Ausschuss für Umwelt beschließt einstimmig (11 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0
Enthaltungen) die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des BA. (Siehe
Anlage). |
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