Herr
Müller teilt mit:
Seit Oktober 2001 existiert eine Dienstvereinbarung Sucht und wird seit
dieser Zeit praktiziert. Ein Arbeitskreis Sucht wurde installiert und
hat sich aus verschiedenen Mitarbeit/innen verschiedener Ebenen
zusammengesetzt. Aufgabe des Arbeitskreise ist es zu überprüfen, ob das, was an
Zielsetzungen vorhanden war in der Dienstvereinbarungen Sucht auch
entfalten konnte, ob es Hemmnisse gab, ob es nach Ablauf von 4 Jahren
Verbesserungsvorschläge gab.
Herr Müller ist Mitglied im Arbeitskreis. Der Arbeitskreis hat bei der Prüfung
im Zeitraum März bis Juli 2005 festgestellt, dass sich die Dienstvereinbarung
grundsätzlich bewährt hat; einige Schwächen konnten identifiziert werden. Der
Arbeitskreis Sucht hat deshalb eine Neufassung dieser Dienstvereinbarung
formuliert. Diese Dienstvereinbarung hat einige wichtige Änderungen zum Inhalt
vorgenommen. Der gesamte Text wurde redaktionell überarbeitet mit der
Zielsetzung, die Verwendbarkeit als Arbeitshilfe für die Vorgesetzten zu
erhöhen. Weiterhin hat der Arbeitskreis Sucht festgestellt, dass einige
Maßnahmen, die angezeigt sind, gegenwärtig nicht ausformuliert war; was kann
man konkret tun; welche Maßnahmen stehen zur Verfügung. Der Arbeitskreis hat
diese Maßnahmen konkret formuliert. Als problematisch hat der Arbeitskreis
identifiziert, was zu beschreiben sei. Der Arbeitskreis hat sich deshalb
gedacht, hier muss man noch etwas anderes definieren und hat das unter dem
Titel Fallkonferenz geschrieben.
Das Konzept der Steuerungsrunde wurde den Amtsleitern vorgestellt, inhaltliche
Anregungen wurden abgefragt. Das eingearbeitete Papier konnte der Arbeitskreis
überarbeiten und im Oktober 2005 dem Personalrat übermitteln. Der Personalrat
hat sich bis jetzt damit beschäftigt und einige Änderungen und Anmerkungen
gemacht.
Im Juli/August 2006 könnten die nächsten Schritte angedacht werden, in der
Steuerungsrunde das Thema vorzubringen. Danach wird im Bezirksamt entschieden.
Herr Müller betont, dass bis jetzt noch über keine abgestimmte und
abgeschlossene Dienstvereinbarung gesprochen werden kann. Das vorliegende
Papier hat nur einen Entwurfscharakter.
Frau BV
Matischok-Yesilcimen (SPD) fragt, ob die Suchtberatungsstelle bei der
Fallkonferenz anwesend ist. Wie viele Stufen gibt es, welchen Inhalts.
Hinsichtlich der Zustimmung des Personalrates fragt Frau Matischok-Yesilcimen,
wenn der Vertrag eine Mitbestimmung hat, ist er an Fristen gebunden. Sie kann
nicht nachvollziehen, dass von
Oktober bis jetzt die Unterlagen beim Personalrat lagen.
Herr
Müller meint, dass man eine Dienstvereinbarung haben möchte. Das sei etwas
anderes als wenn man einen Mitbestimmungsvorgang hat, den hier gibt es die
Fristen.
Der Arbeitskreis hat dem Personalrat den Zeitraum durchaus eingeräumt im
Wissen, dass sich das, was als Dienstvereinbarung vorzulegen ist, grundsätzlich
bewährt hat.
Zur ersten Frage teilt Herr Müller mit, dass eine Suchtberatungsstelle eine
externe Stelle sei.
Der
Vorsitzende, Herr von Dassel, fragt, wie viel Suchtproblemfälle im Bezirksamt
aufgetreten sind. Wird Nikutinsucht auch als Sucht bezeichnet.
Herr Müller kann nur Auskunft über Alkoholsucht geben, dass es 5 % aller
Erwachsenen seien. Es muss nicht immer die Suchtabhängigkeit sein, es kann auch
der Weg in die Abhängigkeit sein. Von 3400 Mitarbeiter/innen 5 % wären 170
Fälle. Die Dunkelziffer ist groß.
Frau BV
Matischok-Yesilcimen (SPD) merkt an, dass vom Nichtraucherschutz ausgegangen
wird, insbesondere zum Schutz der Raucher. Sie meint, dass aufgrund der
Antidiskriminierung
auch
Raucherzonen im Bezirksamt eingerichtet werden müssten.