Auszug - Sachstand Theater Hexenkessel, Monbijoupark (s. Drs.Nr. 2052/II)  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.3
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 16.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Sitzung wurde unterbrochen

Die Sitzung wurde unterbrochen.

 

 

Frau Thierfelder ergänzt, dass die Planung seit 2002 besteht. Die erste Beratung mit Herrn Schulz (Hexenkessel) bei Frau Dubrau war am 08.08.2002. Das Ergebnis aus diesem Gespräch war, dass man auf dieses Podest gekommen ist. Es gibt eine Akte zu dieser ganzen Geschichte, wo dies alles auch ganz genau so vermerkt ist. Frau Thierfelder ist nicht der Auffassung, dass man sie hier der Lüge bezichtigen kann.

 

Herr Schulz (Initiator Theater Hexenkessel) merkt vorab an, dass sich Frau Dubrau immer sehr für den Hexenkessel eingesetzt hat und er möchte seinen Dank dafür aussprechen. Jedoch hat das Plateau, so wie es im Plan eingezeichnet ist, nicht die Zustimmung des Theaters Hexenkessel gefunden. Das war mit dem Theater so nicht vereinbart. Weitere Anmerkungen zum Thema „Mauer“ werden dargelegt. Herr Schulz weist darauf hin, dass es in der nächsten Woche eine Untersuchung geben wird. Er drängt jedoch darauf, dass diese Untersuchung ordentlich gemacht wird, da es verschiedene Interessen zu wahren gibt.

 

Herr Diedrich fühlt sich durch den Beitrag von Frau Thierfelder provoziert, so dass er klar stellen möchte, worum es hier geht. Augenscheinlich hat Herr Schulz nähere Kenntnisse, die dem Ausschuss nicht vorliegen. Unabhängig davon macht der Ausschuss keine kommunalpolitische Arbeit, um irgend eine Person zu protegieren. Der Antrag, der morgen in der BVV abgestimmt wird, ist nicht entstanden, um Jemandem einen Gefallen zu tun, sonder man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die geplante bauliche Maßnahme keine gute Lösung ist. Mit dem Antrag soll eine gute, kostengünstige und familienfreundliche Lösung erreicht werden.

 

Herr Bertermann ist der Auffassung, dass der Punkt 2 des Antrages etwas anderes aussagt als das, was eben im Ausschuss formuliert wurde.


 

 
 

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