Auszug - Praktischer Verbraucherschutz im Einzelhandel des Bezirks Mitte - Grundlage hierzu Drucksache-Nr. 1897/II
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Frau Matischok-Yesilcimen weist darauf hin, dass sich dieses Thema auf die Drucksache-Nr. 1897/II bezieht, die in der BVV abgelehnt wurde. Frau
Heider führt aus, dass sie sich allgemein auf die Senioren beziehen wollte, wo
die Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe auch Wirtschaft und Arbeit
beinhaltet. Der Bereich Arbeit ist auch explizit enthalten. Unter Punkt 5.7 der
Leitlinien ist eben der Verbraucherschutz erwähnt. Es gibt den öffentlichen
Gesundheitsdienst, wo der gesundheitliche Verbraucherschutz oberste Priorität
hat. Die Leitlinien wurden inzwischen von SenInn und vom Senat verabschiedet.
Sie befassen sich sehr positiv dezidiert mit Senioren, Gesundheit und dem
beigefügten Rentenplan. Auch wird es im November bzw. Anfang nächsten Jahres
eine Fachtagung dazu geben. Wenn nun der Senat so viel Wert darauf legt, dann
könnte man hier im Bezirk ein Modellprojekt anstoßen. Sie bezieht sich auf das
Gesundbrunnen-Center (Skandal mit Fleisch) und regt an, dass man mit den
Geschäftsführern ein Gespräch führt, ob nicht ein solches Modellprojekt
durchgeführt werden könnte. Auch die Gewerbetreiben hätten etwas davon, da dies
sicherlich auch zu einem Zulauf von Kunden führt. Frau Heide möchte sich da
aber nicht nur auf die Senioren beziehen. Frau
Matischok-Yesilcimen merkt an, dass dieses Thema schon seit Jahren auf
Bundesebene aktuell ist. Herr
Dr. Bathe-Peters (VetLeb) teilt mit, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln
bundeseinheitlich geregelt ist. Es gibt eine
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, die unter dem entsprechenden Paragraphen
die Kennzeichnung regelt. Es gibt weiterhin die
Zusatzstoffzulassungsverordnung, wo ebenfalls geregelt ist, was in welcher
Weise zu kennzeichnen ist. Es ist allerdings nicht geregelt, welche Größe die
einzelnen Buchstaben haben müssen. In den 80er Jahren ging man von ca. 2 mm
aus. Das ist aber nirgendwo rechtlich festgeschrieben. Dem neuen Entwurf, der
dem Bundesrat vorliegt, ist auch nicht zu entnehmen, dass giftige Substanzen,
wie ist das Tier aufgewachsen, wie wurde es behandelt, wurden Wartezeiten
eingehalten und ähnliches mit in den Verbraucherschutz betreffend der
Schriftgröße einfließen. Alle Zutaten müssen aufgelistet werden. Da könnte man
auch gar nicht mit großen Buchstaben arbeiten, weil diese Angaben dann gar nicht
alle auf den Aufkleber passen würden. Man geht davon aus, dass eine
Schriftgröße gewählt wird, die eine normalsichtige Person noch erkennen kann.
Für ältere Menschen ist es sicherlich eine gute Möglichkeit, durch
Vergrößerungsgerätschaften (Lupe) an den Theken, eine bessere Lesbarkeit
herbeizuführen. Hier besteht jedoch die Frage, ob sich der Geschäftsinhaber
darauf einlässt, dies auf freiwilliger Basis anzubringen. Von der
Lebensmittelaufsicht her sieht Herr Dr. Bathe-Peters keine rechtliche
Möglichkeit, einen Geschäftsmann zu veranlassen, dies anzubieten. Dies müsste
dann aber auch einheitlich in ganz Berlin stattfinden und nicht nur in einem
Bezirk. Frau
Matischok-Yesilcimen hat Frau Heider so verstanden, dass hier im Bezirk ein
sog. Pilotprojekt eingeführt werden könnte und dies auch mehr für den Bereich
Wirtschaft. Es sollten vorab Gespräche mit den einzelnen Gewerbetreibenden
größerer Lebensmittelketten geführt werden, um zu erfahren, ob überhaupt eine
Bereitschaft besteht. Herr
Lamprecht führt aus, dass die Initiative von Frau Knake-Werner abgewartet
werden muss. Herr Lamprecht ist auch der Auffassung, dass dieses Thema bei den
Einzelhändlern nicht auf große Gegenliebe stoßen wird. |
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