Auszug - Bericht zu den Ergebnissen des Expertenteams "Öffentliche Bibliotheken in Berlin"
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Frau
BzStR´in Hänsich teilt mit, dass der Expertenbericht seit dem vergangenen Jahr
vorliegt. Die darin enthaltenen Empfehlungen sind den Ausschussmitgliedern
bekannt. Die Stadträterunde hat sich gemeinsam mit dem Senator in Auswertung
dieses Expertenberichtes darüber verständigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten,
die eine Umsetzungsstrategie für die dortigen Empfehlungen entwickeln sollte.
In dieser Arbeitsgruppe sind 4 Stadträte und 5 Amtsleiter bzw.
Fachbereichsleiter aus insgesamt 9 Bezirken enthalten. Frau Hänisch ist
Mitglied dieser Arbeitsgruppe, die inzwischen 5 x getagt hat. Es wurde sich
verständigt, den Prozess bis Mai 2006 abzuschließen, auch im Hinblick darauf,
dass der Kulturausschuss im Abgeordnetenhaus sich mit diesem Thema beschäftigen
möchte, nachdem er im Januar 2006 eine Debatte führte. Die
Arbeitsgruppe hat sich mit 2 Schwerpunkten befasst: Formulierung von
Mindeststandards für die öffentlichen Bibliotheken. Im Expertenbericht wurde
vorgeschlagen, 6 Entleihungen pro Einwohner, 25 Tsd. Entleihungen pro
Planstelle und 1,50 € Medienetat pro Einwohner als Mindeststandards zu
formulieren. Dabei sind 6 Entleihungen pro Einwohner und 1,50 € auch
outputorientierte Zielgrößen, während die Zielstellung pro Entleihung
inputorientierte Standards ist. Alle 3 zusammen formulieren für alle Berliner
Bezirke tatsächlich einen Sollpersonalkörper und einen entsprechenden Output,
der anzustreben ein ehrgeiziges Ziel ist. 6 Entleihungen pro Einwohner wird
derzeit berlinweit nur vom Bezirk Mitte übertroffen (7,6 Entleihungen pro
Einwohner). Die anderen 11 Bezirke liegen zum Teil deutlich darunter. Die
Arbeitsgruppe hat sich dem weiteren Schwerpunktthema: Aufwertung der
Servicezentrale, Überführung in eine eigene Rechtsform und Verlagerung eines
Teils oder zu bestimmender administrativer Aufgaben in diese Servicezentrale
und damit die Qualifizierung dieser Einrichtung als zentrale Serviceeinrichtung
für alle 12 Berliner Bezirke gewidmet und auch den Vorschlägen der
Expertenkommission. Ergebnisse gibt es noch nicht. Die Arbeitsebene hat bislang
die Überführung der Servicezentralen in eine eigene Rechtsform befürwortet.
Steht noch im Konflikt mit der ZLB (Zentrale Landesbibliothek). Die
Arbeitsebene befürwortet keine verbindliche Verlagerung von Aufgaben und damit
verbunden von Kompetenzen aus den Bezirksbibliotheken in die Servicezentrale,
sondern favorisiert ein Modell, welches besagt, dass die Servicezentrale, wie
sie bisher vorhanden ist, ausreicht, um administrative Aufgabenstellungen nach
gemeinsamen Kriterien, Zielstandards zu verabreden und dann davon auszugehen,
dass die 12 Bezirke im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch umsetzen wird. Noch
völlig undiskutiert in der Arbeitsgruppe ist das Personaloptimierungspotential.
Dabei ist die Frage zu diskutieren, wie man bei Personalabgänge ein
Mindeststand realisieren kann. In der Arbeitsgruppe ist auch zu diskutieren, ob
Forderungen nach bestimmten Öffnungsklauseln (Außeneinstellungen für bestimmte
Fachlaufbahnen bzw. Berufsgruppen) zu machen sind. Frau BV
Dr. Stiller (Grüne) findet das aus verschiedenen Gründen sehr betrüblich, sie
ist der Auffassung, dass den Bezirken die Kompetenz entzogen wird. Das
Abgeordnetenhaus wird dieses Papier zur Kenntnis nehmen und danach beschließen
wird. Frau Dr. Stiller möchte intensiv dafür werben, die Mitarbeiterstellen zu
sichern, in dem man sie in diese Verbundzentrale gibt. Es gibt Möglichkeiten,
die Verbundzentralen weiter auszugestalten, dass sie eher als Dienstleister zu
begreifen sind. Hier gibt es aus Sicht von Frau Dr. Stiller noch eine ganze
Reihe von Möglichkeiten, die die Gegebenheiten berücksichtigen würden, die
Empfehlung der Expertenkommission Ernst nehmen, ohne dass man zu dem Ergebnis
kommt, etwas verändern zu wollen. Frau Dr. Stiller regt an, sich mit diesem
Thema noch einmal zu beschäftigen. |
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