Auszug - a) Mitteilungen der Vorsitzenden / des Bezirksamtes  

 
 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

a)

a)      der Vorsitzenden

schreibt Frau Hoff

      des Bezirksamtes

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit:

1.      Hugo-Heimann-Bibliothek

 

Die letzte Messung der Feuchtigkeitswerte hat am 19.12. stattgefunden. Laut Messprotokoll zeigen die Werte eine deutliche Verbesserung. Mit Ausnahme weniger Messpunkte im linken Teil der Freihandfläche liegen die Werte im normalen Bereich. In den separaten Räumen konnten die Trocknungsgeräte bereits abgebaut und in die Bereiche verlagert werden, wo eine Verstärkung notwendig war. Eine weitere Stromzuleitung wurde auf unsere Anregung hin hergestellt Die Trocknungsfirma wird die Geräte bis ca. zum 3. Januar 2006 im Einsatz lassen. In der 1. Kalenderwoche kann dann im Freihandbereich mit den Bodenbelagsarbeiten begonnen werden. Der neue Teppich wurde bereits angeliefert. In den schon trockenen Bereichen hat der Brandsanierer mit dem Austausch der defekten Deckenplatten begonnen. Damit ist die Wiederherstellung der Räume voraussichtlich bis Ende Februar abgeschlossen und die Wiedereröffnung Anfang März möglich.

 

In einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Kultur wurde die Frage gestellt, wer die durch den Maschineneinsatz anfallenden Stromkosten trägt. Diese trägt der Versicherer; sie gehen nicht zu Lasten des Bezirksamtes.

 

Derzeit bemühen wir uns um die Realisierung einer von GDM bereits als notwendig eingestuften, jedoch noch nicht veranlassten Dachsanierung für die Hugo-Heimann-Bibliothek im Rahmen der Bauunterhaltungsplanung 2006. In der letzten Woche sickerte zweimal Wasser durch die Decke. Die Dachsanierung wurde bisher nur in der Diesterweg-Oberschule ausgeführt. Für die Bibliothek steht sie noch aus. Diese muss nun erfolgen, um die sanierten Bereiche nicht sofort wieder der Gefahr von Wasserschäden auszusetzen.

 

Die zugesagten Zuwendungen des RBB im Rahmen der Rate-Fernsehsendung "Attila & die Schlaumeier" in Höhe von 3.000 Euro sind inzwischen eingegangen.

 

Die vom Bezirksamt bewilligten Verstärkungsmittel zum Ersatz beschädigter Medien in Höhe von 15.000 Euro sind komplett für neue Medien verausgabt worden. Die Medien werden derzeit eingearbeitet und werden zur Wiederöffnung den Bibliothekskundinnen und -Kunden zur Verfügung stehen.

 

2.      Beirat 2006

An die Ausschussmitglieder verteilt wird die Übersicht zu den Förderungen des Beirats für dezentrale Kultur im Jahr 2005.  

 

3.      BKF 2006

An die Ausschussmitglieder verteilt werden die Empfehlungen der Jury zur Vergabe der Mittel aus dem Bezirkskulturfonds im Jahr 2006.

 

4.      KunstRaum Berlin e.V.

Am 28.12. findet die Endabnahme zu den Galerieräumlichkeiten des KunstRaum Berlin e.V. in der Lindower Straße 18 statt, am 03.01.2006 schließlich die Endabnahme mit dem Liegenschaftsfonds.

 

5.      KuFa – Lottoantrag

Der Antrag der KuFa auf Lottomittel wurde in der Sitzung des Lottobeirats am 30.11.2005 nicht abschließend beraten, sondern auf die kommende Sitzung im März 2006 verschoben.

 

 

6.      Musikschule Wallstraße 42

 

Am heutigen Tage hat ein Gespräch mit Vertretern des LAGetSi (Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit) stattgefunden, die auf Grundlage der ihnen übermittelten Gutachten (alle BiKuL vorliegenden Gutachten zwischen 1997 und 2005) und Stellungnahmen der Amtsärzte aus dem Jahre 1998 folgende Aussagen getroffen haben:

 

Die Holzschutzmittelbelastung in der Wallstraße 42-49 liegt auf Grund der geringen nachgewiesenen Belastung des Liegestaubes so wesentlich unter den Schwellenwerten, dass

§         ausgeschlossen werden kann, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Schadstoffbelastung aus der Holzschutzmittelbehandlung des Hauses und Erkrankungen von Kolleginnen und Kollegen besteht,

§         eine Totalsanierung des Dachstuhls durch Entfernen der behandelten Hölzer sowie der Hölzer in den Zwischendecken nicht erfolgen müsse, wenn keine anderen baufachlichen Notwendigkeiten (z.B. Statik oder Undichtigkeiten) besteht,

§         kein Notwendigkeit zu Reihenuntersuchungen bei den Kindern besteht.

 

Als größeres Problem am Standort Wallstraße 42-49 wird durch die Vertreter des LAGetSi die Asbestbelastung eingeschätzt. Bei einer Bewertung zwischen 70 und 80 Punkten ist eine mittelfristige Sanierung erforderlich. Ausgehend vom Jahr 1997, in dem 70 Punkte festgestellt wurden, ist der Zeitraum „mittelfristig“ eigentlich schon abgelaufen. Ausgehend vom Jahr 2004, in dem 77 Punkte festgestellt wurden, lässt sich schlussfolgern, dass zwar keine unmittelbare Notwendigkeit zur Sanierung besteht, aber ein Sanierungsbeginn im Jahr 2006, wie vom BA beabsichtigt, begrüßt wird.

 

Bezüglich des Schimmelbefalls im Keller des Hauses kann auf Grundlage des vorhandenen Gutachtens wegen fehlender Angabe über das Ausmaß keine abschließende Bewertung vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, in den Räumen mit Schimmelbefall keinen Unterricht mehr durchführen zu lassen.

 

Die Vertreter des LAGetSi kommen zum Fazit, dass aus Ihrer Sicht der Standort Wallstraße 42-49 als Musikschule wieder in Betrieb gehen könnte. Diese Option wird beschränkt auf den Zeitraum bis Sommer 2006, da dann die Asbestsanierung zu erfolgen hätte.

 

Ausgehend von diesen Informationen wird das Bezirksamt diese Option in den weiteren Diskussionsprozess einbringen. Vor einer Entscheidung, ob diese Option wahrgenommen werden soll,

§         werden die Ergebnisse des Biomonitoring abgewartet, die Anfang Januar 2006 vorliegen sollen,

§         wird die Bewertung und Entscheidung der dafür im Bezirk zuständigen Ordnungsbehörde Bauaufsicht eingeholt,

§         werden bei positiver Bewertung der beiden erstgenannten Punkte die Diskussion mit den Beschäftigten und den Eltern in für Januar vorbereiteten Versammlungen geführt. An dieser Versammlung werden Vertreter des LAGetSi teilnehmen und zusätzlich Vertreter der Umweltmedizin und der Bauaufsicht eingeladen.

 

Neben dieser neu aufgezeigten Option werden die Vorbereitungen für einen Umzug in die Adalbertstraße weiter vorangetrieben. Für den Standort Adalbertstraße genügt das vorliegende Gutachten aus 2001 zur Feststellung der Unbedenklichkeit jedoch nicht aus. Hier muss eine Inaugenscheinnahme durch einen Experten erfolgen.

 

Darüber hinaus wird auch die Aufklärung der Vorgänge um das Gebäude Wallstraße 42-49 von 1997 bis heute intensiv weiter verfolgt.

 

Aus Sicht des Bezirksamts wird die Einschätzung des LAGetSi als Teilentwarnung verstanden, die hoffentlich zur Beruhigung insbesondere bei den Beschäftigten beiträgt. Dennoch braucht es der Bestätigung durch das Ergebnis der Reihenuntersuchungen und der ordnungsbehördlichen Unbenklichkeitserklärung der Bauaufsicht.

 

Die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Betriebs am Standort Wallstraße (ebenfalls spätestens zum 06.02.2006) wäre mit folgenden Vorteilen verbunden:

§        Der Umzug an den temporären Standort könnte sorgfältiger vorbereitet werden.

§        Als temporärer Standort könnte ab Sommer 2006 wegen des Auszugs der Oberschule in der Sommerpause der Standort Neue Rossstrasse wieder in die Prüfung aufgenommen werden.

§        Im Mai 2006 soll die BPU (Bauplanungsunterlage) für die Wallstraße 42-49 vorliegen.  Finanzierungsbeschlüsse über die Sanierung des Musikschulstandortes Wallstraße (der bezirkliche Anteil müsste durch die Finanzierung der Schadstoffbeseitigung erbracht werden; darüber hinaus braucht es einer Bewilligung des Antrags auf Denkmalschutzmittel für die verbleibenden Sanierungsarbeiten) sowie die Klarheit über die erforderlichen Sanierungszeit könnten das Vertrauen der Beschäftigten und Eltern in die auch vom Bezirksamt gewünschte Rückkehr in die Wallstraße stärken.

                 

Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Musikschulbetriebs am Standort Wallstraße wäre aber von einer breiten Zustimmung bei den Beschäftigten und Eltern abhängig.

 

Zur Unterstützung des weiteren Prozesses hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 20.12.2005 beschlossen,

§        bei der Finanzierung bezirklicher Infrastruktur aus Ordnungsmitteln die Musikschule Wallstraße in die Prioritätenliste mit aufzunehmen. Dafür wurden als Hausnummer 350.000 € vorgesehen und

§        am 03.01. über eventuell erforderliche Mittel zur Herrichtung des Standorts Adalbertstraße zu entscheiden.

 

 


 

 
 

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