Auszug - Zwischennutzung Sommerbad Seydlitzstraße  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänisch konnte heute keine abschließende Mitteilung machen

Frau BzStR´in Hänisch konnte heute keine abschließende Mitteilung machen.

 

Die BVV hat auf ihrer Sitzung am 27.09.2005 einen Prüfauftrag zur Sanierung und Wiedereröffnung des Freibades Seydlitzstraße an das Bezirksamt erteilt. Dazu ist aus heutiger Sicht folgender Zwischenbericht abzugeben:

 

Es gibt in diesem Antrag folgende KO-Kriterien (die nachfolgende Nummerierung bezieht sich auf den BVV-Antrag):

 

Zu 3.            Verhandlungen mit den Bäderbetrieben im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Betriebes

Zu 2.4            Verhandlungen mit den Berliner Bäderbetrieben zur Co-Finanzierung der Sanierung

 

Mit Vertretern der BBB wurde am 10.11.2005 ein Gespräch geführt. Darüber wurde in der vergangenen Sitzung bereits berichtet. Im Anschluss an dieses Gespräch wurde ein offizielles Ersuchen im Sinne des BVV-Beschlusses an den Vorstandsvorsitzen­den der BBB mit Schreiben fom 17.11.2005 gerichtet. Eine Antwort wurde bis zum 09.12.2005 erbeten. Dieses ist bislang nicht eingegangen.

 

Diese Bedingung ist als KO-Kriterium zu werten. Erklären die BBB, dass Sie den Betrieb des Bades auch nach kompletter Sanierung nicht wieder übernehmen würden, wäre der Prüfauftrag der BVV nicht erfüllbar.

 

Zu 1.            Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds mit dem Ziel der Rückübertragung des Grundstücks des Freibades an den Bezirk bzw. die Berliner Bäderbetriebe.

Zu 4.             Verhandlungen mit dem Senat mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Freibades Seydlitzstraße in die Liste der Berliner Bäder.

 

Die Übertragung des Grundstücks an den Liegenschaftsfonds erfolgte per Gesetz­b­­e­schluss im Jahr 2002 mit Wirkung zum 01.01.2003. Eine Rückübertragung an den Bezirk oder die BBB erfordert daher einen Beschluss des Senats und des AH, eben­so die Wiederaufnahme in die Liste der Berliner Bäder. Diese Bedingung wäre das zweite KO-Kriterum für den Prüfauftrag der BVV.

 

Zu 2.1            Sicherung der Finanzierung der notwendigen Sanierung unter Berücksichti­gung folgender Quellen: Festlegung des Bezirksamts, aus dem Erlös eines eventuellen Grundstücksverkaufs des Stadions der Weltjugend max. 1 Mio € aus bezirklichen Mitteln für die Sanierung des Schwimmbades zur Verfügung zu stellen

 

Diese Bedingung wäre das dritte KO-Kriterium für den Prüfauftrag der BVV.

 

Der Kaufvertrag zwischen Bund und Land Berlin ist zwar abgeschlossen worden, im Vertrag sind aber für den Bund Ausstiegsklauseln vereinbart worden. Zum 30.03. kann der Bund vom Kauf des Geländes des Stadions der Weltjugend zurücktreten, wenn er den Umzug des BND auf Grund eines Beschlusses der neuen Bundesregierung nicht mehr verwirklichen will. Zudem kann er bis 30.07.2006 ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Land Berlin die planungsrechtlichen Voraussetzungen bis dahin nicht geschaffen hat. Erst 4 Wochen nach Ablauf der zweiten Frist, also zum 30.08.2006, muss das Land den Kaufpreis an das Land Berlin entrichten. Und frühestens im September 2006 würde der bezirkliche Anteil an die Bezirkskasse eingehen.

 

Zur Bereitschaft des BA, einen Erlösanteil am Verkauf des BND-Geländes zur Sanierung des Sommerbades zur Verfügung zu stellen, soll aber zeitnah (auch in Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf mindestens 4-jährige Zwischennutzung) eine Beschlussfassung erfolgen.

 

Zu 2.2            Vorbereitung eines Antrags für Mittel aus der Stiftung Deutsche Klassenlotterie

Zu 2.3            Vorbereitung eines Antrags für Mittel aus dem Umweltentlastungsprogramm

Zu 2.4            Interessenbekundungsverfahren zu kostenpflichtigen Werbemöglichkeiten im Schwimmbad

           

Sind die ersten beiden Hürden genommen, können parallel auch die Prüfaufträge zu 2.2 bis 2.4 vorgenommen werden.

 

Zu 5.    Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Einfluss auf den Liegenschaftsfonds dahin gehend geltend zu machen, dass bis zum Vorliegen eines Prüfungser­geb­nisses sowie der daraus ggf. resultierenden Beschlussfassung der BVV-Mitte das Grundstück nicht veräußert wird.

 

Ebenfalls am 10.11. hat ein Gespräch mit Vertretern des Liegenschaftsfonds stattgefunden, in dem der Prüfauftrag der BVV vorgetragen wurde. Es wurde mit dem Liegenschaftsfonds verabredet, gegen­wärtig von einem Verkauf des Geländes abzusehen und stattdessen nur eine Zwischennutzung ins Auge zu fassen.

 

Wenn die BBB dem BA vermitteln, dass sie sich bereit erklären, den Betrieb des Bades ggfls. wieder zu übernehmen, wird das BA Mitte sich gegenüber dem LF dafür einsetzen, ein offizielles Verkaufsmoratorium zu erwirken.

 

In diesem Kontext zu verstehen ist auch die heutige Beratung zur Zwischennutzung Sommerbad Seydlitzstraße: „In die Prüfung ist die Option einer Zwischenlösung, welche den Standort des Frei­bades für eine künftige Nutzung als Freibad sichert, einzubeziehen.“

 

 

 

Gespräch mit tentstation vom 13.12.2005     
zur Zwischennutzung des Geländes Sommerbad Poststadion

 

Zwischen dem Liegenschaftsfonds und der tentstation war verabredet worden, dass bis Mitte Dezember 2005 ein qualifiziertes Konzept inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung von tentstation beim Liegenschaftsfonds eingereicht wird. Dieses Konzept ist dem BA bisher nicht bekannt.

 

Ein Vorvertragsabschluss zwischen Liegenschaftsfonds und tentstation erfordert gemäß Bedingung des Liegenschaftsfonds, dass eine Genehmigung des BA Mitte zu diesem Projekt vorliegt. Die harten Bedingungen für diesen Genehmigungsantrag war Gegenstand des heutigen Gesprächs.

 

Tentstation erklärte im Rahmen des heutigen Gesprächs:

 

1.                  4 Jahre sind die Mindestnutzungsdauer für die Amortisationszeit der von ihnen geplanten Investitionen. Daher würden sie gerne einen Vertrag für mindestens 4 Jahre, besser 5 Jahre abschließen.

2.                  Eine Parallelnutzung des Geländes der tentstation mit gleichzeitiger Sanierungsmaßnahme des Sommerbades oder Anlage eines Naturbades kann nicht stattfinden.

 

Das BA Mitte erklärte im Rahmen des heutigen Gesprächs:

 

1.                  Die Genehmigung für tentstation ist grundsätzlich nur in ausgewiesenen Sondergebieten, die der Erholung dienen – mit der Zweckbestimmung Campingplatzgebiet allgemein zulässig. Eine solche Nutzungskategorie gem. BauNVO liegt an diesem Standort nicht vor. Insofern ist auf dem Geländes des Sommerbades eine solche Nutzung auch nicht allgemein zulässig.  

2.                  Inwiefern besondere Tatbestände vorliegen, die hier eine Zulässigkeit des Zeltplatzes im Rahmen einer Befreiung und unter bestimmten Bedingungen rechtfertigen würden, ist bislang (auch wegen Fehlens des Antrags) nicht abschließend geklärt.

3.                  Auf den vorliegenden Prüfauftrag der BVV wird hingewiesen und auf die Tatsache, dass das BA nichts unternehmen darf, was nach erfolgter Prüfung einer möglichen anschließenden Umsetzung im Wege stünde. Daher ist eine Beratung und Befassung in der BVV erforderlich.

 

Folgende Themen waren ebenso Gegenstand des heutigen Gesprächs:

 

1.                  Der Bau der geplanten Holzhütten hätte eine Investitionssumme von etwa 20.000 € zur Folge. PlanG 1 400 erklärte darauf, dass für eine Nutzungszeit von 4-5 Jahren diese Investitionen abgeschrieben wären und daher genehmigungsrechtlich keine Einwände gegen den Bau der Hütten bestünden.

2.                  Die Initiatoren des FanParks auf dem Seydlitzplatz während der Fußball-WM haben Interesse an der Teilnutzung des dem Sommerbad zugeordneten Parkplatzes signalisiert. Die Vertreter von tentstation signalisierten ihre Bereitschaft, eine Lösung für dieses Anliegen zu finden, da ihre Zielgruppe eher keinen Parkplatzbedarf hätte.

 

Zwischen den Vertretern beider Seiten wurde verabredet:

 

1.                  Tentstation reicht noch vor Weihnachten einen Antrag bei PlanG ein. In einem gemeinsamen Termin wird vorab noch eingehend geklärt, welche Angaben im Antrag erforderlich sind.

2.                  Nach Einreichen des Antrags im BA und Vorabbewertung soll kurzfristig ein Verhandlungstermin zwischen tentstation, Liegenschaftsfonds und BA Mitte stattfinden, um die Möglichkeiten eines gemeinsam getragenen Kompromisses abschließend zu eruieren.

3.                  Die politischen Gremien des Bezirks, BA und BVV, sollen die Gelegenheit haben, ihrerseits Beschlüsse zu diesem Vorgang fassen zu können. Daher soll ein Vertragsabschluss erst zum 01.02.2006 angestrebt werden, mindestens die Sitzung der BVV am 19.01.2006 abgewartet werden und anschließend zügig die Genehmigung durch den Bezirk zu betreiben.

 

Herr BD Ruttke (CDU) möchte wissen, ob das Naturbad nicht mehr aktuell ist. Frau BzStR´in Hänisch ist erst einmal nicht berührt. Herr Ruttke fragt weiter, ob die BBB ein Naturbad einrichten würden. Frau Hänisch konnte diese Frage nicht konkret beantworten. Sie schätzt, dass für den Bau eines Naturbades eher Fördermittel bekommen wird, als für ein klassisches Bad. Die Frage, ob es ein Pilotprojekt ist, wäre noch zu klären.

 

Der Vorsitzende, Herr Reschke, dankt Frau Hänisch für die umfangreiche Zusammenstellung der aktuellen Sachstände. In der am 17. 1.2006 stattfindenden Sitzung soll der TOP erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Herr Tisch fragt, ob das Gelände „Stadion der Weltjugend“ saniert wird. Problem für die Sportler ist die Turnhalle. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass es keinerlei Bemühungen des Senates gibt, finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine Ersatzturnhalle zu bauen, sondern es gibt die Mitteilung, dass die Universität aus eigenen Mitteln realisieren soll. Das BA hat eine Ausgleichsbrücke versucht zu stellen, dieses Gelände als Ersatzstandort zur Verfügung zu stellen, wenn die Turnhalle errichtet werden würde. Der Bezirk Mitte hat sich auf allen Ebenen eingesetzt, dass die Turnhalle erhalten wird.

Herr Schmidt ergänzt: Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass mit der Schließung des Geländes Stadion der Weltjugend im Rahmen der Olympiabewerbung für die Humboldtuniversität gedeckte Sportfläche an anderer Stelle in Berlin errichtet wurde. Der Ersatz der Sporthalle bereits getätigt ist und eine geduldete Nutzung vorhanden ist. Der Anspruch auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes Berlins ist nicht mehr gegeben.


 

 
 

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