Auszug - des Bezirksamtes
Herr BzBm
Zeller teilt mit: In
Vorbereitung der Bundestagswahlen am 18.09.2005 werden die Kreiswahlämter
gestellt. Am 16.08.2005 fand eine erste Zusammenkunft der Landeswahlämter und
Kreiswahlleiter statt. Herr Völkner, Leiter des Rechtsamtes, wird
Kreiswahlleiter des Bezirks Mitte sein. Für den Wahlkreis Mitte mussten 196
Wahllokale gewonnen werden, davon sind nur 113 Wahllokale mit
behindertengerechtem Zugang und 18 Wahllokale mit behindertenfreundlichem
Zugang. Durch Übertragung von Einrichtungen an andere Träger oder
Privatisierung von Kindertagesstätten und Seniorenfreizeitstätten ist ein
Problem aufgetreten, dass diese Träger für die Nutzung der Räumlichkeiten als
Wahllokal eine Kostenerstattung fordern (Strom, Reinigungspauschale usw.). In
Zuge der Haushaltsplanung ist das Bezirksamt nicht mehr in der Lage, diese
Summen aufzubringen. Das BA hat auf derartige Angebote verzichtet. Im
Diesterweggymnasium, Putbusser Str. 12, werden mindestens 38 Briefwahlvorstände
eingerichtet. Es müssen mindestens 1750 Wahlhelfer/innen gefunden und
koordiniert werden. Diese
Tätigkeit ist weitestgehend abgeschlossen. Bei den Briefwahlvorständen sind
noch einige Plätze zu besetzen. Nach
Lieferung der Stimmzettel zwischen dem 24. und 29.08.2005 werden in den
Standorten der Bürgerämter Mitte und Wedding dezentrale Briefwahlstellen
öffnen. Die Öffnungszeiten sind den Zeiten der Bürgerämter angepasst.
Wahlbenachrichtigungen werden spätestens ab dem 17.08.2005 durch die Post
zugestellt. Am
15.08.2005, 18.00 Uhr, endete die Frist für Wahlvorschläge. Für den Wahlkreis
76 liegen Wahlvorschläge vor von: SPD, CDU, Die Linke/PDS, Bündnis 90/Die
Grünen, FDP und NPD. Diese Parteien brauchen keine unterstützende
Unterschriften beizubringen. Ein
Einzelbewerber und Menschenrechte Abschließend
teilt Herr BzBm Zeller mit, dass von Seiten des Bezirksamtes bzw.
Wahlamtes aus organisatorischer
Sicht alles getan wurde, damit die Bundestagswahl am 18.09.2005 stattfinden
kann. Herr BzBm
Zeller teilt weiter mit, dass hinsichtlich des Chancengleichheitsplanes eine
Berichtspflicht gegenüber der BVV besteht, die jährlich abzuleisten ist. Der
erste Bericht sollte im Dezember 2004 vorliegen und wurde im Januar 2005 im BA
beschlossen und an die BVV weitergeleitet. Zum Jahresende muss der nächste
Bericht vorgelegt werden. Beitragspflicht besteht nach der
Gleichstellungsberichtsverordnung vom 9.4.2002 jeweils für einen Zeitraum von 2
Jahren. Herr BzBm Zeller fragt, da sich zu dem vorgelegten Bericht keine
gravierenden Veränderungen zum Vorbericht ergeben, ob die BVV sich mit einem
weiteren Bericht zum Ende des nächsten Jahres bzw. zum Ende der Wahlperiode
zufrieden stellen würde. Der
Vorsitzende, Herr von Dassel, meint, dies heute nicht sofort zu entscheiden,
sondern dem Ältestenrat zu übergeben. |
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