Auszug - Bericht über die neu vorliegende Dienstvereinbarung Sucht  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Interkulturelle Angelegenheiten und Gleichstellung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bürgerdienste/Interkult. Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Müller teilt mit:

Herr Müller teilt mit:
Seit Oktober 2001 existiert eine Dienstvereinbarung Sucht und wird seit dieser Zeit praktiziert. Ein Arbeitskreis Sucht wurde installiert und hat sich aus verschiedenen Mitarbeit/innen verschiedener Ebenen zusammengesetzt. Aufgabe des Arbeitskreise ist es zu überprüfen, ob das, was an Zielsetzungen vorhanden war in der Dienstvereinbarungen Sucht auch entfalten konnte, ob es Hemmnisse gab, ob es nach Ablauf von 4 Jahren Verbesserungsvorschläge gab.
Herr Müller ist Mitglied im Arbeitskreis. Der Arbeitskreis hat bei der Prüfung im Zeitraum März bis Juli 2005 festgestellt, dass sich die Dienstvereinbarung grundsätzlich bewährt hat; einige Schwächen konnten identifiziert werden. Der Arbeitskreis Sucht hat deshalb eine Neufassung dieser Dienstvereinbarung formuliert. Diese Dienstvereinbarung hat einige wichtige Änderungen zum Inhalt vorgenommen. Der gesamte Text wurde redaktionell überarbeitet mit der Zielsetzung, die Verwendbarkeit als Arbeitshilfe für die Vorgesetzten zu erhöhen. Weiterhin hat der Arbeitskreis Sucht festgestellt, dass einige Maßnahmen, die angezeigt sind, gegenwärtig nicht ausformuliert war; was kann man konkret tun; welche Maßnahmen stehen zur Verfügung. Der Arbeitskreis hat diese Maßnahmen konkret formuliert. Als problematisch hat der Arbeitskreis identifiziert, was zu beschreiben sei. Der Arbeitskreis hat sich deshalb gedacht, hier muss man noch etwas anderes definieren und hat das unter dem Titel Fallkonferenz geschrieben.
Das Konzept der Steuerungsrunde wurde den Amtsleitern vorgestellt, inhaltliche Anregungen wurden abgefragt. Das eingearbeitete Papier konnte der Arbeitskreis überarbeiten und im Oktober 2005 dem Personalrat übermitteln. Der Personalrat hat sich bis jetzt damit beschäftigt und einige Änderungen und Anmerkungen gemacht.
Im Juli/August 2006 könnten die nächsten Schritte angedacht werden, in der Steuerungsrunde das Thema vorzubringen. Danach wird im Bezirksamt entschieden.
Herr Müller betont, dass bis jetzt noch über keine abgestimmte und abgeschlossene Dienstvereinbarung gesprochen werden kann. Das vorliegende Papier hat nur einen Entwurfscharakter.

 

Frau BV Matischok-Yesilcimen (SPD) fragt, ob die Suchtberatungsstelle bei der Fallkonferenz anwesend ist. Wie viele Stufen gibt es, welchen Inhalts.
Hinsichtlich der Zustimmung des Personalrates fragt Frau Matischok-Yesilcimen, wenn der Vertrag eine Mitbestimmung hat, ist er an Fristen gebunden. Sie kann nicht nachvollziehen, dass  von Oktober bis jetzt die Unterlagen beim Personalrat lagen.

Herr Müller meint, dass man eine Dienstvereinbarung haben möchte. Das sei etwas anderes als wenn man einen Mitbestimmungsvorgang hat, den hier gibt es die Fristen.
Der Arbeitskreis hat dem Personalrat den Zeitraum durchaus eingeräumt im Wissen, dass sich das, was als Dienstvereinbarung vorzulegen ist, grundsätzlich bewährt hat.
Zur ersten Frage teilt Herr Müller mit, dass eine Suchtberatungsstelle eine externe Stelle sei.

 

Der Vorsitzende, Herr von Dassel, fragt, wie viel Suchtproblemfälle im Bezirksamt aufgetreten sind. Wird Nikutinsucht auch als Sucht bezeichnet.
Herr Müller kann nur Auskunft über Alkoholsucht geben, dass es 5 % aller Erwachsenen seien. Es muss nicht immer die Suchtabhängigkeit sein, es kann auch der Weg in die Abhängigkeit sein. Von 3400 Mitarbeiter/innen 5 % wären 170 Fälle. Die Dunkelziffer ist groß.

 

Frau BV Matischok-Yesilcimen (SPD) merkt an, dass vom Nichtraucherschutz ausgegangen wird, insbesondere zum Schutz der Raucher. Sie meint, dass aufgrund der Antidiskriminierung

auch Raucherzonen im Bezirksamt eingerichtet werden müssten.


 

 
 

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