Auszug - Bebauungsplan I-52a sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a Bericht zum aktuellen Sachstand BE: Bezirksamt Mitte von Berlin - abschließendes Votum des Ausschusses - Gäste: Vertreter der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses f. Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Verkehr
TOP: Ö 2.1
Gremium: Stadt/B-Plan/Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 22.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: außerordentlichen Sitzung
1901/II Bebauungsplan I-52a sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung beauftragt das Bezirksamt, zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner der Invalidenstraße sic

Frau BzStR Dubrau unterbreitet dem Ausschuss folgende Formulierung der Beschlussempfehlung: „Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, den B-Plan I-52a mit der Begründung vom 10.08.2005 zu beschließen“.

Der Ausschuss folgt diesem Formulierungsvorschlag und stimmt einstimmig für die Annahme des B-Plans I-52a ( 12 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen).

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen legt als Tischvorlage folgenden Text für einen Dringlichkeitsantrag vor:

Die Bezirksverordnetenversammlung beauftragt das Bezirksamt, zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner der Invalidenstraße sicherzustellen, dass die Planstraße des Bebauungsplan-Entwurfs I-52a, welche an die Invalidenstraße anbinden soll, nicht an die Invalidenstraße angebunden und die Einmündung der Planstraße in die Invalidenstraße nicht hergestellt wird, bevor ein Planfeststellungsverfahren für die Herstellung u.a. dieser Straße und der Invalidenstraße für den sogen. Kleinen Innenstadtring mit einem vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss angeschlossen ist und damit eine planungsrechtliche Grundlage für diese Straßenverbindung geschaffen wurde.

Dieser Text wird mehrheitlich angenommen ( 4 Jastimmen, 3 Neinstimmen, 5 Enthaltungen) und als Dringlichkeitsantrag des Ausschusses in die Sitzung der BVV vom 25.09.2005 eingebracht.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, den B-Plan I-52a mit der Begründung vom 10

 

 
 

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