Auszug - Bericht zu den Ergebnissen des Expertenteams "Öffentliche Bibliotheken in Berlin"  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänsich teilt mit, dass der Expertenbericht seit dem vergangenen Jahr vorliegt

Frau BzStR´in Hänsich teilt mit, dass der Expertenbericht seit dem vergangenen Jahr vorliegt. Die darin enthaltenen Empfehlungen sind den Ausschussmitgliedern bekannt. Die Stadträterunde hat sich gemeinsam mit dem Senator in Auswertung dieses Expertenberichtes darüber verständigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die eine Umsetzungsstrategie für die dortigen Empfehlungen entwickeln sollte. In dieser Arbeitsgruppe sind 4 Stadträte und 5 Amtsleiter bzw. Fachbereichsleiter aus insgesamt 9 Bezirken enthalten. Frau Hänisch ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe, die inzwischen 5 x getagt hat. Es wurde sich verständigt, den Prozess bis Mai 2006 abzuschließen, auch im Hinblick darauf, dass der Kulturausschuss im Abgeordnetenhaus sich mit diesem Thema beschäftigen möchte, nachdem er im Januar 2006 eine Debatte führte.
Die Arbeitsgruppe ist in einem intensiven Prozess, aber so viele wirklich tragfähige und zukunftsweitende Beschlüsse sind noch nicht gefasst worden.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit 2 Schwerpunkten befasst: Formulierung von Mindeststandards für die öffentlichen Bibliotheken. Im Expertenbericht wurde vorgeschlagen, 6 Entleihungen pro Einwohner, 25 Tsd. Entleihungen pro Planstelle und 1,50 € Medienetat pro Einwohner als Mindeststandards zu formulieren. Dabei sind 6 Entleihungen pro Einwohner und 1,50 € auch outputorientierte Zielgrößen, während die Zielstellung pro Entleihung inputorientierte Standards ist. Alle 3 zusammen formulieren für alle Berliner Bezirke tatsächlich einen Sollpersonalkörper und einen entsprechenden Output, der anzustreben ein ehrgeiziges Ziel ist. 6 Entleihungen pro Einwohner wird derzeit berlinweit nur vom Bezirk Mitte übertroffen (7,6 Entleihungen pro Einwohner). Die anderen 11 Bezirke liegen zum Teil deutlich darunter.
25 Tsd. Entleihungen pro Planstelle hat noch kein Bezirk erreicht.
Frau Hänisch weist darauf hin, dass im Laufe des Diskussionsprozesses festgestellt wurde, dass in Vorbereitung des Doppelhaushaltes 06/07 alle Berliner Bezirke 40 abgebaut haben. Die Abbaustrategie steht im Wiederspruch zu dem Diskussionsprozess.
In der Diskussion in der Arbeitsgruppe wurde vor allem von den LuV- und Fachbereichsleitern kritisch angemerkt, dass die Größe Entleihungen nicht die richtige Bezugsgröße sei. Sie würden lieber die Bezugsgröße Besuche einführen, weil sie die bildungspolitischen Ziele abbilden. Besuche nehmen einen ganzzeitlichen Charakter an und die Nachfrageorientierung an dieser Stelle entsprechend zu würdigen sei. Es gab sehr massive Versuche von der Arbeitsebene, die Bezugsgröße Entleihungen gänzlich zu känzeln. Stattdessen vollständig umzuschwenken auf die Bezugsgröße Besuche (2,5 Besuche pro Einwohner; 10 Tsd. Besuche pro Planstelle waren angestrebt). Bei den Stadträten hat dies keinen Wiederhall gefunden. Die Diskussionen haben letztendlich dazu geführt, den Expertenbericht vorgeschlagenen Mindeststandard, als auch den damit konfrondierenden Mindeststandards der Fachebene die Bezugsgröße Besuche als allgemeine Mindeststandards zu formulieren und bei 1,50 € Medienetat pro Einwohner zu bleiben. Das ist in der Arbeitsgruppe so beschlossen worden. Frau Hänisch geht davon aus, dass es in einer Stadträtesitzung so bestätigt wird. Sie merkt aber an, dass die Mindeststandards bisher nicht mit einem zeitigen Fahrplan verbunden sind.

 

Die Arbeitsgruppe hat sich dem weiteren Schwerpunktthema: Aufwertung der Servicezentrale, Überführung in eine eigene Rechtsform und Verlagerung eines Teils oder zu bestimmender administrativer Aufgaben in diese Servicezentrale und damit die Qualifizierung dieser Einrichtung als zentrale Serviceeinrichtung für alle 12 Berliner Bezirke gewidmet und auch den Vorschlägen der Expertenkommission. Ergebnisse gibt es noch nicht. Die Arbeitsebene hat bislang die Überführung der Servicezentralen in eine eigene Rechtsform befürwortet. Steht noch im Konflikt mit der ZLB (Zentrale Landesbibliothek). Die Arbeitsebene befürwortet keine verbindliche Verlagerung von Aufgaben und damit verbunden von Kompetenzen aus den Bezirksbibliotheken in die Servicezentrale, sondern favorisiert ein Modell, welches besagt, dass die Servicezentrale, wie sie bisher vorhanden ist, ausreicht, um administrative Aufgabenstellungen nach gemeinsamen Kriterien, Zielstandards zu verabreden und dann davon auszugehen, dass die 12 Bezirke im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch umsetzen wird.
Aus Sicht von Frau Hänisch gibt es ein fehlendes Maß an Verbindlichkeit an diesem Modell. Dennoch geht sie davon aus, dass so ein Modell nicht unerhebliche Unterstützung aus den 12 Bezirken finden wird. Der Vorschlag der Expertenkommission wird eher nicht unterstützt werden.
Die Fachebene schlägt vor, insofern hat dieser Diskussionsprozess auf der Ebene den Wunsch nach einheitlichen und verabredeten Vorgehensweisen gezeigt, dass ein hohes Maß an administrativen Aufgaben zukünftig outgecourct werden sollen und nicht mehr von der Bezirksbibliothek selbst erstellt werden soll. Auch solche Beschlüsse sollen über die Verbundzentrale gefasst werden und in allen 12 Bezirken einheitlich erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Noch völlig undiskutiert in der Arbeitsgruppe ist das Personaloptimierungspotential. Dabei ist die Frage zu diskutieren, wie man bei Personalabgänge ein Mindeststand realisieren kann. In der Arbeitsgruppe ist auch zu diskutieren, ob Forderungen nach bestimmten Öffnungsklauseln (Außeneinstellungen für bestimmte Fachlaufbahnen bzw. Berufsgruppen) zu machen sind.

 

Frau BV Dr. Stiller (Grüne) findet das aus verschiedenen Gründen sehr betrüblich, sie ist der Auffassung, dass den Bezirken die Kompetenz entzogen wird. Das Abgeordnetenhaus wird dieses Papier zur Kenntnis nehmen und danach beschließen wird. Frau Dr. Stiller möchte intensiv dafür werben, die Mitarbeiterstellen zu sichern, in dem man sie in diese Verbundzentrale gibt. Es gibt Möglichkeiten, die Verbundzentralen weiter auszugestalten, dass sie eher als Dienstleister zu begreifen sind. Hier gibt es aus Sicht von Frau Dr. Stiller noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die die Gegebenheiten berücksichtigen würden, die Empfehlung der Expertenkommission Ernst nehmen, ohne dass man zu dem Ergebnis kommt, etwas verändern zu wollen. Frau Dr. Stiller regt an, sich mit diesem Thema noch einmal zu beschäftigen.


 

 
 

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