Auszug - Musikwirtschaft als Standortfaktor - Darstellung der Chancen und Probleme durch Michael Schmidt, Geschäftsführer Clubcommission
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Herr
Michael Schmidt – Clubcommission – stellt die Chancen und Probleme der
Musikwirtschaft als Standortfaktor dar. Die Ausführungen liegen den Mitgliedern
schriftlich vor. Diese Ausführungen haben ihn dazu veranlasst, erneut mit der
Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in Kontakt zu treten und
ihr mitzuteilen, dass leider trotz des hier vor einem Jahr geführten Gespräches
im Ausschuss eine Veränderung nicht stattgefunden hat. Es besteht die
eindringliche Bitte der Clubcommission, dass hier nun endgültig ein
Umdenkungsprozess einsetzt dahingehend, was Berlin ein mal ausgemacht hat. Die
bevorstehende 10. Clubnacht wird dazu genutzt, um Öffentlichkeitsarbeit zu
betreiben. Das ganze wurde unter das Motto gestellt „Save the Clubs! Clubdiscrimination
is killing berlin” (Rettet die Clubs! Diskriminierung von Clubs tötet Berlin). Man ist der
Auffassung, dass man dies so zuspitzen muss, um es auch ganz deutlich zu
machen, weil alles andere, z.B. es mit Samthandschuhen zu versuchen, dies mit
der Leitung einvernehmlich zu lösen, offenbar nicht funktioniert. Es werden
öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Die Wahlkampfzeit wird genutzt werden,
um die Parteien ganz dezidiert zu fragen, wie sie hier in Mitte gedenken, mit
Clubs umzugehen und welchen Stellenwert diese haben und wie über den Beitrag
hinaus sichergestellt werden kann, dass hier tatsächlich ein Umdenkungsprozess
vonstatten geht. Frau
Gülink merkt an, dass man auf die Aussagen nicht eingehen möchte, da man nicht
vorbereitet ist. Im Jahre 2004 wurde hier im Ausschuss erläutert, wie Verträge
planungsrechtlich, bauordnungsrechtlich zu prüfen sind. Das Problem besteht
darin, dass diese Clubs in allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden sollen.
Und das geht nicht. Darüber gibt es auch ein Urteil, wo vom OVG Berlin an die
Hand gegeben wurde, was man als Vergnügungsstätte ansieht. Das Problem einer
Entscheidung ist u.a., dass auch eine größenmäßige Sortierung gemacht wurde. Herr
Schmidt merkt an, dass es sich genau um dieses Problem handelt. Die
Clubcommission bestreitet, dass es sich bei der Brunnenstraße, wo der Club
geführt werden soll, um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Was macht nach der
Baunutzungsverordnung ein allgemeines Wohngebiet aus, dass nämlich das Wohnen
eindeutig im Vordergrund steht. Und dort sind in erster Linie Gaststätten,
Läden vorhanden, die für die ortsansässigen Anwohner da sind. Wenn man sich die
Rosa-Luxemburg-Straße und die Brunnenstraße ansieht, stellt man fest, dass dort
Sexshops, Sexkinos und andere Geschäfte von überörtlichem Charakter vorhanden
sind. Natürlich dienen alle diese Geschäfte auch der Versorgung der
ortsansässigen Bevölkerung aber auch darüber hinaus bis hin zu der Frage, ob
sie sogar als Vergnügungsstätte bauplanungsrechtlich einzustufen sind. Weil es
sich hier um kreative Betriebe handelt, liegt eine Mischnutzung vor, z.B.
verschiedene Formen von Speisen und Getränken bis hin zu regelmäßigen
Musikdarbietungen. Der King-Kong-Klub ist so ein Beispiel, wo man sich lange
darüber gestritten hat, wo dann nachher zumindest von der Wirtschaftsverwaltung
anerkannt wurde, dass es sich mitnichten um eine Vergnügungsstätte handelt.
Auch der Leiter der Bauaufsicht kam zu diesem Ergebnis. Gleichwohl gibt es nach
wie vor Probleme der Wirtschaftsverwaltung, die dem Antrag nicht stattgeben
will, obwohl die bauplanungsrechtlichen Probleme ausgeräumt sind. Es wird hier
nicht wirklich differenziert. Es gibt einen einzigen Fall (Bergstraße, sog.
Ackerkeller), wo auch Herr Schmidt selbst sagen muss, da gibt es ein spezielles
allgemeines Wohngebiet, gleichwohl dort 10 Jahre lang ein Gaststättenbetrieb
funktioniert hat. Die hatten von der Wirtschaftsverwaltung eine Schankerlaubnis
bekommen mit regelmäßigen Musikdarbietungen und Tanzveranstaltungen. Das hätte
die Wirtschaftsverwaltung nie erlassen, wenn es nicht eine darauf passende
Baugenehmigung gegeben hätte. Jetzt kommt die Bauverwaltung daher und sagt,
nein, das ist nicht zulässig. Deshalb sagt auch die Wirtschaftsverwaltung, dass
hier nicht die passende endgültige (bisher vorläufig) Erlaubnis nicht erteilt
werden kann. Obwohl in den letzten 10 Jahren eine Schankerlaubnis mit
regelmäßigen Musikdarbietungen und Tanzveranstaltungen gab. Wenn man sich die
Einzelfälle ansieht, dann wird klar, dass nicht differenziert, sondern immer
nur pauschal beurteilt wird. Wenn man mit gutem Willen differenziert an die
Sache gehen würde, dann würde man auch einvernehmliche Lösungen finden. Aber
das bezweifelt Herr Schmidt. Das wurde ihm im Falle des Rio-Clubs auch ganz
klar so gesagt. Die Verwaltung hat Angst vor Verstetigung, obwohl dort die
Angst völlig unbegründet ist, da es sich nur um eine Zwischennutzung handelt.
Das ganze wird eingestellt, sobald das Haus abgerissen wird. Die Abrissgenehmigung
und Neubaugenehmigung liegt vor. Gleichwohl weigert sich die Bauverwaltung hier
mit einzusteigen. Herr
Beck zeigt sich verwundert, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Die
getätigten Aussagen ähneln denen von vor einem Jahr. Insofern ist Herr Beck der
Auffassung, dass der Ausschuss keine Möglichkeit hat andere Dinge zu sagen, als
vor einem Jahr. Die Situation stellt sich scheinbar genau so dar, dass es um
Einzelfälle geht. Einzelfälle müssten geprüft werden. Allgemeine Wohngebiete
sind festgelegt. Der Ausschuss kann dies im Einzelnen auch nicht untersuchen.
Jedoch werden hier sehr harte Vorwürfe gemacht. Das ist der Unterschied zum
letzten Jahr. Herr Beck hätte gerne gewusst, wer sagt, dass hier in Mitte keine
Clubs gewünscht sind. Eigentlich ist auch die Verwaltung immer recht offen
gegenüber Investitionen und Neuansiedlungen im Bezirk. Wenn dies so gesagt
wurde, wäre es schon sehr krasses grundsätzliches Vergehen. Weiterhin bittet
Herr Beck darum, dass der Ausschuss die Einzelfälle aufgelistet bekommt um zu
sehen, an welchen Punkten es hakt und dann könnte evtl. nochmals mit der
Verwaltung diskutiert werden. Abschließend hätte Herr Beck gerne gewusst, ob
schon ein Klageverfahren eingeleitet wurde. Wenn hier dem Bezirk vorgeworfen
wird, er handelt nicht nach Recht und Gesetz, dann steht doch jederzeit der
Klageweg offen. Und der Vorwurf, der hier gemacht wird, dass nicht nach Recht
und Gesetz gehandelt wird, ist ein sehr harter. Dann muss man auch politisch
aktiv werden. Dafür muss jedoch ein juristisches Verfahren vorliegen bzw. ein
Urteil. Im letzten Jahr wurde hier ein Urteil dargestellt, was nicht zugunsten
der Clubcommission ausgegangen ist. Gibt es evtl. weitere Prozesse oder weitere
Verfahren, die vorliegen. Zurzeit kann man nur mit Frau Dubrau reden und
nachfragen, warum sie nicht mit den Vertretern der Clubcommission gesprochen
hat. Das betrifft natürlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besonders.
Ansonsten sieht Herr Beck keine andere Möglichkeit, als die vom letzten Mal. Auf
nochmalige Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, ob dem Ausschuss eine
Auflistung der Einzelfälle übermittelt werden kann teilt Herr Schmidt mit, dass
er diese per E-Mail übersenden wird. Weiterhin
bezieht er sich auf die Brunnenstraße 10 und teilt mit, dass dort Klage erhoben
wurde. Bei Rio e.V. läuft ein Widerspruch. Der Ackerkeller ist zurzeit noch in
der Prüfung. Es sind also zwei in der Prüfung und bei zweien anderen Clubs
laufen Rechtstreite (Klageverfahren und Widerspruchsverfahren). Beim
King-Kong-Klub wünscht man sich recht kurzfristig ein Gespräch mit Herrn
Lamprecht, da man sich davon erhofft, dass ein anstehender Gerichtstermin am
22.03. beim Amtsgericht dadurch obsolet werden kann. Frau
Kliemann merkt für die SPD-Fraktion an, dass man die Clubszene als wichtigen
Wirtschaftsfaktor in Berlin und auch im Bezirk Mitte sieht. Sie kann die
Ausführungen jedoch nicht ganz nachvollziehen, da in der Oranienburger Straße
im letzten Jahr mindestens fünf Clubs (Amri-Bar, Mirchi-Bar, Sushi-Bar)
entstanden sind. Insofern würde es sie schon interessieren, wie viele Bars es
gibt und wie viele im letzten Jahr entstanden sind. Herr
Lamprecht führt aus, dass es zumindest im Sanierungsgebiet der Spandauer
Vorstadt ca. 1.080 Gewerbebetriebe gibt. Davon sind ca. 180 Betriebe
Gaststätten. Bei einer Gaststätte wird allerdings nicht unterschieden zwischen
einer Gaststätte ohne oder einer Gaststätte mit besonderer
Betriebseigentümlichkeit. Auch ein Coffeshop ist eine Gaststätte, jedoch kein
Club. Herr
Schmidt führt aus, dass rechtlich gesehen nicht jede Gaststätte auch
gleichzeitig ein Club ist. Aber jeder Club ist eine Gaststätte. Weiterhin führt
Herr Schmidt aus, was das Klientel aus der Sicht der Clubcommission ausmacht.
Es geht fachtechnisch um regelmäßige Musikdarbietungen mit einem Live-DJ als
Künstler oder es kann die Live-Musikaufführung sein. Entscheidend ist, dass ein
häufig vom Mainstream abweichender Musikgeschmack gefahren wird. Neben dem
Anbieten von Musik können auch noch künstlerische Aspekte hinzukommen (Liveperformance
u.a.). Ihm ist klar, dass dies nicht einfach ist zu beschreiben. Auf jeden Fall
ist eine Sushi-Bar kein Club, auch eine Diskothek ist kein Club, weil die
Diskotheken nach einem bestimmten Schema ablaufen. Die Clubcommission ist auch
gerne bereit, mit den Ausschussmitgliedern eine Tour zu machen. Die 10.
Clubnacht gibt dazu eine gute Gelegenheit zu sehen, was eigentlich Clubs sind.
Dort könnten dann die 33 Clubs, die Mitglieder der Clubcommission sind, besucht
werden. Der Eintritt kostet für alle Clubs 11,00 €. Herr
Schmidt bezieht sich nochmals auf das Urteil des OVG und merkt an, dass dort
eine sehr genaue, jedoch leider vom Bundestrend abweichende, Beschreibung
hinsichtlich der Frage, was ist eine kleine und was ist eine große
Vergnügungsstätte, enthalten ist. Während andere Rechtsprechungen von um die
100 qm ausgehen, liegt beim OVG-Berlin die Grenze bei 80 qm. Frau
Gülink merkt an, dass sich die 100 qm auf Spielhallen beziehen. Herr
Pawlowski führt aus, dass auch für die Fraktion der FDP die Clubszene nicht nur
als Wirtschaftsfaktor gerade in Berlin-Mitte sehr wichtig ist, sondern die
Clubszene trägt auch erheblich zur Attraktivität des Stadtbildes bei. Aus
diesem Grund kann er sich der Aussage von Herrn Schmidt anschließen, dass die
Ausweisung als allgemeines Wohngebiet nicht nachvollziehbar ist. Die Realität
spricht eine ganz andere Sprache und aus diesem Grund wurde auch ein bestimmter
Bebauungsplan von der FDP-Fraktion auch abgelehnt. Die Anzahl der Gaststätten
sagt noch nichts über die Anzahl der Clubs aus, die existieren. Es ist auch
bedauerlich, dass sich die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung vor 1 ½
Jahren über die Probleme unterhalten haben, auch unter Zusage der zuständigen
Stadträtin in der BVV, hier eine Kooperation herbeizuführen, dies jedoch
offensichtlich nicht gelungen ist. Herr Pawlowski fragt bei Herrn Lamprecht
betreffend der Gaststättenerlaubnis mit besonderer Betriebseigentümlichkeit
nach, wie viele dieser Erlaubnisse in der letzten Zeit beantragt und wie viele
auch abgelehnt wurden aufgrund der Vorschriften der Bauverwaltung. Herr
Lamprecht sagt zu, dass er diese Information dem Ausschuss nachreicht. Herr
Rissmann führt aus, dass der CDU-Fraktion die Bedeutung der Clubszene
vollkommen bewusst ist. Die Clubszene wird in aller Regel als Bereicherung für
die Stadt und insbesondere für den Bezirk angesehen. Die Clubszene zieht nicht
nur Touristen an, sondern belebt die Stadt insgesamt und gibt dem, was man
hinlänglich „Neue Mitte“ nennt, das besondere Gepräge. Dies muss man natürlich
gegenüber den Bedürfnissen der Anwohner abwägen. Es kann aber weder wegen der
dort lebenden Menschen noch wegen den, aus Sicht der CDU-Fraktion, berechtigten
Interessen der Clubbetreiber nicht so sein, dass das Bezirksamt pauschal mit
diesen Anträgen umgeht. Gerade in einem dicht bebauten Bereich ist eine
differenzierte Betrachtungsweise notwendig. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung
notwendig, um den Interessensausgleich hinzubekommen. Wenn das von Herrn
Schmidt dargestellte stimmt, und bisher wurde dem nicht widersprochen, dann
fragt Herr Rissmann insbesondere das Bezirksamt und die Bauverwaltung, warum
hier keine Gespräche geführt werden. Warum muss es so weit kommen, dass sich
dieser Ausschuss wiederholt damit beschäftigt und warum muss es so weit kommen,
dass die Berliner Verwaltungsgerichte damit beschäftigt werden. Herr Schmidt
macht auf ihn einen sehr gesprächsbereiten Eindruck. Es muss doch möglich sein,
hier eine sachgerechte an möglichst allen Interessen orientierte Lösung zu
finden. Die Bauverwaltung des Bezirks Mitte sollte sich bewusst sein, dass es
hier um einen wichtigen Standortfaktor im Bezirk geht, der Arbeitsplätze
schafft, der Umsatz macht und der Touristen anzieht. Es mag sicherlich Gegenden
geben, wo es einfach nicht geht, weil dort zu viele Menschen zu dicht wohnen.
Herr Rissmann hat Herrn Schmidt auch nicht so verstanden, dass er den gesamten
Bezirk Mitte mit Clubs belegen möchte, die von morgens bis abends nur noch
laute Musik machen. Darum geht es hier sicherlich nicht. Es geht um eine
differenzierte am Einzelfall orientierte Lösung. Herr Rissmann möchte deutlich
zum Ausdruck bringen, dass man sich über die Entwicklung der Clubszene freut
und man hofft, dass das Bauamt den hier offensichtlich geschilderten Weg ändert
und Gesprächsbereitschaft mitbringt. Auf
Nachfrage bei den Mitgliedern wird Herrn Bertermann als nicht ordentliches
Mitglied im Ausschuss das Rederecht gewährt. Herr
Bertermann bezieht sich auf den Vorwurf, dass die Bauverwaltung insbesondere
Frau Dubrau nicht zu weiteren Gesprächen bereit wären. Herr Bertermann erinnert
sich an ein Gespräch bei Frau Dubrau, wo Herr Schmidt mit einem nicht
unerheblichen Teil seiner Verwaltung ebenfalls anwesend war. Dieses Gespräch
hatte er so verstanden, dass man sich darauf geeinigt hatte, nicht eine
Pauschalgenehmigung für alle Clubs zu erteilen, sondern es gab das Angebot an
die Clubcommission, dass man sich die jeweiligen Einzelfälle ansieht und
darüber diskutiert. Er hatte Frau Dubrau auch nicht so verstanden, dass die Clubcommission
alle zwei Monate eingeladen wird, um zu diskutieren. Es besteht nun die Frage,
ob von der Clubcommission ein Gesprächsangebot kam, das von Frau Dubrau
abgelehnt wurde. Weiterhin hätte Herr Bertermann gerne gewusst, ob es einen
einzigen Fall gibt, wo das Bezirksamt gegen einen Club oder eine Diskothek
vorgegangen ist, obwohl es keine Anwohnerbeschwerden gab. Herr
Lamprecht bejaht diese Frage dahingehend, wenn z.B. keine Gaststättenerlaubnis
vorlag. In diesem Falle muss sich niemand darüber beschweren, sondern das
Bezirksamt muss von Amts wegen einschreiten. Herr
Schmidt bestätigt, dass es das Angebot von Frau Dubrau gab, mit ihrer
Verwaltung Einzelfälle zu besprechen. Das wurde betreffend des King-Kong-Klubs
auch getan. Man ist gemeinsam zu der Auffassung gekommen, was auch die
Wirtschaftsverwaltung festgestellt hatte, dass es sich nicht um eine
Vergnügungsstätte handelt. Somit liegt bei der Wirtschaftsverwaltung ein Antrag
der Betreiberin vor, aus der Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit
eine Schankwirtschaft mit besonderer Betriebseigentümlichkeit (regelmäßige
Musikdarbietungen) zu machen. Dieser Antrag ist bis heute nicht abschließend
bearbeitet. Stattdessen wurde ein weiteres Bußgeldverfahren eingeleitet,
weswegen Herr Schmidt auch mit Herrn Lamprecht ein Gespräch betreffend des
diesbezüglichen Gerichtstermins am 22.03. führen möchte. Daneben wurde mit Frau
Dubrau über die Bereiche Spandauer und Rosenthaler Vorstadt gesprochen.
Hinsichtlich der Bebauungsplanberatungen hat Frau Dubrau explizit erklärt, dass
sie die Clubcommission als Interessensverband so behandeln wird, wie alle
anderen auch und das Gespräch suchen wird. Inzwischen hat Herr Schmidt
erfahren, dass es weitere Beratungen zum Bebauungsplan gegeben hat. Er hat
jedoch bis heute keine Einladung von Frau Dubrau erhalten. Und das ist auch
sein Vorwurf. Weiterhin musste festgestellt werden, dass offenbar
E-Mail-Verteiler mitgelesen und an Dritte weitergeleitet werden. Das ist
sicherlich bis zu einem gewissen Grad rechtlich zulässig, aber es wird generell
politisch mokiert. Auch betreffend der verdeckten Kontrollen, die das Gesetz
zulässt, gibt es den Hinweis, dass zwar ein freundlicher Beamter das Gespräch
gesucht hat und der Eindruck erweckt wurde, der Sachverhalt ist damit geklärt,
hinterher jedoch ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Soviel zu der Frage,
ob es gezielte Maßnahmen gegenüber einzelnen Clubs gibt, obwohl keine
Beschwerden vorliegen. Auf
die Anmerkung von Herrn Bertermann, dass er Clubs meinte, die deshalb
geschlossen wurden führt Herr Schmidt aus, dass man sich diesbezüglich zurzeit
in einem Rechtsverfahren befindet. Frau
Gülink merkt an, dass ein Club geschlossen wurde, weil weder eine
Baugenehmigung noch eine Genehmigung aus dem Wirtschaftsamt vorlag. Nach den
vielen Gesprächen, die mit den Betreibern geführt wurden, empfindet Sie es auch
als eine Unverschämt, wenn hier gesagt wird, die Bauverwaltung macht einfach
nichts. Herr
Lamprecht führt aus, dass es u.a. darum ging, dass regelmäßig Musikdarbietungen
stattgefunden haben, obwohl eine Konzession beantragt wurde für eine Gaststätte
ohne besondere Betriebseigentümlichkeit, wo nur sporadisch (bis zu 8 bis 10
Mal) im Jahr Musikdarbietungen stattfinden sollen, tatsächlich aber regelmäßig
stattfinden. Herr
Schmidt möchte nicht, dass hier ein falscher Eindruck erweckt wird, was den
Club Rio e.V. betrifft. Dieser Club hat am 27.07.2004 eine baurechtliche
Duldung bekommen. Darin hieß es: „Planungsrechtlich liegt ein Mischgebiet vor,
das ..?.gefällig ist. Gemäß § 6 Abs. 3 Baunutzungsverordnung sind in solchen
Mischgebieten lediglich ausnahmsweise nicht kerngebietstypische
Vergnügungsstätten zulässig. Bei dem planungsrechtlichen Vorhaben handelt es
sich jedoch u.a. aufgrund der Größe um eine planungsrechtliche
Vergnügungsstätte, die planungsrechtlich nicht zulässig ist. Das für die
Nutzung beabsichtigte Gebäude befindet sich jedoch in einer besonderen
Ortslage. An der Grundstücksgrenze zur Chausseestraße 107 befindet sich ein
dreigeschossiges Gebäude, bestehend aus einem Vorderhaus und Seitenflügel zur
Chausseestraße 105, ein fünfgeschossiges Gebäude mit einem Vorderhaus und
Seitenflügel. Beide Brandwände stellen sich zum Grundstück Chausseestraße 106.
Somit ist eine unmittelbare Beeinträchtigung auf den Nachbargrundstücken nicht
gegeben. Auf dem betroffenen Grundstück selbst werden weder das Quergebäude
noch der Seitenflügel genutzt, da hier umfangreiche Umbaumaßnahmen,
einschließlich einer achtgeschossigen Neubebauung des Vorderhauses, geplant
sind. Die Baugenehmigung für diese Baumaßnahme ist bereits erteilt. Eine
Beeinträchtigung durch zusätzlichen Pkw-Verkehrslärm der Veranstaltungsnutzer
ist nicht zu befürchten, da in unmittelbarer Umgebung eine gute Anbindung an
das öffentliche Verkehrsnetz vorhanden ist.“ Diese Genehmigung, befristet auf
drei Monate, hat es von Seiten der Bauverwaltung gegeben. Dazu gibt es auch
eine entsprechende Erlaubnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach wurde beantragt,
dass diese Zwischennutzung, und um nicht mehr handelt es sich, für weitere drei
Monate genehmigt wird. Das wurde dann von Seiten der Bauverwaltung untersagt.
Es wird hier auch kein Vorwurf gemacht, sondern treffender als in dieser
Genehmigung hätte man es nicht formulieren können. Für die Clubcommission ist
nicht nachvollziehbar, warum man diesen Zustand, den man schon mal genehmigt
hatte, nicht fortsetzt, bis das Haus abgerissen wird. In der zitierten
Genehmigung hat die Verwaltung schriftlich dargelegt, wie man mit der Clubszene
in Berlin-Mitte umgehen kann. Nämlich differenziert. Nur danach wurde ihm
persönlich vom Amtsleiter mitgeteilt, dass man Angst vor einer Verstetigung
hat. Diese kann es aber gar nicht geben, weil es keinen befristeten Mietvertrag
gibt, sondern jederzeit gekündigt werden kann, da das Haus abgerissen werden
soll und weil eine Baugenehmigung für etwas ganz neues vorliegt. Das gleiche
Problem besteht bei der Brunnenstraße 10 (Möbelfabrik). Auch dort könnte man so
differenziert vorgehen. Das genau ist der Wunsch der Clubcommission. Herr
Neuhaus bittet die Verwaltung/das Bezirksamt abzuklären, ob es für die
genannten Fälle einen Bebauungsplan gibt und dies dem Ausschuss mitzuteilen.
Weiterhin fragt er bei Herrn Schmidt nach, bei wie vielen Fällen eine
Genehmigung unproblematisch war. Herr
Abraham fragt bei Herrn Schmidt nach, warum man sich auf die speziellen
Standorte eingeschossen hat und nicht versucht, evtl. auszuweichen.
Industriebrachen gibt es im Bezirk genug. Weiterhin bezieht er sich auf die
vorgelegte Stellungnahme und dem darin enthaltenen Begriff Grassrootskultur und
möchte sich, gerade als „Grüner“, davon abgrenzen, da man eigentlich aus dieser
Grassrootskultur kommt. Das, was die Clubcommission macht, ist schon sehr
kommerziell und das ist auch in Ordnung. Er versteht jedoch schlichtweg etwas
anderes unter diesem Begriff. Herr
Bertermann kann es allen ernstes nicht als Vorwurf sehen, wenn ein Mitarbeiter
des Bezirksamtes freundlich gegenüber anderen Leuten auftritt und seiner Arbeit
nachgeht. Weiterhin bezieht sich Herr Bertermann erneut auf das Gespräch mit
Frau Dubrau und merkt an, dass er es nicht so verstanden hat, dass das Angebot
der Verwaltung darin bestand, sobald eine erneute Beratung zum Bebauungsplan
stattfindet auch die Clubcommission automatisch eingeladen wird. Auch die
Betroffenenvertretung wurde bisher nicht gesondert eingebunden. Der aktuelle
Stand des Bebauungsplan ist nach der Kenntnis von Herrn Bertermann noch
derselbe, wie zum damaligen Gespräch. Die Clubcommission ist genau so behandelt
worden, wie alle anderen, nämlich gar nicht, da es noch keine öffentliche
Veranstaltung gab. Und somit handelt es sich auch um keine Bösartigkeit der
Verwaltung. Herr
Beck stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass die Debatte eingestellt wird, da
keine neuen Erkenntnisse mehr vorgelegt werden können. Frau
Matischok-Yesilcimen möchte jedoch Herrn Schmidt und der Verwaltung Gelegenheit
geben, sich abschließend zu äußern. Wenn dann dem Ausschuss die zugesagte
detaillierte Auflistung von Herrn Schmidt vorliegt, kann sich der Ausschuss mit
den Einzelfällen beschäftigen und erneut mit der Verwaltung diskutieren. Frau
Heider erinnert daran, dass Herr Schmidt noch die Information nachreichen
wollte, wo Genehmigungen abgelehnt wurden mit Hinweis „nicht hier in Mitte“. Herr
Schmidt teilt mit, dass er sich nicht darüber beschwert hat, dass ein Mitarbeit
freundlich auftritt, sondern er wollte zum Ausdruck bringen, dass bemängelt
wird, dass ein Mitarbeiter verdeckt ermittelt (was auch rechtlich zulässig
ist), im Club erscheint und mit den Betreibern ein freundliches Gespräch führt,
wo aber in keiner Weise zum Ausdruck kommt, dass hier als Folge dieses
Gesprächs ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Betreffend der Bebauungspläne
führt Herr Schmidt aus, dass bei allen Fällen, nach seinem Wissen, kein
Bebauungsplan vorliegt. Für die Brunnenstraße 10 gibt es sehr wohl einen
Bebauungsplanentwurf, der explizit für dieses Gebiet ein Mischgebiet ausweist.
Die Verwaltung bestätigt dies auch innerhalb des Verfahrens, stellt sich aber
auf den Rechtsstandpunkt, solange aus diesem Entwurf noch kein Bebauungsplan
ergangen ist, muss davon ausgegangen werden, dass es sich noch um allgemeines
Wohngebiet handelt. Diese Sichtweise hält die Clubcommission schlichtweg für
falsch. Hinsichtlich der positiven Fälle führt Herr Schmidt aus, dass diese
Betreiber sicherlich nicht kommen und sich beschweren. Es gibt rd. 90
Mitglieder. Viele sind auch deshalb beigetreten, weil sie die Probleme mit der
Verwaltung hatten. Es sind in der Vergangenheit auch nicht so viele neue Clubs
entstanden, die der Definition der Clubcommission entsprechen. Herr
Schulze bezieht auf das Rio e.V. und teilt mit, dass es am Ende des letzten
Jahres Gespräche mit dem Betreiber und Frau Dubrau darüber gab, ob man nicht
einen Ersatzstandort für diesen Betrieb finden könnte. Frau Dubrau hat sich
selber darum bemüht, einen Standort ausfindig zu machen. Es wurden dann
verschiedene Vorschläge erarbeitet, die dem Betreiber des Vereins per E-Mail
zugegangen sind, ohne jemals eine Antwort erhalten zu haben. Frau
Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei den Anwesenden für die Ausführungen. |
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