Auszug - Musikwirtschaft als Standortfaktor - Darstellung der Chancen und Probleme durch Michael Schmidt, Geschäftsführer Clubcommission  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 06.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Michael Schmidt – Clubcommission – stellt die Chancen und Probleme der Musikwirtschaft als Standortfaktor dar

Herr Michael Schmidt – Clubcommission – stellt die Chancen und Probleme der Musikwirtschaft als Standortfaktor dar. Die Ausführungen liegen den Mitgliedern schriftlich vor. Diese Ausführungen haben ihn dazu veranlasst, erneut mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in Kontakt zu treten und ihr mitzuteilen, dass leider trotz des hier vor einem Jahr geführten Gespräches im Ausschuss eine Veränderung nicht stattgefunden hat. Es besteht die eindringliche Bitte der Clubcommission, dass hier nun endgültig ein Umdenkungsprozess einsetzt dahingehend, was Berlin ein mal ausgemacht hat. Die bevorstehende 10. Clubnacht wird dazu genutzt, um Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Das ganze wurde unter das Motto gestellt „Save the Clubs! Clubdiscrimination is killing berlin” (Rettet die Clubs! Diskriminierung von Clubs tötet Berlin). Man ist der Auffassung, dass man dies so zuspitzen muss, um es auch ganz deutlich zu machen, weil alles andere, z.B. es mit Samthandschuhen zu versuchen, dies mit der Leitung einvernehmlich zu lösen, offenbar nicht funktioniert. Es werden öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Die Wahlkampfzeit wird genutzt werden, um die Parteien ganz dezidiert zu fragen, wie sie hier in Mitte gedenken, mit Clubs umzugehen und welchen Stellenwert diese haben und wie über den Beitrag hinaus sichergestellt werden kann, dass hier tatsächlich ein Umdenkungsprozess vonstatten geht.

 

Frau Gülink merkt an, dass man auf die Aussagen nicht eingehen möchte, da man nicht vorbereitet ist. Im Jahre 2004 wurde hier im Ausschuss erläutert, wie Verträge planungsrechtlich, bauordnungsrechtlich zu prüfen sind. Das Problem besteht darin, dass diese Clubs in allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden sollen. Und das geht nicht. Darüber gibt es auch ein Urteil, wo vom OVG Berlin an die Hand gegeben wurde, was man als Vergnügungsstätte ansieht. Das Problem einer Entscheidung ist u.a., dass auch eine größenmäßige Sortierung gemacht wurde.

 

Herr Schmidt merkt an, dass es sich genau um dieses Problem handelt. Die Clubcommission bestreitet, dass es sich bei der Brunnenstraße, wo der Club geführt werden soll, um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Was macht nach der Baunutzungsverordnung ein allgemeines Wohngebiet aus, dass nämlich das Wohnen eindeutig im Vordergrund steht. Und dort sind in erster Linie Gaststätten, Läden vorhanden, die für die ortsansässigen Anwohner da sind. Wenn man sich die Rosa-Luxemburg-Straße und die Brunnenstraße ansieht, stellt man fest, dass dort Sexshops, Sexkinos und andere Geschäfte von überörtlichem Charakter vorhanden sind. Natürlich dienen alle diese Geschäfte auch der Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung aber auch darüber hinaus bis hin zu der Frage, ob sie sogar als Vergnügungsstätte bauplanungsrechtlich einzustufen sind. Weil es sich hier um kreative Betriebe handelt, liegt eine Mischnutzung vor, z.B. verschiedene Formen von Speisen und Getränken bis hin zu regelmäßigen Musikdarbietungen. Der King-Kong-Klub ist so ein Beispiel, wo man sich lange darüber gestritten hat, wo dann nachher zumindest von der Wirtschaftsverwaltung anerkannt wurde, dass es sich mitnichten um eine Vergnügungsstätte handelt. Auch der Leiter der Bauaufsicht kam zu diesem Ergebnis. Gleichwohl gibt es nach wie vor Probleme der Wirtschaftsverwaltung, die dem Antrag nicht stattgeben will, obwohl die bauplanungsrechtlichen Probleme ausgeräumt sind. Es wird hier nicht wirklich differenziert. Es gibt einen einzigen Fall (Bergstraße, sog. Ackerkeller), wo auch Herr Schmidt selbst sagen muss, da gibt es ein spezielles allgemeines Wohngebiet, gleichwohl dort 10 Jahre lang ein Gaststättenbetrieb funktioniert hat. Die hatten von der Wirtschaftsverwaltung eine Schankerlaubnis bekommen mit regelmäßigen Musikdarbietungen und Tanzveranstaltungen. Das hätte die Wirtschaftsverwaltung nie erlassen, wenn es nicht eine darauf passende Baugenehmigung gegeben hätte. Jetzt kommt die Bauverwaltung daher und sagt, nein, das ist nicht zulässig. Deshalb sagt auch die Wirtschaftsverwaltung, dass hier nicht die passende endgültige (bisher vorläufig) Erlaubnis nicht erteilt werden kann. Obwohl in den letzten 10 Jahren eine Schankerlaubnis mit regelmäßigen Musikdarbietungen und Tanzveranstaltungen gab. Wenn man sich die Einzelfälle ansieht, dann wird klar, dass nicht differenziert, sondern immer nur pauschal beurteilt wird. Wenn man mit gutem Willen differenziert an die Sache gehen würde, dann würde man auch einvernehmliche Lösungen finden. Aber das bezweifelt Herr Schmidt. Das wurde ihm im Falle des Rio-Clubs auch ganz klar so gesagt. Die Verwaltung hat Angst vor Verstetigung, obwohl dort die Angst völlig unbegründet ist, da es sich nur um eine Zwischennutzung handelt. Das ganze wird eingestellt, sobald das Haus abgerissen wird. Die Abrissgenehmigung und Neubaugenehmigung liegt vor. Gleichwohl weigert sich die Bauverwaltung hier mit einzusteigen.

 

Herr Beck zeigt sich verwundert, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Die getätigten Aussagen ähneln denen von vor einem Jahr. Insofern ist Herr Beck der Auffassung, dass der Ausschuss keine Möglichkeit hat andere Dinge zu sagen, als vor einem Jahr. Die Situation stellt sich scheinbar genau so dar, dass es um Einzelfälle geht. Einzelfälle müssten geprüft werden. Allgemeine Wohngebiete sind festgelegt. Der Ausschuss kann dies im Einzelnen auch nicht untersuchen. Jedoch werden hier sehr harte Vorwürfe gemacht. Das ist der Unterschied zum letzten Jahr. Herr Beck hätte gerne gewusst, wer sagt, dass hier in Mitte keine Clubs gewünscht sind. Eigentlich ist auch die Verwaltung immer recht offen gegenüber Investitionen und Neuansiedlungen im Bezirk. Wenn dies so gesagt wurde, wäre es schon sehr krasses grundsätzliches Vergehen. Weiterhin bittet Herr Beck darum, dass der Ausschuss die Einzelfälle aufgelistet bekommt um zu sehen, an welchen Punkten es hakt und dann könnte evtl. nochmals mit der Verwaltung diskutiert werden. Abschließend hätte Herr Beck gerne gewusst, ob schon ein Klageverfahren eingeleitet wurde. Wenn hier dem Bezirk vorgeworfen wird, er handelt nicht nach Recht und Gesetz, dann steht doch jederzeit der Klageweg offen. Und der Vorwurf, der hier gemacht wird, dass nicht nach Recht und Gesetz gehandelt wird, ist ein sehr harter. Dann muss man auch politisch aktiv werden. Dafür muss jedoch ein juristisches Verfahren vorliegen bzw. ein Urteil. Im letzten Jahr wurde hier ein Urteil dargestellt, was nicht zugunsten der Clubcommission ausgegangen ist. Gibt es evtl. weitere Prozesse oder weitere Verfahren, die vorliegen. Zurzeit kann man nur mit Frau Dubrau reden und nachfragen, warum sie nicht mit den Vertretern der Clubcommission gesprochen hat. Das betrifft natürlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besonders. Ansonsten sieht Herr Beck keine andere Möglichkeit, als die vom letzten Mal.

 

Auf nochmalige Nachfrage von Frau Matischok-Yesilcimen, ob dem Ausschuss eine Auflistung der Einzelfälle übermittelt werden kann teilt Herr Schmidt mit, dass er diese per E-Mail übersenden wird.

Weiterhin bezieht er sich auf die Brunnenstraße 10 und teilt mit, dass dort Klage erhoben wurde. Bei Rio e.V. läuft ein Widerspruch. Der Ackerkeller ist zurzeit noch in der Prüfung. Es sind also zwei in der Prüfung und bei zweien anderen Clubs laufen Rechtstreite (Klageverfahren und Widerspruchsverfahren). Beim King-Kong-Klub wünscht man sich recht kurzfristig ein Gespräch mit Herrn Lamprecht, da man sich davon erhofft, dass ein anstehender Gerichtstermin am 22.03. beim Amtsgericht dadurch obsolet werden kann.

 

Frau Kliemann merkt für die SPD-Fraktion an, dass man die Clubszene als wichtigen Wirtschaftsfaktor in Berlin und auch im Bezirk Mitte sieht. Sie kann die Ausführungen jedoch nicht ganz nachvollziehen, da in der Oranienburger Straße im letzten Jahr mindestens fünf Clubs (Amri-Bar, Mirchi-Bar, Sushi-Bar) entstanden sind. Insofern würde es sie schon interessieren, wie viele Bars es gibt und wie viele im letzten Jahr entstanden sind.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass es zumindest im Sanierungsgebiet der Spandauer Vorstadt ca. 1.080 Gewerbebetriebe gibt. Davon sind ca. 180 Betriebe Gaststätten. Bei einer Gaststätte wird allerdings nicht unterschieden zwischen einer Gaststätte ohne oder einer Gaststätte mit besonderer Betriebseigentümlichkeit. Auch ein Coffeshop ist eine Gaststätte, jedoch kein Club.

 

Herr Schmidt führt aus, dass rechtlich gesehen nicht jede Gaststätte auch gleichzeitig ein Club ist. Aber jeder Club ist eine Gaststätte. Weiterhin führt Herr Schmidt aus, was das Klientel aus der Sicht der Clubcommission ausmacht. Es geht fachtechnisch um regelmäßige Musikdarbietungen mit einem Live-DJ als Künstler oder es kann die Live-Musikaufführung sein. Entscheidend ist, dass ein häufig vom Mainstream abweichender Musikgeschmack gefahren wird. Neben dem Anbieten von Musik können auch noch künstlerische Aspekte hinzukommen (Liveperformance u.a.). Ihm ist klar, dass dies nicht einfach ist zu beschreiben. Auf jeden Fall ist eine Sushi-Bar kein Club, auch eine Diskothek ist kein Club, weil die Diskotheken nach einem bestimmten Schema ablaufen. Die Clubcommission ist auch gerne bereit, mit den Ausschussmitgliedern eine Tour zu machen. Die 10. Clubnacht gibt dazu eine gute Gelegenheit zu sehen, was eigentlich Clubs sind. Dort könnten dann die 33 Clubs, die Mitglieder der Clubcommission sind, besucht werden. Der Eintritt kostet für alle Clubs 11,00 €.

Herr Schmidt bezieht sich nochmals auf das Urteil des OVG und merkt an, dass dort eine sehr genaue, jedoch leider vom Bundestrend abweichende, Beschreibung hinsichtlich der Frage, was ist eine kleine und was ist eine große Vergnügungsstätte, enthalten ist. Während andere Rechtsprechungen von um die 100 qm ausgehen, liegt beim OVG-Berlin die Grenze bei 80 qm.

 

Frau Gülink merkt an, dass sich die 100 qm auf Spielhallen beziehen.

 

Herr Pawlowski führt aus, dass auch für die Fraktion der FDP die Clubszene nicht nur als Wirtschaftsfaktor gerade in Berlin-Mitte sehr wichtig ist, sondern die Clubszene trägt auch erheblich zur Attraktivität des Stadtbildes bei. Aus diesem Grund kann er sich der Aussage von Herrn Schmidt anschließen, dass die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet nicht nachvollziehbar ist. Die Realität spricht eine ganz andere Sprache und aus diesem Grund wurde auch ein bestimmter Bebauungsplan von der FDP-Fraktion auch abgelehnt. Die Anzahl der Gaststätten sagt noch nichts über die Anzahl der Clubs aus, die existieren. Es ist auch bedauerlich, dass sich die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung vor 1 ½ Jahren über die Probleme unterhalten haben, auch unter Zusage der zuständigen Stadträtin in der BVV, hier eine Kooperation herbeizuführen, dies jedoch offensichtlich nicht gelungen ist. Herr Pawlowski fragt bei Herrn Lamprecht betreffend der Gaststättenerlaubnis mit besonderer Betriebseigentümlichkeit nach, wie viele dieser Erlaubnisse in der letzten Zeit beantragt und wie viele auch abgelehnt wurden aufgrund der Vorschriften der Bauverwaltung.

 

Herr Lamprecht sagt zu, dass er diese Information dem Ausschuss nachreicht.

 

Herr Rissmann führt aus, dass der CDU-Fraktion die Bedeutung der Clubszene vollkommen bewusst ist. Die Clubszene wird in aller Regel als Bereicherung für die Stadt und insbesondere für den Bezirk angesehen. Die Clubszene zieht nicht nur Touristen an, sondern belebt die Stadt insgesamt und gibt dem, was man hinlänglich „Neue Mitte“ nennt, das besondere Gepräge. Dies muss man natürlich gegenüber den Bedürfnissen der Anwohner abwägen. Es kann aber weder wegen der dort lebenden Menschen noch wegen den, aus Sicht der CDU-Fraktion, berechtigten Interessen der Clubbetreiber nicht so sein, dass das Bezirksamt pauschal mit diesen Anträgen umgeht. Gerade in einem dicht bebauten Bereich ist eine differenzierte Betrachtungsweise notwendig. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig, um den Interessensausgleich hinzubekommen. Wenn das von Herrn Schmidt dargestellte stimmt, und bisher wurde dem nicht widersprochen, dann fragt Herr Rissmann insbesondere das Bezirksamt und die Bauverwaltung, warum hier keine Gespräche geführt werden. Warum muss es so weit kommen, dass sich dieser Ausschuss wiederholt damit beschäftigt und warum muss es so weit kommen, dass die Berliner Verwaltungsgerichte damit beschäftigt werden. Herr Schmidt macht auf ihn einen sehr gesprächsbereiten Eindruck. Es muss doch möglich sein, hier eine sachgerechte an möglichst allen Interessen orientierte Lösung zu finden. Die Bauverwaltung des Bezirks Mitte sollte sich bewusst sein, dass es hier um einen wichtigen Standortfaktor im Bezirk geht, der Arbeitsplätze schafft, der Umsatz macht und der Touristen anzieht. Es mag sicherlich Gegenden geben, wo es einfach nicht geht, weil dort zu viele Menschen zu dicht wohnen. Herr Rissmann hat Herrn Schmidt auch nicht so verstanden, dass er den gesamten Bezirk Mitte mit Clubs belegen möchte, die von morgens bis abends nur noch laute Musik machen. Darum geht es hier sicherlich nicht. Es geht um eine differenzierte am Einzelfall orientierte Lösung. Herr Rissmann möchte deutlich zum Ausdruck bringen, dass man sich über die Entwicklung der Clubszene freut und man hofft, dass das Bauamt den hier offensichtlich geschilderten Weg ändert und Gesprächsbereitschaft mitbringt.

 

Auf Nachfrage bei den Mitgliedern wird Herrn Bertermann als nicht ordentliches Mitglied im Ausschuss das Rederecht gewährt.

 

Herr Bertermann bezieht sich auf den Vorwurf, dass die Bauverwaltung insbesondere Frau Dubrau nicht zu weiteren Gesprächen bereit wären. Herr Bertermann erinnert sich an ein Gespräch bei Frau Dubrau, wo Herr Schmidt mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Verwaltung ebenfalls anwesend war. Dieses Gespräch hatte er so verstanden, dass man sich darauf geeinigt hatte, nicht eine Pauschalgenehmigung für alle Clubs zu erteilen, sondern es gab das Angebot an die Clubcommission, dass man sich die jeweiligen Einzelfälle ansieht und darüber diskutiert. Er hatte Frau Dubrau auch nicht so verstanden, dass die Clubcommission alle zwei Monate eingeladen wird, um zu diskutieren. Es besteht nun die Frage, ob von der Clubcommission ein Gesprächsangebot kam, das von Frau Dubrau abgelehnt wurde. Weiterhin hätte Herr Bertermann gerne gewusst, ob es einen einzigen Fall gibt, wo das Bezirksamt gegen einen Club oder eine Diskothek vorgegangen ist, obwohl es keine Anwohnerbeschwerden gab.

 

Herr Lamprecht bejaht diese Frage dahingehend, wenn z.B. keine Gaststättenerlaubnis vorlag. In diesem Falle muss sich niemand darüber beschweren, sondern das Bezirksamt muss von Amts wegen einschreiten.

 

Herr Schmidt bestätigt, dass es das Angebot von Frau Dubrau gab, mit ihrer Verwaltung Einzelfälle zu besprechen. Das wurde betreffend des King-Kong-Klubs auch getan. Man ist gemeinsam zu der Auffassung gekommen, was auch die Wirtschaftsverwaltung festgestellt hatte, dass es sich nicht um eine Vergnügungsstätte handelt. Somit liegt bei der Wirtschaftsverwaltung ein Antrag der Betreiberin vor, aus der Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit eine Schankwirtschaft mit besonderer Betriebseigentümlichkeit (regelmäßige Musikdarbietungen) zu machen. Dieser Antrag ist bis heute nicht abschließend bearbeitet. Stattdessen wurde ein weiteres Bußgeldverfahren eingeleitet, weswegen Herr Schmidt auch mit Herrn Lamprecht ein Gespräch betreffend des diesbezüglichen Gerichtstermins am 22.03. führen möchte. Daneben wurde mit Frau Dubrau über die Bereiche Spandauer und Rosenthaler Vorstadt gesprochen. Hinsichtlich der Bebauungsplanberatungen hat Frau Dubrau explizit erklärt, dass sie die Clubcommission als Interessensverband so behandeln wird, wie alle anderen auch und das Gespräch suchen wird. Inzwischen hat Herr Schmidt erfahren, dass es weitere Beratungen zum Bebauungsplan gegeben hat. Er hat jedoch bis heute keine Einladung von Frau Dubrau erhalten. Und das ist auch sein Vorwurf. Weiterhin musste festgestellt werden, dass offenbar E-Mail-Verteiler mitgelesen und an Dritte weitergeleitet werden. Das ist sicherlich bis zu einem gewissen Grad rechtlich zulässig, aber es wird generell politisch mokiert. Auch betreffend der verdeckten Kontrollen, die das Gesetz zulässt, gibt es den Hinweis, dass zwar ein freundlicher Beamter das Gespräch gesucht hat und der Eindruck erweckt wurde, der Sachverhalt ist damit geklärt, hinterher jedoch ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Soviel zu der Frage, ob es gezielte Maßnahmen gegenüber einzelnen Clubs gibt, obwohl keine Beschwerden vorliegen.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Bertermann, dass er Clubs meinte, die deshalb geschlossen wurden führt Herr Schmidt aus, dass man sich diesbezüglich zurzeit in einem Rechtsverfahren befindet.

 

Frau Gülink merkt an, dass ein Club geschlossen wurde, weil weder eine Baugenehmigung noch eine Genehmigung aus dem Wirtschaftsamt vorlag. Nach den vielen Gesprächen, die mit den Betreibern geführt wurden, empfindet Sie es auch als eine Unverschämt, wenn hier gesagt wird, die Bauverwaltung macht einfach nichts.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass es u.a. darum ging, dass regelmäßig Musikdarbietungen stattgefunden haben, obwohl eine Konzession beantragt wurde für eine Gaststätte ohne besondere Betriebseigentümlichkeit, wo nur sporadisch (bis zu 8 bis 10 Mal) im Jahr Musikdarbietungen stattfinden sollen, tatsächlich aber regelmäßig stattfinden.

 

Herr Schmidt möchte nicht, dass hier ein falscher Eindruck erweckt wird, was den Club Rio e.V. betrifft. Dieser Club hat am 27.07.2004 eine baurechtliche Duldung bekommen. Darin hieß es: „Planungsrechtlich liegt ein Mischgebiet vor, das ..?.gefällig ist. Gemäß § 6 Abs. 3 Baunutzungsverordnung sind in solchen Mischgebieten lediglich ausnahmsweise nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten zulässig. Bei dem planungsrechtlichen Vorhaben handelt es sich jedoch u.a. aufgrund der Größe um eine planungsrechtliche Vergnügungsstätte, die planungsrechtlich nicht zulässig ist. Das für die Nutzung beabsichtigte Gebäude befindet sich jedoch in einer besonderen Ortslage. An der Grundstücksgrenze zur Chausseestraße 107 befindet sich ein dreigeschossiges Gebäude, bestehend aus einem Vorderhaus und Seitenflügel zur Chausseestraße 105, ein fünfgeschossiges Gebäude mit einem Vorderhaus und Seitenflügel. Beide Brandwände stellen sich zum Grundstück Chausseestraße 106. Somit ist eine unmittelbare Beeinträchtigung auf den Nachbargrundstücken nicht gegeben. Auf dem betroffenen Grundstück selbst werden weder das Quergebäude noch der Seitenflügel genutzt, da hier umfangreiche Umbaumaßnahmen, einschließlich einer achtgeschossigen Neubebauung des Vorderhauses, geplant sind. Die Baugenehmigung für diese Baumaßnahme ist bereits erteilt. Eine Beeinträchtigung durch zusätzlichen Pkw-Verkehrslärm der Veranstaltungsnutzer ist nicht zu befürchten, da in unmittelbarer Umgebung eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz vorhanden ist.“ Diese Genehmigung, befristet auf drei Monate, hat es von Seiten der Bauverwaltung gegeben. Dazu gibt es auch eine entsprechende Erlaubnis der Wirtschaftsverwaltung. Danach wurde beantragt, dass diese Zwischennutzung, und um nicht mehr handelt es sich, für weitere drei Monate genehmigt wird. Das wurde dann von Seiten der Bauverwaltung untersagt. Es wird hier auch kein Vorwurf gemacht, sondern treffender als in dieser Genehmigung hätte man es nicht formulieren können. Für die Clubcommission ist nicht nachvollziehbar, warum man diesen Zustand, den man schon mal genehmigt hatte, nicht fortsetzt, bis das Haus abgerissen wird. In der zitierten Genehmigung hat die Verwaltung schriftlich dargelegt, wie man mit der Clubszene in Berlin-Mitte umgehen kann. Nämlich differenziert. Nur danach wurde ihm persönlich vom Amtsleiter mitgeteilt, dass man Angst vor einer Verstetigung hat. Diese kann es aber gar nicht geben, weil es keinen befristeten Mietvertrag gibt, sondern jederzeit gekündigt werden kann, da das Haus abgerissen werden soll und weil eine Baugenehmigung für etwas ganz neues vorliegt. Das gleiche Problem besteht bei der Brunnenstraße 10 (Möbelfabrik). Auch dort könnte man so differenziert vorgehen. Das genau ist der Wunsch der Clubcommission.

 

Herr Neuhaus bittet die Verwaltung/das Bezirksamt abzuklären, ob es für die genannten Fälle einen Bebauungsplan gibt und dies dem Ausschuss mitzuteilen. Weiterhin fragt er bei Herrn Schmidt nach, bei wie vielen Fällen eine Genehmigung unproblematisch war.

 

Herr Abraham fragt bei Herrn Schmidt nach, warum man sich auf die speziellen Standorte eingeschossen hat und nicht versucht, evtl. auszuweichen. Industriebrachen gibt es im Bezirk genug. Weiterhin bezieht er sich auf die vorgelegte Stellungnahme und dem darin enthaltenen Begriff Grassrootskultur und möchte sich, gerade als „Grüner“, davon abgrenzen, da man eigentlich aus dieser Grassrootskultur kommt. Das, was die Clubcommission macht, ist schon sehr kommerziell und das ist auch in Ordnung. Er versteht jedoch schlichtweg etwas anderes unter diesem Begriff.

 

Herr Bertermann kann es allen ernstes nicht als Vorwurf sehen, wenn ein Mitarbeiter des Bezirksamtes freundlich gegenüber anderen Leuten auftritt und seiner Arbeit nachgeht. Weiterhin bezieht sich Herr Bertermann erneut auf das Gespräch mit Frau Dubrau und merkt an, dass er es nicht so verstanden hat, dass das Angebot der Verwaltung darin bestand, sobald eine erneute Beratung zum Bebauungsplan stattfindet auch die Clubcommission automatisch eingeladen wird. Auch die Betroffenenvertretung wurde bisher nicht gesondert eingebunden. Der aktuelle Stand des Bebauungsplan ist nach der Kenntnis von Herrn Bertermann noch derselbe, wie zum damaligen Gespräch. Die Clubcommission ist genau so behandelt worden, wie alle anderen, nämlich gar nicht, da es noch keine öffentliche Veranstaltung gab. Und somit handelt es sich auch um keine Bösartigkeit der Verwaltung.

 

Herr Beck stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass die Debatte eingestellt wird, da keine neuen Erkenntnisse mehr vorgelegt werden können.

 

Frau Matischok-Yesilcimen möchte jedoch Herrn Schmidt und der Verwaltung Gelegenheit geben, sich abschließend zu äußern. Wenn dann dem Ausschuss die zugesagte detaillierte Auflistung von Herrn Schmidt vorliegt, kann sich der Ausschuss mit den Einzelfällen beschäftigen und erneut mit der Verwaltung diskutieren.

 

Frau Heider erinnert daran, dass Herr Schmidt noch die Information nachreichen wollte, wo Genehmigungen abgelehnt wurden mit Hinweis „nicht hier in Mitte“.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass er sich nicht darüber beschwert hat, dass ein Mitarbeit freundlich auftritt, sondern er wollte zum Ausdruck bringen, dass bemängelt wird, dass ein Mitarbeiter verdeckt ermittelt (was auch rechtlich zulässig ist), im Club erscheint und mit den Betreibern ein freundliches Gespräch führt, wo aber in keiner Weise zum Ausdruck kommt, dass hier als Folge dieses Gesprächs ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Betreffend der Bebauungspläne führt Herr Schmidt aus, dass bei allen Fällen, nach seinem Wissen, kein Bebauungsplan vorliegt. Für die Brunnenstraße 10 gibt es sehr wohl einen Bebauungsplanentwurf, der explizit für dieses Gebiet ein Mischgebiet ausweist. Die Verwaltung bestätigt dies auch innerhalb des Verfahrens, stellt sich aber auf den Rechtsstandpunkt, solange aus diesem Entwurf noch kein Bebauungsplan ergangen ist, muss davon ausgegangen werden, dass es sich noch um allgemeines Wohngebiet handelt. Diese Sichtweise hält die Clubcommission schlichtweg für falsch. Hinsichtlich der positiven Fälle führt Herr Schmidt aus, dass diese Betreiber sicherlich nicht kommen und sich beschweren. Es gibt rd. 90 Mitglieder. Viele sind auch deshalb beigetreten, weil sie die Probleme mit der Verwaltung hatten. Es sind in der Vergangenheit auch nicht so viele neue Clubs entstanden, die der Definition der Clubcommission entsprechen.

 

Herr Schulze bezieht auf das Rio e.V. und teilt mit, dass es am Ende des letzten Jahres Gespräche mit dem Betreiber und Frau Dubrau darüber gab, ob man nicht einen Ersatzstandort für diesen Betrieb finden könnte. Frau Dubrau hat sich selber darum bemüht, einen Standort ausfindig zu machen. Es wurden dann verschiedene Vorschläge erarbeitet, die dem Betreiber des Vereins per E-Mail zugegangen sind, ohne jemals eine Antwort erhalten zu haben.

 

Frau Matischok-Yesilcimen bedankt sich bei den Anwesenden für die Ausführungen.


 

 
 

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