Auszug - Sachstand Brunnenstraße 33 BE: BA, Dr. Skoblo  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 2.1
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 15.09.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Jahn begrüßt die Vertreter des Projekts Brunnenstraße 33, Herrn Skoblo und seine Begleitung

Frau Jahn begrüßt die Vertreter des Projekts Brunnenstraße 33, Herrn Dr. Skoblo und seine Begleitung.

 

Frau Dubrau teilt vorab mit, dass dieses Thema nicht neu im Ausschuss ist. Es hat allerdings einige Änderungen gegeben, die sich speziell auf den Bau der Synagoge beziehen. Aufgrund der Untersuchungen konnte der Speiseraum, der ursprünglich gedacht war, im Hauptgebäude unterzubringen, dort nicht errichtet werden. Insofern gab es die dringende Bitte, sowohl den Speiseraum also auch die Leseräume in der Synagoge unterzubringen. Über diese Sache wurde relativ lange verhandelt, weil die ursprüngliche völlige Herausnahme der Empore aus der Sicht des Bezirksamtes nicht genehmigungsfähig wäre. Es gab auch entsprechende Abstimmungen dazu mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Es gibt nunmehr eine Einigung, mit der man allerdings nicht ganz so glücklich ist, wo man die Forderung des Nutzers auch akzeptiert, dass die Empore erhalten bleibt und ähnlich, wie es zu DDR-Zeiten schon mal passiert ist, eingebaut wird. Das bedeutet, dass prinzipiell ein Rückbau möglich wäre und die Unterseite auch freigehalten und sichtbargehalten werden soll. Über einen Punkt gibt es die Bitte sowohl aus dem Amt als auch von der Einwohnerversammlung zu prüfen, inwiefern die acht Stützen erhalten werden können. Es gibt die Forderung von der Denkmalspflege, wenigstens zwei zu erhalten. Weiterhin wurden auf der Anwohnerversammlung die noch offenen Punkte erläutert, die das Sicherheitskonzept betrafen und was es für Änderungen im Vergleich zur ersten Planung gegeben hat. Betreffend den Zwischenbau gibt es die eindeutige Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem obersten Denkmalpfleger und der Denkmalfachbehörde sowie auch des Bezirksamtes, dass dieser Zwischenbau aus denkmalpflegerischen Gründen nicht unbedingt erhaltenswert ist und er abgerissen werden kann, um u.a. die Nutzungsfähigkeit des Synagogengebäudes zu verbessern. Es gibt auch nicht die Forderung der Denkmalpfleger zur Erhaltung des Beetes.

Frau Dubrau hat die Bitte, dass man tatsächlicher zur nächsten BVV zu einer Beschlussfassung kommt, da es ansonsten nur zwei Möglichkeiten gibt. Die eine wäre eine fiktive Genehmigung. Die zweite wäre eine Ablehnung. Wenn die BVV keinen Beschluss fasst, dann müsste das Amt ablehnen und das Verfahren würde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehen und dort mit Sicherheit bestätigt werden. Das wäre allerdings nach Außen hin ein politisch schwieriges Aushängeschild für den Bezirk.

 

Herr Dr. Skoblo merkt an, dass einigen Mitgliedern die Präsentation schon bekannt sein wird. Er wird jedoch auf die Teile eingehen und näher erläutern, die sich tatsächlich gegenüber der vorherigen Präsentation verändern mussten.

Herr Dr. Skoblo bezieht sich auf das Zwischengebäude und merkt an, dass es sich hier möglicherweise um ein eher, zumindest aus denkmalpflegerischer Sicht, minderwertigeren Gebäudeteil handelt. Man muss dann noch etwas ins Detail gehen, um zu sehen, wie man die Sichtigkeit des Einganges nach Abriss dieses Zwischengebäudes verbessern kann.

Im Bereich der Weiberwirtschaft wird der Sicherheitsaspekt eine ganz besondere Rolle spielen, da sich im hinteren Bereich der Synagoge eine Menge Menschen befinden werden.

Die Küche sollte damals im Untergeschoss untergebracht werden. Aus vielerlei Gründen, in erster Linie aus statischen und baulichen, ist dies absolut unmöglich. Eine ebenerdige Anbindung ist einfach Voraussetzung für ein ordentliches Funktionieren einer solchen Küche.

Die besondere Höhe der Synagoge hat es möglich gemacht, dass die einzuziehende Decke die Frauenempore erhält. Im Hinblick auf die Situation im Speisesaal, wird der Blick auf die Säulensituation als nicht sehr glücklich empfunden.

 

Frau Tophof ergänzt die Aussagen von Herrn Dr. Skoblo aus denkmalpflegerischer Sicht dahingehend, dass zunächst versucht wurde, sich behutsam dort einzufügen. Das Herunterreißen des Zwischenbaus hält man für ausgesprochen notwendig. Zum einen wegen der inneren Funktionen, d.h. dass sämtliche Gemeinschaftsräume untereinander verbunden werden und alle Räume miteinander geöffnet sind. Insofern wird an dieser Stelle der Anbau schon der Synagoge zugeordnet und der andere Bereich nur dem Vorderhaus. Somit wird die Verbindung hier nicht gewährleistet. Die bestehende Eingangssituation ist insofern unbefriedigend, als dass die bestehende Situation als zu eng ist im Bestand. Mit dem Neubau wird versucht, einen Gewinn der Situation herbeizuführen. Es wurde weiterhin versucht, in der Sprache so zurückhaltend zu sein, dass die Synagoge im Zentrum stehen bleiben muss. Alles muss sich auf die Synagoge hin orientieren. Es liegt sogar die Vermutung nahe, dass dieser Anbau nachträglich an die Synagoge angebaut wurde. Das wurde in einem Ortstermin mit der obersten und der unteren Denkmalpflege festgestellt. Man geht davon aus, und das wird auch untersucht, ob der Fries nach Abriss des Zwischenbaus weiter geführt wird. Betreffend der Synagoge wird der Eingang wieder hergestellt und es wird ein weiterer Zugang betreffend der Fluchtsituation geschaffen werden. Ansonsten wird die Synagoge als äußere Hülle erhalten bleiben bzw. in bestimmten Elementen wieder unterstützt, freigelegt und aufgearbeitet werden. Im Innenraum soll eine neue Raumstruktur entworfen werden, die wiederum auch auf die starke Symmetrie der Synagoge abgestimmt ist.

 

Herr Koch fragt bei Herrn Dr. Skoblo nach, ob die Säulen den Charakter der Speise erheblichen beeinträchtigen. Weiterhin fragt er nach, wie sich die Deckengestaltung der Zwischendecke von unten aussehen würde. Er hat den Eindruck, dass die umlaufende Empore dann zurücktritt.

 

Herr Dr. Skoblo führt zur Tatsache aus, dass die Frauenempore tatsächlich drinnen behalten wird, was sicherlich auch eine sehr aufwendige bauliche Aktivität erfordert, zugegebenermaßen die Perspektive eröffnet, dass die Bemalung hinter der Empore von unten aus gesehen werden könnte. Der Versuch wird unternommen, obwohl man das Ergebnis nicht kennen kann. Betreffend der Säulen führt Herr Dr. Skoblo aus, dass die Säulen für die vorgesehene Nutzung nicht nur ein kleines, sondern ein großes Problem darstellen. Es gibt auf jeden Fall das eine Argument, dass bei einer Predigt einer internationalen Rabbinerpersönlichkeit man nicht hinter den Säulen hervorlugt.

 

Herr Scholz bedankt sich bei Herrn Dr. Skoblo für die Ausführungen und merkt an, dass es ihm nicht bewusst war, dass dieser ganze Kubus/das Gebiet schon immer einer Orthodoxie verhaftet war. Er ist trotzdem der Auffassung, dass die Argumente/die Fragen/die Forderungen der Betroffenenvertretung beantwortet werden bzw. eine Stellungnahme dazu abgegeben wird.

 

Herr Dr. Skoblo merkt an, dass ihm die Fragen/Argumente/Forderungen nicht bekannt sind. Die Öffentlichkeit, wo auch die Betroffenenvertretung zugehört, kann sich jederzeit das dann sowohl neu entstandene Haus als auch den Hof, die Beträume, die Essensräume und auch die Schlafräume ansehen. Diese Institution ist zunächst dafür gedacht, jüdisches orthodoxes Leben in dieser Stadt wieder zu beleben und Herr Dr. Skoblo kann sich nicht vorstellen, dass man dies dadurch tut, wenn man sich völlig abschirmt. Man ist davon abhängig, dass allen bekannt ist, was dort getan wird und wie es getan wird. Und dazu gehört natürlich auch, dass die Öffentlichkeit zu bestimmten Zeiten sich diese Institution ansehen kann und auch soll.

 

Frau Krusen, Betroffenenvertretung, führt aus, dass es sicherlich auch darum geht, dass das Gebäude nicht für alle Zeiten quasi wieder hinter Mauern verschwindet. Dies wurde in der Zwischenzeit auch ausgeräumt und auch Herr Dr. Skoblo hat dies mehrmals erwähnt. Frau Krusen möchte darauf hinweisen, dass die in der Weiberwirtschaft stattgefundene Versammlung auf Druck der Betroffenenvertretung nach fast einem halben Jahr erst durchgeführt wurde. Weiterhin war es leider nicht so, dass die Betroffenenvertretung, wie sonst üblich, über die Planungen ständig informiert wurde. Frau Krusen bezieht sich auf einen Beschluss der BVV aus dem Jahre 2002 und zitiert den Text zu den Sanierungszielen des Grundstücks Brunnenstraße 33. Die Forderungen der Betroffenenvertretung wurden also bereits vor drei Jahren von der BVV beschlossen. Frau Krusen findet es merkwürdig, wenn hier ausgeführt wird, welch enormes Maß an Aufwand es war, die Einbauten aus der DDR-Zeit rauszunehmen, insbesondere die Zwischendecke, und im fast selben Atemzug gesagt wird, dass man wieder eine Zwischendecke einsetzen will und dies auch noch damit überschreibt, dass es reversibel wäre. Ihr ist nicht bewusst, wie man eine Empore evtl. in 50 Jahren ein zweites Mal freilegt, wenn die Säulen verschwinden. Weiterhin wurde die mehrmals gestellte Frage, wie die Säulen in einem Speisesaal stören könnten, für Frau Krusen noch immer nicht beantwortet. Die Säulen, um die es hier geht, sind ca. 20 cm breit. Selbst wenn man die Kompromisslösung versucht, z.B. die am Besten erhaltene Säule im Urzustand wieder zu restaurieren und die anderen vielleicht so, wie sie mal gebaut waren, von max. 10 cm Stahlstruktur, dann wäre selbst jemand extrem magersüchtiges durchaus zu sehen und zu hören. Weiterhin wurde in den Sanierungszielen beschlossen, dass das Hochbeet (Standort der Laubhütte) zu erhalten ist. Auch das ist heute leider nicht mehr vorgesehen. Heute war ebenfalls davon die Rede, dass es sich um ein minderwertiges Denkmal handelt. Frau Krusen hat den Ausdruck „minderwertiges Denkmal“ seit ihrer zehnjährigen Arbeit noch nie gehört. Sie hätte gerne von den anwesenden Denkmalpflegern gewusst, was ein Denkmal von einem minderwertigen Denkmal unterscheidet. Auch hätte sie gerne gewusst, und es wäre schön, wenn sich zwischenzeitlich herausgestellt hätte, dass es sich beim Eiskeller um eine koschere Fleischerei handelt, warum dieser Eiskeller mehr wert ist, als der ursprünglich als Seiteneingang geplante Gebäudeteil, der jetzt abgerissen werden soll. Seit Monaten hört man von allen Beteiligten, so auch von Frau Tophof, dass die Vermutung nahe liegt, dass der Anbau nicht zum Denkmal gehört. Frau Krusen ist der Auffassung, dass Denkmalschutz nicht von Vermutungen sondern von Tatsachen ausgehen muss. Die Betroffenenvertretung hat seit 15 Jahren die Vermutung, dass es dazu gehört. Wenn die Vermutung nahe liegt, dass es nicht zum Denkmal gehört, dann muss dies belegt werden. Weiterhin bezieht sich Frau Krusen auf die Aussage, dass man die Synagoge als symmetrisch empfindet. Frau Krusen stellt klar, dass die Synagoge schlichtweg symmetrisch ist, und zwar schon in ihrer Baustruktur von Anfang an. Frau Krusen hält nochmals die Forderung der Betroffenenvertretung fest, dass nämlich darauf zu achten ist, dass das Denkmal in der äußeren Hülle aber auch in seinem Inneren weitestgehend bitte so, wie vor drei Jahren beschlossen, zu erhalten. Wenn denn tatsächlich eine Zwischendecke aus Platzgründen nicht zu verhindern ist, dann bitte nicht nur die Empore einbauen, sondern auch insofern merkbar lassen, dass man sieht, es sind Säulen, die etwas tragen bzw. getragen haben. Der Anbau soll bitte erhalten und restauriert werden, es sei denn man kann nachweisen, er wurde z.B. 1940 angebaut. Dann besteht nur die Frage, warum die wenigen Unterlagen und die wenigen Fotos aus der Zeit davor immer diesen Anbau mit beinhalten.

 

Herr Koch hätte gerne gesehen, wie diese Decke tatsächlich gestaltet werden soll und ob das, was man gerade von der Betroffenenvertretung gehört hat, auch zutrifft und tatsächlich erkennbar ist, wo früher diese Empore verlaufen ist.

 

Frau Hilse merkt an, dass die Betroffenenvertretung im Rahmen des Sanierungsverfahrens immer aufgefordert ist, eine Stellungnahme abzugeben. Es ist aber nicht unbedingt erforderlich, dass man dieser in allen Punkten folgt. Auch die BVV und die Bezirksverordneten können eine davon abweichende Meinung entwickeln. Aus den Wortbeiträgen hat Frau Hilse nur den Eindruck gewonnen, dass den meisten Bezirksverordneten nicht daran gelegen ist, dass es mit diesem Projekt auch nur einen Schritt vorangeht. In ihrem ersten Punkt ist die Vorlage zur Beschlussfassung so gefasst, dass es sich um einen Kompromiss handelt. Und zwar um einen Kompromiss zwischen dem Bezirksamt und den Investoren. Das, was von der Betroffenenvertretung vorgelegt wurde, trägt für Frau Hilse nicht die Züge eines Kompromisses. Alle aufgeworfenen Punkte der Betroffenenvertretung kann Frau Hilse nicht teilen. Sie kann besonders nicht den Punkt teilen, dass man auch im Jahre 2005 zu 100 % die Meinung vertreten muss, die man im Jahre 2002 als richtig empfand. Wenn man das an jedem Punkt immer täte, wären wir hier an diesem Orte falsch. Es muss auch möglich sein, immer wieder erneut zu diskutieren, neu nachzudenken und auch erneut zu entscheiden. Sie bittet dies im Sinne des Projektes dann auch zu tun.

 

Herr Wirthgen widerspricht der Aussage von Frau Hilse, dass es hier im Raum Menschen gibt, die dieses Projekt nicht haben möchten. Er findet es auch sehr wichtig und richtig, dass endlich etwas passiert. Auf der anderen Seite zeigt er sich erschrocken über die Zwischendecke. Als Architekt hat er ein großes Problem, so mit der Substanz umzugehen. Weiterhin hat er Zweifel daran, ob das Nutzungskonzept, so durchdacht, wirklich nötig ist. Er meldet große Bedenken an.

 

Herr Bertermann stellt klar, dass man nichts gegen dieses Projekt hat. Ganz Im Gegenteil. Man befürwortet es sehr stark und man hat dem Bezirksamt auch einstimmig im Ausschuss gesagt, in diese Richtung möge das Bezirksamt weiter arbeiten. Und hinter dieser Aussage steht man auch weiterhin. Wo man allerdings Probleme hat, und deswegen sollte die Drucksache auch von der Tagesordnung genommen werden, ist die Aussage in der Vorlage zur Beschlussfassung, dass die Sanierungsziele zugunsten dieses Projektes geändert werden. Punkt. Ohne irgendwelche sonstigen Hinweise. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätte ein starkes Problem damit, in der Vorlage zur Beschlussfassung den Denkmalschutz prinzipiell als nichtig zu betrachten. Dass die Denkmalschutzaspekte, die in der damaligen Beschlusslage 2002 sehr wichtig waren, nun vollkommen hinten runterfallen sollen, kann Herr Bertermann nicht nachvollziehen. Aber das hat nicht prinzipiell mit einer Ablehnung des Projektes zu tun.

 

Frau Thierfelder zeigt sich darüber verwundert, dass die Stellungnahme der Betroffenenvertretung zu dieser Vorlage den Bezirksverordneten nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Sie muss weiterhin einer Aussage von Frau Hilse widersprechen. Das Projekt wurde dem Sanierungsausschuss im Januar vorgestellt. Und im Januar war diese Planung überhaupt noch nicht so präzise, wie sie jetzt als Anlage dabei ist. Damals war vom Umgang mit der Synagoge überhaupt noch nicht die Rede. Insofern ist es durchaus gerechtfertigt, dass man sich heute eindeutig mit dem Projekt beschäftigt. Frau Thierfelder glaubt auch, dass in der Vorlage von 2002 die Aussage getroffen wurde, dass eine denkmalpflegerische Untersuchung stattfinden soll. Sie hätte gerne gewusst, wie diese Untersuchung ausgefallen ist.

 

Herr Dr. Skoblo ist Frau Krusen zu großem Dank in so weit verpflichtet, dass der Brunhilde e.V. dieses Thema immer hoch gehalten hat. Es ist Fakt, dass sich die jüdische Gemeinde und Herr Dr. Skoblo selbst aufgrund der Initiative von Brunhilde e.V. mit der Brunnenstraße beschäftigt hat. Herrn Dr. Skoblo erscheint es nötig, dass man den Respekt, den man gegenüber dieser Art des Lebens einfach auch zu haben hat, weil er immer in diese Stadt gehört hat, auch versucht Rechnung zu tragen. Wenn er davon spricht, dass die Orthodoxie an diesem Ort auch tatsächlich lebt, arbeitet und betet, dann bittet er herzlich zu verstehen, dass all dass, was getan wurde, dies auch wirklich ein errungener Kompromiss war, der für alle Teile schmerzlich war, und schließlich dazu geführt hat, dass das gewollte auch umsetzbar ist. Er kann gar nicht genug betonen, wie wichtig diese Institution nicht nur für Berlin und nicht nur für Deutschland ist. Es ist eine zentraleuropäische Institution, die überall und nicht umsonst, von der europäischen orthodoxen Rabbinerkonferenz mit dieser Aufmerksamkeit bedacht worden. Wenn man davon spricht, was für Probleme hier tatsächlich aus denkmalpflegerischer Sicht entstehen, dann bittet Herr Dr. Skoblo immer im Auge zu haben, dass es hier darum geht, etwas ins Leben zu rufen, was immer in diese Stadt gehört hat. Er bittet auch zu respektieren, dass das, was Menschen hier an diesen Ort wieder an Orthodoxie und an Beten wieder hineinbringen wollen, das dieser Meinung ein stückweit Gehör geschenkt werden möge.

Betreffend der aufgelisteten Punkte kann Herr Dr. Skoblo den Punkten 3. bis 6. zustimmen.

Betreffen der Zwischendecke führt Herr Dr. Skoblo aus, dass sie tatsächliche reversibel ist. Dadurch, dass man die Decke, ob nun mit oder ohne Säulen, so erhalten lassen möchte, ist dann im Original im Essensaal zu sehen. Sie wird abgesetzt sein, sie wird tatsächlich anfassbar und hoffentlich mit der Freilegung der vielen Farbschichten auch wiederspiegeln, was dieser Ort einmal war. Insofern glaubt Herr Dr. Skoblo nicht, dass es hier wirklich echte Probleme geben sollte, die denkmalpflegerischer Natur sind. Betreffend der Säulen teilt Herr Dr. Skoblo mit, dass kein einziges Kapitell wirklich erhalten ist. Was man dort findet, sind Reste von Kapitellen. Ansonsten findet man dort Säulen, die, von der konstruktiven Seite her, in einem tatsächlich jämmerlichen Zustand sind. Es gibt weiterhin die Richtung der Denkmalpflege, die sagt, dass das, was zerstört ist, eben nicht wieder aufgebaut werden soll. Es müssen die Defekte, die Geschichte an diesem Haus, sichtbar bleiben, weil sie Zeugen dessen sind, was passiert ist. Es wird evtl. versucht, durch Nachbildung dieser Kapitelle der Situation Rechnung zu tragen. Dass das Hochbeet nicht erhalten werden kann liegt einfach an der Tatsache, dass für den Betrieb der Hof eine Art Innenwohnraum sein muss und auch sein wird. Er bittet um Verständnis, dass dieses nicht in der Form zu leben ist. Bezugnehmend auf die Empore führt Herr Dr. Skoblo aus, dass die Sichtigkeit der Empore mit dem vorgelegten Konzept tatsächlich erhalten bleibt. In Bezug auf die temporäre Zwischenlösung der Zwischendecke führt Herr Dr. Skoblo aus, dass hier nicht anders verfahren werden kann, solange die Synagoge in dieser Form, ohne das Eckgrundstück, erhalten ist. Das kann, wenn man das historisch sehen möchte, durchaus als eine temporäre Lösung betrachtet werden. Denn jederzeit ist eine Wiederherstellung dann dieser alten Form möglich. Aber wir sollten uns bitte keine Illusion über das Ausmaß der Zerstörung machen, welches man heute in dieser Synagoge finden. Außer der Frauenempore und den Säulen, ohne vorhandene Kapitelle, erinnert nichts im Inneren. Es gibt nur noch die Außenhaut, die daran erinnert und in einen alten Zustand gebracht werden soll. Wenn man Zweifel an diesem Konzept hat, welches immer im Auge hat, dass das Ganze auch zu funktionieren hat und auch das orthodoxe Leben an diesen Ort zu bringen hat, dann tut es ihm leid, dass dem denkmalpflegerischen Konzept einer lebendigeren Lösung der Vorzug gegeben werden soll.

Abschließend bittet Herr Dr. Skoblo, dass man hier zu einer Beschlussfassung kommt, die die Synagoge dort leben lässt.

 

Frau Dubrau erläutert nochmals, warum die beiden Vorlagen zur Sanierungszieländerungen so unterschiedlich präzisiert sind. Bei der Erarbeitung der ersten Vorlage handelte es sich letztendlich um die Grundlage, die den Verkauf dieses Grundstückes herstellen sollte. Insofern hatte man sich damals bemüht, all die Punkte, die man forschungsmäßig zu diesem Zeitpunkt schon kannte und die aus der Geschichte bekannt waren, als Forderung in die Sanierungsvorlage einzubringen, um möglichst große Chancen zu haben, insbesondere den Bereich der Synagoge und den Bereich darum herum auch wieder so hinzubekommen, dass ein jüdisches Leben dort wieder einziehen kann. Man hatte auch damals schon die Vermutung, dass sich nicht alles von dem zu 100 % so durchsetzen lässt. Aber je präziser eine Aussage vor einem Verkauf getätigt wird, desto größer ist die Chance, möglichst viel von solchen Punkten letztendlich auch einzuhalten. Fakt bei der jetzigen Vorlage ist, dass das Grundstück verkauft worden ist. Es ist das, was das Grundziel gewesen ist. In der weiteren Zusammenarbeit wurde versucht, miteinander einen Kompromiss zu finden, dass das, was die ideale Vorstellung für die bauliche Nutzung dieses Grundstückes ist, mit der tatsächlich funktionellen Nutzung des neuen Nutzers in Übereinstimmung zu bringen. Dabei ist es nicht gelungen, all diese Punkte, die man ursprünglich in der Vorlage hatte, in der Realität durchzusetzen. Letztendlich wurden im Abwägungsverfahren, weil man will, dass dieses Grundstück tatsächlich auch in diesem Sinne genutzt wird, an einigen Stellen Abstriche gemacht. Deshalb diese relativ einfache Vorlage, in dem der Grundsatz dargestellt ist, diese Funktion hier an dieser Stelle zu halten und auch den grundsätzlichen Willen darzustellen. Die anderen Dinge, die hier angesprochen wurden, sind mittlerweile im Genehmigungsverfahren weitestgehend besprochen. Es gab von Seiten des Bezirksamtes noch Wünsche, insbesondere was die Säulen betrifft, und es gibt auch in der weiteren Durcharbeitung in engerer Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege auch immer wieder einzelne Forderungen, die jetzt den Erhalt, die Restaurierung und die Freilegung bestimmter Elemente betrifft, die sich in diesem Gebäudekomplex noch darstellen werden. Das ist ein Prozess, der bis zur Fertigstellung des Gebäudes laufen wird. Es ist ein Prozess, der so viel wie möglich von dem aufnehmen wird, was in der ursprünglichen Sanierungszielbeschlussfassung enthalten ist. Aber immer mit dem Kompromiss, dass die Nutzung möglich sein muss. Was nutzt letztendlich dieser Gebäudekomplex, wenn er weiterhin leer steht. Das sollten die Mitglieder bei ihrer Entscheidung, die noch zu treffen ist, immer bedenken.

 

Frau Keil, Betroffenenvertretung, möchte darauf hinweisen, in welcher Beziehung der Vorschlag der Betroffenenvertretung auch ein Kompromiss ist. Die bis jetzt gültigen Sanierungsziele bedeuteten, dass ein Teil des Seitenflügels abgebrochen werden sollte, weil auf dem Grundstück städtebauliche Missstände herrschen. Wenn die Betroffenenvertretung zustimmt, dass die städtebaulichen Missstände weiterhin bleiben, dann ist das der Kompromiss. Und es ist ein sehr großer Kompromiss. Weiterhin führt Frau Keil aus, dass es sich nicht nur um eine Privatsynagoge, sondern um die letzte noch erhaltene Privatsynagoge in Berlin handelt. Deswegen ist es auch wichtig, dass man sensibel damit umgeht. Frau Keil bezieht sich auf die Säulen und führt aus, dass das Wenige, was noch da ist, auch erhalten bleiben muss. Frau Keil bittet darum, dass denkmalpflegerische Konzept nochmals dringend zu überdenken.

 

Herr Stahn, Untere Denkmalpflege, führt aus, dass das grundsätzliche Problem darin besteht, dass man es auch nicht sehr glücklich fand, dort eine Zwischendecke einzuziehen und die Säulen zu entfernen. Aufgrund des Nutzungskonzeptes hat man davon abgesehen, die strenge Forderung aufrecht zu erhalten. Man ist ursprünglich davon ausgegangen, dass natürlich die Raumstruktur erhalten bleibt. Aber es musste dann auch erkannt werden, dass in den nachfolgenden Gesprächen es nicht mehr möglich war, diese Forderung aufrecht zu erhalten. Man hatte massiv den Nutzungsstandort dieses Konzeptes in Frage gestellt. Und das war letztendlich auch eine Entscheidung, die durch die oberste Denkmalschutzbehörde abschließend getroffen wurde, dass man zur besseren Erschließung der Synagoge mit dem Nutzungskonzept die Durchwegung durch einen Neuanbau hinbekommt und natürlich auch die Abtrennung des Speiseraumes von der oberen Geschossigkeit, dass man hier ganz klar diese Nutzungsanforderung in der Abwägung so mit in diese Entscheidung reingebracht hat. Herr Stahn möchte festhalten, das der Begriff „minderwertiges Denkmal“ nicht von der Denkmalschutzbehörde in den Raum geworfen wurde. Es handelt sich hier um eine ganz klare und saubere Abwagungsentscheidung und zu der kann man auch stehen. Man ist allerdings noch nicht am Ende der Verhandlungen. Herr Stahn ist der Auffassung, dass man wenigstens um zwei Säulen kämpfen sollte. Man muss sich diese Raumsituation mit der Empore in der Gesamtheit auch nach wie vor vorstellen können. Herr Stahn bittet darum, dass man ernsthaft darüber nachdenkt, wenigstens ein Paar dieser Säulen ganz bewusst stehen zu lassen.

 

Herr Dr. Skoblo merkt an, dass die Kapitelle tatsächlich nicht mehr den Namen Kapitelle verdienen. 1984, als es restrukturiert und die Zwischendecke eingezogen wurde, wurden alle noch vorhandenen substantiellen Teile an allen dieser Säulen weggehauen und es wurde eine Ummantelung geschaffen. Als man diese Ummantelung entfernen wollte hatte man die Sorge, dass dann möglicherweise auch noch bestimmte Säulensubstanzen auch noch mit wegfielen, was in dem einen oder anderen Fall unvermeidlich war. Das, was jetzt noch vorhanden ist, sind tatsächlich Zylinder, die eine Resttragfähigkeit hatten aber die in dem, was sie eigentlich widerspiegeln sollten, nämlich Kapitelle, das war nicht mehr herstellbar. Herr Dr. Skoblo lässt ein Bild herumgehen aus dem hervorgeht, in welchem desolaten Zustand sich die Säulen nach Freilegung (Asbestsanierung) darstellen.

 

Frau Tromp-Koppes hat den Eindruck, dass die Mitglieder der Ausschüsse dieses Projekt unterstützen möchten und die Nutzung als Synagoge und Bildungseinrichtung tatsächlich wollen. Sie kann dann aber nicht verstehen, dass man dann mit mehr oder weniger hauptsächlich bürokratischen Einwänden hier die Drucksache von der Tagesordnung, wodurch es unwahrscheinlich ist, dass bei der nächsten BVV-Sitzung darüber ein Beschluss gefasst werden kann. Wie wichtig dies ist, hat Frau Dubrau schon dargelegt. Und man läuft noch zusätzlich Gefahr, dass das Projekt nicht nur zusätzlich verzögert wird, sondern das ganze Verfahren auch noch an die Senatsverwaltung geht. Das wollte Frau Tromp-Koppes nicht erreichen. Sie ist der Auffassung, dass das Projekt in dieser Art und Weise untergraben wird.

 

Frau Jahn stimmt der Aussage von Frau Tromp-Koppes zu, dass es schade wäre, wenn man das hier so laufen lässt. Frau Jahn hat sich mit Herrn Diedrich darauf verständigt, dass man noch einen Sitzungstermin für den Sanierungsausschuss noch vor der nächsten BVV findet, um über dieses Projekt abzustimmen. Am Mittwoch, dem 28.09.2005, gäbe es die geringsten Überschneidungen, da nur der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt. Somit hätten auch die Fraktionen noch die Chance, dieses Thema mit den neuen Erkenntnissen in den Fraktionen zu diskutieren.

 

Herr Koch ist der Auffassung, dass der Denkmalwert nachzuweisen ist. Offenkundig ist dies hier nicht gelungen. Er geht davon aus, dass die Denkmalbehörde dies auch angemessen abgewogen hat. Weiterhin bezieht sich Herr Koch auf den Reichstag und die dortigen „Graffitis“ russischer Soldaten und bittet Herrn Dr. Skoblo, die beiden Gebäude zu vergleichen. Herr Koch ist der Auffassung, dass man dort mit der Geschichte sehr würdevoll umgegangen ist. Insofern mag es sein, dass die Säulen nicht ganz ästhetisch sind. Aber der Denkmalwert dieser Säulen würde darin bestehen, wenn man die Zwischendecke einbaut, dass man noch die konstruktive Funktion erkennen kann. Hier ist eine Abwägung sehr hilfreich.

 

Herr Dr. Skoblo führt aus, dass jüdische Beträume keine Stützen haben. Er vermag jedoch nicht die Graffitis im Reichstag ins Verhältnis mit den Säulen bringen. Insoweit kann er aus der Lehrtradition und aus dem Verständnis von Denkmalpflege heraus der Aussage nicht folgen.

 

Frau Jahn bedankt sich bei Herrn Dr. Skoblo und seiner Begleitung für die Ausführungen.


 

 
 

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