Auszug - Zwischenbericht zur Entwicklung der Ausgaben im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen - Soz -
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Da
Herr Zeller noch nicht anwesend ist, wird der TOP 3.1 vorgezogen. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass den Mitgliedern der 3. Zwischenbericht zur
Entwicklung der Ausgaben im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen in
der Struktur und Qualität, wie die Berichte zuvor, vorgelegt wurde, so dass
sich mit dem statistischen Material, was zur Verfügung steht, ein
differenziertes Bild ergibt. Dennoch auch hier die Vorbemerkung, dass die
Datenlage im Bereich Gesundheit- und Sozialstatistik nach wie vor kritisch zu
bewerten ist, da bei weitem nicht die Daten erhoben werden, die für die Frage
von Steuerungsmöglichkeiten und Steuerungsinstrumenten auch in einer
überbezirklichen Betrachtung interessant wären. Beispielsweise
Heilkostendurchschnitte nach Bezirken und einzelnen Hilfegruppen in den
Eingliederungsleistungen. Diese statistischen Materialien gibt es nach wie vor
nicht. Das hat aus der Sicht von Herrn Dr. Hanke damit zu tun, dass es bisher
im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung nicht gelungen ist, die Prosoz-Version,
mit der gearbeitet wird, im SGB XII derart zu überarbeiten, dass dort auch
statistische Daten erhoben werden könnten, die dann kumuliert werden müssten
mit den entsprechenden finanziellen Stellen. Weiterhin zeigt der
Zwischenbericht aus seiner Sicht, dass es in der kameralen Betrachtung gelungen
ist, die Ausgaben zu konsolidieren bzw. mit einer Tendenz der
Ausgabenreduzierung zu betrachten. Es muss natürlich abgewartet werden, weil
sich die Zahlen 2005 prognostisch darstellen, ob sich das im Rahmen der
Abschlussrechnung 2005 in 2006 ebenfalls konsolidiert. Im Bereich der KLR zeigt
sich ein Bild zum Teil der Mengenreduzierung, was sicherlich Ausfluss der
Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung ist, also auch der Aufteilung der
Kundenströme zwischen dem SGB XII (Sozialamt) und dem SGB II (Jobcenter). Es
zeigt sich aber eine Tendenz, die einer genaueren Betrachtung bedarf, nämlich
einer Steigerung der Transferstückkosten, wie der Stückkosten insgesamt, was
möglicherweise ein Hinweis darauf ist, dass hier die Personalkostensituation
kritisch zu bewerten ist. Herr Heil hat zugesagt, dies mit der Zielstellung
eines kleinen Zwischenberichts im November, wenn sich die Zahlen konsolidiert
haben, im Rahmen der Haushaltswirtschaft auch einer Betrachtung zu unterziehen.
Mit den beiden Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln lassen sich
ähnliche Tendenzen wie in Mitte ablesen. Herr
Dr. Hanke führt weiterhin aus, dass die Arbeitsgruppe, die zwischen dem
Sozialamt und dem Gesundheitsamt eingerichtet wurde und nun schon seit rd. zwei
Jahren besteht, nun auch Früchte trägt. Das kann unter den einzelnen Maßnahmen,
die vorgeschlagen wurden, nachgelesen werden. Nicht alle vorgeschlagenen
Maßnahmen sind realisierungsfähig, in anderen waren Erfolge zu erzielen. Die Arbeitsgruppe
wird weiterhin tagen, auch angesichts der Tatsache, dass in 2006 aller
Wahrscheinlichkeit nach die Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes
bevorsteht. Dort wird auch zu betrachten sein, welche Auswirkungen dies in der
Zusammenarbeit zwischen beiden Trägern (Gesundheitsdienst und Sozialamt) hat
und in gewissem Maße auch das Jobcenter. Ebenso
besteht die Zielstellung, das Modell Sozialamt 2005 im Jahre 2006 zu
implementieren. Hier ist die Kernfigur das sog. Fallmanagement bezogen auf die
Eingliederungshilfe, vorrangig bezogen auf körperlich Behinderte, nicht auf
psychisch Behinderte. Im Fallmanagement soll eine zusätzliche Qualifizierung
der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, mit einem Ansatz am
Fallzahlenschlüssel 1 zu 75, eingeführt werden, um medizinische Aspekte und um
Aspekte der Sozialkompetenz in einem stärkeren Kontakt mit den betroffenen
Kunden und anderen Akteuren in diesem Bereich herzustellen, so wie man es
vielleicht als umfassende Betreuung und Hilfestellung im Jobcenter betrachtet.
Daneben gibt es natürlich auch ein deutliches Interesse der
Senatsfinanzverwaltung, zu einer Ausgabenreduzierung im Bereich der
entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen, vorrangig im Bereich der
Eingliederungshilfe, zu kommen. Im Doppelhaushaltsplan ist diese Absenkung nach
folgender Modellrechnung schon vorgesehen: Es gibt eine Fallzahlsteigerung
aufgrund der demographischen Entwicklung von 5 % im Jahr. Von diesen 5 % werden
2 % prognostizierte Ausgabenminderung abgezogen, so dass die Titel um 3 %
fortgeschrieben werden. Auch hier das Bemühen der Senatsfinanzverwaltung, in
den entsprechenden Titeln zu einer realistischen Ausstattung zu kommen. Dennoch
ist beabsichtigt, das Fallmanagement an Einsparvorgaben durch
Zielvereinbarungen zu koppeln, die sich in einem Aushandlungsprozess zwischen
der Senatsfinanzverwaltung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz befindet. Diese Zielvereinbarung soll dann mit den zwölf
Sozialstadträten abgeschlossen werden. Kern der Zielvereinbarung ist die
einfache Losung: Wenn diese Zielvereinbarung unterschrieben und die
Ausgabenminderung realisiert wird, bekommen die Bezirke mehr Personal
zugewiesen, um Fallmanagement mit dem angestrebten Personalschlüssel 1 zu 75
auch realisieren zu können. Hintergrund sind die Erfahrungen, die die
Senatsfinanzverwaltung mit dem System der Zielvereinbarung im Bereich der Hilfe
zur Arbeit gesammelt hat. Hier gab es, bevor die Jobcenter eingeführt wurden,
die Zielvereinbarung, wenn Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden
und damit nachhaltig Sozialhilfe eingespart wird, können die Bezirke einen
gewissen Teil der eingesparten Sozialhilfe so umwandeln, dass man sie als
zusätzliche Personalkosten für die Sozialämter zur Verfügung stellt. Es gibt einen
gravierenden Unterschied zwischen HzA und Eingliederungshilfe der darin
besteht, dass man bei der HzA die reale Möglichkeit hat, Menschen aus der
Sozialhilfe herauszubringen, während das in der Eingliederungshilfe nur mit
einem rudimentären Bereich zu realisieren ist. Herr
Dr. Hanke hat den Eindruck, dass mit den entwickelten Instrumentarien zu einer
Kostenkontrolle gekommen ist. Allerdings muss immer auch einschränkend gesagt
werden, dass es immer wieder Phänomene gibt, die zurzeit nicht erklärt werden können,
was mit der schon eingangs erwähnten Datenlage zu tun hat. Auf jeden Fall
müssen die Personalkosten immer einer gesonderten Betrachtung unterzogen
werden. Das wird auch Thema bei der Beratung der Personalmittel sein, denn auch
hier musste im Hinblick auf den Doppelhaushalt nachgesteuert werden,
insbesondere im Bereich des ehem. Wohngeldamtes. Es kann auch noch nicht
abgeschätzt werden, inwieweit Kostenminderungen im Rahmen des Modells Sozialamt
2005 realisiert werden können, da es hier nicht nur um Ausgabenminderung,
sondern auch um eine fachlich adäquate Betreuung des Kundenkreises geht.
Insgesamt ist man auf einem guten Weg, wenn es dann noch die entsprechende
Unterstützung der Landesebene gibt. Auf
die Nachfragen von Herrn Schmidt ergänzt Herr Dr. Hanke, dass der Vorschlag
gemacht wurde, im nächsten Jahr (April 2006) den 4. Zwischenbericht vorzulegen,
der sich dann auf den Haushalt 2005 stützt. Natürlich liegt die Vermutung nahe,
dass die Mengen stark reduziert wurden. Das bedeutet bei gleichbleibendem
Personaleinsatz auch eine Steigerung der Stückkosten. Das ist noch genauer zu
betrachten, ob es wirklich daran liegt. Das würde auch bedeuten, dass wir im
Bereich Personaleinsatz Hilfe zur Pflege nachsteuern müssten. Das würde nicht
unbedingt schwer fallen, da es eine Arbeitsgruppe „Aktenaufarbeitung“ gibt, die
einer personellen Unterstützung bedarf, obwohl es unter KLR-Gesichtspunkten
schwierig ist, weil es zurzeit kein eigenes Produkt „Aktenaufarbeitung“ gibt.
Das führt zwangsläufig zu einer Verteuerung aller Produkte. Das betrifft alle
zwölf Bezirksämter. Der Bezirk Mitte ist sehr buchungstreu. Das bedeutet, dass
alles über Prosoz abgewickelt wird. Das kann man von anderen Bezirken nicht
behaupten. Was natürlich auch zu einer Verzerrung der Produktkosten im Rahmen
der Produktsvergleichsberichte führt. Herr
Heil ergänzt, dass das Buchungsverhalten der Bezirke sehr ambivalent ist. Die
Senatsverwaltung hat deshalb im Juli nochmals den Amtsleiter/innen zur Frage
der Buchungsqualität erklärt, dass sich die LuV-Leiter selbst verpflichten,
sich buchungstreu zu verhalten und tatsächlich alle Fälle über die Fachsoftware
Prosoz auch abzuwickeln haben. Betreffend der Kosten, die in der
Kosteneinziehung entstehen, führt Herr Heil aus, das der Bezirk Mitte nach den
Altjahresdaten tatsächlich der einzige Bezirk ist, der Verrechnungen aus der
Kosteneinziehung auch auf seine Produkte gebucht hat. Es ist natürlich sehr
unwahrscheinlich, dass die Bezirke keine Kosteneinziehung betreiben. Es ist
damit zu rechnen, das bei entsprechenden Nachbuchungen im Laufe des Jahres auch
dadurch das Verhältnis der Stückkosten zwischen den Bezirken verändern wird. Es
geht noch um die relativ hohe Fallzahl in 2004. Vom Fachbereich wurde
erläutert, dass es den Fachbereichen für 2004 gelungen ist, größere Rückstände
aufzuarbeiten, was sich natürlich auf die Menge der Fallzahl ausgewirkt hat.
Deshalb ist auch hier die doppelte Hochrechnung für 2005 auf der Basis der
Altjahreszahlen mit Vorsicht zu genießen. Man rechnet damit, dass die Zahl bis
zum Ende des Jahres deutlich geringer sein wird, wegen dieser Zählweise. Herr
Spallek bezieht sich auf die schlechte Datenlage in Mitte und fragt nach, wie
die anderen Bezirke vorgehen und wie sich dies dort auf die
Haushaltsplanerfüllung auswirkt. Betreffend der Mengenveränderung fragt Herr
Spallek nach, welche Konsequenzen bzw. Steuerungsmaßnahmen daraus abgeleitet
werden und wie sich dies auf die Budgetierungsergebnisse auswirkt. Weiterhin
bezieht sich Herr Spallek auf den 4. Zwischenbericht und merkt an, dass bei der
Eingliederungshilfe, bei der Hilfe zur Pflege und bei der Hilfe in besonderen
sozialen Schwierigkeiten (bis auf 2001 und 2004) jedes Jahr eine mehr oder
minder deutliche Überschreitung der Ansätze zu verzeichnen ist. Herr Spallek
fragt nach, ob dies zu 100 % abgefedert wird und welche Auswirkungen das Tun
der Abteilung irgendwann haben wird. Herr
Spallek bezieht sich auf Punkt 5.1.3 des Zwischenberichts und versteht die
Formulierung nicht, ob bewilligte Leistung auch erbracht wird. Das ist für Ihn
ein Widerspruch. Betreffend
den Punkt 5.2.1 fragt Herr Spallek nach, wo der Bezug zum Umsetzungsstand ist
und was für eine Wirkung dies haben soll. Auch kann er den Zusammenhang der
Formulierung nicht nachvollziehen. Unter der Überschrift Ausgabensenkung hat er
das noch verstanden, hier wird es ihm nicht ganz deutlich. Zum
Punkt 5.4.2 fragt Herr Spallek nach, ob da eine falsche Formulierung betreffend
der einheitlichen Anwendung der erstellten Entscheidungskriterien gewählt
wurde, wenn sich bei der Umsetzung ein Kriterienkatalog noch in der Abstimmung
befindet. Abschließend fragt Herr Spallek nach, wer eigentlich alles die
beteiligten Sozialdienst- und Leistungsstellen sind. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass es natürlich für Jemanden, der im Sozial- und
Gesundheitsbereich nicht so tief drin und nicht so lange dabei ist, schwer ist
im Einzelnen nachzuvollziehen, was sich hinter den Vorschlägen verbirgt. Bei
Punkt 5.4.2 ging es darum, wo man Steuerungselemente entwickeln kann, um zu
einem abgestimmten Verfahren zu kommen mit dem Ziel der Kostensenkung. Herr Dr.
Hanke ist ganz optimistisch, dass man zu einer solchen Arbeitsanweisung kommt.
Er hofft allerdings auch, dass diese nicht unbedingt mit anderen Ideen, die im
Rahmen des Modells Sozialamt 2005 entwickelt weden, konterkariert wird.
Betroffen sind insbesondere der sozialpsychiatrische Dienst, die
Beratungsstelle für Behinderte und der Gesundheitsdienst. Das sind die großen
Dienste, die hier im Rahmen der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen zu betrachten
sind. Betreffen der Formulierung wird Herr Dr. Hanke den redaktionellen Hinweis
gerne aufnehmen. Zum
Punkt 5.2.1 führt Herr Dr. Hanke aus, dass es beim 1. Zwischenbericht die These
gab, ob ggf. die Ausgabenstruktur im Bezirk damit zusammenhängt, dass der
Bezirk Mitte eine signifikant andere Bevölkerungsstruktur als die anderen
Bezirke hat. Diese These hat sich nicht verifizieren lassen. Den zweite Absatz
in diesem Zusammenhang möchte Herr Dr. Hanke nicht ohne Interesse wissen. Hier
geht es um das klassische Seniorenpflegeheim. Bei aller Kostenbetrachtung will
man den Angehörigen und natürlich auch den betroffenen Personen nicht zumuten,
dass sie nach Treptow fahren sollen, weil dort ein Seniorenpflegeheim entdeckt
wurde, das einen Tagessatz hat, der 0,20 € unter dem in Mitte liegt. Bei den
Seniorenpflegeheimen ist es auch wichtig, dass die Angehörigen in einer
zumutbaren Art und Weise ihre Angehörigen regelmäßig besuchen können. Die
Tagessätze und Investitionsentgelte werden zwischen der einzelnen Einrichtung
und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vereinbart, so dass hier
das Steuerungsinstrument auch bei der Senatsverwaltung liegt. Betreffend
den Punkt 5.1.3 teilt Herr Dr. Hanke mit, dass diese Formulierung richtig ist.
Gemeint ist semantisch, dass aufgrund einer Bedarfssituation Leistungen von der
Leistungsstelle bewilligt und eine Pflegestation beauftragt wurde. Nun ist zu
kontrollieren, ob die bewilligten Leistungen, die die Pflegestation mit dem
Bezirk abrechnet, auch wirklich real erbracht wurden. Bezugnehmend
auf seine Darstellung der Datenlage im Sozialamt und im Gesundheitsbereich, was
die Finanzströme in Korrelation zu einzelnen Hilfearten anbelangt, führt Herr
Dr. Hanke aus, dass diese schlecht ist. Er hat auch dargestellt, dass es sich
hier nicht um ein Problem des Bezirks Mitte handelt, sondern dies ein Problem
der gesamtstädtischen Steuerung ist. Herr Dr. Hanke bezieht sich auf das
Gutachten zum Ländervergleich zwischen Hamburg, Berlin und Bremen, wo
untersucht wurde, welche Hilfestrukturen und welche Ausgaben es in diesem
Bereich gibt. Dieser Stadtstaatenvergleich hat dazu geführt, dass nicht die
Kolleginnen und Kollegen in Berlin nervös geworden sind, sondern es auch
Nachfragen gab, warum man in Berlin preiswerter ist. Dieser Bericht hat jedoch
eins ganz deutlich gemacht, dass nämlich in Berlin ganz wenig dazu gesagt wird,
warum für was etwas ausgegeben wurde. Die Buchungsströme über Prosoz kann man
zurzeit in keinen Zusammenhang mit anderen Fallgruppen stellen. Das führt im Übrigen
auch zu dem Problem, dass die Senatsfinanzverwaltung gesagt hat, im Rahmen des
Zielvereinbarungsprozesses soll ermessen werden, ob es wirklich pro Jahr 2 %
weniger in den Fallkostendurchschnitten ausmacht. Nur dann gibt es auch
zusätzliches Personal. Zurzeit sind aber diese Fallkostendurchschnitte nicht zu
ermitteln. Diesbezüglich wurde auch eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz einberufen, um genau dieses
Problem gemeinsam auch mit der Senatsfinanzverwaltung zu lösen. Zur
Mengenproblematik teilt Herr Dr. Hanke mit, wenn sich die ..... bei der Hilfe
zur Pflege bewahrheiten würde, dass man dann steigende Stückkosten hat, die
dann deutlich über dem Median liegen und das zurückzuführen wäre, auf einen überhöhten
Personaleinsatz in diesem Bereich. Dann ist die Steuerungskonsequenz daraus
natürlich, dass Personal anders zu verteilen oder einzusparen. Das wird, wie
schon angedeutet, einer speziellen Betrachtung unterliegen, wo dann auch im
November im BA berichtet wird. Herr Heil hat aber auch deutlich gemacht, dass
es auch andere Probleme sein könnten, die dieser Stückkostensteigerung zugrunde
liegen, z.B. Buchungsverhalten anderer Bezirke. Es steht außer Frage, dass hier
Konsequenzen gezogen werden müssen. Das wurde hier auch deutlich gemacht, wenn
hier die entsprechenden Kapitel und Titel verteidigt werden müssen. Das
alles hat natürlich Ausfluss auch die Budgetierungsergebnisse, denn das, was
man als Budget zugewiesen bekommt, ist immer Menge x Medianpreis. Aus den
Zahlen, wie sie sich hier darstellen, kann man natürlich auch schon auf die
Budgetierungsergebnisse schließen. Betreffend
die Sollvergleiche, die hier auch oft Thema im Hauptausschuss waren, schon
allein auf der Grundlage der Haushaltsüberwachungslisten, die dem
Hauptausschuss monatlich vorliegen, hat man einen Überblick, wie sich die
Ausgaben insbesondere auch im Bereich der entgeltfinanzierten
Betreuungsleistungen entwickeln. Auch im Rahmen der Basiskorrektur wurde hier
im Ausschuss regelmäßig über Ausgaben nach dem Ist diskutiert. Herr
Dr. Heuer ergänzt, dass es bis 2001 eine andere Systematik gab. Das heißt, dass
die Überschreitung im damaligen Z-Teil und die entgeltfinanzierten
Betreuungsleistungen zu 90 % durch den Landeshaushalt übernommen wurden. Der
Bezirk hatte nur 10 % der Überschreitungen zu tragen. Seit 2002 gehört dieser
Bereich zum T-Teil. Es hat in den Ansatzbemühungen der Jahre 2002 bis 2005
neben der zunächst unzureichenden Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen
insgesamt jeweils das Problem gegeben, dass in den Ansätzen der Haushaltsjahre
die Überschreitungen in den Haushalten zwei Jahre zuvor „verursachergerecht“
abgerechnet wurden, d.h. diese Ansätze wurden künstlich unter die Zuweisung
....?... .Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Jahr 2004 deutlich
signalisiert, dass sie verstanden hat, dass eine Minderausstattung im Bereich
entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen nicht in dem hohen Maße durch die
Bezirke zu steuern ist, wie ursprünglich angenommen. Die Finanzausstattung ist
besser geworden. Vor allen Dingen hat die Senatsverwaltung im Jahre 2004
erstmals eine Basiskorrektur im Bereich der entgeltfinanzierten
Betreuungsleistungen vorgenommen. Für das Jahr 2004 gab es eine Basiskorrektur
im Geschäftsbereich Soz in Höhe von 7.607.000 € und im Geschäftsbereich Jug in
Höhe von 262.000 €. Berechnet wurde diese Basiskorrektur nach den Ist-Ausgaben
des Jahres 2003 plus 5 %. Bis dahin hatte die Senatsverwaltung für Finanzen die
Überschreitungen abgefedert. Das hat uns im Jahre 2004 nicht gerettet aber
haushaltsmäßig deutlich entlastet. Man kann den Eindruck haben, dass man
insgesamt im Bereich der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen eine
deutliche Überschreitung der Ansätze hatte, aber das wurde durch die
Basiskorrektur in hohem Maße übernommen. Für das Jahr 2005 gibt es
selbstverständlich immer noch keine Zusagen der Senatsverwaltung für Finanzen.
Das Bezirksamt geht aber aufgrund der Systematik der Berechnung für 2006/2007
davon aus, dass es auch für das Jahr 2005 eine Abfederung im Bereich der
entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen mit demselben Schlüssel gibt
(Ist-Ausgaben 2004 plus 5 %). Alles, was sich in diesem Rahmen bewegt, würde im
Jahre 2005 abgefedert werden. Gegenwärtig sagt die Prognose für das Jahr 2005 aus,
dass wir unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2004 bleiben. Die Hochrechnung per
31.08.2005 weist eine Unterschreitung der Ist-Ausgaben des Jahres 2004 in Höhe
von 3 Mio. € aus. Wir werden unsere Ansätze überschreiten, werden aber unter
dem Ist des Vorjahres bleiben. Insofern geht das Bezirksamt auch für das Jahr
2005 davon aus, dass es eine deutliche Basiskorrektur im Bereich der
entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen gibt. Für das Jahr 2006 und 2007 hat
Herr Dr. Hanke schon erläutert, dass die Ansätze unterhalb der Zuweisung
gebildet wurden, jedoch auf der Höhe der Ist-Ausgaben 2004. Nach dem bisherigen
Verlauf des Haushaltsjahres scheint dies zumindest auch zu stagnieren. Unter
normalen Umständen dürfte, bei einem Zusammenspiel einer realistischeren Zuweisung
und einer tatsächlichen Abflachung der Entwicklung, im Jahre 2006 das
beständige Sorgenkind entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen nicht mehr
bestehen. Herr
Spallek bezieht sich auf die Budgetierungsergebnisse und fragt bei Herrn Dr.
Hanke nach, welche Schlüsse nun gezogen werden. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass in diesem Jahr, wie auch schon zum Ende des letzten
Jahres, zwei große Schlüsse gezogen wurden. Es wurde eine sehr schwierige
Entscheidung hinsichtlich der Personalausstattung getroffen. Man kann sich
vorstellen, dass es sehr große Bedürfnisse gab, das Sozialamt so zu
organisieren, wie man es sich schon immer gewünscht hat. Das hat Herr Dr. Hanke
nicht gemacht, weil zum einen die Notwendigkeit bestand, auch das Jobcenter so
personell zu auszustatten, dass man mit den äußerst schwierigen
Arbeitsbedingungen überhaupt arbeitsfähig ist. Weiterhin war Herrn Dr. Hanke
klar, dass eine geminderte Zuweisung aufgrund einer Überschreitung des Median
zwangsläufig zu einer Personaleinsparung führen würde. Die zweite große
Entscheidung ist, dass auch in den einzelnen Fachbereichen des Sozialamtes eine
kritische Personalbetrachtung vorgenommen wurde und auch Konsequenzen gezogen
werden mussten aufgrund der Produktvergleichsberichte, die erkennen ließen, dass
auch im Bereich des ehemaligen Wohnungsamtes Personalkosten eingespart werden
müssen. Auf
die Nachfrage von Herrn Zander betreffend der Altakten und der Einhaltung des
Termins 01.01.2006 (ca. 4,5 Fallmanager) teilt Herr Dr. Hanke mit, dass er
betreffend der Einhaltung des Termins guter Hoffnung ist. Er sieht aber auch
gewisse Risiken, was die Umsetzung des Projektes Modell Sozialamt 2005
anbelangt. Hinsichtlich der Fallmanager verspricht man sich eine deutliche
Verbesserung für den einzelnen Empfänger, da es hier eine persönliche Betreuung
gibt. Man verspricht sich auch eine noch stärkere Steuerung des Falles.
Skeptisch zeigt sich Herr Dr. Hanke nach wie vor über das Fallmanagement, so
wie es von der Senatsverwaltung konzipiert ist, dass durch die Entscheidungen
der Fallmanagerinnen und Fallmanager über die Maßnahmen, man auch wirklich zu einer
Kostensenkung kommt, da die Entscheidungen der Fallmanager/innen auch
gerichtsfest sein müssen. Die Zielstellung aller zwölf Stadträte ist, eine
Zielvereinbarung zum 01.01.2006 abzuschließen. Betreffend der Altakten bezieht
sich Herr Dr. Hanke auf den Bericht des Rechnungshofes, wo das finanzielle
Risiko für Berlin dargestellt wurde durch die mangelhafte Aufarbeitung der
Altakten, die insbesondere in den zwölf Sozialämtern liegen geblieben sind.
Nach neusten Zahlen gibt es 140.000 Aktenbände, die mittlerweile in eine
Reihenfolge gebracht wurden. Es besteht weiterhin die Schwierigkeit, dass es
noch kein zentrales Archiv gibt, wo dies in einer neuen Qualitätsstufe geordnet
werden könnte. Eine Arbeitsgruppe für Aktenaufarbeitung besteht schon, die aber
nicht die personelle Ausstattung hat, wie es sich der zuständige
Fachbereichsleiter wünschen würde. Nach einer Hochrechnung müssten mindestens
40 Sachbearbeiter in dieser Arbeitsgruppe sein, um in einem überschaubaren
Zeitraum nicht nur das Problem der einmaligen Beihilfen zu lösen, sondern auch
das der Kosteneinziehung. Von
der Landesebene her besteht eine klare Prioritätensetzung, wie Überhangkräfte
einzusetzen sind. U.a. wurde ein Antrag auf ein Projekt mit Überhangkräften
gestellt, aber der Stellenpool hat zuvorderst Personal in die Jobcenter zu
transferieren. Herr Dr. Hanke geht davon aus, dass alle zwölf Sozialämter sich
große Mühe geben werden, dieses Problem in den Griff zu bekommen, es ihnen aber
in den nächsten 30 Jahren nicht gelingen wird. Die
Nachfrage von Herrn Zander, ob dieses Problem auch im Bereich des KJHG besteht,
wird von Herrn Dr. Heuer verneint. |
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