Auszug - Sachstand zum Genehmigungsverfahren der "Italienischen Woche" vom 24.09. bis 03.10.2005 der IG Friedrichstraße  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 08.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Matischok-Yesilcimen fragt beim Bezirksamt nach, ob es neue Erkenntnisse gibt

Frau Matischok-Yesilcimen fragt beim Bezirksamt nach, ob es neue Erkenntnisse gibt.

 

Frau Haller (SGA) teilt mit, dass dem Straßen- und Grünflächenamt der Antrag der IG Friedrichstraße vorliegt. In einem Gespräch mit der Wirtschaftsförderung, der Straßenverkehrsbehörde, dem Umweltamt, dem Stadtplanungsamt u.a. wurde konkretisiert, welche Anträge bewilligt werden bzw. welche Unterlagen noch fehlen, um eine Entscheidung treffen zu können. Zwischenzeitlich liegen alle Stellungnahmen der zu beteiligenden Stellen vor. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Aktion alle positiv gegenüber stehen. Die geplanten Aktivitäten sind seitens der Denkmalpflege, des Stadtplanungsamtes und der Straßenverkehrsbehörde genehmigungsfähig und werden genehmigt. Das Großplakat am Lindenkorso kann aufgrund der Lindensatzung nicht genehmigt werden. Die anderen Großplakate sowie die Beflaggung und die Bespannung werden genehmigt. Die Denkmalbehörde und das Stadtplanungsamt stellen hier ihre Bedenken zurück, da diese Aktion auch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstützt wird. Es fehlen allerdings noch konkrete Anträge was die Problemlage der Straßenverkehrsbehörde betrifft (Sperrung von Straßen). Auf Gebühren und Entgelte kann unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Da man davon ausgeht, dass es sich hier um eine Sache handelt, die nicht auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichtet ist, wird vom Straßen- und Grünflächenamt kein Entgelt verlangt. Es kann aber nicht auf die Bearbeitungsgebühr verzichtet werden (ca. 150 €), da es sich hier um keinen gemeinnützigen Verein handelt. Die Straßenverkehrsbehörde hat empfohlen, dem Veranstalter auszurichten, dass er hier eine Jahreserlaubnis hat. Damit entfällt eine neue Bearbeitungsgebühr. Auch baurechtlich ist keine Genehmigung notwendig. Somit entfällt dort auch die entsprechende Gebühr. Die weiteren Aktivitäten (Stelzenläufer, Schauspieler) sind nicht genehmigungspflichtig.

 

Herr Tolan lobt die sehr gute Zusammenarbeit der einzelnen Ämter.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt erneut nach, ob dem Ausschuss das Konzept der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Herr Tolan führt aus, dass Frau Stöbe keine Einwendungen dagegen hat. Es soll allerdings wegen der Urheberrechte nicht groß in den Umlauf gebracht werden.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Beck betreffend der Großplakate teilt Frau Haller mit, dass der Aktion mit dem Plakat vor Dussmann und der Sperrung der Straße nichts im Wege steht. Sie wird in der nächsten Woche noch ein Gespräch mit Frau Stöbe führen.


 

 
 

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