Auszug - Stand des Psychiatrieentwickluntsplans (PEP)  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 2.4
Gremium: Soziales u. Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 24.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Dr

Herr BzStR Dr. Hanke berichtet, dass er die Große Anfrage in der BVV aus Zeitgründen nicht beantworten konnte. Da die Fraktionen die Beantwortung der Großen Anfrage noch nicht erhalten haben, teilt Herr Dr. Hanke folgendes mit. Das Bezirksamt fordert schon länger die Fortschreibung des Psychiatrieentwicklungsplanes (PEP); mit der entsprechenden ressourcenmäßigen Untersetzung, beispielsweise für die Träger, die in der Psychiatrie tätig sind. Es liegt ein RdB-Beschluss vor, dass für den Bereich der Psychiatrie Transferprodukte eingeführt werden sollen. Das passt in die Systematik der Kostenleistungsrechnung. Es passt überhaupt nicht zu dem, was die freien Träger dort machen. Sie sind nicht Bestandteil der Verwaltung. Die freien Träger müssen sich jetzt einem betriebswirtschaftlichem System unterwerfen. Ein weiteres Problem besteht, dass im Rahmen der Kostenleistungsrechung Produktbeschreibungen vorhanden sind, wo quantitative Dinge zählen (z. B. wie oft wurde telefoniert; es wird nicht gemessen, ob diese Telefonate auch ein qualitatives Ergebnis erbracht haben). Dieses Problem hat jetzt die Psychiatrie. Dann muss das Planmengenverfahren eingeführt werden. Planmengenverfahren bedarf auch einer Formel, wie man auf 12 Bezirke aufteilt. Hier ist der Bezirk nicht wirklich beteiligt. Bei der einen oder anderen Sitzung ist die Anwesenheit zwar erwünscht. Anschließend wird im Protokoll vermerkt: Die Bezirke waren beteiligt. Aber in Wirklichkeit war der Bezirk es nicht.
Herr BzStR Dr. Hanke spricht noch einmal die Formel an, die für den Bezirk enorm wichtig ist, die aussagt, wo eventuell am Ende Geld für den Bezirk übrig bleibt, mit dem der Bezirk psychiatrische Versorgung sicherstellen kann. Diese Planung ist  etwas anders als die bisherige  Psychiatrieentwicklungsplanung.

Herr Kolling ergänzt: Bis zum Jahre 1994 herrschte eine landesweit gesteuerte psychiatrische Versorgung vor. Die Schwerpunkte war in den Kliniken. Dort wurde das Psychiatrieentwicklungsprogramm verabschiedet; die Menschen wurden enthospitalisiert. Wesenlicher Grundsatz der Enthospitalisierung war „Wiederbeheimatung“, d. h., die Bezirke haben ihre Schwerstkranken wieder aufgenommen und waren für sie verantwortlich. Hier ist es wichtig, dass im Heimatbezirk die Einrichtungen vorhält, die dort benötigt werden.
Durch die Einführung der Transferprodukte, die dann nachher korrekt gebucht werden sollen, wird es standadisierte Einrichtungen und Einrichtungstypen in allen Bezirken geben.
Es wurde in den Gesprächen mit dem zuständigen Referat sehr komplizierte Sachstände aufgegriffen. Es gibt Bezirke, die eigenständige Einrichtungen haben (Café o ä.). Diese tauchen in den Transfergruppen nicht mehr auf. Auch die Senatsverwaltung für Gesundheit sagt ganz klar, im Einklang mit der Senatsverwaltung für Finanzen, Einrichtungen, die dann nicht mehr über die Kosten- und Leistungsrechnung abgerechnet werden, werden kaum finanziert werden. Das BA steht jetzt vor der Situation Einrichtungen zu haben, die ab 2008 nicht mehr finanziert werden. Im Rahmen einer Großen Anfrage beim Senat hat der Bezirk noch einmal um Erläuterung gebeten. Die Antwort war sehr unbefriedigend. Aus Sicht der Psychiatriekoordination muss man auch davor warnen, denn es ist nicht nur ein ethisches Problem. Wenn diese Einrichtungen wegfallen, dann sind die Menschen unterversorgt.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) erinnert an die Ausschusssitzung in der Schuldnerberatung und meint, dass der Psychiatrieentwicklungsplan parallel mit dem Krankenhausplan und mit der Landespflegeplanung laufen muss. Der Krankenhausplan und die Landespflegeplanung sind fast fertig. Frau Schauer-Oldenburg hat daraufhin eine Große Anfrage an die BVV gestellt. Sie findet nicht gut, wie mit dem Psychiatrieentwicklungsplan umgegangen wird.
Sie legt einen Antragsentwurf vor. Nach eingehender Diskussion stimmen die Ausschussmitglieder dem Antrag einstimmig zu (12 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen). (Siehe Anlage 2.4)

 

Ein weiterer Antrag “Landesgesundheitskonferenz“ wird einstimmig beschlossen (11 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen). (Siehe Anlage 2.4.)

 

Abschließend dankt Frau Scheffler Herr Kolling für seine Ausführungen.


 

 
 

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