Auszug - Zwischenbericht zur Entwicklung der Ausgaben im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen - Soz -  

 
 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 06.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Da Herr Zeller noch nicht anwesend ist, wird der TOP 3

Da Herr Zeller noch nicht anwesend ist, wird der TOP 3.1 vorgezogen.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass den Mitgliedern der 3. Zwischenbericht zur Entwicklung der Ausgaben im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen in der Struktur und Qualität, wie die Berichte zuvor, vorgelegt wurde, so dass sich mit dem statistischen Material, was zur Verfügung steht, ein differenziertes Bild ergibt. Dennoch auch hier die Vorbemerkung, dass die Datenlage im Bereich Gesundheit- und Sozialstatistik nach wie vor kritisch zu bewerten ist, da bei weitem nicht die Daten erhoben werden, die für die Frage von Steuerungsmöglichkeiten und Steuerungsinstrumenten auch in einer überbezirklichen Betrachtung interessant wären. Beispielsweise Heilkostendurchschnitte nach Bezirken und einzelnen Hilfegruppen in den Eingliederungsleistungen. Diese statistischen Materialien gibt es nach wie vor nicht. Das hat aus der Sicht von Herrn Dr. Hanke damit zu tun, dass es bisher im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung nicht gelungen ist, die Prosoz-Version, mit der gearbeitet wird, im SGB XII derart zu überarbeiten, dass dort auch statistische Daten erhoben werden könnten, die dann kumuliert werden müssten mit den entsprechenden finanziellen Stellen. Weiterhin zeigt der Zwischenbericht aus seiner Sicht, dass es in der kameralen Betrachtung gelungen ist, die Ausgaben zu konsolidieren bzw. mit einer Tendenz der Ausgabenreduzierung zu betrachten. Es muss natürlich abgewartet werden, weil sich die Zahlen 2005 prognostisch darstellen, ob sich das im Rahmen der Abschlussrechnung 2005 in 2006 ebenfalls konsolidiert. Im Bereich der KLR zeigt sich ein Bild zum Teil der Mengenreduzierung, was sicherlich Ausfluss der Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung ist, also auch der Aufteilung der Kundenströme zwischen dem SGB XII (Sozialamt) und dem SGB II (Jobcenter). Es zeigt sich aber eine Tendenz, die einer genaueren Betrachtung bedarf, nämlich einer Steigerung der Transferstückkosten, wie der Stückkosten insgesamt, was möglicherweise ein Hinweis darauf ist, dass hier die Personalkostensituation kritisch zu bewerten ist. Herr Heil hat zugesagt, dies mit der Zielstellung eines kleinen Zwischenberichts im November, wenn sich die Zahlen konsolidiert haben, im Rahmen der Haushaltswirtschaft auch einer Betrachtung zu unterziehen. Mit den beiden Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln lassen sich ähnliche Tendenzen wie in Mitte ablesen.

Herr Dr. Hanke führt weiterhin aus, dass die Arbeitsgruppe, die zwischen dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt eingerichtet wurde und nun schon seit rd. zwei Jahren besteht, nun auch Früchte trägt. Das kann unter den einzelnen Maßnahmen, die vorgeschlagen wurden, nachgelesen werden. Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind realisierungsfähig, in anderen waren Erfolge zu erzielen. Die Arbeitsgruppe wird weiterhin tagen, auch angesichts der Tatsache, dass in 2006 aller Wahrscheinlichkeit nach die Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes bevorsteht. Dort wird auch zu betrachten sein, welche Auswirkungen dies in der Zusammenarbeit zwischen beiden Trägern (Gesundheitsdienst und Sozialamt) hat und in gewissem Maße auch das Jobcenter.

Ebenso besteht die Zielstellung, das Modell Sozialamt 2005 im Jahre 2006 zu implementieren. Hier ist die Kernfigur das sog. Fallmanagement bezogen auf die Eingliederungshilfe, vorrangig bezogen auf körperlich Behinderte, nicht auf psychisch Behinderte. Im Fallmanagement soll eine zusätzliche Qualifizierung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, mit einem Ansatz am Fallzahlenschlüssel 1 zu 75, eingeführt werden, um medizinische Aspekte und um Aspekte der Sozialkompetenz in einem stärkeren Kontakt mit den betroffenen Kunden und anderen Akteuren in diesem Bereich herzustellen, so wie man es vielleicht als umfassende Betreuung und Hilfestellung im Jobcenter betrachtet. Daneben gibt es natürlich auch ein deutliches Interesse der Senatsfinanzverwaltung, zu einer Ausgabenreduzierung im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen, vorrangig im Bereich der Eingliederungshilfe, zu kommen. Im Doppelhaushaltsplan ist diese Absenkung nach folgender Modellrechnung schon vorgesehen: Es gibt eine Fallzahlsteigerung aufgrund der demographischen Entwicklung von 5 % im Jahr. Von diesen 5 % werden 2 % prognostizierte Ausgabenminderung abgezogen, so dass die Titel um 3 % fortgeschrieben werden. Auch hier das Bemühen der Senatsfinanzverwaltung, in den entsprechenden Titeln zu einer realistischen Ausstattung zu kommen. Dennoch ist beabsichtigt, das Fallmanagement an Einsparvorgaben durch Zielvereinbarungen zu koppeln, die sich in einem Aushandlungsprozess zwischen der Senatsfinanzverwaltung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz befindet. Diese Zielvereinbarung soll dann mit den zwölf Sozialstadträten abgeschlossen werden. Kern der Zielvereinbarung ist die einfache Losung: Wenn diese Zielvereinbarung unterschrieben und die Ausgabenminderung realisiert wird, bekommen die Bezirke mehr Personal zugewiesen, um Fallmanagement mit dem angestrebten Personalschlüssel 1 zu 75 auch realisieren zu können. Hintergrund sind die Erfahrungen, die die Senatsfinanzverwaltung mit dem System der Zielvereinbarung im Bereich der Hilfe zur Arbeit gesammelt hat. Hier gab es, bevor die Jobcenter eingeführt wurden, die Zielvereinbarung, wenn Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden und damit nachhaltig Sozialhilfe eingespart wird, können die Bezirke einen gewissen Teil der eingesparten Sozialhilfe so umwandeln, dass man sie als zusätzliche Personalkosten für die Sozialämter zur Verfügung stellt. Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen HzA und Eingliederungshilfe der darin besteht, dass man bei der HzA die reale Möglichkeit hat, Menschen aus der Sozialhilfe herauszubringen, während das in der Eingliederungshilfe nur mit einem rudimentären Bereich zu realisieren ist.

Herr Dr. Hanke hat den Eindruck, dass mit den entwickelten Instrumentarien zu einer Kostenkontrolle gekommen ist. Allerdings muss immer auch einschränkend gesagt werden, dass es immer wieder Phänomene gibt, die zurzeit nicht erklärt werden können, was mit der schon eingangs erwähnten Datenlage zu tun hat. Auf jeden Fall müssen die Personalkosten immer einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Das wird auch Thema bei der Beratung der Personalmittel sein, denn auch hier musste im Hinblick auf den Doppelhaushalt nachgesteuert werden, insbesondere im Bereich des ehem. Wohngeldamtes. Es kann auch noch nicht abgeschätzt werden, inwieweit Kostenminderungen im Rahmen des Modells Sozialamt 2005 realisiert werden können, da es hier nicht nur um Ausgabenminderung, sondern auch um eine fachlich adäquate Betreuung des Kundenkreises geht. Insgesamt ist man auf einem guten Weg, wenn es dann noch die entsprechende Unterstützung der Landesebene gibt.

 

Auf die Nachfragen von Herrn Schmidt ergänzt Herr Dr. Hanke, dass der Vorschlag gemacht wurde, im nächsten Jahr (April 2006) den 4. Zwischenbericht vorzulegen, der sich dann auf den Haushalt 2005 stützt. Natürlich liegt die Vermutung nahe, dass die Mengen stark reduziert wurden. Das bedeutet bei gleichbleibendem Personaleinsatz auch eine Steigerung der Stückkosten. Das ist noch genauer zu betrachten, ob es wirklich daran liegt. Das würde auch bedeuten, dass wir im Bereich Personaleinsatz Hilfe zur Pflege nachsteuern müssten. Das würde nicht unbedingt schwer fallen, da es eine Arbeitsgruppe „Aktenaufarbeitung“ gibt, die einer personellen Unterstützung bedarf, obwohl es unter KLR-Gesichtspunkten schwierig ist, weil es zurzeit kein eigenes Produkt „Aktenaufarbeitung“ gibt. Das führt zwangsläufig zu einer Verteuerung aller Produkte. Das betrifft alle zwölf Bezirksämter. Der Bezirk Mitte ist sehr buchungstreu. Das bedeutet, dass alles über Prosoz abgewickelt wird. Das kann man von anderen Bezirken nicht behaupten. Was natürlich auch zu einer Verzerrung der Produktkosten im Rahmen der Produktsvergleichsberichte führt.

 

Herr Heil ergänzt, dass das Buchungsverhalten der Bezirke sehr ambivalent ist. Die Senatsverwaltung hat deshalb im Juli nochmals den Amtsleiter/innen zur Frage der Buchungsqualität erklärt, dass sich die LuV-Leiter selbst verpflichten, sich buchungstreu zu verhalten und tatsächlich alle Fälle über die Fachsoftware Prosoz auch abzuwickeln haben. Betreffend der Kosten, die in der Kosteneinziehung entstehen, führt Herr Heil aus, das der Bezirk Mitte nach den Altjahresdaten tatsächlich der einzige Bezirk ist, der Verrechnungen aus der Kosteneinziehung auch auf seine Produkte gebucht hat. Es ist natürlich sehr unwahrscheinlich, dass die Bezirke keine Kosteneinziehung betreiben. Es ist damit zu rechnen, das bei entsprechenden Nachbuchungen im Laufe des Jahres auch dadurch das Verhältnis der Stückkosten zwischen den Bezirken verändern wird. Es geht noch um die relativ hohe Fallzahl in 2004. Vom Fachbereich wurde erläutert, dass es den Fachbereichen für 2004 gelungen ist, größere Rückstände aufzuarbeiten, was sich natürlich auf die Menge der Fallzahl ausgewirkt hat. Deshalb ist auch hier die doppelte Hochrechnung für 2005 auf der Basis der Altjahreszahlen mit Vorsicht zu genießen. Man rechnet damit, dass die Zahl bis zum Ende des Jahres deutlich geringer sein wird, wegen dieser Zählweise.

 

Herr Spallek bezieht sich auf die schlechte Datenlage in Mitte und fragt nach, wie die anderen Bezirke vorgehen und wie sich dies dort auf die Haushaltsplanerfüllung auswirkt. Betreffend der Mengenveränderung fragt Herr Spallek nach, welche Konsequenzen bzw. Steuerungsmaßnahmen daraus abgeleitet werden und wie sich dies auf die Budgetierungsergebnisse auswirkt. Weiterhin bezieht sich Herr Spallek auf den 4. Zwischenbericht und merkt an, dass bei der Eingliederungshilfe, bei der Hilfe zur Pflege und bei der Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (bis auf 2001 und 2004) jedes Jahr eine mehr oder minder deutliche Überschreitung der Ansätze zu verzeichnen ist. Herr Spallek fragt nach, ob dies zu 100 % abgefedert wird und welche Auswirkungen das Tun der Abteilung irgendwann haben wird.

Herr Spallek bezieht sich auf Punkt 5.1.3 des Zwischenberichts und versteht die Formulierung nicht, ob bewilligte Leistung auch erbracht wird. Das ist für Ihn ein Widerspruch.

Betreffend den Punkt 5.2.1 fragt Herr Spallek nach, wo der Bezug zum Umsetzungsstand ist und was für eine Wirkung dies haben soll. Auch kann er den Zusammenhang der Formulierung nicht nachvollziehen. Unter der Überschrift Ausgabensenkung hat er das noch verstanden, hier wird es ihm nicht ganz deutlich.

Zum Punkt 5.4.2 fragt Herr Spallek nach, ob da eine falsche Formulierung betreffend der einheitlichen Anwendung der erstellten Entscheidungskriterien gewählt wurde, wenn sich bei der Umsetzung ein Kriterienkatalog noch in der Abstimmung befindet. Abschließend fragt Herr Spallek nach, wer eigentlich alles die beteiligten Sozialdienst- und Leistungsstellen sind.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass es natürlich für Jemanden, der im Sozial- und Gesundheitsbereich nicht so tief drin und nicht so lange dabei ist, schwer ist im Einzelnen nachzuvollziehen, was sich hinter den Vorschlägen verbirgt. Bei Punkt 5.4.2 ging es darum, wo man Steuerungselemente entwickeln kann, um zu einem abgestimmten Verfahren zu kommen mit dem Ziel der Kostensenkung. Herr Dr. Hanke ist ganz optimistisch, dass man zu einer solchen Arbeitsanweisung kommt. Er hofft allerdings auch, dass diese nicht unbedingt mit anderen Ideen, die im Rahmen des Modells Sozialamt 2005 entwickelt weden, konterkariert wird. Betroffen sind insbesondere der sozialpsychiatrische Dienst, die Beratungsstelle für Behinderte und der Gesundheitsdienst. Das sind die großen Dienste, die hier im Rahmen der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen zu betrachten sind. Betreffen der Formulierung wird Herr Dr. Hanke den redaktionellen Hinweis gerne aufnehmen.

Zum Punkt 5.2.1 führt Herr Dr. Hanke aus, dass es beim 1. Zwischenbericht die These gab, ob ggf. die Ausgabenstruktur im Bezirk damit zusammenhängt, dass der Bezirk Mitte eine signifikant andere Bevölkerungsstruktur als die anderen Bezirke hat. Diese These hat sich nicht verifizieren lassen. Den zweite Absatz in diesem Zusammenhang möchte Herr Dr. Hanke nicht ohne Interesse wissen. Hier geht es um das klassische Seniorenpflegeheim. Bei aller Kostenbetrachtung will man den Angehörigen und natürlich auch den betroffenen Personen nicht zumuten, dass sie nach Treptow fahren sollen, weil dort ein Seniorenpflegeheim entdeckt wurde, das einen Tagessatz hat, der 0,20 € unter dem in Mitte liegt. Bei den Seniorenpflegeheimen ist es auch wichtig, dass die Angehörigen in einer zumutbaren Art und Weise ihre Angehörigen regelmäßig besuchen können. Die Tagessätze und Investitionsentgelte werden zwischen der einzelnen Einrichtung und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vereinbart, so dass hier das Steuerungsinstrument auch bei der Senatsverwaltung liegt.

Betreffend den Punkt 5.1.3 teilt Herr Dr. Hanke mit, dass diese Formulierung richtig ist. Gemeint ist semantisch, dass aufgrund einer Bedarfssituation Leistungen von der Leistungsstelle bewilligt und eine Pflegestation beauftragt wurde. Nun ist zu kontrollieren, ob die bewilligten Leistungen, die die Pflegestation mit dem Bezirk abrechnet, auch wirklich real erbracht wurden.

Bezugnehmend auf seine Darstellung der Datenlage im Sozialamt und im Gesundheitsbereich, was die Finanzströme in Korrelation zu einzelnen Hilfearten anbelangt, führt Herr Dr. Hanke aus, dass diese schlecht ist. Er hat auch dargestellt, dass es sich hier nicht um ein Problem des Bezirks Mitte handelt, sondern dies ein Problem der gesamtstädtischen Steuerung ist. Herr Dr. Hanke bezieht sich auf das Gutachten zum Ländervergleich zwischen Hamburg, Berlin und Bremen, wo untersucht wurde, welche Hilfestrukturen und welche Ausgaben es in diesem Bereich gibt. Dieser Stadtstaatenvergleich hat dazu geführt, dass nicht die Kolleginnen und Kollegen in Berlin nervös geworden sind, sondern es auch Nachfragen gab, warum man in Berlin preiswerter ist. Dieser Bericht hat jedoch eins ganz deutlich gemacht, dass nämlich in Berlin ganz wenig dazu gesagt wird, warum für was etwas ausgegeben wurde. Die Buchungsströme über Prosoz kann man zurzeit in keinen Zusammenhang mit anderen Fallgruppen stellen. Das führt im Übrigen auch zu dem Problem, dass die Senatsfinanzverwaltung gesagt hat, im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses soll ermessen werden, ob es wirklich pro Jahr 2 % weniger in den Fallkostendurchschnitten ausmacht. Nur dann gibt es auch zusätzliches Personal. Zurzeit sind aber diese Fallkostendurchschnitte nicht zu ermitteln. Diesbezüglich wurde auch eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz einberufen, um genau dieses Problem gemeinsam auch mit der Senatsfinanzverwaltung zu lösen.

Zur Mengenproblematik teilt Herr Dr. Hanke mit, wenn sich die ..... bei der Hilfe zur Pflege bewahrheiten würde, dass man dann steigende Stückkosten hat, die dann deutlich über dem Median liegen und das zurückzuführen wäre, auf einen überhöhten Personaleinsatz in diesem Bereich. Dann ist die Steuerungskonsequenz daraus natürlich, dass Personal anders zu verteilen oder einzusparen. Das wird, wie schon angedeutet, einer speziellen Betrachtung unterliegen, wo dann auch im November im BA berichtet wird. Herr Heil hat aber auch deutlich gemacht, dass es auch andere Probleme sein könnten, die dieser Stückkostensteigerung zugrunde liegen, z.B. Buchungsverhalten anderer Bezirke. Es steht außer Frage, dass hier Konsequenzen gezogen werden müssen. Das wurde hier auch deutlich gemacht, wenn hier die entsprechenden Kapitel und Titel verteidigt werden müssen.

Das alles hat natürlich Ausfluss auch die Budgetierungsergebnisse, denn das, was man als Budget zugewiesen bekommt, ist immer Menge x Medianpreis. Aus den Zahlen, wie sie sich hier darstellen, kann man natürlich auch schon auf die Budgetierungsergebnisse schließen.

Betreffend die Sollvergleiche, die hier auch oft Thema im Hauptausschuss waren, schon allein auf der Grundlage der Haushaltsüberwachungslisten, die dem Hauptausschuss monatlich vorliegen, hat man einen Überblick, wie sich die Ausgaben insbesondere auch im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen entwickeln. Auch im Rahmen der Basiskorrektur wurde hier im Ausschuss regelmäßig über Ausgaben nach dem Ist diskutiert.

 

Herr Dr. Heuer ergänzt, dass es bis 2001 eine andere Systematik gab. Das heißt, dass die Überschreitung im damaligen Z-Teil und die entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen zu 90 % durch den Landeshaushalt übernommen wurden. Der Bezirk hatte nur 10 % der Überschreitungen zu tragen. Seit 2002 gehört dieser Bereich zum T-Teil. Es hat in den Ansatzbemühungen der Jahre 2002 bis 2005 neben der zunächst unzureichenden Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen insgesamt jeweils das Problem gegeben, dass in den Ansätzen der Haushaltsjahre die Überschreitungen in den Haushalten zwei Jahre zuvor „verursachergerecht“ abgerechnet wurden, d.h. diese Ansätze wurden künstlich unter die Zuweisung ....?... .Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Jahr 2004 deutlich signalisiert, dass sie verstanden hat, dass eine Minderausstattung im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen nicht in dem hohen Maße durch die Bezirke zu steuern ist, wie ursprünglich angenommen. Die Finanzausstattung ist besser geworden. Vor allen Dingen hat die Senatsverwaltung im Jahre 2004 erstmals eine Basiskorrektur im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen vorgenommen. Für das Jahr 2004 gab es eine Basiskorrektur im Geschäftsbereich Soz in Höhe von 7.607.000 € und im Geschäftsbereich Jug in Höhe von 262.000 €. Berechnet wurde diese Basiskorrektur nach den Ist-Ausgaben des Jahres 2003 plus 5 %. Bis dahin hatte die Senatsverwaltung für Finanzen die Überschreitungen abgefedert. Das hat uns im Jahre 2004 nicht gerettet aber haushaltsmäßig deutlich entlastet. Man kann den Eindruck haben, dass man insgesamt im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen eine deutliche Überschreitung der Ansätze hatte, aber das wurde durch die Basiskorrektur in hohem Maße übernommen. Für das Jahr 2005 gibt es selbstverständlich immer noch keine Zusagen der Senatsverwaltung für Finanzen. Das Bezirksamt geht aber aufgrund der Systematik der Berechnung für 2006/2007 davon aus, dass es auch für das Jahr 2005 eine Abfederung im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen mit demselben Schlüssel gibt (Ist-Ausgaben 2004 plus 5 %). Alles, was sich in diesem Rahmen bewegt, würde im Jahre 2005 abgefedert werden. Gegenwärtig sagt die Prognose für das Jahr 2005 aus, dass wir unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2004 bleiben. Die Hochrechnung per 31.08.2005 weist eine Unterschreitung der Ist-Ausgaben des Jahres 2004 in Höhe von 3 Mio. € aus. Wir werden unsere Ansätze überschreiten, werden aber unter dem Ist des Vorjahres bleiben. Insofern geht das Bezirksamt auch für das Jahr 2005 davon aus, dass es eine deutliche Basiskorrektur im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen gibt. Für das Jahr 2006 und 2007 hat Herr Dr. Hanke schon erläutert, dass die Ansätze unterhalb der Zuweisung gebildet wurden, jedoch auf der Höhe der Ist-Ausgaben 2004. Nach dem bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres scheint dies zumindest auch zu stagnieren. Unter normalen Umständen dürfte, bei einem Zusammenspiel einer realistischeren Zuweisung und einer tatsächlichen Abflachung der Entwicklung, im Jahre 2006 das beständige Sorgenkind entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen nicht mehr bestehen.

 

Herr Spallek bezieht sich auf die Budgetierungsergebnisse und fragt bei Herrn Dr. Hanke nach, welche Schlüsse nun gezogen werden.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass in diesem Jahr, wie auch schon zum Ende des letzten Jahres, zwei große Schlüsse gezogen wurden. Es wurde eine sehr schwierige Entscheidung hinsichtlich der Personalausstattung getroffen. Man kann sich vorstellen, dass es sehr große Bedürfnisse gab, das Sozialamt so zu organisieren, wie man es sich schon immer gewünscht hat. Das hat Herr Dr. Hanke nicht gemacht, weil zum einen die Notwendigkeit bestand, auch das Jobcenter so personell zu auszustatten, dass man mit den äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen überhaupt arbeitsfähig ist. Weiterhin war Herrn Dr. Hanke klar, dass eine geminderte Zuweisung aufgrund einer Überschreitung des Median zwangsläufig zu einer Personaleinsparung führen würde. Die zweite große Entscheidung ist, dass auch in den einzelnen Fachbereichen des Sozialamtes eine kritische Personalbetrachtung vorgenommen wurde und auch Konsequenzen gezogen werden mussten aufgrund der Produktvergleichsberichte, die erkennen ließen, dass auch im Bereich des ehemaligen Wohnungsamtes Personalkosten eingespart werden müssen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Zander betreffend der Altakten und der Einhaltung des Termins 01.01.2006 (ca. 4,5 Fallmanager) teilt Herr Dr. Hanke mit, dass er betreffend der Einhaltung des Termins guter Hoffnung ist. Er sieht aber auch gewisse Risiken, was die Umsetzung des Projektes Modell Sozialamt 2005 anbelangt. Hinsichtlich der Fallmanager verspricht man sich eine deutliche Verbesserung für den einzelnen Empfänger, da es hier eine persönliche Betreuung gibt. Man verspricht sich auch eine noch stärkere Steuerung des Falles. Skeptisch zeigt sich Herr Dr. Hanke nach wie vor über das Fallmanagement, so wie es von der Senatsverwaltung konzipiert ist, dass durch die Entscheidungen der Fallmanagerinnen und Fallmanager über die Maßnahmen, man auch wirklich zu einer Kostensenkung kommt, da die Entscheidungen der Fallmanager/innen auch gerichtsfest sein müssen. Die Zielstellung aller zwölf Stadträte ist, eine Zielvereinbarung zum 01.01.2006 abzuschließen. Betreffend der Altakten bezieht sich Herr Dr. Hanke auf den Bericht des Rechnungshofes, wo das finanzielle Risiko für Berlin dargestellt wurde durch die mangelhafte Aufarbeitung der Altakten, die insbesondere in den zwölf Sozialämtern liegen geblieben sind. Nach neusten Zahlen gibt es 140.000 Aktenbände, die mittlerweile in eine Reihenfolge gebracht wurden. Es besteht weiterhin die Schwierigkeit, dass es noch kein zentrales Archiv gibt, wo dies in einer neuen Qualitätsstufe geordnet werden könnte. Eine Arbeitsgruppe für Aktenaufarbeitung besteht schon, die aber nicht die personelle Ausstattung hat, wie es sich der zuständige Fachbereichsleiter wünschen würde. Nach einer Hochrechnung müssten mindestens 40 Sachbearbeiter in dieser Arbeitsgruppe sein, um in einem überschaubaren Zeitraum nicht nur das Problem der einmaligen Beihilfen zu lösen, sondern auch das der Kosteneinziehung.

Von der Landesebene her besteht eine klare Prioritätensetzung, wie Überhangkräfte einzusetzen sind. U.a. wurde ein Antrag auf ein Projekt mit Überhangkräften gestellt, aber der Stellenpool hat zuvorderst Personal in die Jobcenter zu transferieren. Herr Dr. Hanke geht davon aus, dass alle zwölf Sozialämter sich große Mühe geben werden, dieses Problem in den Griff zu bekommen, es ihnen aber in den nächsten 30 Jahren nicht gelingen wird.

 

Die Nachfrage von Herrn Zander, ob dieses Problem auch im Bereich des KJHG besteht, wird von Herrn Dr. Heuer verneint.


 

 
 

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