Auszug - Stand der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Insbesondere: Verlagerung der Tuberkulosefürsorgestelle  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales u. Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 23.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorsitzende, Frau Scheffler, erinnert, dass im Oktober ausführlich im Ausschuss über den Stand der Reform des ÖGD berichte

Die Vorsitzende, Frau Scheffler, erinnert, dass im Oktober ausführlich im Ausschuss über den Stand der Reform des ÖGD berichtet wurde.

 

Herr BzStR Dr. Hanke berichtet zum Lenkungsausschuss und zum förmlichen Verfahren des RdB. Bezüglich Tuberkulosefürsorgestelle wurde in der BVV ausführlich berichtet.
Der Gesetzesentwurf ist nicht mehr der Referentenentwurf, sondern in der ersten Lesung beim Senat. Der RdB hat im Januar 2006 den Gesetzesentwurf zur Beratung an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Der Fachausschuss hat am 26.01.2006 getagt und über diesen Gesetzesentwurf beraten. Im Kern sind vom RdB-Ausschuss alle Änderungsanträge, die Herr BzStR Dr. Hanke eingebacht hat, übernommen worden.
Die Änderungsanträge haben sich auf folgende Punkte bezogen:

  1. Der Gesetzesentwurf wird wieder aufgenommen (ist auch im Leitbild verankert. Der ÖGD orientiert seine Arbeit am Programm des gesunden Städtenetzwerkes.)
  2. Prävention von zivilisationsbedingten Krankheiten (einschließlich Alterskrankheiten)
  3. Sozialinikative Gesundheitsplanung dient als Grundlage zur Mittelausstattung der bezirklichen Gesundheitsdienste (hier gehören auch kinderärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Behinderungen, Störungen, Vernachlässigungen und Misshandlungen)

 

Es soll für ale Menschen ergänzt werden, hinsichtlich der Erhaltung der Selbstädigkeit der Verhinderung oder Verzögerung des Eintritts von Pflegebedürftigkeit. Weiterhin hat Herr BzStR Dr. Hanke gefordert, dass in der Durchführungsverordnung, die hoffentlich zeitgleich mit dem Gesetzesentwurf kommt, folgende Punkte zwingend zu beachten sind:

-          Festlegung des zu gewährleistenden des Mindestangebotes (Qualitätsfrage der Leistungen)

-          Festlegung des Verfahrens und der Grundsätze zur Ermittlung der erhöhten Ausstattung und sozialstrukturell schwachen Sozialräumen und zur Flexibilität eine klare Aufgabenverteilung zwischen Hauptverwaltung und Bezirken

 

Der RdB hat im Kern die Stellungnahme des Fachausschusses übernommen. Ferner wurde beschlossen, die Veterinär- und Lebensmittelämter den Ordnungsämtern zuzuordnen. Im RdB-Beschluss wurde eine Öffnungsklausel, was die Zuordnung des KJPD angelangt, eingebaut. Die Senatsverwaltung teilte mit, dass sie mit Interesse die RdB-Stellungnahme gelesen hat, aber keine einzige Änderung des RdB übernommen hat, sondern den Gesetzesentwurf unverändert dem Senat vorlegt hat. Nach der Beteiligung des RdB geht der Entwurf in den parlamentarischen Raum und danach entsprechend in das Abgeordnetenhaus, Fachausschüsse, mit der Zielsetzung, im April zur Verabschiedung zu kommen, damit das Gesetz zum 1.7.2006 in Kraft treten kann.

 

Bezüglich Lenkungsausschuss und die verwaltungsseitige Vorbereitung und Umsetzung des ÖGD teilte Herr BzStR Dr. Hanke mit. Der Lenkungsausschuss tagte am 20.2.2006. Auf der Tagesordnung standen nicht so wichtige Themen wie Outcourcing, Beauftragung von Dritten, sozialinikative Verteilung der Ressourcen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Sozialräumen. Es wurde sich mit Standortfragen beschäftigt, die vom Grundsatz her schon vor einem Jahr beschlossen wurden. Im Bereich SMD – Geschlechtskrankheiten AIDS – gab es in den letzten Monaten eine Dynamik an den Beschlüssen, die schon gefasst wurden, insbesondere in der Frage, ob der SMD nach Mitte kommt oder nicht. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat Interesse den SMD in ihren Bezirk zu bekommen; auch andere Bezirke meldeten sich.
In einem am 20.03.2006 stattgefundenen Gespräch hat sich der Bezirk mit einer Standortfrage beschäftigt, ob Lichtenberg oder Marzahn-Hellersdorf den Zuschlag erhalten sollte. Beide Bezirke wurden gebeten, nochmals eine Berechnung über die Kosten der beiden Standorte.
vorzulegen

Keine Diskussionen gab es zur Beratungsstelle für Sehbehinderte. Die Beschlusslage ist klar. Die Beratungsstelle für Sehbehinderte bleibt im Bezirk Mitte, Reinickendorfer Straße. Es wurde noch einmal bestätigt, dass das Zentrum für Sprachbehinderung in Reinickendorf bleibt. Es musste erneut die Entscheidung zwischen der Hörberatung Friedrichshain und der Hörberatung Neukölln getroffen werden. In Neukölln hat es einen großen politischen Druck gegeben.

Im Lenkungsausschuss wurde noch einmal eine Zeitplanung vorgestellt, wie bis zum 1. Juli 2006 die offenen ungeklärten Fragen geklärt werden. Es wurde versichert, den Zeitplan einzuhalten.


 

 
 

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