Auszug - Praktischer Verbraucherschutz im Einzelhandel des Bezirks Mitte - Grundlage hierzu Drucksache-Nr. 1897/II  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.3
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 08.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen weist darauf hin, dass sich dieses Thema auf die Drucksache-Nr

Frau Matischok-Yesilcimen weist darauf hin, dass sich dieses Thema auf die Drucksache-Nr. 1897/II bezieht, die in der BVV abgelehnt wurde.

 

Frau Heider führt aus, dass sie sich allgemein auf die Senioren beziehen wollte, wo die Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe auch Wirtschaft und Arbeit beinhaltet. Der Bereich Arbeit ist auch explizit enthalten. Unter Punkt 5.7 der Leitlinien ist eben der Verbraucherschutz erwähnt. Es gibt den öffentlichen Gesundheitsdienst, wo der gesundheitliche Verbraucherschutz oberste Priorität hat. Die Leitlinien wurden inzwischen von SenInn und vom Senat verabschiedet. Sie befassen sich sehr positiv dezidiert mit Senioren, Gesundheit und dem beigefügten Rentenplan. Auch wird es im November bzw. Anfang nächsten Jahres eine Fachtagung dazu geben. Wenn nun der Senat so viel Wert darauf legt, dann könnte man hier im Bezirk ein Modellprojekt anstoßen. Sie bezieht sich auf das Gesundbrunnen-Center (Skandal mit Fleisch) und regt an, dass man mit den Geschäftsführern ein Gespräch führt, ob nicht ein solches Modellprojekt durchgeführt werden könnte. Auch die Gewerbetreiben hätten etwas davon, da dies sicherlich auch zu einem Zulauf von Kunden führt. Frau Heide möchte sich da aber nicht nur auf die Senioren beziehen.

 

Frau Matischok-Yesilcimen merkt an, dass dieses Thema schon seit Jahren auf Bundesebene aktuell ist.

 

Herr Dr. Bathe-Peters (VetLeb) teilt mit, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln bundeseinheitlich geregelt ist. Es gibt eine Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, die unter dem entsprechenden Paragraphen die Kennzeichnung regelt. Es gibt weiterhin die Zusatzstoffzulassungsverordnung, wo ebenfalls geregelt ist, was in welcher Weise zu kennzeichnen ist. Es ist allerdings nicht geregelt, welche Größe die einzelnen Buchstaben haben müssen. In den 80er Jahren ging man von ca. 2 mm aus. Das ist aber nirgendwo rechtlich festgeschrieben. Dem neuen Entwurf, der dem Bundesrat vorliegt, ist auch nicht zu entnehmen, dass giftige Substanzen, wie ist das Tier aufgewachsen, wie wurde es behandelt, wurden Wartezeiten eingehalten und ähnliches mit in den Verbraucherschutz betreffend der Schriftgröße einfließen. Alle Zutaten müssen aufgelistet werden. Da könnte man auch gar nicht mit großen Buchstaben arbeiten, weil diese Angaben dann gar nicht alle auf den Aufkleber passen würden. Man geht davon aus, dass eine Schriftgröße gewählt wird, die eine normalsichtige Person noch erkennen kann. Für ältere Menschen ist es sicherlich eine gute Möglichkeit, durch Vergrößerungsgerätschaften (Lupe) an den Theken, eine bessere Lesbarkeit herbeizuführen. Hier besteht jedoch die Frage, ob sich der Geschäftsinhaber darauf einlässt, dies auf freiwilliger Basis anzubringen. Von der Lebensmittelaufsicht her sieht Herr Dr. Bathe-Peters keine rechtliche Möglichkeit, einen Geschäftsmann zu veranlassen, dies anzubieten. Dies müsste dann aber auch einheitlich in ganz Berlin stattfinden und nicht nur in einem Bezirk.

 

Frau Matischok-Yesilcimen hat Frau Heider so verstanden, dass hier im Bezirk ein sog. Pilotprojekt eingeführt werden könnte und dies auch mehr für den Bereich Wirtschaft. Es sollten vorab Gespräche mit den einzelnen Gewerbetreibenden größerer Lebensmittelketten geführt werden, um zu erfahren, ob überhaupt eine Bereitschaft besteht.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass die Initiative von Frau Knake-Werner abgewartet werden muss. Herr Lamprecht ist auch der Auffassung, dass dieses Thema bei den Einzelhändlern nicht auf große Gegenliebe stoßen wird.

 


 

 
 

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