Auszug - Aktueller Stand Jobcenter Insebesondere: Kostenbeteiligung des Bezirksamtes für die Mitarbeiter/innen mit kommunalen Aufgaben  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 5.2
Gremium: Soziales u. Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 23.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Dr

Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass das Bezirksamt die Kostenerstattung übernimmt für die Mitarbeiter/innen, die zuständig sind für die kommunalen Aufgaben. Zur Zeit gilt noch ein Schlüssel 1:800. Es gibt eine Veränderung in Richtung Verwaltungspauschale, die die Kommune bezahlen soll. Weiterhin gibt es die Entwicklung, dass gesagt wird, Personal ist vorhanden, aber es fallen auch andere Kosten an. 9,8 % muss für den Geschäftsführer bezahlt werden. Darüber hinaus gibt es eine Kostenbeteiligung des Bezirkes Mitte z. B. in der Umbaumaßnahme (Eingangszone, Einbau einer Klimabelüftungsanlage, Anschaffung von Büromöbeln für die Wartezone u.ä.). Hier ist vereinbart, dass bei solchen Maßnahmen die Kommune erfährt, dass sie ihre anteiligen Kosten übernimmt. Im Kern ist das im Bezirksamt unstrittig, weil es nachvollziehbar ist, dass dort natürlich auch kommunale Aufgaben erbracht werden, dass man sich an bestimmte Kosten beteiligt. Bei anderen Bereichen gibt es Streit.
Herr BzStR Dr. Hanke und Herr BzStR Dr. Heuer haben sich dafür eingesetzt, dass entsprechende Personalkosten erstattet werden, damit ein vernünftiger Jahresabschluss gemacht werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Agentur zugestimmt zu überweisen, allerdings wurden die Kosten gekürzt, denn die Agentur ist der Meinung, dass es hier noch Leistungen gibt, die die Kommune zahlen müsste. Das BA sieht aber nicht ein, das zu bezahlen. Daraufhin wurde verrechnet. Herr Dr. Hanke ist nun der Meinung, dass man in eine Rechtsprüfung eintreten müsste.

 

Herr BzStR Dr. Hanke berichtet anschließend über die Trägervertretung. Dazu fand am 22.02.2006 eine Beratung statt. Es wurden drei wesentliche Punkte vereinbart.

  1. Ergänzungsregelung zum Errichtungsvertrag wurde verabschiedet. Hier geht es um die Stärkung der Rolle des Geschäftsführers; Frage Direktionsrecht und ob Personal übergeleitet wird von der Agentur und Budgethoheit).
  2. In der Trägervertretung wurde die Debatte über die Budgethoheit des Geschäftsführers geführt. Er kann einen Beauftragten des Haushalts benennen.
  3. Fragestellung: Was passiert, wenn die Bezirke die Mehrheit in der Trägervertretung bekommen.

 

Es wird 3 große Komplexe geben, die zukünftig anfallen werden:

    • Beschlussfassung über den Kapazitätsplan, Stellenplan, Haushaltsplan
    • Beschlussfassung über den Maßnahmeplan
    • Zielvereinbarung, die zwischen Trägervertretung und dem Geschäftsführer geschlossen wird. Die jährlich abgeschlossene Zielvereinbarung wird nach Absprache in der Trägervertretung zwei große Bestandteile haben. Die 5 Ziele, die zwischen der Bundesagentur und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verhandelt wurden, gelten bundesweit.
      Die Agentur möchte mit dem Geschäftsführer noch weitere Ziele vereinbaren. Es werden regionale Ziele definiert. Herr Dr. Hanke hat ein Konzept erarbeitet und mit Herrn Krüger beraten.

 

Abschließend verteilt die Vorsitzende, Frau Scheffler, einen Antrag. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu (10 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen). Siehe Anlage.

 

Die Vorsitzende, Frau Scheffler, verteilt den „Bericht der Schuldnerberatung im Fallmanagement des Jobcenters Mitte für das Jahr 2005“.

Herr Wahrmann teilt mit, am 1.2.2006 hat die Schuldnerberatung im Jobcenter ihre Räume bezogen und ihre Arbeit aufgenommen.
In der Märzsitzung wird Herr Wahrmann erneut berichten.

 


 

 
 

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